ForumGaskraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. Gaskraftstoffe
  7. Autogas und CO2-Steuer

Autogas und CO2-Steuer

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 16:42

Ich hab gehört, nachdem man auf Autogas umgerüstet hat, kann man unter bestimmten Umständen einen niedrigeren CO2-Wert in seine Fahrzeugpapiere eintragen lassen, was sich dann positiv auf KfZ-Steuer auswirkt, die ja bald nach CO2-Ausstoss berechnet werden soll.

Hat damit jemand schon Erfahrung und kann mir sagen, was zu beachten ist?

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 13. Januar 2009 um 16:50

Da du ja weiterhin auf Benzin fahren kannst wenn du willst, wird dir mit Sicherheit weiterhin die Steuer für deinen Benziner berechnet.

Gruß

Frank

Ist auch ohnehin nur bei Neuwagen von Belang.

Autos die vor der geplanten Umstellung gekauft wurden werden wohl wie gehabt besteuert.

Falls dann die CO2 Steuer kommt, wird immer von dem "schlimmsten" ausgegangen. Also Benzin. Wie schon vorher geschrieben.

am 13. Januar 2009 um 18:23

Besteuert wird das Fahrzeug immer nach der schlechtesten Verbrennungsart und das ist Benzin, ist nun mal leider so

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 18:30

Ich hab dazu im Internet aber andere Informationen gefunden:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ123187118806352/link423501A

"Nur selten fahren Pkw allein mit Flüssiggas (monovalent). In der Regel rollen sie weiterhin auch mit Benzin (bivalent). Deshalb ordnet der Fiskus sie bei der Kfz-Steuer zumeist dem ungünstigeren Benzinbetrieb zu. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. weist allerdings darauf hin, dass in Einzelfällen auch eine Änderung erfolgen könne. Deshalb sei es ratsam, beim Ausrüster vorab Informationen zur Kfz-Steuer-Einstufung nach dem Umbau einzuholen."

Ich möchte daher gerne wissen, welche Einzelfälle dies sind und was es dabei zu beachten gilt. Offenbar sind Änderungen unter bestimmten Bedingungen möglich.

am 13. Januar 2009 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von ZTUC

Ich hab dazu im Internet aber andere Informationen gefunden:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ123187118806352/link423501A

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. weist allerdings darauf hin, dass in Einzelfällen auch eine Änderung erfolgen könne. Deshalb sei es ratsam, beim Ausrüster vorab Informationen zur Kfz-Steuer-Einstufung nach dem Umbau einzuholen."

Wenn der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. darauf hinweist, sollte er auch die Fakten nennen können.

Schlau daherreden kann (tue) ich auch. :D

Gruß

Frank

Wäre schon interessant, aber dürfte wohl so sein wie bei den Erdgasern, also Fahrzeuge mit nur einem kleinem "Notbenzintank" (dieser ist glaub ich auf max. 15 Liter begrenzt, gelten als Monovalent.

So einen (geprüften) Tank aber für alle möglichen Fahrzeuge zur Nachrüstung zu bekommen ist das Problem.

Dann müßte wohl noch ein neues Abgasgutachten erstellt werden, um zu sehen, welche Abgasnorm machbar wäre und wie hoch der Co2 Ausstoß ist .

Das Thema hatten wir hier schon mehrfach: Um einen LPG-Umbau als monovalent eingetragen zu bekommen, braucht man mindestens mal einen Benzintank, der max. 16 Liter (oder so ähnlich) fassen darf. Ich möchte gar nicht wissen, was das kostet, aber das Geld spart man sicherlich nicht wieder durch die geringere Steuer ein.

Einzige Möglichkeit, die ich vielleicht sehe: Wenn man ein Auto umrüstet, dass es ab Werk als monovalenten CNG gibt (welche sind das überhaupt?). Wo also ein Tank nicht erst extra hergestellt werden muss und auch ein Einzelgutachten wegfällt.

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 20:15

O.k., dann kann ich mir wohl keine Hoffnungen machen. Habe leider nichts genaues über Google & Co gefunden und daher nochmal hier nachgefragt.

Danke für die Antworten

Wie Zylindertausch schon richtig schrieb,gilt die Einstufung in die CO2 Steuer vorraussichtlich eh nur für Neuwagen mit Erstzulassung.

Also ist es für alle Fahrzeuge die jetzt schon zugelassen sind uninteressant wieviel CO2 sie ausstoßen,da sie weiter nach Hubraum eingestuft werden.

am 14. Januar 2009 um 9:24

Also bei uns steht heute in der Rheinpfalz

Zitat vom 14.01.2009 aus "Die Rheinpfalz"

""Möglichst im Juli 2009 soll die KFZ-.Steuer neu geregelt sein. Ziel ist es, auf eine emissionsbezogene Steuer für Neuwagen umzustellen. Als Richtschnur soll gelten, zwei Euro Steuer für jedes pro Kilometer ausgestoßene Gramm Kohlendioxid zu erheben. Eine BAsismenge an Co2-Austoß soll Abgabenfrei sein.

Für PKW, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, soll die CO2 Beseteuerung ab 2013 eingeführt werden.""

Zitat Ende

Aber bis dahin ist ja noch ein Weilchen und wer kann heute schon so genau sagen, was 2013 alles kommen wird.....

 

grüsse

Themenstarteram 14. Januar 2009 um 9:27

Mein PKW wurde am 01.12. zugelassen und hat ein CO2-Ausstoss von 165 g/km (1,6 Liter Hubraum). Dann scheint mich die CO2-Steuer also doch zu betreffen.

Ja das ist richtig,wenn das so gemacht wird betrifft es dich auch. Aber die 5-10 Euro die du sparen würdest kommt es im Jahr auch nicht wirklich an.

Bei den Fordmodellen,welche ab Werk mit Autogas ausgeliefert werden sind es mM. ganze 2 Gramm Unterschied,also nicht mal 5 Euro im Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von xxx...

Also bei uns steht heute in der Rheinpfalz

Zitat vom 14.01.2009 aus "Die Rheinpfalz"

.....Für PKW, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, soll die CO2 Beseteuerung ab 2013 eingeführt werden.......

grüsse

Kann eigentlich nicht funktionieren, da für ältere Fahrzeuge keine nach Norm ermittelten CO2 Werte vorliegen, diese für eine CO2 Steuer Berechnung notwendigen Daten gibts erst so ab etwa Bj. 1998-2000.

Oder glauben die etwa das 2013 keine Fahrzeuge mehr vor Baujahr 2000 fahren werden?

Zitat:

Original geschrieben von Cosworth

Zitat:

Original geschrieben von xxx...

Also bei uns steht heute in der Rheinpfalz

Zitat vom 14.01.2009 aus "Die Rheinpfalz"

.....Für PKW, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, soll die CO2 Beseteuerung ab 2013 eingeführt werden.......

grüsse

Kann eigentlich nicht funktionieren, da für ältere Fahrzeuge keine nach Norm ermittelten CO2 Werte vorliegen, diese für eine CO2 Steuer Berechnung notwendigen Daten gibts erst so ab etwa Bj. 1998-2000.

Oder glauben die etwa das 2013 keine Fahrzeuge mehr vor Baujahr 2000 fahren werden?

Nein, auch nicht.

Die Fahrzyklen nach Richtlinie 93/116/EWG sind jünger.

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

http://www.hybrid-autos.info/Technik/Fahrzyklen.html

Aber die älteren Fahrzyklen sind meistens in bezug auf CO2-Ausstoss günstiger gewertet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen