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Autohändler verkauft ohne Gewährleistung

Themenstarteram 18. März 2011 um 9:44

Hallo an die Runde,

habe ein Problem zu lösen, vielleicht könnt ihr mir Empfehlungen geben.

Vor 4 Wochen war ich auf der Suche nach einem kleinen Auto als Zweitwagen.Alle Seiten im www durchsucht und irgendwann einen passenden Wagen entdeckt.

Telefonisch Kontakt mit dem Autohändler aufgenommen, Preis verhandelt-soweit alles ok.

Habe auch darauf hingewiesen, daß ich Privatkäufer bin, also auf ne neue HU/AU und auf Gewährleistung bzw. Garantie bestehe.

Kein Problem, meinte der Händler...

Paar Tage späte hingefahren (ca. 100km oneway), Fahrzeug angeschaut,getestet und dann ab ins Büro zum Vertragsgespräch.

Die HU/AU wurde mir zugesichert-aber dann kam folgender Spruch: "die gesetzl. Gewährleistung

kann ich Ihnen nicht geben,bei dem niedrigen Preis"

Wir hatten 2.300,-€ vereinbart.

Ohne zu zögern setzte er vor meinen Namen den Zusatz: "Fa." -ich sollte den Wagen als Firma erwerben,damit er die gesetzl. Gewährleistung umgehen kann.

 

Ich habe mich dann leider-der Preis war zu verlockend -den Kaufvertrag unterschrieben.Als Anzahlung verlangte er 200,-€.

Hab ich dann auch noch bezahlt.

Fahrzeugabholung war eine Woche danach vereinbart.

Tage später kamen mir aber dann doch Zweifel, ob mir dieser zwielichtige Händler hier nicht doch ein faules Ei unterjubelt mit dieser Masche.

Habe ihm mitgeteilt, daß ich den Kaufvertrag "anfechte"-da ich weder Firmeninhaber bin bzw. die telefonischen Vereinbarungen beim Erstkontakt ebenso nicht eingehalten wurden.

Er akzeptierte meinen Anspruch, rückt aber die 200,-€ nicht raus!!!

Er hätte HU/AU-Kosten und andere Aufwendungen gehabt...

Wie seht ihr die Sache???

Soll ich meine Rechtsschutz-Vers. beauftragen???

MfG

charly145

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nur mal so nebenbei:

Der Käufer hat keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern der Verkäufer ;)

Der Käufer hätte zu einem derartig geringen Kaufpreis oder grundsätzlich dieses Fahrzeug nicht kaufen können.

Die Möglichkeit stand ihm doch offen, in dem er den Vertrag nicht hätte unterschreiben müssen. Hätte der Käufer den Vertrag nicht unterschrieben, hätte er sogar Schadensersatzsprüche zB. für die Kosten der Anreise gelten machen können, weil er aufgrund unrichtiger Angaben und Zusagen diese Besichtigungstour gemacht hat.

 

Zitat:

Die 200 Euronen sind im übrigen nicht gerechtfertigt, da ihm ein so hoher Schaden nicht entstanden ist.

Falls doch, so muss er es exakt belegen.

Liest Du auch mal Beiträge oder liegt es am Verstehen?

Nach geltender, höchstrichterlicher Rechtsprechung pauschalisiert 15% vom vereinbarten Kaufpreis. Hier bei 2.300 Euro vereinbarte Summe, somit 345 Euro ohne jeden Nachweis möglich.

Einen geringerer Betrag liegt in der Nachweispflicht des Käufers, ein höherer Betrag in der Nachweispflicht des Verkäufers.

Das OLG Jena hatte letztens sogar entscheiden, dass bei Neuwagen diese pauschalisierten 15% vom Hersteller-Listenpreis anzusetzen sind und bei Verkaufsverhandlungen eingeräumte Nachlässe nicht berücksichtigt werden müssen.

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Ich vermute, er kann die Gewährleistung nicht aussetzen in dem er dich als Firma benennt, so einfach wäre das nicht.

Anonsten kann ich leider nicht viel dazu sagen.

Da hilft wohl nur noch ein Anwalt.

Vorher Einschreiben schicken, in dem du ihn mit Fristsetzug zur Rückzahlung aufforderst.

Nach Fristablauf Anwalt.

Hallo

Natürlich ist das so nicht richtig gelaufen, allerdings sollte jeder bedenken das niemand auf ein Auto dieser Preisklasse die gesetzliche Garantie geben kann oder will. Das Risiko nach ein paar Wochen mehr als Pleite zu sein, ist einfach viel zu groß. Die Pflichtgarantie von unserer Regierung war zwar gut gemeint, aber leider nur für neuere Fahrzeuge realisierbar.

( Nein ich bin kein Händler )

Gruß Dirk

Vor der Vertragsunterzeichnung mit einverstanden sein,

bei der Vertragsunterzeichnung mit einverstanden zu sein,

und hinterher dann doch nicht,

die Argumentation eines Anwalts zur Abwendung eines Schadensersatzanspruchs des Verkäufers wäre mal interessant zu erfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Vor der Vertragsunterzeichnung mit einverstanden sein,

bei der Vertragsunterzeichnung mit einverstanden zu sein,

und hinterher dann doch nicht,

die Argumentation eines Anwalts zur Abwendung eines Schadensersatzanspruchs des Verkäufers wäre mal interessant zu erfahren.

Na ganz einfach.

In Deutschland darf kein rechtswidriger Vertrag geschlossen werden.

Der Anwalt hat sogar sehr gute Argumente !

Da gibts in D noch ganz andere Rechte...da schlackerst mit den Ohren

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Na ganz einfach.

In Deutschland darf kein rechtswidriger Vertrag geschlossen werden.

Der Anwalt hat sogar sehr gute Argumente !

Weil der Käufer bewusst und vorsätzlich einen rechtswidrigen Vertrag zum Erhalt persönlicher wirtschaftlicher Vorteile geschlossen hat, hat der Verkäufer seine Schadensersatzansprüche verwirkt.

 

Zitat:

Da gibts in D noch ganz andere Rechte...da schlackerst mit den Ohren

Was es da so alles gibt, kenne ich recht gut und schlacker nicht, sondern lasse schlackern.

Nur Dein erster Absatz, der war eher zum Grinsen und weniger zum Schlackern.

Themenstarteram 18. März 2011 um 12:17

Zum genannten Sachverhalt noch folgende Info:

- Der Verkäufer hat nur ein A4-Blatt (aus dem www) vorgelegt,

beschriftet mit "Kaufvertrag zwischen privaten Verbrauchern"

Er hat dann einfach seine Händleradresse eingestempelt (als VK) und daneben meine Anschrift eingetragen (als Käufer).

Ich hab desweiteren keine Händler-AGBs oder sonstiges erhalten.

 

Zitat:

Original geschrieben von charly145

...

Situation ist:

Du willst aufgrund einer Falschangabe im Vertrag schadensersatzlos bleiben. Exakt der Falschangabe, die Du bewusst gemacht hast, um einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen zu können, der Dir bei korrekten Angaben nicht zugestanden hätte.

Dass der Verkäufer auch einen unberechtigten Vorteil erlangt hat, mag ja sein, dies aber nur als Folge Deiner Unterschrift zu einer Dir bewussten Falschangabe zu Deiner Person.

Hier sollte ein Fachanwalt den gesamten Vorgang genau prüfen, wo eine Lücke bestehen könnte.

 

Fehlende AGBs sind kein Vorteil sondern eher ein Nachteil. AGBs sind häufig fehlerhaft und man kann über diese Fehler einen Vertrag schadensersatzfrei kippen. Gibt es keine AGBs, dann gibt es auch keine darin vorhandenen Fehler.

Themenstarteram 18. März 2011 um 13:29

Warum benutzt eigentlich ein Kfz-Händler Kaufverträge die für Privatverbraucher gemacht sind?

am 18. März 2011 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von charly145

Warum benutzt eigentlich ein Kfz-Händler Kaufverträge die für Privatverbraucher gemacht sind?

Frag ihn doch.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von charly145

Warum benutzt eigentlich ein Kfz-Händler Kaufverträge die für Privatverbraucher gemacht sind?

Weil auf diesen Verträgen üblicherweise vordruckmäßig die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.

Oder fehlt dieser Passus?

 

Bei Verträgen unter Gewerbetreibenden muss Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen werden, anderenfalls gilt sie ebenfalls.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Weil der Käufer bewusst und vorsätzlich einen rechtswidrigen Vertrag zum Erhalt persönlicher wirtschaftlicher Vorteile geschlossen hat, hat der Verkäufer seine Schadensersatzansprüche verwirkt.

Weil der Käufer bewusst und vorsätzlich einen rechtswidrigen Vertrag zum Erhalt persönlicher wirtschaftlicher Vorteile geschlossen hat, hat der VerK äufer seine Schadensersatzansprüche verwirkt.

 

 

O.

 

Themenstarteram 18. März 2011 um 14:09

@go-4-golf

Richtig, da es sich um einen Kaufvertrag für Privatkäufer bzw. -verkäufer handelt, steht im Kleingedruckten "Ausschluss der Sachmängelhaftung".

am 18. März 2011 um 15:07

Und wieso willst du den Wagen nun nicht mehr haben?  Ich würde dem Verkäufer dieses direkt mitteilen das du den Wagen wie vertraglich abnimmst und alle Mängel aufgrund der Sachmangelhaftung ggf, gerichtlich gegenüber dem Verkäufer geltend machen wirst.

 

Alternativ könnte man ja über die 200 € Rückzahlung und Aufhebung des Vertrages einvernehmlich sein;);)

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