- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Autohaus [color=fe0 000][Daten entfernt, Moorteufelchen][/color]35.000 Euro Schadensersatzanspruch
Autohaus [color=fe0 000][Daten entfernt, Moorteufelchen][/color]35.000 Euro Schadensersatzanspruch
Autohaus[Daten entfernt, Moorteufelchen]: 35.000 Euro Schadensersatzanspruch
Im März 2023 habe ich mit dem [Daten entfernt, Moorteufelchen] eine Vereinbarung über den neuen Opel Astra getroffen. Derzeit, im August 2023, befinden wir uns in einer Streitsituation, in der ich vom [Daten entfernt, Moorteufelchen], dem Verkäufer [Daten entfernt, Moorteufelchen] und der Geschäftsführerin [Daten entfernt, Moorteufelchen] gesamtschuldnerisch eine Entschädigung in Höhe von rund 35.000 Euro fordere.
Ich erzähle meine eigene Sicht auf die Ereignisse. Alles, was ich sage, ist beweisbar. Ich habe das [Daten entfernt, Moorteufelchen] gebeten, hier seine eigene Meinung darzulegen.
Am 29. März 2023 haben wir uns auf eine Zahlung ohne Mehrwertsteuer geeinigt. Da ich den von mir gekauften Neuwagen aus Deutschland nach Finnland mitnehmen würde, müsste die Mehrwertsteuer in voller Höhe in Finnland abgeführt werden. Es gäbe überhaupt keine Verpflichtung, die Mehrwertsteuer an Deutschland zu zahlen. Der Wagen wäre frühestens am 3. Juli 2023 zur Abholung verfügbar.
29.3.23 Ich habe eine Anzahlung von 2.500 Euro ohne Mehrwertsteuer geleistet.
29.5.23 Zwei Monate später teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich die Reise gebucht hatte und erkundigte mich nach der Eignung des Zeitplans.
19.6.23 Etwa drei Wochen später antwortet der Verkäufer mit der Aufforderung, das Auto sofort im Voraus zu bezahlen, zuzüglich der Mehrwertsteuer.
20.6.23 Ich benachrichtige den Verkäufer über die umsatzsteuerfreie Transaktion und sende einen Link zu den relevanten EU-Richtlinien.
Mehrwertsteuer beim Kauf oder Verkauf eines Autos https://europa.eu/.../index_de.htm#business-new-1
26.6.23 Ich schicke dem Verkäufer eine Quittung über die nach Finnland gezahlte Mehrwertsteuer (ca. 6.200 Euro).
28.6.23 Ich nehme dem CEO zur Kenntnis, dass wir uns auf eine mehrwertsteuerfreie Transaktion geeinigt haben, und bitte ihn zu bestätigen, dass keine Notwendigkeit besteht, Mehrwertsteuer zu zahlen.
29.6.23 Ich habe keine Antwort auf die Nachrichten erhalten, die ich am 20.6.23 und 28.6.23 gesendet habe. Ich sende eine Anfrage an drei weitere Mitarbeiter des [Daten entfernt, Moorteufelchen] noch im Geschäft ist. Ich kann von ihnen keine Antwort bekommen.
30.6.23 Ich frage [Daten entfernt, Moorteufelchen] noch gibt. Bei Bedarf biete ich an, die Transaktion ohne Vertragsstrafe zu stornieren.
30.6.23 Der Verkäufer antwortet schließlich mit der Forderung, den Preis inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen, wie in der vorherigen Antwort vom 19.6.23, also 11 Tage zuvor. Laut Verkäufer muss die Steuer nach Deutschland abgeführt werden und ich würde die bereits in Finnland gezahlte Steuer zurückerhalten.
30.6.23 Ich frage den Verkäufer, ob die Mehrwertsteuer ein Risiko für das [Daten entfernt, Moorteufelchen] darstellt. Ich frage, ob Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] damit einverstanden wäre, die Mehrwertsteuer später zu erstatten, wenn das Auto in Finnland ist.
1.7.23 Ich stelle drei Optionen vor. 1) Es wird keine Mehrwertsteuer gezahlt; 2) Die Umsatzsteuer wird abgeführt und das Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] verpflichtet sich schrittlich zur Erstattung der Umsatzsteuer; 3) Wir stornieren die Transaktion und ersetzen die Vorauszahlung unverzüglich. Bei verspäteter Rückzahlung der Anzahlung verlange ich Ersatz meiner Aufwendungen. Im Streitfall würde ich zudem eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit verlangen.
2.7.23 Ich sende dem Geschäftsführer einen Entwurf der Zusage gemäß Punkt 2 zur nachträglichen Rückerstattung der Mehrwertsteuer.
3.7.23 Ich reise von Finnland nach Deutschland.
3.7.23 Der Verkäufer teilt per E-Mail mit, dass er mit seinem Steuerspezialisten in Kontakt steht.
3.7.23 Ich bedanke mich beim Verkäufer und sende den Link Auto-Export: Mehrwertsteuer-Kaution zurückfordern https://autokaufrecht-frankfurt.de/auto-export- mehrwertsteuer-kaution-zurueckfordern
4.7.23 Ich bin zu Gast bei Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen]. Ich spreche mit zwei Verkäufern und dem CEO. Eine schriftliche Verpflichtung des Autohauses [Daten entfernt, Moorteufelchen]zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer besteht nicht. Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] vertritt den Standpunkt, dass die Mehrwertsteuer von 19 % nach Deutschland abgeführt werden muss und ich sie nicht zurückbekommen würde. Ich würde Finnland 5 % mehr Mehrwertsteuer zahlen, da die Mehrwertsteuer in Finnland 24 % beträgt. Sollte dies nicht der Fall sein, haben wir vereinbart, dass wir den Deal gemeinsam stornieren und die Anzahlung zurückerhalten.
5.7.23 Ich werde die Angelegenheit telefonisch mit der finnischen Steuerbehörde klären. Ich muss die volle Mehrwertsteuer von 24 % nach Finnland zahlen und nach Deutschland wird keine Mehrwertsteuer gezahlt. Ich werde Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] informieren und um Rückzahlung der Anzahlung bitten.
5.7.23 Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] erklärt sich bereit, 85 % der Anzahlung zurückzuzahlen.
17.7.23 Zusätzlich zur Anzahlung verlange ich vom Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] den Preis des Flugtickets und des Fährtickets (880,12 Euro).
20.7.23 Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] gibt bekannt, die Anzahlung nicht zurückzuerstatten und keine Tickets zu bezahlen.
27.7.23 Ich bitte Sie, die Sache noch einmal zu überdenken, denn im Streitfall würde ich einen Schadensersatzanspruch von rund 34.000 Euro geltend machen.
31.7.23 Autohaus[Daten entfernt, Moorteufelchen] verlangt zusätzlich zur Anzahlung eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Wagenpreises, also 4.617 Euro.
3.8.23 Ich fordere eine Entschädigung in Höhe von ca. 35.000 Euro, wobei es sich größtenteils um eine Entschädigung für die Inanspruchnahme meiner Freizeit handelt.
Später stellte sich heraus, dass die Zulassungsstelle Rostock einen Termin und eine wochenlange Warteschlange erfordert. Wären die Deals zustande gekommen, wäre es schwierig gewesen, das Auto rechtzeitig auf das Schiff zu bekommen.
Hätte ich etwas anders machen können?
Warum besteht das Autohaus [Daten entfernt, Moorteufelchen] auf der Zahlung der Mehrwertsteuer, wenn es diese nicht an das Finanzamt abführen muss?
Ähnliche Themen
20 Antworten
Hier werden keine Streitereien mit einem Autohaus mit Namen besprochen.
MT kann die Vorwürfe nicht beurteilen und hält sich aus den Streitereien raus.
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator
Ja, du hättest vorher mit deinem Steuerberater drüber sprechen sollen, nicht immer ist alles so einfach darstellbar.
Und ähm, 35k für deine Freizeit? Das ist doch lächerlich, das ist für viele Menschen ein Jahresgehalt!
Wenn man als Deutscher in den skandinavischen Ländern arbeitet, dann rückt man in eine völlig neue, für uns teilweise utopische, Gehaltsliga. Und damit verbunden ist dann ein scheinbar utopischer Anspruch.
Da kann ich schon verstehen, dass man 35k für seine aufgewendete Freizeit verlangt.
(Vorsicht Sarkasmus)
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 11. August 2023 um 09:51:44 Uhr:
Wenn man als Deutscher in den skandinavischen Ländern arbeitet, dann rückt man in eine völlig neue, für uns teilweise utopische, Gehaltsliga. Und damit verbunden ist dann ein scheinbar utopischer Anspruch.
Da kann ich schon verstehen, dass man 35k für seine aufgewendete Freizeit verlangt.
(Vorsicht Sarkasmus)
Für Schweden kann ich das jedenfalls nicht bestätigen. Die Gehälter sind tendenziell niedriger und die Spreizung ist geringer. Ausnahmen (siehe Familie Wallenberg oder die IKEA-Eigner) bestätigen die Regel.
Ich verstehe allerdings nicht das Theater, dass das Autohaus hier veranstaltet. Der umsatzsteuerfreie Einkauf und die weitere Vorgehensweise sind doch einschlägig geregelt.
Vielleicht weil der Käufer das Auto erstmalig in Deutschland zulassen wollte und nicht im Ausland ?
Dann magst du recht haben, das hatte ich aber bisher so aus den Schilderungen nicht heraus gelesen.
Die Frage ist immer wo ist der Wohnort des Käufers, das geht aus dieser Schilderung nicht raus und das ist eine wichtige Info die fehlt.
ich frage mich, welchen Sinn dieser Post überhaupt hat. Soll hier abgestimmt werden, wer im Recht ist?
Und was ist die konkrete Frage bzgl. einer allgemeinen Kaufberatung?
Die Frage dürfte sein, ist die Mwst beim Kauf in D abzuführen oder nicht?
Wenn der Wagen in D zugelassen werden soll(was erst zum Ende gepostet wurde), der Käufer kein Gewerbe hat, denke ich, die Steuer ist zu entrichten.
Nimmt er das Fahrzeug mit und bleibt Halter, dürfte es als Umzugsgut steuerfrei bei der Einfuhr sein.
Wenn das Fahrzeug im Ausland weiter veräußert werden soll,dann natürlich nicht
Er könnte es auch mit einem Exportkennzeichen anmelden, Besteuerung hängt vom Wohnsitz des Käufers auch ab.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. August 2023 um 17:28:52 Uhr:
Die Frage dürfte sein, ist die Mwst beim Kauf in D abzuführen oder nicht?
Wenn der Wagen in D zugelassen werden soll(was erst zum Ende gepostet wurde), der Käufer kein Gewerbe hat, denke ich, die Steuer ist zu entrichten.
Nimmt er das Fahrzeug mit und bleibt Halter, dürfte es als Umzugsgut steuerfrei bei der Einfuhr sein.
Wenn das Fahrzeug im Ausland weiter veräußert werden soll,dann natürlich nicht
die Antwort ist ganz einfach:
das Autohaus hat damit überhaupt nichts am Hut, zumindest wenn es das nicht will.
Am Ende muss der Käufer selber zusehen, ob und wo er die Mehrwertsteuer zurückbekommt, das ist nicht die Aufgabe des Händlers.
Und in seinem Fall Schadensersatz für seine Aufwändungen einklagen?
Beim Kauf im Ausland musste ich eine USt-Ident-Nummer vorweisen, damit mir der dortige Händler das Fahrzeug umsatzsteuerfrei verkaufen konnte.
@Moorteufelchen : Die ganze Mühe, den Namen des Autohauses zu entfernen, ist für die Katz, wenn (wie hier) dieser im Titel genannt wurde und dann die Benachrichtigungsmail als Betreff den Titel
jarkko62 hat ein Thema mit dem Betreff "Autohaus M...K..., R...: 35.000 Euro Schadensersatzanspruch"
unverändert aufführt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. August 2023 um 14:33:09 Uhr:
Beim Kauf im Ausland musste ich eine USt-Ident-Nummer vorweisen, damit mir der dortige Händler das Fahrzeug umsatzsteuerfrei verkaufen konnte.
Muss nicht unbedingt so sein. Es gibt Fachgeschäfte die steuerfrei an nicht in Europa ansässige Bürger verkaufen. Müssen nur entsprechende Export Elemente vorherschen. Das war ein großes Thema bei der Expo 2000 in Hannover, entweder hat man den Mitarbeiter das Steuerfrei verkauft oder die haben über einen Dienstleister den Betrag abzüglich einer Bearbeitungspauschale erstattet bekommen.