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Autohaus stellt sich quer!
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17 Antworten
Hallo Leute vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Ich habe beim Autohändler "XXXXXXXX" in Berlin vor ca 2 Wochen ein Gebrauchten VW Golf 3 gekauft Baujahr 95. Jetzt habe ich bemerkt das die Kupplung nicht richtig funktioniert. Das macht sich insofern bemerkbar, dass manchmal überhaupt keine Gänge mehr reingehen. Und das zweite Problem ist das am Auto etwas Poltert. Ich bin also zurück zu XXXXXXXX gefahren und die sagen mir das, dass ganze Schaltgetriebe ausgetauscht werden müsste, Kostenpunkt ca. 1000 Euro und das mit dem Poltern soll wohl die Radaufhängung sein, Kostenpunkt ca. 400 Euro. Obwohl mir der Verkäufer mündlich versprochen hat, wenn es ein Problem gibt soll ich einfach vorbeikommen. Nun ist es so das ich das Auto über ihre Bank finanziere. XXXXXXXX möchte nicht die Kosten für die aufgelisteten Beanstandungen nicht aufkommen und ein Rückgang des Kaufvertrages wollen die auch nicht machen, weil es laut Verkäufer keinen Grund dafür gibt. Dabei ist das Grund genug! Kann mir bitte jemand helfen wie ich da vorgehen kann? . Ich bin mit Vertrauen zu dem Unternehmen gegangen und dann passiert sowas, dass ist sehr ärgerlich.
Hi,
schalt nen Rechtsanwalt ein. Meiner Meinung nach muß der den Schaden ersetzen, das fällt doch bestimmt unter die Mobilitätsgarantie.
Zitat:
Original geschrieben von Jetta3VR6
...das fällt doch bestimmt unter die Mobilitätsgarantie.
Solche Schäden werden nicht von der Mobilitätsgarantie abgedeckt!
Asonsten schließe ich mich dem vorigen Post an;Anwalt einschalten.
Mit der Mobilitätsgarantie weiß ich nicht genau!
Aber ich würde auf jeden Fall den Anwalt einschalten. Es kann nicht sein das du ein Auto von nem Händler kaufst das nach kurzer zeit derartige Mängel aufweist.
MFG Andre
Er hat doch 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Er hat doch 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie
Du sagst es Garantie, ist eine Freiwillige Leistung eines Händler.
Allerdings haben wir in Deutschland eine Gesetztliche Gewährleistungspflicht von 1 Jahr auf Gebrauchtwagen, die vom Händler gegeben werden MUSS.
Also in sofern.
Es gibt nur ein Problem bei der Sache, er muß beweißen können das die Defekte am Wagen schon bei Abschluß des Kaufvertrages waren, dann muß der Händler den Schaden ersetzen. Kann er es nicht beweißen, muß der Händler auch nicht für den Schaden aufkommen.
Also in dem Falle steht der TE in der Beweißpflicht.
Hi,
die Angelegenheit klingt für mich relativ klar.
Ich meine, wenn das Auto über die Händlerbank finanziert wird, dann hast du das Auto auch beim Händler gekauft, sprich der kann sich nicht von der Gewährleistung freireden, indem er nachträglich behauptet, er habe das Auto nur im Auftrag von privat verkauft oder ähnliches.
Als Händler muss er für gewöhnlich 1 Jahr lang büßen, wenn der Wagen Mängel hat.
Das neuere Verbraucherschutzgesetz besagt(meine ich), dass der Händler, die ersten 6 Monate nach dem Kauf beweisen muss, dass der Mangel beim Verkauf nicht bestanden hat, ansonsten muss er ihn, zu seinen Lasten beheben.
Erst nach den 6 Monaten bis einschließlich dem 12.Monat dreht sich der Spieß, der Käufer hat nun die Beweispflicht, wenn Mängel auftreten.
Sollte also insgesamt nicht schlecht für dich aussehen, aber nen ANWALT würde ich IN JEDEM FALL auch drauf ansetzen, denn die Händler wissen, wie sie tricksen können!
1 Jahr Gewährleistung hast Du sicher. Ist nur die Frage, was da drunter fällt.
Kupplung und Verschleißteile sicher nicht. Getriebe schon eher. Stoßdämpfer nicht, Radaufhängungen ?!?!?
Unter die Händler Gewährleistung fällt erstmal alles!
Die Frage ist nur war der Mangel versteckt und beim Kauf nicht erkennbar?
Die ersten 6 Monate muss dir der Händler das beweisen die anderen 6 bist du dran.
Als erstes sollte mal jemand den Namen des Händlers hier entfernen, wenn der seinen Namen hier in Zusammenhang mit "negativer Presse" sieht kann der den Admin des Boards verklagen, kann schnell mal 10.000€ kosten und das Ende des Boards bedeuten.
Soviel ich weiß fällt das, was innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Kauf an Mängeln auftritt unter Reklamation, und da muß der Händler, sofern er es nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausschließt nachbessern. Man ist ja sogar als Privatverkäufer verpflichtet gravierende Mängel, wozu ein defektes Getriebe und ausgeschlagene Fahrwerksteile ja zweifelsfrei gehören zu beseitigen.
Hallo !
Vorab nochmal: Rechtsberatungen darf es hier nicht geben!
Zitat:
Original geschrieben von BerlinGolfGT
Unter die Händler Gewährleistung fällt erstmal alles!
Verschleissteile fallen sicherlich nicht darunter.
Bei den anderen Teilen muss der Händler wie gesagt in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Mängel beim Verkauf nicht bestanden haben.
Das ist m.M. beim Getriebe unmöglich. Radaufhängung nach 2 Wochen dürfte auch kein Verschleiss sein.
Ich würde nochmal das freundliche Gespräch suchen und auf das Gewährlsitungsgesetz hinweisen.. Wenn das nichts hilft, einen Anwalt aufsuchen.
Grüße
EDIT: Ich habe den Namen des Händlers mal entfernt. Da es ja ggf. auch zum Rechtsstreit kommen könnte, halte ich das für besser.
Hallo,
der Händler darf den Schaden auf eigene Kosten nachbessern. Hilft das nicht, kann der Vertrag rückgängig gemacht werden. Es gilt ein Jahr Gewährleistung. Die Beweislast liegt im ersten halben Jahr beim Händler. Also muß der Händler den Schaden auf jeden Fall übernehmen. Genauer kann man das hier nachlesen.
http://www.123recht.net/article.asp?a=8657
Bye,
chs
lass es dir schriftlich geben, dass sie die benannten mängel nicht auf gewährleistung vom kaufvertrag beheben wollen.
ein gespräch beim RA und ein schreiben von ihm sollten
genügen, um das benannte autohaus auf ihre pflichten hinzuweisen.
das autohaus wird sich darauf hin sicherlich bemühen die mängel zu beseitigen.
sie werden keine lust haben das gerichtsverfahren was in aussicht steht auch noch bezahlen zu müssen, für ein auto, welches 12 jahre alt ist und eigenlich keinen wert mehr darstellt.sicherlich werden sie für diese fälle auch eine versicherung haben, die solche kosten abdeckt.
desweiteren hast du ja auch noch zusätzlich einen nutzungsausfall von deinem auto= ersatzwagen
hier geht es aber nur um strategie, um nicht die
kosten für die beseitigung der mängel zu haben.
deswegen versuchen sie es erstmal, die kosten für die beseitgung bei dir zu halten.
und gehe gleich zum RA, die nehmen dich doch sowieso nicht ernst, was du beim ersten versuch ja gemerkt hast.
Lass das den RA klären, wir leben doch in einer dienstleistungsgesellschaft, das autohaus möchte es doch so haben, dann sollte es das auch bekommen.
das schreiben vom RA kostet bestimmt nicht viel.
und die weiteren kosten liegen eigenlich auf der seite vom autohaus. die kosten für für das schreiben würde ich mir von denen auch erstatten lassen.
les dir den kaufvertrag nochmal richtig durch, da gibts nämlich ne gesetztes lücke, nennt sich "Balstlerfahrzeug" und wenn sowas drinn vorkommt hast du KEINE Garantie darauf.
aber egal wie, regel das über den Anwalt, der rest sollte von allein laufen.