Autohaus verweigert Garantiearbeiten! Wie vorgehen?
Habe folgendes Problem:
Habe mir einen gebrauchten W210 von einem Autohaus gekauft und habe hierauf eine Garantie erhalten für 12 Monate bzw. 15.000 Kilometer.
Ebenfalls habe ich eine Mobilitätsgarantie bekommen!
Jetzt ist es so das sich das Autohaus weigert die bestehenden Schäden zu reparieren. Ich werde andauernd vertröstet, versprochene Rückrufe finden nicht statt und etc.
Heute hat der Wagen ganz versagt!
Wie soll ich nun vorgehen?
Muss mobil bleiben!
Es grüßt der Chris
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66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Habe folgendes Problem:
Habe mir einen gebrauchten W210 von einem Autohaus gekauft und habe hierauf eine Garantie erhalten für 12 Monate bzw. 15.000 Kilometer.
Ebenfalls habe ich eine Mobilitätsgarantie bekommen!
Jetzt ist es so das sich das Autohaus weigert die bestehenden Schäden zu reparieren. Ich werde andauernd vertröstet, versprochene Rückrufe finden nicht statt und etc.
Heute hat der Wagen ganz versagt!
Wie soll ich nun vorgehen?
Muss mobil bleiben!
Es grüßt der Chris
hallo Chris,
Du kannst das Autohaus mal anrufen und sachlich fragen ob Du einen Redakteur einer lokalen Zeitung suchen sollst. Die haben für solche Berichte immer ein Ohr offen.
Ob das dem Autohaus schmecken wird, wage ich zu bezweifeln.
Manchmal geschehen daraufhin wahre Wunder
servus,
nur zur info, was hast dun für ein FZ ?
hatte auch mal probleme mit einem händler, allerdings war das ein vertagshaus.
12 monate garantie usw.balblabla. jedenfalls wollten die nichts reparieren oder an den anfallenden kosten beteiligen.
da ich ADAC mitglied bin, die eine großartige rechtsabteilung betreiben, habe ich diesen fall den gelben engeln überlassen.
siehe da....... auf einmal wurde alles repariert, diverse flüßigkeiten gewechslt, innen und aussen gereinigt und auf den beifahrersitz ein riesen blumenstraus hinterlegt (hätte mich über nen playboy mehr gefreut).
somit waren alle glücklich und am meisten meine frau, den die hatte einen wahnsinns blumenstraus ohne was dafür getan zu haben.
in diesem sinne, bitte gleich zum anwalt
grüße ibi
Ist alles schon mehr oder weniger so abgelaufen.
Habe ebenfalls versucht den Geschäftsführer zu sprechen aber der lässt sich verleugnen und die angeblichen Rückrufe die erfolgen sollen finden nie statt.
Würde auch nicht so einen Wind machen wenn ich nich einen 88 jährigen Vater zu Hause hätte den ich versorgen muss und deshalb mobil sein muss.
Sehr ärgerlich das ganze!
LG vom Chris
dann erst recht zum anwalt, wenn ich mich nicht täusche arbeiten die gelben engel auch am wochenende......
grüße ibi
Achso: ich bin ADAC Plus Mitglied.
Habe allerdings KEINEN Rechtschutz bei denen laufen.
Somit hat sich das mit der Mobilität vermutlich erstmal erledigt
ich müsste mich täuschen, aber ich denke das ist bei der plus mit dabei....
aber ich weiß es nicht sicher
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Ist alles schon mehr oder weniger so abgelaufen.
Habe ebenfalls versucht den Geschäftsführer zu sprechen aber der lässt sich verleugnen und die angeblichen Rückrufe die erfolgen sollen finden nie statt.
Würde auch nicht so einen Wind machen wenn ich nich einen 88 jährigen Vater zu Hause hätte den ich versorgen muss und deshalb mobil sein muss.
Sehr ärgerlich das ganze!
LG vom Chris
Erstelle mal ein Gedächtnisprotokoll der Gespräche.
Datum, ev Uhrzeit, Gesprächspartner, Thema, Ergebnis des Gespräches.
Alles an das Du dich erinnern kannst, tabellarisch schriftlich zusammenzufassen.
Ev Unterlagen dazuhängen.
Dann Rechtsbeistand informieren (ADAC oder Anwalt). Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du dann ungehört von dannen ziehen musst.
Und es gibt bei Euch in D sicher auch eine Standesvertretung (Handelskammer) des Autohandels, bzw. eine Konsumentenvertretung.
Fazit: Du musst den Druck erhöhen
Ist das eigentlich legitim wenn ich mir einen Mietwagen nehme und die anfallenden Kosten über einen Rechtsanwalt dem Autohaus in Rechnung stellen lasse?
Solche Rechtsberatungen sind verboten.
Allerdings solltest Du Dir über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar werden. Auch gibt es Garantieunterlagen in denen steht was übernommen wird und was nicht.
Zu 99% ist das alles sehr eindeutig und Ärger fußt nur auf der Unwissenheit/Dreistigkeit des Autohauses.
Damit will ich sagen, daß das Kostenrisiko einer Klage (Liquidität des Autohauses vorausgesetzt) eher gering ist.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Ist das eigentlich legitim wenn ich mir einen Mietwagen nehme und die anfallenden Kosten über einen Rechtsanwalt dem Autohaus in Rechnung stellen lasse?
da wäre ich vorsichtig. Natürlich kannst Du es machen, aber wenn Du Pech hast bleibst Du auf den Kosten sitzen. Es müsste dann nämlich ein Rechtsurteil gegen das Autohaus vorliegen. Ob Du soweit gehen kannst, hängt von Deinen finanz. Möglichkeiten ab.
Dein Anwalt kann natürlich das Autohaus zur Erstattung auffordern, aber ob das Autohaus auch bezahlt
ist mehr als fraglich.
Ich würde es nicht tun - dauert zu lange und der Ausgang ist ungewiss.
Es besteht eine Garantie über 12 Monate bzw. maximal 15.000 Kilometer nach Garantieabschluss. Die Garantie sieht vor das Schäden bei einem Fahrzeug über 8 Jahren in Höhe von 30 % vom Reperaturpreis übernommen werden.
Duct, hast Du gelesen was ich geschrieben habe?
Hm...welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch mobil zu bleiben?
Möchte ungern mit dem Schaden weiterfahren. Sonst heisst es nachher noch der Garantienehmer bewegte das Fahrzeug obwohl ihm der Mangel bekannt und führte so unnötigen Schaden herbei.
Die Verbrecher drehen und winden sich ja alles so wie es gerade passt...
Lg vom Chris
@hotw:
Natürlich beruht es auf Unwissenheit. Nur mehr als Leute auf ihre Unwissenheit aufmerksam machen kann man nunmal nicht.