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Autokauf -> An-/Um-/Abmeldung

Themenstarteram 3. September 2004 um 22:09

hallo zusammen

ich will mir demnächst ein "Neues" Auto (v. privat) kaufen... der Wagen hat neuen Tüv und sollte somit verkehrstauglich sein. (ist übrigens noch angemeldet)

-> der steht ca. 300 km entfernt

ich würde hinfahren, mir den Wagen ansehen und wenn alles stimmt auch kaufen... nur wie krieg ich das Ding heim? (ich glaub nicht dass d. Verkäufer den f. die Heimfahrt angemeldet lässt)

wie krieg ich das am besten auf die Reihe... da war doch was mit Kurzkennzeichen... bitte helft mir mal

-danke-

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19 Antworten

Hi,

ich würde das vorher telef. abklären,

notfalls lässt du dir ein Kurzzeitkennzeichen

austellen für 5 Tage und hollst es so

ab !

Sag deiner Versicherung das du das Auto dann

bei denen anmeldest...dann werden die

5 Tag nur an den Versicherungsbeginn

angerechnet ansonsten kostets ~ 100.-

Ich würde auf jeden Fall die Kurzzeitkennzeichen nehmen.

Schau mal bitte in diesen Thread, da habe ich die Vorgehensweise vor kurzer Zeit schon einmal beschrieben.

Themenstarteram 4. September 2004 um 8:52

dank euch, für die Antworten.

hab aber noch ne Frage... wenn ich das Auto kaufe, bekomm ich ja sämtliche Papiere, Zündschlüssel und das Auto -> dort mach ich dann meine Kurzkennzeichen dran und fahr das Ding heim...

aber wie meldet der Verkäufer sein Auto ab???? dazu brauch der doch den Fahrzeugbrief... (den hab ich ja aber unterdessen...)

od. kann ich das Auto einfach auf mich ummelden? brauch ich da ne Vollmacht vom Verkäufer??? (nicht dass mir noch irgendjemand unterstellt ich hätte den Wagen geklaut oder so)

Kurzzeitkennzeichen sind nur notwendig, wenn das Auto bereits abgemeldet ist.

1. Möglichkeit

Der Verkäufer meldet das Fahrzeug noch ab, bevor Du es überführst. ==> Nachteil: doppelte Kosten für Kennzeichen für Dich

2. Möglichkeit

Der Verkäufer lässt das Fahrzeug angemeldet und Du überführst es. Der Haftungsübergang wird im Kaufvertrag über den Zeitpunkt der Übergabe geregelt. Du bist dann verpflichtet innerhalb kürzester Zeit das Auto dann auf Dich an zumelden. Als Inhaber des Fahrzeugbriefes bist Du automatisch Eigentümer des Fahrzeuges und kannst es somit auch auf Dich zulassen. Einen Kaufvertrag wollte von mir noch nie jemand sehen.

Zitat:

aber wie meldet der Verkäufer sein Auto ab????

bestenfalls gar nicht.

also die galanteste Möglichkeit ist sicher, daß du den

ANGEMELDETEN Wagen nach Hause fährst, und am nächsten Werktag ummeldest.

Die Verpflichtung hierzu sollte im Kaufvertrag geregelt sein.

(innerhalb (z.B.) 5 Tagen...)

Denk dran, die Behörden-Stempel abzukratzen.

Kriegst ja neue Schilder.

Dann die Abmeldebescheinigung an den Verkäufer faxen,

und allen geht es gut.

Ruf mal bei ihm an! Vielleicht hat er ja selber keinen Bock, vorher extra abzumelden.

Wenn du nen vernünftigen Eindruck am Telefon machst:

warum nicht?

Er muß nur sicher sein können, daß du am nächsten Tag

nicht die Sparkasse überfällst. ;)

Eine Kopie vom Perso bewirkt Wunder...

Wenn alles Stricke reißen, und das Ding ist abgemeldet:

Bei deiner Versicherung (und nur bei der), wo das Auto

versichert werden soll, eine Doppelkarte für´n Kurzzeitkennzeichen holen.

(Ich bleib bei Abschnitt 1 ;) )

Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.

Alles andere interessiert die Zulassungsstelle nicht.

Deswegen die Vertrauensfrage beim Kauf.

Themenstarteram 4. September 2004 um 11:06

den angemeldeten Wagen heimfahren... da fahr ich ja auf seine Versicherung... wenn dann was passiert haftet er ja (seine Versicherung)

würde es auch folgender maßen gehen?

das Fahrzeug ist angemeldet -> ich fahrs Probe -> kaufe es -> mach meine mitgebrachten Kurzkennzeichen dran -> nehme seine Nummernschilder mit -> und melde es bei mir zuhause auf mich um...

geht das? das Auto ist ja trotzdem noch auf ihn angemeldet...

was ist wenn dann ein Unfall passiert? zahlt dann meine Haftpflicht (Kurzkennzeichen)

hmm..

da würde ich mal raten, daß du dich strafbar machst.

Du fährst die Kennzeichen dann auf einem Wagen, für den bei der

Behörde ANDERE Kennzeichen registriert sind.

Wenn dann was passiert, und die Fahrgestellnummer wird abgeglichen... Ich weiß nicht.

Eventuell zahlt dann (wegen Vorsatz) gar keine Haftpflicht

(auch wenn jetzt einem bestimmten Fachwirt ein Furunkel aufplatzt *gg*)

Ich würde die KZK nicht auf ein noch angemeldetes Fahrzeug schnallen.

Falls daran was falsch ist, bitte ich um Korrektur-posting!

Bin auch jetz mal nicht von Unfallwahrscheinlichkeit,

sondern von Wirtschaftlichkeit bei der Überführung ausgegangen. ;)

Halt blöd, daß wg. Probefahrt ja der Kauf ansich noch kippen kann.

Dann stehst du da mit deinem teuren Kennzeichen in der Hand...

Themenstarteram 4. September 2004 um 11:42

ja ich weiss, das is jetzt bissel blöd...

aber strafbar will ich mich wegen nem Gebrauchtwagen nicht unbedingt machen (bin ja obendrein noch in d. Probezeit) ganz zuschweigen davon, evtl. nen Millionenschaden aus eigener Tasche zu zahlen (Massenkarambolage auf d. Autobahn ;) -> man weiss ja nie)

@Bimmelim:

Zunächst mal gefällt mir dein Kennzeichen *lol**handreich*

Dann....

Also ist echt ne Vertrauensfrage - wenn du das abklärst, würde ich ganz normal mit dem angemeldeten (!) Wagen heimfahren.

Und dann wie beschrieben ummelden - da kommste zigmal besser.

Wie gesagt - seine Kfz-Haftflicht ist ja nicht mehr dran, wenn der Kaufvertrag auf ein konkretes Datum (Tag, Uhrzeit) ausgestellt und unterschrieben ist.

dann geht die Haftung auf dich über.

Er is also raus ausm Schneider.

Kurzzeitkennzeichen sind möglich - aber wenn dir das Auto nicht gefällt und du nicht irgendwie ein andres holst in kürzester Zeit, musste 50 (oder 30 bei öffentl. Dienst) zahlen....

Achso --> Kurzzeitkennzeiche niemals an ein angemeldeten Wagen machen! Dazu sind die nicht da - und irgendwer hat mir letztens erzählt, dass das nich geht....

Grüße - und viel Spaß mit dem neuen Auto

Schreddi

PS: Und dann erstmal über die Sachsenbrücke und Gas testen ;)

Themenstarteram 4. September 2004 um 19:19

hey... en Pirnscher... ich fasss es ni *handschüttel*

wenn die Haftung auf mich über geht, muss ich aber im Falle eines Unfalls alles aus eigner Tasche zahlen... da fahr ich ja komplett ohne Versicherungsschutz (das mach ich nicht.)

wenns dumm kommt zahl ich dann ein Leben lang ab...

auf d. Sachsenbrücke hat die Rennleitung schon des öfteren geblitzt... dort würd ichs nicht übertreiben ;)

Zwei Pirnschner , hält das Forum das aus ??

Zwei Pirnsche sid genau richtig - und seid froh, dass wir den Dialekt nur sprechen *fg*

Im Ernst....

Mmmh, dann würd ich zur Versicherung gehen wo du dann versichern willst, mir ne Deckungszusage holen (Doppelkarte) für die richtigen Kennzeichen, und gut is - das Ding dann mitführen.

Meinetwegen auch schon Antrag unterschreiben.

Mal ne Frage - reicht das nicht (juristisch gesehen) zu?

Okay okay, der Vers.Gott hat wohl grad Hausarrest und darf im Büro den PC nicht zweckentfemden aber weiß das einer?

Auf Nr. sicher (aber aufwendiger und teurer) gehste mit mit den Kurzzeitkennzeichen.

Musst eben wissen und mit dem absprechen, ob ihr bei Kaufvertragunterzeichnung zur Zulassung dort fahrt und den Wagen abmeldet --> günstigerweise hol doch dann im Zuge dessen auch dort (!) deine Kurzzeitkennzeichen erst (da gehste das Risko nicht ein, mit den Kennzeichen hinzufahren und festzustellen, dass dir der Wagen nicht gefällt)

Auch ne Möglichkeit, okay :)

Grüße

Schreddi

PS: War ja auchn Spass mit der Sachsenbrücke ;). Wenn man rasen will, geht man ja neuerdings einfach auf die 172..... *rofl*

Themenstarteram 4. September 2004 um 23:23

wär natürlich auch ne Möglichkeit... zeitlich gesehen klappt das b. mir aber nur an Wochenenden (da haben in d. Regel die Zulassungsstellen zu)

ich hab 4 od. 5 solche Doppelkarten hier rumliegen... allein mit den Karten kann man garnix anfangen... soweit ich weiss kann ich mir auch nur mit der Doppelkarte meine Kennzeichen abholen

PS: her bloß off mit dor 172... das war d. Grund f. meine Nachschulung :(

kommst direkt aus Pirna?

*lol*

4 oder 5 Doppelkarten? Was machst du damit? Tapezieren?

Im Ernst --> tja....

Dann:

1. Der soll den abmelden

2. Du holst dir auf der Zehistaer Str. die Kurzzeit-Kennzeichen

3. Du fährst hin

4. Schraubst die Kennzeichen dran und fährst deine Probefahrt

5. Wenn er dir gefällt, fährste heim und meldest ihn wieder an

Aaaaaber...

Wenn er dir ni gefällt, haste 50 € zu zahlen für nix und wieder nix zzgl. der Hinreisekosten (aber die sind ja eh da)

Wie gesagt - das umgehst mit dem Kennzeichen dranlassen.

Aber mal zur Theorie:

Quattro? Wenn die Anschlussversicherung noch nicht besteht ist doch aber der Vorgänger raus ausm Schneider ab Verkauf. Gilt dann nicht die sogenannte "Nachhaftung" der Versicherung von vorher (aber eben nicht des VNs)?

*grübel*

Also - für euch beide die sicherste Varioant - siehe oben. Ist aber auch die teuerste. :)

Grüße

Schreddi

PS: Randbezirk Zehista --> also nur schöne 15km zu den Tschechen *tank* *tank* *fg*

PPS: Autsch - Nachschulung wegen der 172? Zu schnell i Stau gefahren? *g* Naja - mein Beileid - das is schon n verzwicktes Ding zur Zeit --> aber du hst ja dne Lappen :)

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