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Autokauf: Auto von Privat beim Händler zum Kauf

Themenstarteram 12. Juli 2020 um 20:03

Hallo, morgen habe ich vor, einen Wagen zu besichtigen und ggf. zu kaufen. Nachdem ich mich etwas mit Sachmängelhaftung etc. befasst habe, wollte ich mal eure Meinung hören: Das Auto wird von Privat verkauft, allerdings steht es bei einem Händler, wo es besichtigt und probegefahren werden kann. Kein Kiesplatz sondern ein richtiges Autohaus mit KFZ-Gewerbesiegel.

 

Es ist ca. 8 Jahre alt, hat erst 37000km, ist scheckheftgepflegt, bekommt nach Kauf neuen TÜV und evtl. eine neue Inspektion. Soweit also alles ok.

 

Aber der Verkauf erfolgt im Kundenauftrag. Ich habe mit dem Autohaus und dem Privatverkäufer Kontakt gehabt. Letzterer will auch ins Autohaus kommen, wenn ich mir das Fahrzeug ansehe und evtl. kaufe. Also kein verkappter Händlerverkauf, sondern ein echter Privatverkauf beim Händler… Aber trotzdem verstehe ich die Motivation der Akteure nicht. Was meint ihr dazu? Sollte ich irgendwas beachten?

 

PS: Ich könnte zumindest zusätzlich eine GW-Garantie erwerben. Empfehlenswert?

Beste Antwort im Thema

Der Händler fungiert hier eigentlich nur als Makler der dann eine Provision bekommt. Dafür spart der Verkäufer viel Zeit und Mühe.

Da es ein Privatverksuf ist giebt es dann auch keine Gewährleistung.

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Zitat:

@dben schrieb am 12. Juli 2020 um 22:03:37 Uhr:

Hallo, morgen habe ich vor, einen Wagen zu besichtigen und ggf. zu kaufen. Nachdem ich mich etwas mit Sachmängelhaftung etc. befasst habe, wollte ich mal eure Meinung hören: Das Auto wird von Privat verkauft, allerdings steht es bei einem Händler, wo es besichtigt und probegefahren werden kann. Kein Kiesplatz sondern ein richtiges Autohaus mit KFZ-Gewerbesiegel.

Es ist ca. 8 Jahre alt, hat erst 37000km, ist scheckheftgepflegt, bekommt nach Kauf neuen TÜV und evtl. eine neue Inspektion. Soweit also alles ok.

Aber der Verkauf erfolgt im Kundenauftrag. Ich habe mit dem Autohaus und dem Privatverkäufer Kontakt gehabt. Letzterer will auch ins Autohaus kommen, wenn ich mir das Fahrzeug ansehe und evtl. kaufe. Also kein verkappter Händlerverkauf, sondern ein echter Privatverkauf beim Händler… Aber trotzdem verstehe ich die Motivation der Akteure nicht. Was meint ihr dazu? Sollte ich irgendwas beachten?

PS: Ich könnte zumindest zusätzlich eine GW-Garantie erwerben. Empfehlenswert?

Im Kundenauftrag heisst, der Händler haftet nicht und es gibt vom Händler keine Gewährleistung oder ähnliches. Die Motivation ist doch recht einfach, der Privatverkäufer möchte sich nicht um den Verkauf kümmern, also gibt er es dem Händler, der bekommt seinen Teil des Kuchens und verkauft für Ihn den Wagen.

Der Händler fungiert hier eigentlich nur als Makler der dann eine Provision bekommt. Dafür spart der Verkäufer viel Zeit und Mühe.

Da es ein Privatverksuf ist giebt es dann auch keine Gewährleistung.

Themenstarteram 12. Juli 2020 um 20:34

Also muss so eine Konstruktion nicht generell unseriös sein? Man liest soviel... Wäre vermutlich eine optionale Garantie zumindest empfehlenswert? Um etwas Sicherheit zu haben, auch wenn die nur teilweise erstatten, ich weiß...

Zitat:

@dben schrieb am 12. Juli 2020 um 22:34:55 Uhr:

Also muss so eine Konstruktion nicht generell unseriös sein?

nicht immer - nur in den 97 % der Fälle, in denen der "Kunde" bzw. Vorbesitzer NICHT weiß, dass das Auto in seinem Auftrag verkauft wird ;)

 

Zitat:

@dben schrieb am 12. Juli 2020 um 22:34:55 Uhr:

Wäre vermutlich eine optionale Garantie zumindest empfehlenswert? ...

vermutlich nicht ...

(Versicherungen kalkulieren so, dass sie meistens daran verdienen!)

... nur wenn in der Garantielaufzeit eine teure Reparatur anfallen sollte!

--> kommt auf DEINE Risikobereitschaft an!

@StephanRE: Privatverkauf bedeutet nicht zwangsläufig Ausschluss der Gewährleistung...; auch diese muss wirksam ausgeschlossen werden! Man kann hier davon ausgehen, korrekt.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. Juli 2020 um 22:41:09 Uhr:

Zitat:

@dben schrieb am 12. Juli 2020 um 22:34:55 Uhr:

Also muss so eine Konstruktion nicht generell unseriös sein?

nicht immer - nur in den 97 % der Fälle, in denen der "Kunde" bzw. Vorbesitzer NICHT weiß, dass das Auto in seinem Auftrag verkauft wird ;)

Zitat:

@camper0711 schrieb am 12. Juli 2020 um 22:41:09 Uhr:

Zitat:

@dben schrieb am 12. Juli 2020 um 22:34:55 Uhr:

Wäre vermutlich eine optionale Garantie zumindest empfehlenswert? ...

vermutlich nicht ...

(Versicherungen kalkulieren so, dass sie meistens daran verdienen!)

... nur wenn in der Garantielaufzeit eine teure Reparatur anfallen sollte!

--> kommt auf DEINE Risikobereitschaft an!

Um solche Aussagen zu treffen, sollte man schon wissen, um welche Marke und Modell es sich handelt.

Einen 8 Jahre alten 1,4er TSI mit 160 PS und DSG würde ich zB nur mit Garantieversicherung kaufen.

@TE: Nein, das ist per se nicht unseriös...

In den meisten Fällen weiß es der pot. Käufer vorher gar nicht....; dann ist es unseriös...

Hier scheinen die Parteien ja mit offenen Karten zu spielen; insofern ein ganz normaler Kauf von einem Privaten...

Garantieversicherung: In den allermeisten Fällen lohnen die sich eher nicht...

Eine profunde Probefahrt ist bedeutend wichtiger...;-)

Einen 8 Jahre alten 1.4er TSI mit 160 PS und DSG würde ich z.B. gar nicht kaufen.

Als Motivation könnt ich mir vorstellen, das sich Händler und Verkäufer privat kennen und man sich halt einen Gefallen tut.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. Juli 2020 um 22:50:13 Uhr:

Einen 8 Jahre alten 1.4er TSI mit 160 PS und DSG würde ich z.B. gar nicht kaufen.

Andere schon.

Vielleicht teilt uns der TE ja noch mit, um was es sich handelt.

Wahrscheinlich ein 1.4er TSI mit DSG aus 2012 :D.

Zitat:

@dben schrieb am 12. Juli 2020 um 22:34:55 Uhr:

Also muss so eine Konstruktion nicht generell unseriös sein? ...

Nein, muss sie nicht. Ich habe auf diese Tour über meine freie Autowerkstatt des geringsten Misstrauens vor Ort, bei der ich schon über 20 Jahre Kunde bin, auch schon 2 Fahrzeuge in der Preisklasse 7 - 9 k € mit Erfolg privat verkauft.

 

Gründe: Die Werkstatt hat die Fahrzeuge gereinigt, technisch nochmal geprüft, die HU neu durchführen lassen und das Inserat auf den online-Portalen für mich erstellt. Außerdem nahm mir das Fahrzeug keinen Platz in der Garage mehr weg, wo schon der Nachfolger rein sollte.

 

Gewährleistung gab es von mir als Verkäufer keine, aber die Käufer erhielten jeweils ein "ehrliches" Auto ohne Reparatur-/Wartungsstau.

 

Der Händler erhielt für seine Dienste 500 € und Ersatz der verauslagten HU-Gebühr von knapp 100 €.

Themenstarteram 12. Juli 2020 um 21:07

Es geht um einen wirklich kleinen Smart 451 als Benziner ;-)

Ok. Ich wollte gerade kritisch nachfragen, wie man in 8 Jahren so wenig km zustande bringt. Aber ein Smart ist natürlich eine logische Erklärung, den fährt man ja meist nur zum Einkaufen und Brötchen holen... :)

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