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Autokauf falsches Modell, was tun?
Hallo zusammen,
direkt nach dem Gebrauchtwagenkauf habe ein kleines Problem:
Lt. Anzeige und Kaufvertrag handelt es sich um das gehobenere Ausstattungsmodell eines Nissan Almera Tino tekna (inkl. EPS, was kaufentscheidend war). So steht es auch im Kaufvertrag. Jetzt wühle ich mich durch die Unterlagen und stelle fest, es handelt sich offensichtlich um die schlechtere Ausstattung Acenta ohne ESP und einige andere Sachen.
Der Händler ist ein alteingesessener Kfz Meisterbetrieb.
Was kann ich tun?
Danke für euren Rat.
Viele Grüße.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tribalis schrieb am 8. März 2020 um 11:25:41 Uhr:
Hallo zusammen,
direkt nach dem Gebrauchtwagenkauf habe ein kleines Problem:
Lt. Anzeige und Kaufvertrag handelt es sich um das gehobenere Ausstattungsmodell eines Nissan Almera Tino tekna (inkl. EPS, was kaufentscheidend war). So steht es auch im Kaufvertrag. Jetzt wühle ich mich durch die Unterlagen und stelle fest, es handelt sich offensichtlich um die schlechtere Ausstattung Acenta ohne ESP und einige andere Sachen.
Der Händler ist ein alteingesessener Kfz Meisterbetrieb.
Was kann ich tun?
Danke für euren Rat.
Viele Grüße.
Was hälst Du davon mit dem Verkäufer darüber zu sprechen?
Nur mal so ne Idee von mir!
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65 Antworten
Wenn das Fahrzeug nicht dem entspricht was im Kaufvertrag steht zurückgeben oder Preis mindern
Zitat:
@tribalis schrieb am 8. März 2020 um 11:25:41 Uhr:
Hallo zusammen,
direkt nach dem Gebrauchtwagenkauf habe ein kleines Problem:
Lt. Anzeige und Kaufvertrag handelt es sich um das gehobenere Ausstattungsmodell eines Nissan Almera Tino tekna (inkl. EPS, was kaufentscheidend war). So steht es auch im Kaufvertrag. Jetzt wühle ich mich durch die Unterlagen und stelle fest, es handelt sich offensichtlich um die schlechtere Ausstattung Acenta ohne ESP und einige andere Sachen.
Der Händler ist ein alteingesessener Kfz Meisterbetrieb.
Was kann ich tun?
Danke für euren Rat.
Viele Grüße.
Was hälst Du davon mit dem Verkäufer darüber zu sprechen?
Nur mal so ne Idee von mir!
Normalerweise hast Du ein 14 tägiges Rückgaberecht - ohne wenn und aber !
Wann hast Du das Fahrzeug denn gekauft ?
Aber,so wie mein Vorredner schreibt - hast Du überhaupt schon mit dem Händler gesprochen,was sagt der denn.....
Zitat:
@migoela schrieb am 8. März 2020 um 13:29:12 Uhr:
Normalerweise hast Du ein 14 tägiges Rückgaberecht - ohne wenn und aber !
Wann hast Du das Fahrzeug denn gekauft ?
Aber,so wie mein Vorredner schreibt - hast Du überhaupt schon mit dem Händler gesprochen,was sagt der denn.....
14 tägiges Rückgaberecht?
Wo, außer bei Fernabsatzgeschäften oder vertraglich vereinbart, gibt es das?
Zitat:
@migoela schrieb am 8. März 2020 um 13:29:12 Uhr:
Normalerweise hast Du ein 14 tägiges Rückgaberecht - ohne wenn und aber !
Also ich weis nur das man bei Geschäften die Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge haben nach dem BGB § 312b ein 14 tägiges Widerrufsrecht hat (dies war bis zum 31.12.2001 im Fernabsatzgesetz geregelt).
Da der Themenersteller nichts über die Art und Weise des Kaufes schreibt, also ob Kauf über Internet oder anschauen beim Händler und Vertragsunterzeichnung bei ihm im Büro, wäre ich mit deiner Behauptung "Rückgaberecht- ohne wenn und aber!" sehr vorsichtig.
edit: jetzt war ich ein paar Minuten zu spät ;-)
Danke für Eure Rückmeldungen - natürlich spreche ich morgen mit dem Verkäufer, wollte mich aber gern - da völlig unbedarft und auch noch weiblich - auf den Sachverhalt vorbereiten:-).
Der Kauf lief so ab: Anzeige im Internet, eins dieser Portale, hin, sehen, fahren, kaufen. (Jaja)
Und mich dabei natürlich komplett auf die Ausstattung und das Modell wie angegeben verlassen. Dass es nicht das Modell ist wie erwartet, habe ich erst danach in dem Papierkram gesehen.
Zitat:
@tribalis schrieb am 8. März 2020 um 11:25:41 Uhr:
Lt. Anzeige und Kaufvertrag handelt es sich um das gehobenere Ausstattungsmodell eines Nissan Almera Tino tekna (inkl. EPS, was kaufentscheidend war). So steht es auch im Kaufvertrag. ...
Wenn eine im Kaufvertrag (nicht Anzeige!) zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten wird, dann hat der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung.
Da in deinem Fall die Nachbesserung darin bestehen würde die "Ausstattungslinie" tekna zu liefern, dürfte es für den Verkäufer schwierig werden dies hinzubekommen (oder nur mit erheblichem finanziellen Aufwand).
Also erst mal den Verkäufer auf den Mangel ansprechen und warten was er sagt, aber nicht einfach abspeisen lassen.
Zitat:
@migoela schrieb am 8. März 2020 um 13:29:12 Uhr:
Normalerweise hast Du ein 14 tägiges Rückgaberecht - ohne wenn und aber !
Wann hast Du das Fahrzeug denn gekauft ?
Aber,so wie mein Vorredner schreibt - hast Du überhaupt schon mit dem Händler gesprochen,was sagt der denn.....
Kurz gesagt: Blödsinn!!!
Das gibt es NUR bei Fernabsatz. hast Du das Auto, oder was auch immer, im Internett oder per katalog bestellt oder sowas.
Warst Du im Autohaus bzw. beim Händler im Laden war es kein Fernabsatz dann hast Du KEIN Rückgaberecht.
An den TE: Hier trifft evtl. das sog. "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" zu. Das ist dann ein mangel der zur nachbesserung bzw. Rückgabe berechtigt. das solltest Du aber vorab mit dem Händler klären. Dann werdet ihr euch bestimmt einig.
Zitat:
@tribalis schrieb am 8. März 2020 um 14:43:39 Uhr:
Danke für Eure Rückmeldungen - natürlich spreche ich morgen mit dem Verkäufer, wollte mich aber gern - da völlig unbedarft und auch noch weiblich - auf den Sachverhalt vorbereiten:-).
Der Kauf lief so ab: Anzeige im Internet, eins dieser Portale, hin, sehen, fahren, kaufen. (Jaja)
Und mich dabei natürlich komplett auf die Ausstattung und das Modell wie angegeben verlassen. Dass es nicht das Modell ist wie erwartet, habe ich erst danach in dem Papierkram gesehen.
Ich habs erst jetzt gelesen:
Leider scheinst Du etwas den Verstand beim Kauf ausgeklingt... Bei ner Hose von P & C wäre Dir das nicht passiert. Die hättest Du anprobiert und wenn sie nicht paßt, wird sie nicht gekauft. Und der Verkäufer / die Verkäuferin hat ein Loch im Bauch weil sie gefragt wurde wie man die wäscht etc.
das Auto was ja "nur" ein paar 1000 € kostet und was einen die nächsten Jahre jeden Tag begleiten wird, wird ohne Nachfrgae und wohlmöglich ohne Probefahrt gekauft.
das ist leider ein Phänomen was nicht nur Frauen haben...
Und nur weil die Anzeige im Internet stand ist es kein Fernabsatz. Du warst vor Ort und hast Dir das Auto angesehen und den Vertrag in seinem Büro abgeschlossen. Also hast Du auch definitiv KEIN Wiederrufsrecht wie oben geschrieben.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 8. März 2020 um 15:17:19 Uhr:
...und wohlmöglich ohne Probefahrt gekauft.
Nach Aussage der TE gab es in diesem Fall eine Probefahrt.
Sorry an alle,weil ich den „Blödsinn“ wegen dem Rückgaberecht geschrieben habe - wusste ich’s nicht !
Aber ich lasse mich gerne belehren und lerne gerne immer wieder etwas hinzu.....
Ich bin trotzdem gespannt,wie sich der Händler zu dem „Vorfall“ äussert.
Bitte weiter berichten @tribalis......
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. März 2020 um 15:26:27 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 8. März 2020 um 15:17:19 Uhr:
...und wohlmöglich ohne Probefahrt gekauft.
Nach Aussage der TE gab es in diesem Fall eine Probefahrt.
Probefahrt ist ja relativ:
Einmal reinsetzten und übern Hof rollen ist für mich keine Probefahrt...
und ich habe auch gesagt wohlmöglich...
Zitat:
@StephanRE schrieb am 8. März 2020 um 15:57:47 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 8. März 2020 um 15:26:27 Uhr:
Nach Aussage der TE gab es in diesem Fall eine Probefahrt.
Probefahrt ist ja relativ:
Einmal reinsetzten und übern Hof rollen ist für mich keine Probefahrt...
und ich habe auch gesagt wohlmöglich...
Ins blaue raten hilft hier ungemein.
Woher willst du wissen wie die Probefahrt war!
Das Fehlen einer Eigenschaft muss nicht unbedingt bei der Probefahrt auffallen.
Wenn es eh erst beim Durchsehen der Papiere auffällt scheint der Unterschied ja nichts groß zu sein
@tribalis woran genau, außer dem fehlenden ESP inkl. fehlender ESP Taste, machst du den Unterschied fest?