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Autokauf - Händler liefert nicht

Themenstarteram 28. Dezember 2014 um 13:19

Hallo,

habe Anfang Dez. ein gebrauchten gekauft für ca. 1100€ und leider auch gleich alles bezahlt.

Der Händler hat versprochen er lässt noch in der gleichen Woche den TÜV machen.

Seitdem hält er mich hin.

Jeden 2. Tag eine andere Ausrede.

Ich habe weder Fahrzeugpapiere noch das Auto. Ich weis das war leichtsinnig.

Falls er nun am Montag wieder nicht liefert bzw. mir das Fahrzeug übergibt, was soll ich machen?

Ich bin der Eigentümer da ich ja alles bezahlt habe.

Brauch ich da gleich einen Rechtsanwalt oder sollte ich zuerst mal mit einer Anzeige bei der Polizei drohen?

Nach welcher Zeit habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten ?

Angeblich hat das Fahrzeug nun den TÜV bestanden.

Im Kaufvertrag haben wir leider keinen Liefertermin festgeschrieben.

Wird mir eine Lehre sein!

Danke für die sachlichen Hinweise.

VG

Beste Antwort im Thema

Anzeige bei der Polizei kostet nichts - man könnte hier einen versuchten Betrug (263 STGB) annehmen.

Du würdest dir bei Anzeigenerstattung vermutlich ein paar nach oben gekippte Augen der Beamten ersparen, wenn du den Sachverhalt ausführlich und detailliert schriftlich und unterschrieben einreichst (dann können sie es auch nicht abwimmeln, wenn sie grad viel zu tun haben) :)

Tatort, Tatzeit und deine persönlichen Daten müssen ebenfalls drauf.

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1100€? Da fehlt keine Null? Kommt mir für ein Fahrzeug von einem Seriösen Händler zu billig vor, da macht der neue Tüv schon fast 10% vom Fahzeugwert aus. Eine Rechtsberatung bekommst du nur von einem Rechtsanwalt, aber ich vermute der wäre dir auch zu teuer. Bei einem nicht seriösem Händler hilft verbal drohen gar nichts, der weiß das das nur heiße Luft ist.

Anzeige bei der Polizei kostet nichts - man könnte hier einen versuchten Betrug (263 STGB) annehmen.

Du würdest dir bei Anzeigenerstattung vermutlich ein paar nach oben gekippte Augen der Beamten ersparen, wenn du den Sachverhalt ausführlich und detailliert schriftlich und unterschrieben einreichst (dann können sie es auch nicht abwimmeln, wenn sie grad viel zu tun haben) :)

Tatort, Tatzeit und deine persönlichen Daten müssen ebenfalls drauf.

Zitat:

@Osterhase66 schrieb am 28. Dezember 2014 um 14:19:31 Uhr:

Seitdem hält er mich hin.

Jeden 2. Tag eine andere Ausrede.

Wieviele Fristsetzungen hat der Händler jetzt konkret nicht eingehalten?

am 28. Dezember 2014 um 15:23

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Dezember 2014 um 16:13:39 Uhr:

Zitat:

@Osterhase66 schrieb am 28. Dezember 2014 um 14:19:31 Uhr:

Seitdem hält er mich hin.

Jeden 2. Tag eine andere Ausrede.

Wieviele Fristsetzungen hat der Händler jetzt konkret nicht eingehalten?

Ich vermute, dass solltest du für den Fadenersteller näher ausführen :)

Moin,

Ich habe auch mal vor zehn Jahren , leichtsinnig wie ich war, einen schönen Motorradoldtimer angezahlt, 500€

Mit der Lieferung hat man mich auch mehrere Monate hingehalten, war auch schön vor dem Schaufenster vom BMW Händler fotografiert worden.....

Nach einigen Mahnungen habe ich auch Anzeige erstattet, der gute Mann ist auch Monate später verurteilt worden, ich war Zeuge bei Gericht.....er hat mir weinend versprochen das Geld jeden ersten zurückzuzahlen

Gesehen habe ich bis heute keinen Kreuzer...

Ich wollte jetzt keine Teufel an die Wand malen....aber dein Recht wird dir evtl. nix nützen

Gruss aus Kassel

PS: Gelernt habe ich aus der Geschichte nie wieder irgendwas zu be oder anzuzahlen ohne die Ware oder Unterlagen in der Hand zu halten, ohne wenn und aber....

Hinfahren,entweder Geld oder Auto her, falls beides nicht möglich wird dir nur der Klageweg überig bleiben um an das Geld oder das Auto zu kommen.

Wenn der TE sich für den Klageweg entscheidet, sollte er auf jeden Fall neben der Zivilklage auch eine Strafanzeige stellen.

So manchen Zeitgenossen hat die Androhung einer Strafanzeige (263 Betrug - StGB) geholfen sich zu bewegen.

Zitat:

@Osterhase66 schrieb am 28. Dezember 2014 um 14:19:31 Uhr:

 

Ich bin der Eigentümer da ich ja alles bezahlt habe.

VG

Nö.

Eigentümer ist immer noch der Verkäufer. Erst nach Übergabe des Fahrzeuges bist Du Eigentümer.

O.

Gab es einen verbindlichen Liefertermin? Falls nein, fordere ihn schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist auf, das Fahrzeug mit den vereinbarten Eigenschaften zu liefern, erst nach Ablauf dieser Frist wirst du ihn wirksam in Lieferverzug setzen können. Falls es einen Termin gab und dieser in der Vergangenheit lag, kannst du ihn sofort in Verzug setzen. Tu dies schriftlich, einen Anwalt brauchst du dazu zunächst nicht, es kann aber nicht schaden, das Hinzuziehen eines Rechtsverdrehers anzukündigen, falls er nicht liefert...

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 28. Dezember 2014 um 17:57:05 Uhr:

Zitat:

@Osterhase66 schrieb am 28. Dezember 2014 um 14:19:31 Uhr:

 

Ich bin der Eigentümer da ich ja alles bezahlt habe.

VG

Nö.

Eigentümer ist immer noch der Verkäufer. Erst nach Übergabe des Fahrzeuges bist Du Eigentümer.

O.

Nö.

der Verkäufer ist Besitzer, der Eigentümer ist der der Käufer, er hat die Ware bezahlt und ist damit der Eigentümer auch ohne diese im Moment zu besitzen. Der Besitzer ist derjenige der die tatsächliche Gewalt über die Ware hat ohne daraus ein Eigentum ableiten zu können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 28. Dezember 2014 um 19:47:42 Uhr:

 

Nö.

der Verkäufer ist Besitzer, der Eigentümer ist der der Käufer, er hat die Ware bezahlt und ist damit der Eigentümer auch ohne diese im Moment zu besitzen. Der Besitzer ist derjenige der die tatsächliche Gewalt über die Ware hat ohne daraus ein Eigentum ableiten zu können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

Nö.

Besitzer ist der Verkäufer. Keine Frage.

Zu Frage des Eigentumsübergang siehe § 433 und § 929 BGB oder auch

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

O.

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 7:40

Zitat:

@Halloele schrieb am 28. Dezember 2014 um 14:34:04 Uhr:

1100€? Da fehlt keine Null? Kommt mir für ein Fahrzeug von einem Seriösen Händler zu billig vor, da macht der neue Tüv schon fast 10% vom Fahzeugwert aus. Eine Rechtsberatung bekommst du nur von einem Rechtsanwalt, aber ich vermute der wäre dir auch zu teuer. Bei einem nicht seriösem Händler hilft verbal drohen gar nichts, der weiß das das nur heiße Luft ist.

Nein da fehlt keine null. Bj.97

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 7:43

Zitat:

@HalloSchweiz schrieb am 28. Dezember 2014 um 16:23:55 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 28. Dezember 2014 um 16:13:39 Uhr:

 

Wieviele Fristsetzungen hat der Händler jetzt konkret nicht eingehalten?

Ich vermute, dass solltest du für den Fadenersteller näher ausführen :)

Habe mich gestern bei einem Freund beraten lassen und soeben die Erste Fristsetzung aufgesetzt welche heute via Fax raus geht.

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