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Autokauf in der Insolvenz des Händlers

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 17:11

Hallo,

ich hab folgendes (weil aktuell) Thema, über das ich ein paar Meinungen hören möchte:

Hab ein Angebot in Mobile.de gefunden. Alles passt.

ABER

Das Autohaus ist in der Insolvenz. Daher wohl auch das günstige Angebot. Wie gehe ich sicher, dass ich das Auto auch bekomme und wirklich mein Eigentum ist?

Vorkasse? geht mal gar nicht! Das ist klar. Ich bin mit dem Händler so verblieben, dass ich den Kaufvertrag unterschreibe und das Auto gegen Barzahlung abhole. Sprich Geld gegen Schein.

Ab wann gehört mir das Auto 100% ?

Wie bekomme ich raus, ob noch Dritte (insolvenzverwalter, Bank ...) Anspruch auf das Fahrzeug haben?

Oder langt der Schnein,Kaufvertrag, damit das Auto MEINS bleibt?

Mfg Stopper

Beste Antwort im Thema

..........egal in welcher Form Du bezahlst, ist es wichtig, das Du Dir bestätigen läßt, das das Fahrzeug "frei von Rechten Dritter" ist und Du mit "schuldbefreiender Wirkung" zahlst. Wenn Du alle Dokumente in den Händen hälst, Fahrzeug, sämtliche Schlüssel und einen gültigen Kaufvertrag hast, kann eigentlich nichts passieren (Betrug geht irgendwie immer). By the way: die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) ist alleine nach deutschem Recht keine Besitzerurkunde. In anderen europäischen Ländern ist sie dies. In Deutschland gehört dazu auch der gültige Kaufvertrag.

Gruß Walter

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..........egal in welcher Form Du bezahlst, ist es wichtig, das Du Dir bestätigen läßt, das das Fahrzeug "frei von Rechten Dritter" ist und Du mit "schuldbefreiender Wirkung" zahlst. Wenn Du alle Dokumente in den Händen hälst, Fahrzeug, sämtliche Schlüssel und einen gültigen Kaufvertrag hast, kann eigentlich nichts passieren (Betrug geht irgendwie immer). By the way: die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) ist alleine nach deutschem Recht keine Besitzerurkunde. In anderen europäischen Ländern ist sie dies. In Deutschland gehört dazu auch der gültige Kaufvertrag.

Gruß Walter

Wenn der Wagen nicht frei von Rechten anderer ist, kann er den Kaufvertrag immer noch anfechten (z.B. arglistige Täuschung...). Was du mit "Besitzurkunde" meinst, wirst nur du wissen :P

Die Zulassungsbescheinigung weißt der eingetragen Person allerdings das Eigentum zu, was aber nicht zwangsläufig heißen muss, dass der Eingetragene auch Eigentümer IST.

 

@Stopper

Worauf du aber achten musst, und da stimm ich meinem Vorredner zu, bei Abholung und Bezahlung darauf zu achten, dass der Verkäufer den Wagen ganz übereignet; also Übergabe des Wagens, der Papiere (I und II) und sämtlicher Schlüssel. Dadurch verliert der Verkäufer sein Eigentum und dieses kann nicht mehr in die Insolvenzmasse fallen. Der Kaufvertrag allein gibt dir nur einen Anspruch auf das Auto.

Lass mich allerdings gern verbessern, falls es hier noch TT-Fahrer gibt, die Anwälte, Richter..... sind und mehr wissen wie ich (befind mich noch in der juristischen Ausbildung:) )

Du bezahlst dein Auto aber schon komplett bei Abholung?? Ansonsten erwirbst du noch nicht das Eigentum (erst bei vollständiger Bezahlung, aufschiebende Bedingung) und der Wagen würde bei eröffnetem Insolvenzverfahren in die Insolvenzmasse fallen.

Hoffe, ich kann dir ein bisschen weiterhelfen ;)

Gruß Tatbetsand

Themenstarteram 10. Februar 2010 um 18:33

Danke, das sind super Hilfen! :-)

Ja ich bezahle alles bei Abholung. Gibts noch was anderes als Bar? Sowas wie nen beglaubigten Barscheck oder so?

Bin vorher n paar Tage in Amsterdam und da ist es nicht soooo ratsam mit 20.000€ in der Tasche herumzugeistern ;)

also das ist eine höchst heikle sache. ich würde an deiner stelle meine rechtschutzversicherung kontaktieren. diese spekulationen hier können ein anhaltspunkt sein, aber bei so viel geld wäre mir das viel zu unsicher. und im zweifelsfall lieber drauf verzichten und irgendwo 1000€ mehr bezahlen.

@lulloz

Meine Informationen sind keine Spekulationen, beruht alles auf juristischem Wissen.

Alllerdings stimm ich dir zu, noch bei der Rechtsschutzversicherung einen Rat einzuholen, da es hier schon um einen größeren Geldbetrag geht.

@Stopper

Ob das mit Barchecks geht oder nicht, kann ich dir nicht sicher sagen. Aber da müsste es hier einige TT-Fahrer geben, die sich damit auskennen; bin mir da ganz sicher :cool:

Gruß Tatbestand

Zitat:

Original geschrieben von Tatbestand

Was du mit "Besitzurkunde" meinst, wirst nur du wissen :P

Die Zulassungsbescheinigung weißt der eingetragen Person allerdings das Eigentum zu, was aber nicht zwangsläufig heißen muss, dass der Eingetragene auch Eigentümer IST.

 

.....wenn Du Bock hast auf das Thema "Verfügungsrecht", empfehle ich Dir ein Jurastudium. Wenn Du selbst keine Ahnung hast, solltest Du in Deinem Beitrag nicht andere, die zum Thema schreiben, belehren, sondern versuchen, die gestellte Frage zu beantworten.

 

Gruß Walter

Hallo,

 

einfach den Kaufvertrag vom Insolvenzverwalter unterzeichnen und abstempeln lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Denn der Insolvenzverwalter haftet persönlich für die Sachen die er unterzeichnet.

 

Gruß,

Ralf

Ist klar ob das Fahrzeug nicht schon längst Teil der Insolvenzmasse geworden ist?

Kannst du den zuständigen Insolvenzverwalter kontaktieren- dieser sollte Jurist sein und entsprchende belastbare Aussagen treffen können...

Zitat:

Original geschrieben von Tatbestand

@lulloz

Meine Informationen sind keine Spekulationen, beruht alles auf juristischem Wissen.

Alllerdings stimm ich dir zu, noch bei der Rechtsschutzversicherung einen Rat einzuholen, da es hier schon um einen größeren Geldbetrag geht.

@Stopper

Ob das mit Barchecks geht oder nicht, kann ich dir nicht sicher sagen. Aber da müsste es hier einige TT-Fahrer geben, die sich damit auskennen; bin mir da ganz sicher :cool:

Gruß Tatbestand

wollte dir nich zu nahe treten. is nur immer schwer zu sagen wer in einem forum mal drauf los spekuliert und wer wirklich fundierte infos hat.

Hi,

wenn da tatsächlich schon Insolvenz angemeldet wurde, kann die ursprüngliche Geschäftsführung nix mehr so einfach verkaufen, da zunächst davon auszugehen ist, dass die gesamte Masse mit "rechten Dritter" belegt ist.

Schließlich wäre man ja nicht in Insolvenz gegangen, wenn man alle Gläubiger hätte finanziell bedienen können.

Dies möglichst lukrativ zu verwerten (ob unter Weiterführung des Betriebs oder Liquidation) steht unter Aufsicht des Insolvenzverwalters, Also: Status des Bude feststellen, Insolvenzverwalter ermitteln.

Im Falle der bereits bestehenden Insolvenz ist der Dein Vertragspartner.

bye

@TE:

Handelt es sich,bei besagten "Insolventen Audi Händler", um den in Rennerod

Kreis Ww.??

Da war ich vorgestern.

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 7:16

Es handelt sich um den Audi Händler in 46325 Borken "Auto UNLAND GmbH"

Der zuständige Insolvenzverwalter für das Verfahren ist:

Ulrich Zerrath aus Recklinghausen (vom zuständigen Insolvenzgericht in Münster bestellt)

Lange Wanne 57

45665 Recklinghausen

02361 4884-0

www.zerrath.com

Mit dem würde ich mal Kontakt aufnehmen.

 

Auto - Brief - Kohle

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