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Autokauf Kaufvertrag besondere Leistungen nicht eingehalten

Themenstarteram 28. Februar 2024 um 17:53

Hallo,

Ich habe mir vor etwa 4 Monaten ein Auto zugelegt was nicht unbedingt günstig war. Ich bin bis jetzt mit allem zufrieden nur war beim Kauf einige Mängel vorhanden die der Verkäufer auch alle direkt beim freundlichen beseitigt hat. Ein Mangel konnte aber nicht beseitigt werden da es laut ihm nicht auf Lager war bei Mercedes (Lautsprecherabdeckung). Ich warte nun seit 4 Monaten, aber bekomme keine weitere Nachricht von dem Verkäufer meine Nachrichten werden ignoriert (Mangel steht auch im Kaufvertrag drin). Gibt es eine Möglichkeit einfach mein Geld wiederzubekommen statt auf dieses Ersatzteil zu warten? Ich hab das Gefühl, dass der Verkäufer versucht eine Frist auszuhalten bis er den Mangel nicht mehr bezahlen muss. Da ich keine Ahnung davon habe wollte ich hier einmal nachfragen ansonsten muss ich mal zu einem Anwalt gehen.

Vorab danke für jede Hilfe ??

(Kurze Info die Abdeckung kostet um die 800€ und der Einbau wird auch nicht ganz günstig sein. )

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20 Antworten

Zitat:

@Denizc218 schrieb am 28. Feb. 2024 um 18:53:15 Uhr:

Mangel steht auch im Kaufvertrag drin

Dann hast Du den Wagen MIT dem Mangel gekauft und hast kein Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Deinem Thread Titel zufolge, gibt's ja auch keine Nebenabreden...meine laienhafte Meinung.

Gruß jaro

"Mangel steht auch im Kaufvertrag drin"

Was heißt das konkret? Hast du ein Auto mit defekter Lautsprecherabdeckung gekauft, dann kannst du dich nicht über ein Auto mit defekter Lautsprecherabdeckung beschweren. Wenn im Vertrag nicht der Mangel steht sondern vermerkt ist, dass der Mangel noch behoben werden soll.

Klingt schon mal nach gewerblichen Verkäufer?

Angenommen du hast das Auto OHNE Mangel gekauft und einen Mangel der noch beseitigt werden sollte. Grundsätzlich sollten das hier ein Standartfall sein (Stichpunkt Gewährleistung / Sachmängelhaftung / Reparaturversuche) Ist natürlich noch nicht zu spät, aber sowas sollte auch nicht vier Monate dauern. Ich weiß jetzt nicht was vereinbart wurde, aber du dürftest theoretisch schon mehrere Fristen gesetzt haben. Falls nicht oder der bisherige Schriftverkehr hier nicht ausreicht, dann sollte man damit anfangen.

Was für ein Kfz ist das,wo eine Abdeckung eines Lautsprechers 800 Euro plus Einbau kostet?

Themenstarteram 29. Februar 2024 um 3:49

@Heinz_1980 Danke erstmal für deine Antwort. Mit „Mangel steht auch im Kaufvertrag drin“ ist gemeint, dass vorab mit dem Verkäufer einige Sachen besprochen wurde die repariert werden sollten. Es wurde auch alles eingehalten nur die Abdeckung fehlt noch.

Dann war das Auto eben 800,- EUR teurer... war ja eh "nicht ganz billig". War der VK Privatier oder ein freier Händler? Du kannst den gewerblichen Händler ja mittels Einschreiben in Verzug setzen und ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Kaufvertrages setzen. Hält er das nicht ein, dann suchst Du Dir einen Anwalt und beauftragst ihn mit der Durchsetzung deiner Interessen. Macht allerdings nur Sinn, wenn Du eine RSV hast. Wenn Du nicht beurteilen kannst, was eine angemessene Nachfrist sein kann, musst du sogleich zum Anwalt. Hast Du mal versucht, bei irgendeinem offiziellen Vertragshändler die Abdeckung zu bekommen? Dann weißt du zumindest, ob das ET lieferbar ist und er lügt oder ob es tatsächlich Beschaffungsprobleme gibt.

Viel Erfolg.

1) Ist es nun ein Privatkauf oder ein Kauf vom Händler?

2) Steht im Vertrag, dass die Mängel behoben werden sollen?

Für sinnvolle Antworten wären diese Informationen nicht ganz unerheblich.

Zitat:

@Denizc218 schrieb am 28. Februar 2024 um 18:53:15 Uhr:

Ich hab das Gefühl, dass der Verkäufer versucht eine Frist auszuhalten bis er den Mangel nicht mehr bezahlen muss. Da ich keine Ahnung davon habe wollte ich hier einmal nachfragen ansonsten muss ich mal zu einem Anwalt gehen.

Ich würde vor alledem erstmal in ein namhaftes Autohaus der Marke gehen und nachforschen: ist das Teil lieferbar, oder nicht?

Denn tatsächlich ist es so, dass Teile mit geringer Orderquote nicht mehr im Regal liegen und vergammeln. Dazu sind Teil und Lagerplatz zu teuer. Der Wagen einer Freundin zB konnte wochenlang nicht repariert werden weil die Teile gefehlt haben

Zitat:

@Denizc218 schrieb am 29. Februar 2024 um 04:49:53 Uhr:

@Heinz_1980 Danke erstmal für deine Antwort. Mit „Mangel steht auch im Kaufvertrag drin“ ist gemeint, dass vorab mit dem Verkäufer einige Sachen besprochen wurde die repariert werden sollten. Es wurde auch alles eingehalten nur die Abdeckung fehlt noch.

Die Frage war ob im Vertrag steht "Defekte Abdeckung wird noch ersetzt" oder ähnliches.

Wenn da nur steht "Abdeckung defekt" kann der Verkäufer Dich ins leere laufen lassen.

Nachtrag: Im Vertrag oder den AGB wird sicher auch stehen "mündliche Nebenabreden sind nicht gültig"?!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Februar 2024 um 22:08:06 Uhr:

Was für ein Kfz ist das,wo eine Abdeckung eines Lautsprechers 800 Euro plus Einbau kostet?

Das ist ja keine Antwort auf die Frage des TH

Ohne entscheidende Infos vom TE kann man auch keine Antworten geben, sondern nur vermuten.

"Danke erstmal für deine Antwort. Mit „Mangel steht auch im Kaufvertrag drin“ ist gemeint, dass vorab mit dem Verkäufer einige Sachen besprochen wurde die repariert werden sollten. "

Hallo, die Antwort ist leider noch verwirrender.

-Was steht KONKRET zu dem Mangel im schriftlichen Kaufvertrag? Nichts oder steht im schriftlichen Kaufvertrag genau das was man mündlich besprochen hatte?

-Wenn es mit dem Käufer besprochen wurde, dann hat das natürlich auch seine Gültigkeit und ist so gesehen auch Teil vom Kaufvertrag. Ist ggf. nur sehr problematisch, wenn du es nicht belegen kannst UND der schriftliche Kaufvertrag was ganz anderes sagt....

Wir gehen mal davon aus, dass alle mündlichen Äußerungen/Abreden nicht existieren.

Was liegt in irgendeine Form schriftlich/"elektronisch" vor was beweist, dass die Kiste schon mit Mangel gekauft wurde und das der Verkäufer das reparieren wollte?

 

Grüße

Zitat:

@Denizc218 schrieb am 29. Februar 2024 um 04:49:53 Uhr:

@Heinz_1980 Danke erstmal für deine Antwort. Mit „Mangel steht auch im Kaufvertrag drin“ ist gemeint, dass vorab mit dem Verkäufer einige Sachen besprochen wurde die repariert werden sollten. Es wurde auch alles eingehalten nur die Abdeckung fehlt noch.

Wenn das so Kaufvertrag steht ist doch super.

Wen nicht ist das blöd für dich.

Diese entscheidende Sache solltest du uns hier mal mitteilen. Steht da nur drin, der Mangel ist vorhanden, oder steht da, der Mangel wird behoben?

Dann können wir vielleicht weiterhelfen.

Zitat:

@Autosport schrieb am 29. Februar 2024 um 14:34:41 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Februar 2024 um 22:08:06 Uhr:

Was für ein Kfz ist das,wo eine Abdeckung eines Lautsprechers 800 Euro plus Einbau kostet?

Das ist ja keine Antwort auf die Frage des TH

Das auch nicht.

Aussitzen kann man versuchen, aber die Verjährungsfrist für die Nachbesserung, die man hier schon annehmen darf, beträgt 2 Jahre.

Dabei ist es auch erst einmal egal, ob der Verkäuferals Gewerbetreibender oder Privatperson gehandelt hat.

Der Verkäufer hat wohl einfach keine Lust mehr oder bekommt das Teil nicht.

Wichtig ist nun, eine 14-tägige Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Musterschreiben googeln. Einschreiben mit Rückschein nutzen.

In der Ursprungsfrage wird nach "Geld zurück" gefragt.

Nehmen wir an, damit ist die Rückbwicklung des Kaufvertrages gemeint. Das sehe ich hier nicht, da der Mangel meiner Ansicht nach geringfügig ist.

Eher wäre ein Preisnachlass drin, in Höhe des Ersatzteils zzgl. Montagekosten.

Zunächst aber hat der Verkäufer ein Recht auf zweimalige Nachbesserung. Und das sogar bei ihm vor Ort.

Was kostet denn eine solche Abdeckung?

Gibt es ein Bild?

In der realen Welt könnte man sich das Teil ja besorgen, einbauen und die Sache abhaken, wenn es um einen Plastikdeckel für 20 Euro bei ebay geht.

Oder der Verkäufer schickt die Kosten dafür.

Wenn der Verkäufer nicht mehr reagiert, ist das zwar ärgerlich, aber auch die RSV beitet selten das gewünschte Druckmittel, denn meist gibt es einen Selbstbehalt. Bei meiner Versicherung sind das 150 Euro und die würde ich in einer solchen Situation wohl eher nciht ausgeben, sondern mir eben das Ersatzteil selbst besorgen. Sofern es keine x 100 Euros kostet.

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