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Autokauf mit Hindernissen / Gewährleistungsproblem

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 22:49

Schönen guten Abend allen, :)

ich hätte folgendes Problem und hoffe auf Anregungen und Ideen:

Ich (Privatperson) möchte mir ein Auto von einem Händler kaufen das etwa 24000€ kosten wird, es ist Bj: 2002 und hat 145000Km gelaufen. Der Händler ist von mir etwa 350Km weit entfernt und verkauft seine Fahrzeuge, nur an andere Autohändler oder den Export. Im Inserat steht dabei das die MwSt nicht ausweisbar ist und das Fahrzeug nach §25a UStG differenzbesteuert ist.

Dreh und Angelpunkt ist die Gewährleistung, die keiner auf sich nehmen möchte, was auch der Grund ist, weswegen ich das Fahrzeug nicht direkt, von diesem Händler als Privatperson erwerben kann. Mein Autohaus möchte das Risiko ebenfalls nicht eingehen, das ich theoretisch das Recht hätte, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Mir wurde geraten kleine Kfz-Händler drauf anzusprechen, die eventuell auch mit einem kleinen Verdienst, den Vertrag über sich laufen lassen, bisher hat sich dazu jedoch niemand bereit erklärt.

Die Idee ein Gewerbe für diesen Autokauf anzumelden, hatte ich auch schon und ich habe mich was das angeht, auch beim Finanzamt bereits informiert. So ganz genau konnte man es mir nicht sagen aber hat mir dringend davon abgeraten, es auf diese Weise anzugehen, da das Finanzamt später Ansprüche an mich geltent machen könnte. In welcher Form, genannt wurden mehrere Steuern, bekomme ich leider nichtmehr zusammen, da das Gespräch recht lang dauerte und ich diesen Weg dann erstmal ad acta gelegt habe.

Ein, zwei Ansprechpartner habe ich noch aber danach wirds langsam eng.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Grüße

Magnus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

Ich hatte es ja schonmal geschrieben und wiederhole es gerne nochmal: Warum macht ihr nicht einen Kaufvertrag wie die "Fähnchenhändler", dass das Fahrzeug "Im Kundenauftrag" verkauft wird? So kann die Gewährleistung ja ausgeschlossen werden, da lt. Kaufvertrag Privtat an Privat verkauft. Sprich doch deinen Händler darauf mal an.

Diese Umgehung ist nach neuester Rechtsprechung sogar legal, sofern der Käufer zustimmt, dass so gehandelt wird, um die Gewährleistung auszuschliessen. Beide Parteien müssen also einig sein, so zu handeln, um das angestrebte Ziel zu erreichen.

 

www.presse-kostenlos.de/recht-und-jura/item_21047.htm

 

Anders liegt der rechtliche Sachverhalt, wenn der Verkäufer ohne Wissen des Käufers einen Privatperson zwischenschaltet. 

 

O.

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Wäre der Abschluß einer Garantieversicherung an Stelle der Gewährleistung keine Option für dich?

Was für ein exotisches Fahrzeug ist das, für das sich der ganze Aufriss lohnt? "Ein Gewerbe anmelden"?!

An einen Exoten habe ich auch schon gedacht bei einem Preis von 24.000 € für ein 11 Jahre altes Fahrzeug mit 145.000 km auf dem Zähler.

Daher mein Vorschlag mit der Garantieversicherung, IMHO die einfachste Lösung für das Problem des TE.

Wie will denn der Händler prüfen, ob Du ein Gewerbetreibender bist?

Schick doch mal ne Mail als Firma...

Frage an die Juristen: Ob das ne Amtsanmaßung ist? Ist ja kein Amt.

Lass Dir den Kaufvertrag faxen und kauf das Auto. Wenn Du eh keine Ansprüche gelten machst, kann es Dir egal sein. Dem Händler wird es auch egal sein, wenn es für ihn den Anschein hat, das alles passt.

Genau, und beim Finanzamt finden sie sowas auch total lustig :D

Zitat:

Original geschrieben von JGibbs

Wenn Du eh keine Ansprüche gelten machst, kann es Dir egal sein.

Das ist ja der Knackpunkt. Der TE möchte nicht auf seinen Gewährleistungsanspruch verzichten, was bei dem aufgerufenen Preis auch verständlich ist. Das Risiko kann man aber über eine Versicherung abdecken (lassen).

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 23:15

Nein nein JGibbs hat schon Recht, ich möchte die Gewährleistung nicht in Anspruch nehmen. Wenn meinem Autohaus mein Wort hierbei als Sicherheit reichen würde, hät ich das Problem ja gar nicht dann könnt ich alles über die regeln.

Über das Auto möcht nicht mehr als nötig verraten, Fakt ist es gibt nicht genug Auswahl, als das ich einfach zu nem andren Händler gehen könnte.

Zitat:

Wäre der Abschluß einer Garantieversicherung an Stelle der Gewährleistung keine Option für dich?

Da bitte ich um genauere Erklärung.

Die Gewährleistung ist das einzige Problem, warum mir der Händler das Auto nicht einfach verkauft und ausschließen lässt sich diese nicht, wenn er an Privat verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Genau, und beim Finanzamt finden sie sowas auch total lustig :D

Was hat das Finanzamt dagegen?

Man kauft, zahlt Mwst. FA geht nix verloren.

Dann fährt man die Karre als Privatmann. Wo ist das Problem für Schäuble?

Ich Manns noch nicht erkennen...

Dass man hier die Firmeneigenschaft vorspielt, um die Gesetze auszuhebeln. Wenn nicht das Finanzamt, irgendwer wird sich dafür interessieren, glaube mir.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

An einen Exoten habe ich auch schon gedacht bei einem Preis von 24.000 € für ein 11 Jahre altes Fahrzeug mit 145.000 km auf dem Zähler.

Daher mein Vorschlag mit der Garantieversicherung, IMHO die einfachste Lösung für das Problem des TE.

Der Abschluss einer Garantieversicherung schließt ja die Gewährleistung trotzdem nicht aus.

Also bleibt nur die Möglichkeit, mit der viele "Fähnchenhändler" ihre Autos verkaufen: "im Kundenauftrag"

Wenn der Händler an einen Menschen verkauft, der angibt Gewerbetreibender zu sein und dabei Gewährleistung ausschließt, kann der Kunde hinterher auch nichts geltend machen.Das will hier so wie so keiner. Der, der das Gesetz aushebelt, macht das nur zu seinem eigenen Nachteil, das verfolgt keiner.

Das Auto ist Differenz besteuert, dem FA ist das völlig egal.

Der VK muss seine Steuern abfuhren, egal an wen er verkauft.

Der Käufer zahlt in D keine Steuern, nur weil er kauft. Auch nicht als Professionelle.

Also cool bleiben, als Profi auftreten und die Karre mitnehmen.

Man könnt ja mal gockeln, ob die Idee schon mal jemand hatte.

Der Verkäufer kann die Gewährleistung natürlich nicht pauschal ausschließen, es sei denn mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug", aber ob das durchgeht ...?

Ansonsten ist die Gewährleistung ja für Mängel da, nicht aber für üblichen Verschleiß. Auf abgefahrene Reifen und Bremsen gibt es nix. Und mit dem Zusatz "Motor, Getriebe und Anbauteile (Lichtmaschine etc.) weisen betriebsüblichen Verschleiß auf" ist das meiste doch abgedeckt und ausgeschlossen. Was will man denn noch mehr? :confused:

am 14. Dezember 2013 um 0:00

Zitat:

Original geschrieben von Deloman

Der Verkäufer kann die Gewährleistung natürlich nicht pauschal ausschließen, es sei denn mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug", aber ob das durchgeht ...?

Ansonsten ist die Gewährleistung ja für Mängel da, nicht aber für üblichen Verschleiß. Auf abgefahrene Reifen und Bremsen gibt es nix. Und mit dem Zusatz "Motor, Getriebe und Anbauteile (Lichtmaschine etc.) weisen betriebsüblichen Verschleiß auf" ist das meiste doch abgedeckt und ausgeschlossen. Was will man denn noch mehr? :confused:

Er schließt die ja gegenüber einem Gewerblichen aus, das darf er durchaus.

Macht euch nicht ins Hemd! Da passiert gar nix, wenn man mit den Konsequenzen, keinen Anspruch zu haben, leben man. Und der TE kann das wohl.

Themenstarteram 14. Dezember 2013 um 0:03

Zitat:

Der Verkäufer kann die Gewährleistung natürlich nicht pauschal ausschließen, es sei denn mit dem Zusatz "Bastlerfahrzeug", aber ob das durchgeht ...?

Dank Google bin ich darrüber heute auch schon gestolpert aber genauere Info´s standen nirgends und er müsste da mitziehen, das weiß ich natürlich nicht.

Zitat:

Was will man denn noch mehr?

Ich hatte nochnie den Fall einer Gewährleistung, mir selbst wurde das von meinem Autohaus zusammengefasst so erklärt:

Wenn ich das Auto beispielsweise jetzt beim Händler abhole und unterwegs platzt der Motor, der kostet sagen wir 12000€, dann zahlt die Versicherung vielleicht noch 2000 und auf dem Rest bleibt das Autohaus sitzen und wäre in der Pflicht es zu begleichen, ich werde dabei gar nicht belangt. Wie gesagt wenn denen mein Wort reichen würde, das ich die Gewährleistung nicht brauche, bestünde das Problem nicht.

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