1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Autokauf ohne Probefahrt - wird dennoch im Kaufvertrag angegeben

Autokauf ohne Probefahrt - wird dennoch im Kaufvertrag angegeben

Themenstarteram 8. April 2020 um 15:53

Hallo Leute,

ich würde mir gerne ein Auto kaufen. Der Händler ist eigentlich seriös (darf ich den hier angeben ohne irgendwelche Verleumdungsklagen zu bekommen?). Gerade darf man ja keine Probefahrten machen. Daher habe ich mich so gut es geht vom Verkäufer aufklären lassen über das Fahrzeug und wollte per Onlinekauf zuschlagen. Damit hätte ich ja im Notfall ein Widerrufsrecht. Anscheinend möchte der Händler genau dieses aber unterbinden, da er in den Kaufvertrag schreibt:

"Der Käufer hat mit dem Fahrzeug eine Probefahrt ohne Auffälligkeiten durchgeführt. Die Parteien sind sich einig, dass die in §2 getroffene Beschaffenheitsvereinbarung und die in §3 getroffene Zusatzvereinbarung alleinige Grundlage der Haftung des Verkäufers wegen Pflichtverletzung sein soll. Darüber hinausgehende Haftung und Gewährleistung erfolgt nicht. Die Pflicht des Verkäufers, Nacherfüllungsansprüche des Käufers zu erfüllen, besteht ausschliesslich am Ort der Niederlassung oder des Verkäufers. Das gilt entsprechend, wenn das Gebrauchtfahrzeug auf Wunsch oder im Auftrag des Käufers vom Verkäufer an einen anderen Ort als der Niederlassung oder des Betriebs des Verkäufers an den Käufer übergeben wurde. Wird das Gebrauchtfahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, das Fahrzeug selbst in seinen Betrieb oder seine Niederlassung zu verbringen. Die vorstehend vereinbarte Begrenzung und der vorstehend vereinbarte Ausschluss im Hinblick auf Gewährleistung und Haftung gelten nicht bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erüllungsgehilfen und auch nicht bei Personenschäden irgendwelcher Art."

 

Sehe ich das jetzt falsch? Warum macht der Händler das? Er bietet mir auf kritische Nachfrage an, diesen Paragraphen handschriftlich aus dem Vertrag zu streichen. Das hat doch dann keine Gültigkeit im Ernstfall, oder?

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2020 um 16:20

Ein gebrauchtes Auto würde ich nie ohne Probefahrt kaufen und lieber warten bis eine Probefahrt wieder erlaubt ist.

Würde mich auch nicht wundern wenn so manches Auto beim Händler noch etwas im Preis bis dahin sinkt.

53 weitere Antworten
Ähnliche Themen
53 Antworten

Formulierung ist bei ihm wohl standardmäßig in allen Verträgen. Ab "Die Pflicht des Verkäufers..." sehe ich da keine Probleme.

Was er handschriftlich streicht, sollte er das per Unterschrift abzeichnen.

am 8. April 2020 um 16:20

Ein gebrauchtes Auto würde ich nie ohne Probefahrt kaufen und lieber warten bis eine Probefahrt wieder erlaubt ist.

Würde mich auch nicht wundern wenn so manches Auto beim Händler noch etwas im Preis bis dahin sinkt.

Bei der - Entschuldigung - Arroganz mancher Verkäufer/Autohäuser wage ich an der letzten These zu zweifeln. Ich habe gerade bei zwei Autohäusern versucht, den Smart meiner Tochter gegen einen jungen Gebrauchten in Zahlung zu geben. Nach deren Auffassung hat der Smart in den vier Jahren seines bisherigen Lebens stolze 75% vom Neupreis verloren - beim Smart-Händler stand ein vom Alter/km-Leistung vergleichbarer Smart für knapp 9.000,- € zum Verkauf - 40% unter NP.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. April 2020 um 18:46:16 Uhr:

Bei der - Entschuldigung - Arroganz mancher Verkäufer/Autohäuser wage ich an der letzten These zu zweifeln. Ich habe gerade bei zwei Autohäusern versucht, den Smart meiner Tochter gegen einen jungen Gebrauchten in Zahlung zu geben. Nach deren Auffassung hat der Smart in den vier Jahren seines bisherigen Lebens stolze 75% vom Neupreis verloren - beim Smart-Händler stand ein vom Alter/km-Leistung vergleichbarer Smart für knapp 9.000,- € zum Verkauf - 40% unter NP.

Du weist doch, der arme Händler muss noch soooo viel in die Aufbereitung, neuen Service, neuen TÜV und in die Garantie stecken, dass er bei den gebotenen 25% mit Sicherheit keinen Gewinn machen wird. Der meint es also nur gut mit dir. Hast hoffentlich gleich den Vertrag unterzeichnet, oder.....

,,,nen 4 jährigen Smart bekommst du auch in der jetzigen Zeit privat verkauft.....

prinzipiell darf man niemals ein gebrauchtwagen kaufen ohne ihn vorher nicht gesehen und probe gefahren zu haben. Kannst Du ihn,a us welchen Gründen auch immer, nicht probe fahren, kauf ihn nicht!

Wenn der Händler zudem noch etwas in den KV schreibt schreibt was nicht stimmt, mußt Du das nicht unterschreiben. Bzw. den passus streichen lassen. er unterschreibt das und du dann auch.

Das Wiederspruchsrecht hast Du nur wenn es tatsächlich ein reiner sog. fernabsatz war. Hast Du Dir das Auto früher schonmal angesehen oder kennst den Händler wohlmöglich früheren besuchen wird das schon eng. Und übrigens sind das nur 14 tage nach vertragsabschluß. Wenn Du nach Unterschrift noch eine Woche warten mußt, bis das Auto da ist, hast Du nur noch eine Woche Frist.

Fazit: verschieb den kauf bis der laden wieder auf hat.

Doppelt....

Die 14 Tage beginnen ab Übergabe des Fahrzeugs und nicht ab der Unterschrift für die Bestellung! Dürfte wohl logisch sein, oder.....

Und natürlich kann man ein Fahrzeug OHNE Probefahrt kaufen. Hat bei mir bisher 4 x super geklappt (2 Junge Sterne, 1 Audi Gebrauchtwagen Plus und 1 BMW Premium Selection)

1 x war es ein Reinfall mit einem Jungen Stern, den hab ich aber dann stehen lassen und bin wieder nach Hause gefahren, hatte halt 50 Euro Kosten für die Zugfahrt.

Würde ich jederzeit wieder machen. Bei guten Angeboten, die weit entfernt sind muss man schnell sein und wenn man nicht 2 x hinfahren will, bleibt nur diese Alternative.

 

 

am 8. April 2020 um 17:57

@PeterBH dann kann es nur ein 453 sein und die stehen wie Blei.

Themenstarteram 8. April 2020 um 18:03

Danke schon Mal für die Unterstützung. Sollte Sie doch wirklich die Passagen streichen bevor wir unterschreiben müsste doch alles gut sein, oder? Der Händler hat sehr viele gute Bewertungen auf mobile.de und google.

Vielleicht stelle ich mich nur etwas blöd an, weil es meine erste größere Anschaffung ist und diese nicht geplant war (Unfall -> Totalschaden des alten Hobels).

Streichen allein genügt nicht. Die Streichung muss mit Unterschrift bestätigt werden.

Themenstarteram 8. April 2020 um 20:49

Ja, so mach ich das. Ich denke, dass ich morgen die Anzahlung leisten werde. Drückt mir die Daumen, dass alles glatt läuft und der 2er mir viele Jahre treue Dienste leisten wird!

Daumendrück ...

am 8. April 2020 um 21:46

Hallo, an Deiner Stelle würde ich den Vertrag so nicht unterschreiben.

Wenn überhaupt, dann ganz korrekt alles streichen, was nicht der Wahrheit

entspricht. Du gehst auch dann noch immer das Risiko ein, das Fahrzeug

weder erprobt, noch angesehen zu haben. In diesem Fall, sollte das auch

im Kaufvertrag vermerkt sein. ..........

Und eine Anzahlung in diesen Tagen würde ich schon mal gar nicht leisten...!

Wer weiß, bis wann Du das Auto dann letztlich wirklich übereignet bekommst (=Eigentümer) bekommst...

In der Zwischenzeit kann gerade jetzt der eine oder andere Autohändler über den Jordan gehen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen