ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autokauf Privat Motorschaden verschwiegen

Autokauf Privat Motorschaden verschwiegen

Themenstarteram 11. April 2008 um 15:55

Hallöchen!

Habe mir vor 2 Monaten einen Smart von Privat gekauft. Vorgestern fing plötzlich der Motor an zu zicken, der Wagen fuhr nicht schneller als 60 kmh. Ab zu Smart mit dem Wagen.Problem geschildert, dann gab der gute Mann die Fahrzeugdaten in seinen PC ein und wurde fündig. Am 18. Dezember war der Vorbesitzer im selben Smart Center mit ähnlichem Problem, der Wagen wurde dort komplett gecheckt. Diagnose: Turbolader gerissen, Folge Motorschaden, sowie diverse andere Defekte. Der Schaden wurde nicht von Smart behoben, da der Verkäufer das nicht wollte. Am 21.12. war der Verkäufer bei der Dekra, hat den Wagen dort vorgestellt und untersuchen lassen. Der Schaden, den Smart festgestellt hat, wurde dort nicht bestätigt. Dekra Siegel wurde gegeben.

Dann kamen wir, sahen uns den Wagen an, sieht gut aus, alle Berichte, bis auf der vom Smart Händler!, waren fein sortiert abgeheftet. Hört sich nach nem guten Angebot an. Gekauft für 2600 Euronen. Von der Untersuchung und Diagnose des Smart Händlers keine Rede. Dies wurde uns verschwiegen.Wir haben den Wagen dann noch mal bei Smart prüfen lassen, vielleicht ist der Schaden in einer anderen Werkstatt repariert worden. Dem war aber eindeutig nicht so.

Zusammenfassung: Wagen von privat gekauft, Verkäufer hat Mangel verschwiegen, Verkäufer meldet sich nur noch zögerlich, wird sich wahrscheinlich in Zukunft vom Freund verleumnen lassen. Beruht sich auf Aussage des Dekra Siegels. Weiß jemand, ob die Dekra überhaupt in den Motor hineinsehen kann und ob die Dekra o.g. Mangel feststellen kann, ohne das Heckpanel abzubauen?

Hat jemand ähnliches erlebt, bzw. hat jemand Tipps was ich nun tun soll, da ich der Meinung bin ich habe ein Recht darauf vom Vertrag zurück zu treten, oder Verkäufer lässt den Wagen reparieren, oder ich verkaufe den Wagen und der Verkäufer gibt mir die Restsumme....?? Was soll ich tun? Eine Rechtschutzversicherung habe ich nach Wälzen meiner Unterlagen dummerweise! leider nicht.

Beste Antwort im Thema

Hallo Schatzi.... :o

 

wenn du hier schon Rechtsberatung gibst, dann bitte mit Sinn und Verstand.

 

Zum einen erfüllt der Inhalt "deines Briefes" hier schon unter Umständen den Straftatbestand der Nötigung.

 

Zum anderen sind deine Ratschläge hier auch noch völlig falsch und fehl am Platz.

 

Ein Strafverfahren hemmt die die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bis zur Klärung.....

 

Verstanden ?? :)

 

Also, immer schön den Ball flach halten und nicht von Dingen sprechen, von denen man  nur Halbwissen besitzt.

 

 

 

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

du hast das recht auf rueckabwicklung. das ist ein (bzw mehrere) arglistig verschwiegener mangel.

nimm dir einen anwalt und drueck ihm die kosten freundlicherweise gleich mit aufs auge.

die dekra interessiert ( vereinfacht) nicht was den wagen zum fahren bringt, sondern was ihn bremst.

solange also keine abgasverschlechterung oder umweltbelastung entsteht interessiert die das eigentlich nicht.

Harry

PS

hierbei gehe ich davon aus, dass das auto nicht als bastlerfhzg. verkauft wurde UND die mängel nicht im vertrag stehen.

Themenstarteram 11. April 2008 um 16:51

Hi!

Danke fürs Antworten.

Im Kaufvertrag steht nur:

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug.

Kauf wie besichtigt, bekannte Mängel: Ölverlust und bekannter Vorschaden

Der Vorschaden ist ein Seitenschaden, der mir gezeigt wurde, vom gerissenen Turbo, ausgeschlagener Welle, Riefenbildung usw. war keine Rede, ebensowenig vom Bastlerfahrzeug.

Habe am Montag einen Termin beim Anwalt bekommen...

am 11. April 2008 um 16:55

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

Den Verkäufer per EINSCHREIBEN mit Rückschein auffordern, das Auto zurückzunehmen da er einen erheblichen Schaden verschwiegen hat.

Ihn Anrufen: NEIN!!!!Bloß nicht!! Solange Du ihn anrufst nimmt er Dich sowieso nicht ernst!

Weiter: Im gleichen Brief mit allen möglichen Instanzen drohen( Strafantrag bei der STAATSANWALTSCHAFT<---schreib gleich dazu bei welcher Stattsanwaltschaft Du den Strafantrag stellen wirst, zum Beispiel Staatsanwaltschaft Köln oder Berlin, eben dort, wo Du wohnst, schreibe NICHT Polizei.

(Du kannst eine Anzeige auch gleich bei Staatsanwalt stellen, kannst somit die Polizei umgehen), drohe im selben Brief weiter mit Rechtsanwalt, Nutzungsausfall und ihm im ersten Brief gleich klar und deutlich zu machen daß Du von dieser Sache nicht mehr locker lassen wirst, bis Du Dein Geld wieder hast.

Frist setzen: in 10 Tagen Geld zurück, auf etwas anderes lässt Du Dich auch gar nicht ein....: "Sollte bis zum ....das Geld auf meinem Konto nicht ersichtlich sein, so werde ich SOFORT bei der Staatsanw.....und so weiter

Kontonummer gleich angeben und ihm mitteilen, daß er das KFZ kurzfristig abholen kann. (Abgemelden!!)

Der Brief muß derart schmackig sein!

Ziel ist es daß er vielleicht Muffensausen bekommt und Du ihm spüren lässt daß Du in die "vollen" gehst.

Wiederhole im letzten Satz nochmals, daß Du- wie schon erwähnt AUF GAR KEINE FALL von dieser Sache ablässt und alles in Deiner Macht stehende tun wirst.

Sollte er nicht reagieren, dann gehst Du zu einem Rechtsanwalt und lässt Dich beraten (kostet nicht viel!). Solltest Du kein Geld haben so kannst Du zu Gericht gehen und für diese Sache Prozesskostenhilfe beantragen. Du mußt dann bei Anwalt nur 10 Euro zahlen, mehr nicht! Alle Unterlagen mit zum Gericht nehmen, und schau, daß Du von Smart die Kopie bekommst! Schreibe mit in den Brief, daß es Dir keine besondere Mühe macht, den Beweis von Smart mit in den Prozess einzubringen.

Letzter Satz: Ihn darauf verweisen, daß dies der erste und letzte Brief ist, mit dem Du an ihn herantritts und Dich erst dann zufrieden gibst, wenn der VOLLE Betrag auf Deinem Konto erscheint

VIEL GLÜCK!!!

 

Hallo Schatzi.... :o

 

wenn du hier schon Rechtsberatung gibst, dann bitte mit Sinn und Verstand.

 

Zum einen erfüllt der Inhalt "deines Briefes" hier schon unter Umständen den Straftatbestand der Nötigung.

 

Zum anderen sind deine Ratschläge hier auch noch völlig falsch und fehl am Platz.

 

Ein Strafverfahren hemmt die die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bis zur Klärung.....

 

Verstanden ?? :)

 

Also, immer schön den Ball flach halten und nicht von Dingen sprechen, von denen man  nur Halbwissen besitzt.

 

 

 

bisschen bloed koennte der "bekannte vorschaden " sein.

aber da wird dich dein anwalt besser aufklären koennen.

fuer meine laienmeinung hast du mehr als nur gute chancen.

halte uns auf dem laufenden :)

Harry

@smarties2008

 

Dem DEKRA wird hier nichts passieren. Anbei die AGB zum DEKRA Siegel.

 

Dieses "Siegel" kann dir im übrigen auch völlig egal sein, DEKRA ist hier nicht dein Ansprechpartner.

 

Gruss Delle

 

 

Auch die formulierung im Vertrag "Kauf wie besichtigt" könnte interessant werden falls die Wandlung nicht klappt, wovon ich aber auch nicht ausgehe ;)

Grüße

Steini

Themenstarteram 11. April 2008 um 18:29

Werde montag Abend Bericht erstatten. Danke für euren Beistand

am 11. April 2008 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hallo Schatzi.... :o

 

wenn du hier schon Rechtsberatung gibst, dann bitte mit Sinn und Verstand.

 

 

Zitat:

 

Zum einen erfüllt der Inhalt "deines Briefes" hier schon unter Umständen den Straftatbestand

der Nötigung.

 

 

 

Zitat:

Zum anderen sind deine Ratschläge hier auch noch völlig falsch und fehl am Platz.

Ein Strafverfahren hemmt die die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bis zur Klärung.....

 

Verstanden ?? :)

 

 

Zitat:

 

Also, immer schön den Ball flach halten und nicht von Dingen sprechen, von denen man  nur Halbwissen besitzt.

am 12. April 2008 um 8:07

und was wolltest du uns damit sagen sandra ? ;)

Harry

Sandra hat noch einige Probleme mit dem Zitieren. Aber ich hab es ihr in einem anderen Thema gerade erklärt. Ich gehe davon aus, dass Sie das nun hin bekommen wird. 

 

Wenn man das erst mal hier mitmacht, ist das ja auch nicht so einfach. Habe mich die ersten male auch schwer getan. Hatte aber einen der mir das zeigen konnte, da ist dann vieles einfacher..... :)

 

Gruss

 

Delle

am 12. April 2008 um 9:49

ich hatte auch schon gestern PN mit ihr :)

wird schon werden!

Harry

na klar .... ;) 

Moin,

Zuerst einmal würde ich das ganze HÖFLICH mit dem Verkäufer zu klären probieren. Weise ihn darauf hin, dass du nachweisen kannst, dass ihm dieser Schaden bekannt ist. Und das du daraufhin ein Recht auf Wandlung bzw. Rückabwicklung wegen Täuschung hast.

Allerdings ... es wundert mich etwas ... das der Wagen bei einem GERISSENEN Turbo ... überhaupt 2 Monate unauffällig seinen Dienst erledigte ?! Sicher das der Verkäufer nicht ggf. in einer freien Werkstatt einen Turbo hat einbauen lassen ?! Denn dann wird es sehr schwer dem Verkäufer etwas zu wollen... da der Verkäufer weder verpflichtet ist, einen solchen Schaden bei Smart noch auf Rechnung zu reparieren ...

Problematisch könnte auch die Formulierung "bekannter Vorschäden" sein ...

Also : Erst mit dem Verkäufer reden und Ihm DEINE Sichtweise der Dinge freundlich, aber bestimmt vortragen und zuerst versuchen eine gütige Einigung zu finden.

Wenn datt alles nichts bringt ... dann lass dich von einem Anwalt beraten. Am besten von einem der sich mit Wandlung von solchen Verträgen auskennt.

MFG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autokauf Privat Motorschaden verschwiegen