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Autokauf und Import aus der Schweiz (nach D) von Familie

Hallo zusammen und erstmal vielen Dank für das Interesse,
ich stehe vor folgender Herausforderung:
Meine Schwester möchte ihren Top gepflegten Audi A3 8L (BJ 2001; >200.000 km; Wert ca. 1.000 €) verkaufen.
Sie wohnt in der Schweiz, das Auto wurde damalig von Deutschland in die Schweiz Exportiert (und dort natürlich wieder importiert).
Ich möchte das Fahrzeug jetzt übernehmen und wieder zurück nach Deutschland importieren.
Hierfür würde meine Schwester am liebsten mit dem Fahrzeug zu uns nach Mitteldeutschland kommen, mir die Schlüssel übergeben und ich könnte mich um sämtliche Formalitäten kümmern.
Bei der Recherche im Internet bin ich bei dem Fall nicht wirklich schlauer geworden. Dort wird immer von Exportkennzeichen oder Überführung per Transporter geschrieben.
Wäre es möglich, dass sie mir das Auto hier überlasst und ich könnte den Im- Export hier im Raum Leipzig erledigen? Ich wollte nicht unbedingt nochmal bis zur Schweizer Grenze fahren.
Mir ist klar, dass ich als deutscher Staatsbürger nicht mit einem schweizer AUto rumfahren darf, für die Fahrt zum Zoll würde ich das aber auf mich nehmen...ggfs. könnte sie auch mitkommen.

Danke für eure Unterstützung!
BG Sascha!

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16 Antworten

Vllt findest Du hier die nötigen Angaben: https://www.adac.de/.../ Ob sich das lohnt, ist halt die Frage.

Das Auto wird bei Ausfuhr verzollt, ob auf dem Hänger oder auf den eigenen Rädern.
Das Auto braucht dann neue Fahrzeugpapiere. Liegt eine COC vor ist es einfach, sonst brauchst Du eine Vollabnahme in DE. Du musst also zum TüV oder ähnlichem mit dem Auto kommen.
Du darfst mit einem DE Führerschein kein Fahrzeug mit CH Kennzeichen führen. Deine Schwester im übrigen auch nicht mit einem CH Führerschein ein DE Auto, dafür braucht Sie einen internationalen Führerschein.
Such Dir jemanden in Grenznähe in DE der so etwas durchführen kann.

Was mach ich bloß falsch, wenn ich - so wie letztens - als in S lebender Deutscher mit D-Führerschein in Zürich einen Mietwagen mit CH-Kennzeichen miete und damit rumfahre und dabei auch noch anlässlich einer Dienstfahrt stundenweise auf deutschem Boden fahre?
Will sagen: lass mal die führerscheinrechtliche Frage außen vor.
Ich würde mit den Behörden in CH klären, ob der Wagen nach dem Außerlandesbringen (Fahrt CH --> D) in der Schweiz abgemeldet werden kann und darf. Dann die Papiere nach D senden und in der Zwischenzeit mit den örtlichen Zollstellen an beiden Orten die einfuhrrechtlichen Fragen abstimmen.
Es ist leider schon sehr lange her, dass ich einen Wagen aus den USA importierte. Für die Abholung aus Bremerhaven Überseehafen musste zunächst eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden, dabei hatte mir die Transportgesellschaft noch geholfen. Die eigentliche Verzollung geschah dann aber zeitlich danach mit dem Zollamt an meinem Wohnort. Allerdings war der Wagen Umzugsgut, da war das Ganze recht übersichtlich.

Zitat:

@gtspecial schrieb am 3. August 2023 um 09:20:36 Uhr:


Du darfst mit einem DE Führerschein kein Fahrzeug mit CH Kennzeichen führen.

Das halte ich für ein Gerücht. Ich soll demnach in CH keinen dortigen Mietwagen fahren dürfen? Kann nicht sein.

Zitat:

Deine Schwester im übrigen auch nicht mit einem CH Führerschein ein DE Auto, dafür braucht Sie einen internationalen Führerschein.

mW ist der Internationale Führerschein lediglich eine Übersetzung des eigentlichen und hat nur den Zweck der Lesbarkeit im Zielland. Und da man in CH weitgehend die selbe Sprache spricht wie in D, dürfte er hier überflüssig sein.

Zitat:

@gtspecial schrieb am 03. Aug. 2023 um 09:20:36 Uhr:


Du darfst mit einem DE Führerschein kein Fahrzeug mit CH Kennzeichen führen. Deine Schwester im übrigen auch nicht mit einem CH Führerschein ein DE Auto, dafür braucht Sie einen internationalen Führerschein.

Was für ein Quatsch.

Zitat:

@gtspecial schrieb am 03. Aug. 2023 um 09:20:36 Uhr:


Das Auto braucht dann neue Fahrzeugpapiere. Liegt eine COC vor ist es einfach, sonst brauchst Du eine Vollabnahme in DE.

Auch Quatsch.

Wenn das Fahrzeug eine EG-BE hat, davon ist bei einem A3 aus vormals Deutschland angemeldet auszugehen, und hat kein COC brauchts und darf keine "Vollabnahme" gemacht werden.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. August 2023 um 11:03:32 Uhr:



Zitat:

@gtspecial schrieb am 03. Aug. 2023 um 09:20:36 Uhr:


Du darfst mit einem DE Führerschein kein Fahrzeug mit CH Kennzeichen führen. Deine Schwester im übrigen auch nicht mit einem CH Führerschein ein DE Auto, dafür braucht Sie einen internationalen Führerschein.

Was für ein Quatsch.

Nun der Führerschein selbst spielt eine untergeordnete Rolle. Der Hauptwohnsitz ist ausschlaggebend.

Beispiel:

Du als Deutscher ziehst in die Schweiz, verlegst also Deinen Hauptwohnsitz von Deutschland in die Schweiz.

Du hast nun eine Frist zur Umschreibung Deines Deutschen Führerscheins (innert 12 Monate nach Zuzug) zu einem Schweizer Führerschein.

In dieser Zeit fährst Du ganz normal und unbehelligt mit Schweizer Kennzeichen auch in der EU, trotz DE-Führerschein.

Gilt auch umgekehrt.

Mit dem Schweizer Führerschein und HAuptwohnsitz CH darfst Du jedoch auch in der EU ganz normal ein Fahrzeug bewegen, welches in der EU angemeldet ist.. Nur in die Schweiz darfst Du nicht mit dem EU-Kennzeichen. Ausnahme ist hier der Mietwagen.

Gilt auch umgekehrt: In der CH darfst Du mit EU-Führerschein ein Fahrzeug mit CH-Kennzeichen ohne weiteres fahren, nur halt nicht über die Grenze. Ausnahme ist hier der Grenzgänger mit seinem Geschäftsfahrzeug. Der darf, allerdings unter definierten Voraussetzungen und nur im eingeschränkten Rahmen!

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 4. August 2023 um 10:20:17 Uhr:



Ich würde mit den Behörden in CH klären, ob der Wagen nach dem Außerlandesbringen (Fahrt CH --> D) in der Schweiz abgemeldet werden kann und darf. Dann die Papiere nach D senden und in der Zwischenzeit mit den örtlichen Zollstellen an beiden Orten die einfuhrrechtlichen Fragen abstimmen.

Das geht grundsätzlich einfach: Nummer und Papiere zur Zulassungstelle in der Schweiz und abmelden.Geht sogar per Post. Wichtiger ist die Frage: Verlangt der Deutsche Zoll den Nachweis einer Ausfuhr aus der Schweiz. Die Ausfuhr brauchst Du nämlich um überhaupt eine EUR. 1 vom Schweizer Zoll zu bekommen, ansonsten bezahlst Du bei der Wiedereinfuhr nach DE nicht nur die Steuer sondern auch Zölle.... Oder Du klärst vorab ab, ob Du den Wagen als Rückware deklarieren kannst, dann sparst Du Dir den Aufwand.

Hier brauchst Du aber zwingend die damaligen Ausfuhrnachweis von DE nach CH.

Ich habe vor zwei Jahren meinen Golf wieder zurück nach Deutschland geholt.
Du kannst nicht einfach zur Zulassungstelle wandern und das Fahrzeug ummelden. Du musst das Auto aus der Schweiz ausführen und nach Deutschland einführen. Zollgebühren habe ich keine gezahlt, weder auf Schweizer noch auf Deutscher Seite (weil das Fahrzeug auf meinen Sohn angemeldet war in der Schweiz und ich nichts dafür bezahlt habe).
Du brauchst dafür ein Schweizer Ausfuhrkennzeichen. Wenn Deine Schwester in der Schweiz einen Wohnsitz hat, kann sie das besorgen, denn das geht nur mit einer Schweizer Meldeadresse.
Vom Deutschen Zoll brauchst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die kannst Du das Fahrzeug in D nicht zulassen. Das Fahrzeug braucht auch einen neue HU in D, selbst wenn die Schweizer MFK noch gültig ist, die wird hier nicht anerkannt.
Die Ausfuhrpapiere habe ich für 90 CHF von einer Schweizer Spedition vor Ort an der Grenze ausfüllen lassen, das hat mich zusätzlich eine halbe Stunde Zeit gekostet. Ich hatte die Papiere vorher schon ausgefüllt, war aber alles falsch.
Da weiter oben mal wieder Fakenews verbreitet wurden, hier die Antwort des Zoll auf meine Frage, ob ich ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen/Kontrollschild in Deutschland fahren darf:
Sehr geehrter........
die Nutzung des, in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuges ist Ihnen als EU-Ansässiger nur im Ausnahmefall erlaubt.
Geregelt ist dies im Art. 215 (1)UZK-DA: "Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie zum eigenen Gebrauch und gelegentlich auf Ersuchen des Zulassungsinhabers verwenden, sofern sich der Zulassungsinhaber zum Zeitpunkt der Verwendung im Zollgebiet der Union befindet."
Wenn sich ihr Sohn also z.B. im Urlaub innerhalb der EU bzw. zu Besuch bei Ihnen befindet können Sie dessen Fahrzeug ausnahmsweise mit schriftlicher Erlaubnis/Bestätigung nutzen.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
......
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 4. August 2023 um 11:58:48 Uhr:


Da weiter oben mal wieder Fakenews verbreitet wurden, hier die Antwort des Zoll auf meine Frage, ob ich ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen/Kontrollschild in Deutschland fahren darf:
Sehr geehrter........
die Nutzung des, in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuges ist Ihnen als EU-Ansässiger nur im Ausnahmefall erlaubt.
Geregelt ist dies im Art. 215 (1)UZK-DA: "Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie zum eigenen Gebrauch und gelegentlich auf Ersuchen des Zulassungsinhabers verwenden, sofern sich der Zulassungsinhaber zum Zeitpunkt der Verwendung im Zollgebiet der Union befindet."
Wenn sich ihr Sohn also z.B. im Urlaub innerhalb der EU bzw. zu Besuch bei Ihnen befindet können Sie dessen Fahrzeug ausnahmsweise mit schriftlicher Erlaubnis/Bestätigung nutzen.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
......
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Super, das widerspricht einem Fall vor 2 Jahren, bei welchem die Besitzerin des Wagens (Schweizer Fahrzeug) Ihrer Schwester (in EU lebend) das Fahrzeug in der EU übergeben hat zum fahren, weil sie nicht mehr fahren konnte. Sie sass also mit im Wagen bei der Kontrolle.

Das ganze hat Sie ein Strafverfahren wegen Schmuggels und eine Busse von EUR 500 gekostet.

https://www.blick.ch/.../...alien-wird-immer-grotesker-id16745015.html

Dresden gibt übrigens auch immer nur die Zollsicht bei Auskünften... in Deutschland gibt es aber auch noch ein KFZ-Zulassungsrecht....

In dem Bericht geht es aber um Italien. Mehr äußere ich dazu nicht. Nur soviel: ich habe Verwandtschaft in Italien und fahre dort seit 45 Jahren hin.

Was sagt das Deutsche KFZ-Zulassungsrecht (Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)) zum Fahren Deutscher Fahrer mit Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, bzw. zu ausländischen Fahrern mit Fahrzeugen mit Deutschen Kennzeichen?
Gar nichts.
Es gibt in der FZV nur Paragraphen zum Ummelden von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen.

Nun, ich mach den Job in dem Bereich seit 34 Jahren, mehr sag ich dazu nicht.... Und der UZK gilt auch in Italien ;-)
Bezug der KFZ Zulassungverordnung :
Info von Dresden: Verzolle Dein Fahrzeug in die EU, dann kannst Du das Fahrzeug auch Privat nutzen. Weitere Schritte nicht notwendig.
Tja, nach KFZ-Zulassungsverordnung gilt jedoch der Begriff des Regelmässigen Standortes. Ein böser Nachbar reicht und Du als Grenzgänger (DE in der CH mit CH-Firmenwagen) musst das Fahrzeug auf einmal in DE zulassen.... Damit aber nicht mehr beruflich im Auftrag einer Schweizer Firma in der Schweiz einsetzbar.... Stichwort Kabotage. Schweifen hier jetzt aber ab, den dass war nicht das Thenma... Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass ich auch schon Leute im Büro hatte, die eben genau so eine Info aus Dresden bekommen haben... Daher für mich nicht sakrosangt
Das ganze ist jetzt klar stark vereinfach dargestellt, Ausführliches würde den Rahmen sprengen.
Aber ok, Du bleibst bei Deiner Meinung (hast ja schliesslich Verwandschaft in IT, was Dich zum Experten macht), ich bei meinem Wissen. :D

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