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Autokauf von Österreich nach Deutschland überführen

Themenstarteram 18. September 2009 um 9:26

Hallo, ich würde mir nächste Woche gerne ein neues Auto kaufen. Es steht in Österreich und soll nach Deutschland überführt werden.

Wisst ihr welche Kennzeichen ich brauche und was ich sonst noch beachten muss?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. September 2009 um 9:26

Hallo, ich würde mir nächste Woche gerne ein neues Auto kaufen. Es steht in Österreich und soll nach Deutschland überführt werden.

Wisst ihr welche Kennzeichen ich brauche und was ich sonst noch beachten muss?

Ich danke euch für eure Hilfe.

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Zitat:

Original geschrieben von KaiE200

Hallo, ich würde mir nächste Woche gerne ein neues Auto kaufen. Es steht in Österreich und soll nach Deutschland überführt werden.

Wisst ihr welche Kennzeichen ich brauche und was ich sonst noch beachten muss?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Mit ein wenig googeln habe ich eine Info vom ÖAMTC gefunden:

 

Export von Fahrzeugen aus Österreich

Kauf:

Mit dem Verkäufer des Fahrzeuges muss ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Entsprechende Formulare sind beim ÖAMTC erhältlich. Für die meisten Staaten muss die Unterschrift des Verkäufers gerichtlich oder notariell beglaubigt sein.

Mehrwertsteuer:

Wird das Fahrzeug beim Händler gekauft, kann mit diesem die Rückerstattung der österreichischen Mehrwertsteuer vereinbart werden; eine Verpflichtung dazu besteht für den Händler nicht. Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer benötigen Sie das vom Händler ausgestellte Formular U34 oder den "Tax-Cheque". Bei der Ausreise muss dieses Formular vom österreichischen Zoll abgestempelt werden. Die Rückerstattung erfolgt dann bei einer ÖAMTC-Auszahlungsstelle (bei den meisten großen Grenzübergängen) oder direkt durch den Händler.

Wird das Fahrzeug privat gekauft gibt es keine Mehrwertsteuer-Rückvergütung!

Ursprungsnachweis

Die Europäische Union (EU) hat mit einigen Ländern Osteuropas Präferenzabkommen geschlossen, die eine Zollermäßigung oder Zollbefreiung zum Inhalt haben. Erkundigen Sie sich beim Zollamt in Ihrem Heimatland ob ein solches Abkommen mit der EU existiert. Um eventuelle Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nachweisen, dass es sich bei dem Fahrzeug das Sie in Ihr Heimatland einführen möchten, um ein Produkt der EU handelt.

Je nach Wert des Fahrzeuges kann dieser sogenannte Ursprungsnachweis auf zwei verschiedene Arten erbracht werden.

1. Über € 6.104,52: Hier benötigt man die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1. Sie muss mit der Schreibmaschine oder dokumentenechten Kugelschreiber ausgefüllt und vom Ausführer handschriftlich datiert und unterschrieben sein. Das Formular ist beim Händler oder bei einem Drucksortenverlag/Staatsdruckerei erhältlich.

2. Bis € 6.104,52: Hier ist die "Ursprungserklärung auf der Rechnung" ausreichend, die genau im folgenden Wortlauf auf eine Rechnung, einen Lieferschein oder ein anderen Handelspapier geschrieben oder gestempelt werden muss:

"Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer, Bewilligungs-Nr...............) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ......................... Ursprungswaren sind".

Versicherung und Zulassung

Um ein Fahrzeug aus Österreich zu exportieren, muss ein Ausfuhrkennzeichen (grünes Kennzeichen) bei der für den Kaufort zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Kurzversicherung (Auskunft darüber erhalten Sie beim Verband der Versicherungsunternehmer Österreichs Tel. 01/711 56-0.

Zur KFZ-Anmeldung sind folgende Papiere notwendig:

* Typenschein

* Versicherungsnachweis

* Überprüfungsgutachten nach § 57 ("Pickerl") - Das "Pickerl" darf nicht länger als 4 Monate abgelaufen sein, bei Fahrzeugen die älter als 12 Jahre sind, ist ein gültiges Prüfgutachten (noch nicht abgelaufenes Pickerl) notwendig!

* Reisepass des Ausführers im Original oder als Kopie mit Vollmacht des Ausführers

Ausfuhr

Fahrzeuge, die von einer Privatperson zum privaten Gebrauch gekauft wurden und mit Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden, müssen nicht eigens an der Grenze zur Ausfuhr angemeldet werden. Für statistische Zwecke kann jedoch von dem Grenzzollamt, bei dem das Fahrzeug die EU verlässt, das sogenannte Einheitspapier, das die Ausfuhr amtlich bestätigt, ausgestellt werden.

Wenn Sie bei einem Kauf von einem Händler das Formular U 34 oder "Tax Cheque" erhalten haben, muss dieses Formular bei der Ausreise vom österreichischen Zoll bestätigt werden, da ansonsten die Rückvergütung der Mehrwertsteuer nicht erfolgen kann.

Transit

Wenn Sie auf dem Weg in Ihr Heimatland durch andere Nicht-EU-Länder fahren müssen, kann es sein, dass bei der Einreise eine Kaution verlangt wird die sicherstellen soll, dass das Fahrzeug nicht illegal im Land bleibt. Die Kaution wird bei der Ausreise wieder zurückgezahlt.

Einfuhr

Bei der Einreise in Ihr Heimatland müssen Sie Ihr Fahrzeug zur Einfuhr anmelden. Um Probleme zu vermeiden empfehlen wir, vorab bei der Zollbehörde Ihres Wohnortes nachzufragen, ob eventuell Einfuhrbeschränkungen bestehen und wie hoch die Einfuhrabgaben einschließlich aller Gebühren sein werden (Importmerkblätter von Drittländern sind auch bei der ÖAMTC-Zollinfo erhältlich).

 

Information: Stellen Sie Ihre Anfrage per email

 

Quelle und mehr findest Du evtl. hier

Moin,

 

ich hab meinen Oldtimer (siehe Sig unten) damals in Graz von ´nem Privatmann gekauft. Der Wagen war noch zugelassen und wir haben uns in Passau (gerade noch Deutschland) getroffen. Ich hab den Wagen mit den österreichischen Nummernschildern gekauft, mit nach Hause genommen und die Schilder dem Verkäufer zurück geschickt. Hier hab ich dann Gutachten machen lassen und den Wagen angemeldet. Von Steuer oder sowas wollte keiner was wissen.

 

Mit Zoll sollte es keine Probleme geben, Österreich ist ja auch in der EU.

 

Gruß, Erik.

Aber bei der Umsatzsteuer gibt es Unterschiede. Sie beträgt in Deutschland 19 % (hier: Einfuhrumsatzsteuer) und in Österreich m.W.

20 %!

am 24. Januar 2011 um 18:01

Hallo,

am Samstag wollen wir ein neuen Elch holen, nur stellt sich mir die frage wie ich das anstelle....

Wie sieht das mit den Kennzeichen aus, (Darf ich mit den Ösi Kennzeichen das Auto nach D Überführen?)

Kurzzeitkennzeichen, oder doch lieber Rotes Kennzeichen?

Einen Einfuhrzoll sollte es dank EU nicht geben oder?

Wie ist es wenn diverse Sachen Eingetragen sind, werden die in Deutschland auch ohne weiteres "Umgetragen" zum Deutschen TÜV muss der gute ja so oder so...

Hoffe ihr konnt mir helfen, im Netz gibts ja 1000 Varianten der eine sagt so und der ander so:rolleyes:......

 

Danke Gruß Niko

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von rossi28

Hallo,

 

am Samstag wollen wir ein neuen Elch holen, nur stellt sich mir die frage wie ich das anstelle....

 

Wie sieht das mit den Kennzeichen aus, (Darf ich mit den Ösi Kennzeichen das Auto nach D Überführen?)

Kurzzeitkennzeichen, oder doch lieber Rotes Kennzeichen?

 

Einen Einfuhrzoll sollte es dank EU nicht geben oder?

 

Wie ist es wenn diverse Sachen Eingetragen sind, werden die in Deutschland auch ohne weiteres "Umgetragen" zum Deutschen TÜV muss der gute ja so oder so...

 

Hoffe ihr konnt mir helfen, im Netz gibts ja 1000 Varianten der eine sagt so und der ander so:rolleyes:......

 

 

Danke Gruß Niko

Vorab ... ich habe bislang nur Fahrzeuge aus England überführt, dabei gibt es noch ein paar zusätzliche Dinge zu berücksichtigen.

 

Generell, und das ist die offizielle Gesetzeslage, darfst Du KEIN einziges deutsches Kennzeichen egal wo im Ausland an ein Auto schrauben. Dies entspricht IMMER einer Ordnungswidrigkeit. Nennt sich "unzulässige Fernzulassung".

 

Also: offiziell geht es nur mit den österreichischen Kennzeichen, zumindest bis zur Grenze. Auch wenn sich jetzt der Eine oder Andere melden wird der Dir sagt: "das habe ich schon immer mit Kurzzeitkennzeichen gemacht". Das mag durchaus sein, aber dann hat er halt auch schon immer eine Ordnungswidrigkeit begangen. Egal, ob bewußt oder unbewußt.  

 

Auf meine Nachfrage bei unserer Zulassungsstelle sowie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung erhielt ich die verbindliche Auskunft, das IMMER ein geeignetes Kennzeichen des Landes zu verwenden ist, aus dem das Fahrzeug überführt wird (z.B. Österreichisches Kurzzeitkennzeichen, falls Österreich so was hat).

 

Deutsche Kurzzeitkennzeichen gelten, auch wenn hierfür grüne Versicherungskarten angeboten werden, NUR innerhalb Deutschlands, werden aber von diversen anderen Ländern "geduldet". Für deutsche Behörden handelt es sich dennoch um eine Ordnungswidrigkeit, welche u.U. beim Grenzübertritt nach D geahndet werden kann.

 

Zitat: "Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden." Zitatende ...

 

Die alten roten Kennzeichen in dem Sinne gibt es aktuell nicht mehr ... die noch in Umlauf befindlichen werden nach und nach eingezogen. Die jetzigen neuen solchen Nummernschilder werden auch an Werkstätten nur noch sehr restriktiv ausgegeben und unterliegen, wie die noch verblieben alten Schilder diversen Auflagen. So dürfen diese Kennzeichen meines Wissens nach nur noch von Firmenangehörigen (Mitarbeitern) der jeweiligen Werkstatt benutzt werden! Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig!

 

Einfuhrzoll ... kommt darauf an ... bei Neufahrzeugen ja, bei Gebraucht (zur privaten Nutzung!) nein ... dazu gibt es genaue Festlegungen, bis wieviel km und Alter ein Kfz immer noch als Neufahrzeug gilt (glaube bis 6 Monate ab EZ ... bin aber nicht sicher). Hierzu ggf. beim Hauptzollamt nachfragen. Solche Einfuhrzollpflichtigen Fahrzeuge werden NICHT bei der Einfuhr verzollt. Die Zulassungsbehörde meldet diese automatisch mit der Zulassung beim Hauptzollamt und Du bekommst einen Zollbescheid. Private Gebrauchtfahrzeuge sind, wie schon gesagt, zollfrei.

 

Zur Zulassung selbst:

 

Eventuell noch vorhandener Österreichischer "TÜV" (keine Ahnung, wie das in Ö. heisst) ist irrelevant, hat also hier in D. keinerlei Nutzen.

 

Entweder Du bekommst zu dem Fahrzeug eine CoC (Certificate of Confomity = EU-Konformitätsbescheinigung). Dann reicht für die Zulassung eine normale HU mit inzwischen ja integrierter AU (§29). Bei DEKRA, KÜS, TÜV usw.

 

Die CoC bekommt man in der Regel auch hier über die örtlichen Händler (Volvo ca. 150 EUR). Diese muss für jedes Fahrzeug eigens mit Identnummer vom Hersteller ausgestellt werden.

 

Ohne CoC muss in jedem Fall eine Vollabnahme erfolgen ($21). Diese darf in den alten Bundesländern NUR der TÜV, in den neuen Bundesländern NUR die DEKRA durchführen!! Die Mehrkosten für die Vollabnahme sind i.d.R. etwas günstiger, als die CoC nachträglich vom Hersteller.

 

Zusätzliche Eintragungen: genehmigt wird prinzipiell nur, was in D. auch ansonsten zulassungsfähig wäre.

 

Beispiel: gehen wir mal davon aus, in Österreich wäre eine Unterbodenbeleuchtung zulässig ... die baust Du definitiv vor der dem Erhalt der Bescheinigung über die §21/§29 erst mal aus ... Kommt also ganz drauf an, was da eingebaut wurde und "zusätzlich" zugelassen werden soll.

 

Hoffe das hilft Dir erst mal weiter ....

 

Gruß

NoGolf

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

am 24. Januar 2011 um 23:13

Schau mal HIER: http://www.oeamtc.at/?id=2500,1098249,,

Am besten du holst das Teil mit nem Anhänger!

Hier wurde das Thema auch schon mal befragt: http://www.motor-talk.de/.../...deutschland-ueberfuehren-t2413417.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

am 25. Januar 2011 um 7:56

wow ja das hilft mir schon ne ganze ecke weiter, werde aber heut trotzdem mal zur zulassungstelle gehen...

Und mit einem Anhänger holen habe ich ehrlich gesagt kein Nerv für, Berlin Österreich ist ja doch ne ganze ecke... da häng ich mich lieber ins Flugzeug und fahre dann auch eigene Achse her.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

 

.....Deutsche Kurzzeitkennzeichen gelten, auch wenn hierfür grüne Versicherungskarten angeboten werden, NUR innerhalb Deutschlands, werden aber von diversen anderen Ländern "geduldet". Für deutsche Behörden handelt es sich dennoch um eine Ordnungswidrigkeit, welche u.U. beim Grenzübertritt nach D geahndet werden kann.....

Hierzu noch eine Anmerkung:

 

wenn ich schreibe "...werden aber von diversen anderen Ländern "geduldet", dann bedeutet das auch, das es auch Länder gibt, die deutsche Kurzzeitkennzeichen NICHT dulden. Von der zust. belgischen Behörde bekam ich z.B. die Aussage das dies in Belgien sogar recht teuer werden kann. Wie es sich diesbezüglich mit Österreich verhält, ist mir nicht bekannt.

 

Als ich mich dazu informiert habe, fand ich im Netz auch Hinweise, dass im Einzelfall Fahrzeuge mit deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland auch schon mal bis zur Zahlung der Geldstrafe an die Kralle gelegt werden und eine Weiterfahrt dann erst nach dem Wechsel auf "zulässige" Kennzeichen erfolgen darf!

 

Der einfachste (legale) Weg auf eigenen Rädern... durch die offenen EU-Grenzen ...:

 

Besorge Dir deutsche Kurzzeitkennzeichen. Vereinbare aber trotzdem mit dem Verkäufer, dass Du mit seinen österreichischen Kennzeichen bis an die Grenze fahren darfst (oder er Dir das Auto dort hinfährt).

 

Nach Überschreiten der deutschen Grenze schraubst Du dann auf dem erstbesten Parkplatz die deutschen Kurzzeitkennzeichen ran. Diese sind dann übrigens nur 5 Tage ab der Abholung bei der Zulassungsstelle gültig!

 

Gruß

NoGolf

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

am 25. Januar 2011 um 17:24

Berlin...uppss

Ja des isch scho a bisserle Kilometer!

Na wenn sich der Weg wirklich lohnt dann rann an den Speck!

Ich hätt da nur eine Std. bis zur Grenze ??

Zitat:

Original geschrieben von rossi28

wow ja das hilft mir schon ne ganze ecke weiter, werde aber heut trotzdem mal zur zulassungstelle gehen...

Und mit einem Anhänger holen habe ich ehrlich gesagt kein Nerv für, Berlin Österreich ist ja doch ne ganze ecke... da häng ich mich lieber ins Flugzeug und fahre dann auch eigene Achse her.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

am 25. Januar 2011 um 18:39

Ja das is nen Stück, auch wenn ich über Prag fahre..

Aber kurz nochmal zum Nummernschild: werde mit dem Verkäufer zur Ösi Zulassung gehn und mir von dort ein Überführungschild holen (is ein grünes Nummerschild)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

am 25. Januar 2011 um 19:03

So jetzt habe ich es!

HIER:

http://www.shop.its-zoll.de/...ltungsbereich-fuer-kurzkennzeichen.html

Damit solltest du etwas anfangen können!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Bandito69

So jetzt habe ich es!

 

HIER:

 

http://www.shop.its-zoll.de/...ltungsbereich-fuer-kurzkennzeichen.html

 

Damit solltest du etwas anfangen können!

Trotzdem ist und bleibt es nach deutschem Recht eine UNZULÄSSIGE Fernzulassung! Die angegebenen Länder "dulden" das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Solche Versicherungsseiten gibt jede Menge und es besteht ja dadurch im Falle eines Unfalls auch tatsächlich Versicherungsschutz.

 

Die von rossi28 gewählte Methode ist hingegen eindeutig eine legale Variante!

 

@rossi28: warst Du denn auf der deutschen Zulassungsstelle?? Mich würde die aktuelle Auskunft interessieren, die Du dort erhalten hast ...

 

NoGolf

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

am 26. Januar 2011 um 8:09

Morgen,

ja klar war ich bei der Zulassungsstelle, das war mal wieder richtig Witzig, er meinte nehmen sie einfach ein Überführungskennzeichen, ich habe ihn dann auf die Illegalität angesprochen und da war der gute herr doch sehr "Baff", dann sagte ich ihm er sollte sich doch mal genau erkundigen bzw. mal sein rechner benutzen etc.... aber wie das so ist könnte er nichmal sein rechner Bedienen und die Kollegen wussten noch mehr (achtung Ironie) als er.

Da macht man sich schon auf den Weg und dann wissen die vom Amt weniger als man selbst.:mad:

Ganz ehrlich verlässt man sich auf "die" ist man verloren..

Aber wie gesagt werde mir in Österreich grüne Überführungszeichen holen und gut ist.

 

Danke an alle für die ganzen Informationen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von rossi28

Berlin Österreich ist ja doch ne ganze ecke... da häng ich mich lieber ins Flugzeug und fahre dann auch eigene Achse her.

Es gibt einen Schlafwagenzug von Berlin Hbf. nach Wien West. (Gab's jedenfalls noch voriges Jahr.) Kommt man ausgeschlafen frühmorgens in Wien an und hat den ganzen Tag Zeit für Abwicklung und Rückfahrt ... Ist aber andererseits bestimmt teurer als ein (Billig-)Flug.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto von Österreich nach Deutschland Überführen' überführt.]

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