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Autokauf von Privat
Kurze Schilderung.
Mein bruder , zwar schon 18 jahre aber doch nicht so recht auf der höhe?
Er kauft sich freitag ein Auto für 2000 € von privat.
Diverse maengel Kotflügel kaputt, Spachtelarbeiten, Auspuff klappert, Fensterheber defekt, das stand alles unter Beschädigungen.
Laut vorbesitzer unfallfrei.
Dann stand noch unter Sondervereinbarungen : gekauft wie gesehen. Bastlerfahrzeug! Keine garantie und sonstige ansprüche. Bastlerfahrzeug! Keine haftung.
Probefahrt hat der kleine auch noch gemacht.
Haben uns den Wagen heute morgen richtig angesehen, sieht aus als ob er mal nen Unfall gehabt hätte, und auch ansonsten war 2 tsd € zuviel .
Frage haben wir chanchen das geld zurückzukriegen?
Weil freiwillig nimmt der den wagen nicht mehr zurück, hat er mir vorhin am Telefon erklärt.
Einer nen rat?
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23 Antworten
Re: Autokauf von Privat
Zitat:
Original geschrieben von calibra123a
Einer nen rat?
JUP ... um die 2000EUR trauern !
Re: Autokauf von Privat
Zitat:
Original geschrieben von calibra123a
Kurze Schilderung.
Er kauft sich freitag ein Auto für 2000 € von privat.
Dann stand noch unter Sondervereinbarungen : gekauft wie gesehen. Bastlerfahrzeug! Keine garantie und sonstige ansprüche. Bastlerfahrzeug! Keine haftung.
Probefahrt hat der kleine auch noch gemacht.
____________________________________________________
...beantwortet all Deine Fragen bezgl. Rückgabe.
Zitat:
Mein bruder , zwar schon 18 jahre aber doch nicht so recht auf der höhe?
da muss man dir wohl leider zustimmen.
Tritt deinen Bruder kräftig in den Hintern und bucht die 2.000 Euro unter Lehrgeld ab.
Bei diesen Formulierungen im Kaufvertrag tendieren die Chancen für eine Rückabwicklung gegen 0
Und nehmt beim nächsten Autokauf jemanden mit, der sich damit auskennt.
Einen besseren Ratschlag habe ich (leider) parat.
Ich glaube nicht, dass wir euch hier weiterhelfen können.
Re: Autokauf von Privat
Zitat:
Original geschrieben von calibra123a
Dann stand noch unter Sondervereinbarungen : gekauft wie gesehen. Bastlerfahrzeug! Keine garantie und sonstige ansprüche. Bastlerfahrzeug! Keine haftung.
Diese Sondervereinbarung bei Vertragsabschluß hätte dein Bruder nicht akzeptieren sollen. Damit wird jedes weitere Vorgehen nur unnötig erschwert.
Rein rechtlich gesehen ist der Vertrag wenn ihn beide unterschrieben haben einwandfrei, ihr seid in jeglicher Hinsicht Bweispflichtig was z.B. eine arglistige Täuschung seitens des VK angeht und das kann u.U. ziemlich schwierig und teuer werden.
Es wird euch nicht viel übrig bleiben als das Geld in den Wind zu schreiben und beim nächsten Mal wachsamer vorzugehen...
The Honk
So ganz aussichtslos würde ich die Sache jetzt nicht sehen. Wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht und der Wagen einen Unfallschaden hat, dann fehlt zumindest schon mal eine nicht unerhebliche, zugesicherte Eigenschaft, die eine Rückabwicklung möglich machen könnte. Allerdings brauch man dazu erst mal den Beweis des Unfalls (also Gutachten) und am besten einen RA für Abwicklung.
Sch.............
na denn , schade habe gedacht es würde eine frist geben min. 2 Wochen wo man vom Kaufvertrag zurücktreten kann...
Gibt es so etwas nicht ??
Ein zweiwöchiges Rückgaberecht gibt es nur über das Fernabsatzgesetz. Es sei denn in dem Vertrag steht was von Rückgabe drin, aber ich denke nicht das es so ist.
Ich schliesse mich da MdN an, sollte wirklich unfallfrei im Vertrag stehen und ein Unfallschaden definitiv vorliegen, dann ist da wohl noch was zu machen. Aber sowas nimmt dann am Besten ein Anwalt in die Hand, privat wird das mit Sicherheit nichts...
Zitat:
Original geschrieben von The Honk
Rein rechtlich gesehen ist der Vertrag wenn ihn beide unterschrieben haben einwandfrei, ihr seid in jeglicher Hinsicht Bweispflichtig was z.B. eine arglistige Täuschung seitens des VK angeht und das kann u.U. ziemlich schwierig und teuer werden.
Es wird euch nicht viel übrig bleiben als das Geld in den Wind zu schreiben und beim nächsten Mal wachsamer vorzugehen...
The Honk
Das ist vollkommen richtig. Anwalt und Gutachter kosten nicht wenig Geld. Das bist du sehr schnell in der Höhe des Kaufpreis. Ich glaube auch nicht, dass der junge Mann schon über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die für diese Kosten aufkäme.
Im übrigen wurde das Auto als "Bastlerfahreug" veräußert. Da wiegt der Umtand eines evtl. Unfallschaden unter gewissen Umständen anders.
Ich könnt das Auto ja noch einmal einen KFZ- Sachverständigen vorstellen. Der soll es sich einmal anschauen und seine Meinung dazu abgeben. Das macht jeder seriöse Sachverständige kostenlos oder für einen kleinen Obolus.
Danach könnt Ihr immer noch entscheiden, was Ihr macht.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich der Verkäufer auch in dieser Richtung nicht abgesichert hat, bei dem, was so alles im Kaufvertrag steht....
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Im übrigen wurde das Auto als "Bastlerfahreug" veräußert. Da wiegt der Umtand eines evtl. Unfallschaden unter gewissen Umständen anders.
(
Das würde ich so nicht unterschreiben wollen. Generell gilt -wenn Unfallfreit vertraglich zugesichert ist, dem aber nicht so ist, dann handelt es sich um arglistige Täuschung die ggf. auch Schadenersatzforderung gegen Verkäufer ( z.B Kosten Gutachter etc. ) nach sich ziehen kann. Solche Vertäge sind anfechtbar.
Hierzu wäre mal die genaue Formulierung im Vertrag zu prüfen, was wirklich vereinbart ist.
Ist Fahrzeug von Privat gekauft oder von einem Gewerblichen ?
BM
Ziehe die Frage nach dem wo gekauft zurück - hatte es überlesen.
BM
So die geschichte ist beendet.
Wir sind da noch mal hin mit paar Kollegen ;-)
Nein ..... alles ordentlich geregelt.
Wir haben ihm halt noch mal gut zugeredet,
Wir haben ihm geagt wir haben unseren Anwalt angerufen, der hätte gesagt , wir hätten 14 tägiges Rückgaberecht, in solch einem fall, da der Wagen wirklich ueberteuert war,( und solch ein zustand ) und wären auch bereit ihm 15 prozent des kaufpreises als entschädigung zuzugestehen.
Da vor gericht dann der Richter das selbe sagen würde , er den Prozess dann verliert und dann auch noch die Kosten dafür zahlen muss, reichen dann die 15 prozent nicht mehr lol.
Na ja und so haben wir einen kleinen verlust aber damit kann mann leben.
Fazit wer keine plan hat sollte nicht alleine Autos kaufen , grrrrrrrrr
Ok lehrgeld wurde bezahlt, aber so sammelt mann erfahrung.
mfg.
Zitat:
Original geschrieben von calibra123a
So die geschichte ist beendet.
Wir sind da noch mal hin mit paar Kollegen ;-)
Nein ..... alles ordentlich geregelt.
Wir haben ihm halt noch mal gut zugeredet,
Wir haben ihm geagt wir haben unseren Anwalt angerufen, der hätte gesagt , wir hätten 14 tägiges Rückgaberecht, in solch einem fall, da der Wagen wirklich ueberteuert war,( und solch ein zustand ) und wären auch bereit ihm 15 prozent des kaufpreises als entschädigung zuzugestehen.
Komischer Anwalt! Ein 14tägiges Rückgaberecht besteht nämlich definitiv nicht!
Was hat das 14tätige Rückgaberecht(man beachte das Fernabsatzgesetz) überhaupt mit dem Kaufpreis zu tun??
Zitat:
Original geschrieben von calibra123a
Da vor gericht dann der Richter das selbe sagen würde , er den Prozess dann verliert und dann auch noch die Kosten dafür zahlen muss, reichen dann die 15 prozent nicht mehr lol.
Das bezweifel ich.
Ansonsten:
Selbst schuld!