1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoleiche auf Privatgrundstück

Autoleiche auf Privatgrundstück

Hab da mal eine interessante Frage:
Hinter unserem Wohnblock existiert ein Parkplatz. Die Stellflächen werden vom Eigentümer vermietet. Seit etwa einem dreiviertel Jahr parkt am Rande der Fläche unter einem Baum ein alter Mondeo ohne Kennzeichen. Er steht quasi auf dem Rasen, blockiert also keinen vermieteten Parkplatz.
Auf Frage beim Ordnungsamt kam die Aussage: "Da ist der Eigentümer verantwortlich, auf privatem Grund können wir nichts machen. Der Eigentümer macht nichts, weil er nicht weiß, wem die Leiche gehört und weil er nicht in Vorkasse treten will, wenn er den Wagen abschleppen lässt.
Was kann man da tun?
Kann man den Wagen ohne Papiere verschrotten lassen?
Gibt es noch irgendeine legale Handhabe, damit die Behörden doch tätig werden?
Langsam nervt das (zwar dreckige, aber noch vollständige) Wrack vor dem Wohnzimmerfenster...

Beste Antwort im Thema

Weswegen sollte der TE die Miete kürzen? Weil ein Auto unter dem Baum steht? Jetzt wird’s absurd …

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Als Privatperson würde ich die Finger von lassen,da du eh die Entsorgungskosten trägst und vielleicht nie an dein Geld kommst.

Du beamst das Auto auf öffentlichen Grund und Boden.

das ist ein ganz nerviges Thema. Auf eigene Faust verschrotten ist nicht. Wenn Du nicht mehr an den Eigentümer herankommst gibt es eigentlich nur einen Weg: melde das Auto als Fundsache. Dann gehört es nach 6 Monaten Dir und Du kannst es dann verschrotten lassen oder verwerten.
Die Alternative: Abschleppen lassen auf ein gesichertes Grundstück. Auto zur Sicherung der Abschleppkosten gerichtlich pfänden lassen. Dann wirst Du ebenfalls Eigentümer.

Kann man nicht Anhand der Fahrgestellnummer den Besitzer ermitteln?

Gab es hier nicht einen thread, in dem ein abgemeldetes Auto auf dem Privatgrundstück als unerlaubte Abfallentsorgung verfolgt wurde? Wenn das wirklich so ist und der Grundstückseigentümer nicht reagiert, würde ich den Ordnungsbehörden einen Hinweis geben. Der Grundstückseigentümer kann durchaus wegen Besitzstörung gegen den Fahrzeugeigentümer vorgehen, der sich ja anhand der FIN ermitteln ließe.

@bischerl:
Das klingt gut. Da werde ich nächste Woche mal dran bleiben.

Zur Info: Ich bin nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern lediglich Mieter im Wohnblock.

Gemäß § 326 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird das Behandeln, Lagern, Ablagern, Ablassen oder sonstige Beseitigen von gefährlichen Abfällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet, das kann leicht auf das Abstellen eines PKW mit Betriebsstoffen (Öle, Benzin) zutreffen. Damit ist das ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden, egal, wer es meldet oder wer Eigentümer ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Oktober 2014 um 12:45:49 Uhr:


Gemäß § 326 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) wird das Behandeln, Lagern, Ablagern, Ablassen oder sonstige Beseitigen von gefährlichen Abfällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet, das kann leicht auf das Abstellen eines PKW mit Betriebsstoffen (Öle, Benzin) zutreffen. Damit ist das ein Offizialdelikt und muss verfolgt werden, egal, wer es meldet oder wer Eigentümer ist.

Aber erst dann,

wenn

irgend etwas ausläuft. Bis dahin ist es einfach nur ein auf einem Privatgrundstück stehendes abgemeldetes Auto und interessiert die Behörden nicht weiter. Sonst wäre ja jedes abgemeldete Auto ein potentieller gefährlicher Abfall. So lange es den Eigentümer des Grundstücks nicht stört (nur der könnte Klage z.B. wegen unerlaubter Abfallentsorgung einreichen), wird ein Mieter wohl auch damit leben müssen.

Vielleicht könnte man den Eigentümer / Vermieter über den Weg der Mietminderung motivieren?

Moin!
Was der Nachbar macht, geht Dich nichts an (solange keine Flüssigkeiten auslaufen). Pflanze einen Baum vor Dein Fenster oder lebe damit.
M. D.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 31. Oktober 2014 um 13:28:27 Uhr:


Aber erst dann, wenn irgend etwas ausläuft. …

Nö. Bereits das Lagern ist verboten.

Hier sind 18 Seiten Lesestoff dazu …

http://www.motor-talk.de/.../...gl-unerl-muellentsorgung-t4914610.html

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Oktober 2014 um 13:42:41 Uhr:


Nö. Bereits das Lagern ist verboten.

Soso. Und wer entscheidet, wann das abgemeldete Fahrzeug zu Müll wird?

In meinem Heimatdorf lebt ein Messie in seinem Elternhaus, seine Mutter ist vor einigen Jahren verstorben. Seitdem verkommt das Grundstück mehr und mehr zum Schrottplatz, unter anderem stehen auch abgemeldete Autos (mehrere!) da herum. Der Vorgang hat es sogar schon mehrfach in die Zeitung geschafft. Aussage der Behörden (Stellungnahme in der Zeitung): Es gibt keine Handhabe, so lange von dem Grundstück keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, explizit: so lange nichts erkennbar ausläuft, es Rattenbefall gibt oder ähnliches.

Übrigens:

Einen 18-Seiten-Thread, in dem außer Behauptungen, Vermutungen und Beschimpfungen nichts belastbares zu finden ist, zähle ich nicht als Quelle. Was anderes wäre z.B. ein nachlesbares Urteil. Über so eine Quelle wären auch meine Eltern und deren Nachbarn sehr dankbar...

davon, dass man gegen den Besitzer vorgeht, ist aber das Auto nicht weg. Nichtmals selbst an die Halterdaten kommt man auf diesem Weg. Es könnte höchstens sein, dass der Hausbesitzer aufgefordert wird, das Wrack zu entsorgen ;-)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 31. Oktober 2014 um 13:57:15 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Oktober 2014 um 13:42:41 Uhr:


Nö. Bereits das Lagern ist verboten.

Soso. Und wer entscheidet, wann das abgemeldete Fahrzeug zu Müll wird?
In meinem Heimatdorf lebt ein Messie in seinem Elternhaus, seine Mutter ist vor einigen Jahren verstorben. Seitdem verkommt das Grundstück mehr und mehr zum Schrottplatz, unter anderem stehen auch abgemeldete Autos (mehrere!) da herum. Der Vorgang hat es sogar schon mehrfach in die Zeitung geschafft. Aussage der Behörden (Stellungnahme in der Zeitung): Es gibt keine Handhabe, so lange von dem Grundstück keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, explizit: so lange nichts erkennbar ausläuft, es Rattenbefall gibt oder ähnliches.
Übrigens:
Einen 18-Seiten-Thread, in dem außer Behauptungen, Vermutungen und Beschimpfungen nichts belastbares zu finden ist, zähle ich nicht als Quelle. Was anderes wäre z.B. ein nachlesbares Urteil. Über so eine Quelle wären auch meine Eltern und deren Nachbarn sehr dankbar...

Entscheiden werden das die Ordnungsbehörden, je nach Stadt und Bundesland mal früh und mal später oder auch gar nicht. In meinem Heimatort ist auch ein Grundstück, wo über 15 Jahre zwei Renault Fuego eingewachsen waren und keiner dagegen vorgegangen ist – trotz Hinweisen auf eine mögliche Grundwassergefährdung.

Der 18-Seiten-thread ist von mir nicht als "Quelle", sondern als "Lesestoff" verlinkt. Der Eingangsthread ist dabei das Wichtigste.

Als Quelle kann ich dir aber gern die Aussage eines Rechtsanwalts geben:

http://www.blitzerblog.de/.../

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Oktober 2014 um 14:03:50 Uhr:


Als Quelle kann ich dir aber gern die Aussage eines Rechtsanwalts geben: http://www.blitzerblog.de/.../

Sehr schwammig das ganze, aber einen Versuch durch den TE wäre es Wert. Kostet ihn ja nichts...

Aber, wie gesagt:

Es liegt im Ermessen der Behörden. Im Falle meines Heimatdorfes werden nicht mal tätig, obwohl bei den Autos schon Gras aus den Lüftungsschlitzen und Moos auf dem Dach wächst, nicht einmal nachdem das Thema schon in der Zeitung zu finden ist. Oder vielleicht gerade deswegen nicht? Das hieße ja zuzugeben, dass sie bis dahin gepennt haben...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit