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Autoschaden liegt länger zurück. Anspruch auf Schadensersatz noch möglich?

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 15:42

Hallo,

meine damalige Freundin ist vor geraumer Zeit (müsste ca August-September 2011 gewesen sein) in meinen Golf gefahren.

Beide Autos standen nebeneinander. Sie musste losfahren und hat gleich voll eingeschert und drückte somit mit ihrem Heck gegen meinen Kotflügel und schob das Auto ein paar cm vom Fleck.

Schaden: Kotflügel leicht eingedrückt. Heckstoßstange stimmen die Spaltmaße nicht mehr und knarzt wenn man bissl dagegen drückt.

Da ich an dieser Autoseite sowieso noch alte Schäden hatte (Schweller unten leicht eingedrückt, Frontstoßstange kleiner Riss aber alles nicht weltbewegend) wartete ich mit der Schadensregulierung.

Der alte Schaden (den ich damals verursacht habe wurde bereits von MEINER Versicherung ausbezahlt).

Nun möchte ich aber den Schaden den sie an meinem Auto verursacht hat natürlich auch regulieren. Am liebsten wäre mir eine Auszahlung des Schadens (Kotflügel, Heckstoßstange) auf Basis eines Gutachtens.

Wie ist bei diesem Fall die richtige Vorgehensweise?

Ich stell es ihr frei ob sie Bar zahlen will oder wir es über die Versicherung laufen lassen.

Wie ist da eig die rechtliche Sicht? Gibt es da Fristen die eingehalten werden müssen?

Damals wurde alles privat geregelt also ohne Polizei die irgendwas aufgenommen hat.

Sie hat mir zwar versichert das sie für den Schaden aufkommen wird aber wenn mal ne Beziehung vorbei ist ändert sich da schnell die Einstellung. Welche Möglichkeiten hab ich?

Ps: Bin KFZ Rechtschutzversichert.

 

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2012 um 16:23

Nur weil es nun deine Ex ist muss man nicht fies nachtreten ihr hättet den Schaden gleich regulieren sollen und nicht 9 Monate später.

 

Der Versicherungsnehmer ist gemäß § 153 VVG verpflichtet, dem Versicherer jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen.

 

 

 

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am 14. Juni 2012 um 16:23

Nur weil es nun deine Ex ist muss man nicht fies nachtreten ihr hättet den Schaden gleich regulieren sollen und nicht 9 Monate später.

 

Der Versicherungsnehmer ist gemäß § 153 VVG verpflichtet, dem Versicherer jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen.

 

 

 

am 14. Juni 2012 um 16:30

du kannst den schaden innerhalb von 3 jahren (ab jahresende) melden.

also bis ende 2014.

der nachweis ueber den schaden und die schadenhoehe duerfte allerdings schwieriger werden, je laenger der schaden her ist.

du hast die ansprueche auch gegenueber ihr direkt und nicht nur gegenueber ihrer versicherung.

am 14. Juni 2012 um 16:33

Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren, die Frist beginnt zum Ende des Jahres der Anspruchsentstehung oder Kenntnis. Bis Ende 2014 hättest Du demnach Anspruch auf Schadensersatz.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 16:34

Hat nichts mit "fies nachtreten" zu tun.

Damals wollte sie es nicht über die Versicherung laufen lassen, da sie über ihren Opa mitversichert ist und er sollte nichts davon erfahren.

Sie meinte sie will mir den Schaden lieber in Bar auszahlen (wenn ich den Schaden dann regulieren will).

Hab natürlich nicht sofort das Geld verlangt weil sie zu der Zeit noch arbeitslos war (bin ja auch kein Arsch).

Da die Beziehung nun vorbei ist. Sie länger wieder einen Job hat. Ist doch verständlich das ich die Sache noch gern erledigt haben will.

Hab ja auch kein Geld zu verschenken.

Mich interessiert eben die rechtliche Grundlage hierzu.

Ich hoffe mal das sie deswegen keinen Streit sucht und man die Sache wie 2 Erwachsene Menschen klären kann.

Nur wenn es hart auf hart kommt will ich eben vorbereitet sein.

Hab ich keinen Anspruch mehr das über die Versicherung zu regeln? (Meldepflicht etc?)

Kann doch nicht sein nur weil ich ihr damals den Gefallen getan hab und nicht gleich das Geld verlangt habe nun komplett auf dem Schaden hocken zu bleiben.

 

Edit: Das mit den 3 Jahren klingt ja schonmal gut.

Nachweisbarkeit ist so ne Sache. Es sind keine neuen Schäden hinzu gekommen. Hab aber keine Fotos. Wobei es eben genug Leute gesehen haben (Familie, Freunde etc)

am 14. Juni 2012 um 16:39

Wie habt Ihr den Schaden denn aufgenommen,protokoliert und Bildmaterial ggf Zeugen ect??? Und ist der Schaden noch vorhanden oder bereits repariert worden gibt es dafür eine Rechnung?

 

Du müsstest eventuell gegen deine Ex Freunding eine Schadensersatzklage einreichen, da ich befürchte das die Versicherung sich ganz schön quer stellen wird.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 16:45

Der Schaden wurde nicht protokoliert.

Jedoch gibt es viele Leute die den Schaden direkt danach gesehen haben. (Familie, Freunde...)

Er ist immer noch vorhanden. Wurde also noch nicht repariert.

Also ne Klage ist für mich der absolut letzte Weg. Wir haben zwar keinen Kontakt sind aber im "guten" auseinander gegangen.

Ich hoffe ja das sie das einfach in Bar bezahlen will.

Würde dafür ein Kostenvoranschlag ausreichen?

Weil den Gutachter müsste sie im Prinzip ja dann auch zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von aaiirr

Der Schaden wurde nicht protokoliert.

Jedoch gibt es viele Leute die den Schaden direkt danach gesehen haben. (Familie, Freunde...)

Haben diese Personen auch das Schadenereignis gesehen?

Wenn nein, sind das keine Zeugen dafür, dass die Ex den Schaden verursacht hat.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 19:57

Den direkten Unfallhergang nicht.

Aber in den Gesprächen danach hat sie es ja vor zig Leuten und im Freundeskreis zugegeben.

Ich schätze sie auch nicht so ein, dass sie einfach sagen würde "Ne war ich nicht. Beweis mir das erstmal".

Aber war schon sehr blauäugig von mir das gar nicht irgendwie festzuhalten.

Hoffe das ich mit der Sache noch ein glückliches Ende finde.

Ich sehe das Problem eher da, dass weder eine Werkstatt noch ein Gutachter heute noch feststellen kann, was durch deine Ex verursacht wurde, was vorher schon war und was nachher noch passiert ist...

Gruß vom Sause

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 20:39

Naja. Also beim alten Schaden wurde ja ein Gutachten erstellt und der Betrag von der Versicherung überwiesen.

Daher kann man schon differenzieren was "alter Schaden" und "neuer Schaden" ist.

Sonst ist ja kein weiterer Schaden am Auto entstanden (Ist ein Golf VI Neuwagen - hat ja sonst nichts)

Moin,

um es mal genauer zu sagen: ich würde an deiner Stelle eine gütliche Einigung mit deiner Ex suchen und mich hüten, irgendwelche Zusatzkosten wie Gutachter zu verursachen. Idealerweise suchst du auch ein möglichst günstiges Reparaturangebot und verzichtest auf Spirenzchen wie Nutzungsausfall und Wertminderung.

Ansonsten könnte deine Ex nämlich auf die Idee kommen, einfach mal zu sagen "das muss nachher passiert sein" und ich sehe hier nicht, in welcher Form du eine verwertbare Beweissicherung vorgenommen hast.

Just my 2 Cent

Sause

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 13:06

Kurzes Update:

Sie bezahlt den Schaden. Da gab es nicht mal den Ansatz einer Spur sich irgendwie raus zureden.

War heute beim VW Autohaus. Geschätzter Schaden 2000€ (wenn die Heckstoßstange wirklich einen Treffer hat - sieht stark danach aus müsste aber abmontiert werden um das zu begutachten).

Meine Frage. 2000€ ist nicht gerade ne kleine Sache. Hat sie noch die Möglichkeit das über die Versicherung abzuwickeln?

Liegt eben schon ca. 6 Monate zurück. Und auf der Seite war eben schon mal ein Unfall. Nicht das die Versicherung dann rumzickt das hier Versicherungsbetrug vorliegen würde (extra Unfall gebaut um den alten Schaden teilweise mit korrigieren zu lassen).

Wie schaut es damit aus?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von aaiirr

Den direkten Unfallhergang nicht.

Somit keine Zeugen zum Unfallereignis.

Nur Zeugen, die hinterher etwas von der eventuellen Schädigerin gehört haben. Ich schreibe bewusst eventuelle Schädigerin, denn sie kann ja aus irgendwelchen Gründen etwas dahingeplappert haben und dann vor Gericht sagen, das war nicht so gemeint, falsch interpretiert oder sonst was.

Ich würde mich an Deiner Stelle gütlich einigen und ich persönlich würde dies unter dem Konto Lebenserfahrung verbuchen und fertig. Das Ding ist vorbei und fertig.

Ich Spiel mal deine Ex:

Ja, ich hab da nen Katscher rein gemacht, aber das mit der Heckstoßstange war ich nicht - das muss später dazu gekommen sein.

Bei mir war das nur 'ne Kleinigkeit.

Und jetzt kommst du... DAS meinte ich mit Beweissicherung. Und es würde mich sehr wundern, wenn sie dir bei 2.000,- € einfach einen Scheck in die Hand drückt.

Guck dir mal an, wie viele Threas es hier gibt, wo jemand glaubt, der Unfallgegner wolle ihn betuppen.

Also noch mal: wenn du Hoffnung auf Kohle haben willst, halte den Schaden klein!

Sause

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