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Autotransporter mit Klasse B, zul. Gesamtgewicht Ablasten möglich?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Habe einen pkw Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700 KG
Zugfahrzeug ist ein a3 2.0 tdi, Leergewicht 1340 KG, zul Gesamtgewicht 1900 KG.
Ist es möglich das zul Gesamtgewicht auf 1800 KG abzulasten, damit man den Anhänger mit klasse B fahren darf?

Beste Antwort im Thema

Amc: JA, prinzipiell ist Ablasten möglich. Wird dann als "abgelastet ohne tech. Änderung" in die Fzg.papiere eingetragen.
Allerdings muss auch ich sagen, wäre es in diesem Fall nicht verkehrt, mal nach FS "B96" Ausschau zu halten. Kostet nicht so viel, und ich meine, war auch keine praktische Prüfung notwendig?!
Gruß Jonas

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1 ) haste den Falschen Lappen dafür !

PKW mit und ohne Anhänger (B) | de | TÜV Rheinland
www.tuv.com › Home › Infothek › Führerschein › Die neuen Führerscheinklassen
Für schwere Anhänger bis 3,5 Tonnen zGM ist wie bisher ein Führerschein der Klasse BE Voraussetzung. Wer darüber hinaus Anhänger über 3,5 Tonnen zGM mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt die Fahrerlaubnisklasse C1E. Hier darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination zwölf Tonnen nicht ...

2)
Führerscheinrechtlich ist ein 750kg Anhänger "nicht vorhanden", bzw nicht relevant.
Ein Hänger bis 750kg darf auch mit "B" hinter ein Auto gehängt werden das ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t hat.
Aber Vorsicht! Einige Autohersteller erhöhen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs um die maximalte Stützlast wenn ein Anhänger benutzt wird, da tappt man in die Führerscheinfalle da dann C1 nötig wird.
Als Beispiel, normales Gesamtgewicht 3500kg. Fährt man mit Anhänger erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht um zB 100kg und schwupps fährt man ohne gültige Fahrerlaubnis da die Kiste in diesem Fall ein zulässiges Gesamtgewicht von 3600kg hat.
Eine böse Falle die einige Hersteller im guten Willen einbauen.


[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Moin Moin !

Zitat:

Ist es möglich das zul Gesamtgewicht auf 1800 KG abzulasten, damit man den Anhänger mit klasse B fahren darf?

Ja , aber es wird mindestens ein Sitzplatz gestrichen werden.

Sinnvoller ist es , den Anhänger abzulasten , ein höheres zGG des Anhängers als die zul.Zuglast des PKW bringt nichts.

MfG Volker

...vernünftigen Führerschein machen und fertig. Alle Lösungen / Hilfskonstruktionen, die etwas mit Auf- oder Ablasten zu tun haben sind doch im Endeffekt immer Quatsch.
Damals in einer Spedition hab ich mitbekommen, da hatten se so 12 Tonner Karren abgelastet, damit man die auch mit der alten Klasse 3 (C1) fahren durfte um leichter irgendwelche Fahrer zu finden... meiner Meinung nach vollkommener Blödsinn, was willste mit nem LKW der keine Zuladung mehr hat. :rolleyes:
Und das Gleiche ists hier... ein schwerer Anhänger an einem meiner Meinung nach unterdiemensionierten PKW, und der Zug muß dann noch irgendwie abgelastet werden damit mans irgendwie mit Hängen & Würgen fahren darf...
@TE mein Tipp wäre... nimm ein paar Euronen, geht in eine Fahrschule und hol Dir den passenden Fürherschein, da haste auf längere Sicht erheblich mehr davon.
Bin ich froh damals mit der Klasse 3 noch ne anständige Pappe erworben zu haben, mit der man auch was anfangen kann... http://up.picr.de/20962834vx.jpg
PS: ...für die zu befürchtenden Einwände der Superschlauen - der abgelaufene CE wird demnächst verlängert, den will ich nämlich auch behalten. :D

Amc: JA, prinzipiell ist Ablasten möglich. Wird dann als "abgelastet ohne tech. Änderung" in die Fzg.papiere eingetragen.
Allerdings muss auch ich sagen, wäre es in diesem Fall nicht verkehrt, mal nach FS "B96" Ausschau zu halten. Kostet nicht so viel, und ich meine, war auch keine praktische Prüfung notwendig?!
Gruß Jonas

Also auf 1.6 Tonnen ablasten wäre die Lösung? Vom Gewicht kommt es noch gerade so hin, es sind 5 Leute die mal hin und wieder fahren müssen in der Firma, es lohnt sich nicht für alle einen Führerschein zu machen

1.6to... was - den Anhänger?!
Ja ginge theoretisch auch.
Aber dann auch NUR wieder mit Zugfahrzeugen, die max. 1900kg zGG haben!
Hängt auf einmal wieder ein Auto davor, welches ein höheres zGG hat - habt ihr doch wieder alle das gleiche Problem?!
Das ist - sorry - um die Ursache herumgepfuscht.
B96 hat - habe nochmal nachgeschaut - weder praktische noch theoretische Prüfung. An einem Tag zu erwerben. Bissl Theorie und mit Anhänger auf 'nem Platz rumgurken.
Da könnte man alle 5 Leute zeitgleich hinschicken und fertig ist. ~250€/p.P.
Kann man doch glaub' in so 'nem Fall eh von der Steuer absetzen?! Muss man halt ma mitm Steuerberater reden...

BE hat mich 2012 400€ gekostet.
War eine gute Investition. Mit den völlig blödsinnigen Gewichtsgrenzen muss ich mich jetzt nichtmehr herum ärgern.
Das mit dem Ablasten geht. Bei jedem neuen Zugfahrzeug geht der Zirkus aber von vorne los. Außerdem bist du immer schneller an der Überladung dran.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 25. Februar 2018 um 09:10:00 Uhr:


1 ) haste den Falschen Lappen dafür !
[Von Motor-Talk aus dem Thema '750kg Anhänger und 3,5t Transporter mit Klasse B?' überführt.]

Dazu vom TÜV Süd: "oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt"

Deswegen hat er nicht zwingend die falsche Klasse. Und alte Themen zu "überführen" sichert halt nicht die aktualtät dieser oder des 100%iges Verständnis!

"Sein" Weg ist in der Theorie schon der richtige! Ob das ablasten geht, wird ihm aber nur ein AaS sagen können. Prinzipiell sollte das machbar sein. Bei einem "Alto" wurde wegen der Gasanlage der 4. Sitzplatz gestichen. Ob nun nur ein Ablasten ohne Sitzplatz geht --> AaS! Explizit nachfragen, ob die gebremste Anhängelast erhalten bleibt!

Und weil der Weg des TS nunmal der richtige ist (zumind der billigere+schnellere), braucht er keinen B96 oder einen BE!

Zitat:

@Amc23 schrieb am 25. Februar 2018 um 08:56:05 Uhr:


Habe einen pkw Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1700 KG
Zugfahrzeug ist ein a3 2.0 tdi, Leergewicht 1340 KG, zul Gesamtgewicht 1900 KG.
Ist es möglich das zul Gesamtgewicht auf 1800 KG abzulasten, damit man den Anhänger mit klasse B fahren darf?

Ich befürchte, dass ein Ablasten des Audis auf Grund der damit verbundenen Probleme bzgl. der Schadstoffeinstufung wo das Zlgg. mit rein spielt, praktisch kaum durchführbar ist.

Und du bist der Meinung dass ein leichteres Auto die Schadstoffe in erhöhter Menge ausstoßen wird? Das wäre für uns alle sicherlich neu...!

Moin Moin !

Zitat:

Und du bist der Meinung dass ein leichteres Auto die Schadstoffe in erhöhter Menge ausstoßen wird?

Problem nicht verstanden...

Zitat:

Ich befürchte, dass ein Ablasten des Audis auf Grund der damit verbundenen Probleme bzgl. der Schadstoffeinstufung wo das Zlgg. mit rein spielt, praktisch kaum durchführbar ist.

Nein , ist kein Problem , die untere Grenze sind 2500 kg , darunter gibts keine anderen Klassen mehr.

MfG Volker

Achtung!
Soweit ich weiß, darf bei Klasse B mit der Regelung des 3,5-Tonnengespanns bei den alten Führerscheinen (so bis minbdestens Erwerbsdatum 2010) die zulässige Gesamtmasse (oder tatsächliche Anhängelast??) des Anhängers nicht Höher sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges!
So hatte mir das (mein ich) mein Fahrlehrer mal erzählt als ich vor ein paar Jahren meinen Motorradführerschein nachgemacht habe. Bei relativ neu erworbenen Führerschein sei diese Regelung hingegen wieder aufgehoben worden, was zwar keinen Sinn macht, weil die ja jetzt auch nix anderes bei B lernen wie ich damals aber gut... wenns so ist, scheint's so zu sein. Ich hab jetzt leider auf die schnelle nix dazu gefunden, was das bestätigt.
Sollte ich Recht haben, dann nützt dir ein anhänger mit einer zulässigen gesamtmasse von 1350 kg und einem vermutlichen Leergewicht von mindestens 500 kg reichlich wenig zum Autotransport... aber vllt. findet da jemand was noch heraus oder kann das ganz sicher wiederlegen was ich geschrieben hab. Ich schau nochmal nach ob ich mein Fahrschulbuch von früher (etwa 2005) finde und was da zum Thema anhänger drin steht bei Führerscheinklasse B.

hab da doch noch was gefunden:
http://www.fahrschule-allroad.de/downloads/anhaengerregelung-b-be.pdf
Keine Ahnung wie ich auf Autotransport oben kam aber jedenfalls musst du deinen Anhänger nicht auf 1,6 Tonnen sondern auf 1,35 Tonnen ablasten wenn dein Auto ein Leergewicht von 1350 kg hat und du mit B fahren willst. Ob du dann noch genügend Ladekapazität hast musst du wissen.

Guten morgen..
das wurde gekippt!
Führerscheinklassen in aktueller version sind im netz nachzulesen!

Gern nochmal:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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