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Autounfall vor Inzahlungnahme Übergabe

Themenstarteram 10. Juni 2024 um 15:22

Hallo zusammen,

Ich brauche dringend eure Hilfe.

Ich habe ein Auto gekauft und meinen alten inzahlung gegeben. Nun hatte ich mit dem alten Auto einen Unfall. Leider schaffe ich es nicht, das Auto vor der Abholung des Neuwagens zu reparieren. (Natürlich würde ich den reparierten unfallschaden dem Autohaus melden.)

Der Vertrag ist auch schon unterzeichnet, dass das Autohaus mein Auto inzahlung nimmt. 4500€

Ich habe die Papiere fürs neue Auto schon bekommen und kann das Auto eigentlich schon anmelden. Geld ist auch überwiesen. Jetzt wartet das Autohaus nur noch auf mein altes Auto, also den Restbetrag fürs neue Auto.

Kann ich das Autohaus bitten, den Vertrag fürs alte Auto zu „stornieren“ und denen anbieten, die 4500€ einfach zu bezahlen?

Wenn die zustimmen, hätte ich auch schon einen Käufer fürs alte Auto.

Nur leider ist da der unterschriebene Vertrag fürs alte Auto. Würde das Autohaus aus Kulanz vom Vertrag zurücktreten?

 

Danke für eure Hilfe

 

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33 Antworten

Wie wäre es, das mit dem Autohaus zu klären? uU nehmen die den auch beschädigt inkl einer Abtretung des Schadens.

Klar kannst du die das fragen.

Was soll dem im Wege stehen?

Vielleicht ist dem Autohaus sogar lieber. Diese Inzahlungsnahmen werden selten mit Gewinnabsicht getätigt, sondern um den Neukauf klarzumachen. Das zurückgenommene Auto wandert vermutlich für weniger als 4500,- zu einem Aufkäufer oder im Export.

Einspruch. (zu niedrige) Inzahlungnahmen können sehr wohl der Gewinnerzielungsabsicht dienen. Insbesondere wenn der Käufer beim verhandeln um den Neuwagenpreis mit Sand beklebte Boxhdanschuhe anhatte :D

Das letzte was ich bei Inzahlungnahme erwarte sind Spitzenpreise ... und das leben bestätigt mich auch praktisch.

Mich stört hier etwas, dass es schon einen Käufer für den Unfallwagen gibt

Wenn der TE am Unfall keine Schuld hat, es also ein Haftpflichtschaden ist, hat er ein Angebot von einem Aufkäufer vorliegen. Vielleicht mal die Auflösung des Rätsels abwarten und sich dann daran stören.

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 10. Juni 2024 um 20:52:30 Uhr:

Mich stört hier etwas, dass es schon einen Käufer für den Unfallwagen gibt

Das wäre jetzt aber zuviel des Guten, Sherlock... ;)

Das hat doch noch nichts zu bedeuten. Er würde die 4500 bar bezahlen und den Unfallwagen dann verkaufen. Und er kennt jemand der den Wagen abnehmen würde.

Man sollte da nicht gleich betrügerische Absichten vermuten.

Fehlpost

Der WBW aus dem HP-Schadengutachten ist ziemlich sicher nennenswert besser als der Inzahlungnahmepreis des Händlers. Trotzdem sollte der Händler lieber die 4,5k€ in Geld nehmen als den Altwagen mit dem ganzen Verwertungsgebammel hintendran. Daher fragen ob auf volle Zahlung in Geld umgestellt wird, weil man den Altwagen leider geschrottet hat.

Du wirst dich eh mit dem Autohaus in Verbindung setzen müssen. Du hast einen Vertrag mit dem Autohaus, den du nicht mehr erfüllen kannst, weil dein Auto nicht mehr die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften hat. Und du kannst diese Eigenschaften auch nicht mehr herstellen z.B. Unfallfreiheit).

Setz dich mit dem Autohaus in Verbindung und frag die, was sie vorschlagen. Wenn das Autohaus das will, wäre die Inzahlungnahme des Unfallwagens abzgl. des Schadens (den du ja von der Versicherung erstattet bekommst), die bequemste Lösung.

Vermutlich wird das Auto eh an einen Aufkäufer durchgereicht und der nimmt es dann eben für entsprechend weniger Geld auch mit.

Themenstarteram 11. Juni 2024 um 5:53

Aber bis die Papiere da waren, hat es auch paar Tage gedauert. In der Zeit muss man auch arbeiten, oder?

Das Auto steht nun in der Werkstatt. Und er kennt jemanden, der das Auto kaufen würde, wenn das Autohaus das Auto nicht mehr will. Irgendwo hin muss es dann ja, oder?

Mysteriös ist hier gar nichts. Traurig nur, Menschen die nur negativ denken und in allem immer nur böse Absichten.

Ich habe hier mal durchgefegt, weil das schon wieder OT wurde.

Themenstarteram 11. Juni 2024 um 5:57

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 10. Juni 2024 um 22:04:57 Uhr:

Du wirst dich eh mit dem Autohaus in Verbindung setzen müssen. Du hast einen Vertrag mit dem Autohaus, den du nicht mehr erfüllen kannst, weil dein Auto nicht mehr die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften hat. Und du kannst diese Eigenschaften auch nicht mehr herstellen z.B. Unfallfreiheit).

Setz dich mit dem Autohaus in Verbindung und frag die, was sie vorschlagen. Wenn das Autohaus das will, wäre die Inzahlungnahme des Unfallwagens abzgl. des Schadens (den du ja von der Versicherung erstattet bekommst), die bequemste Lösung.

Vermutlich wird das Auto eh an einen Aufkäufer durchgereicht und der nimmt es dann eben für entsprechend weniger Geld auch mit.

Ja ich muss auf jeden Fall dem Autohaus Bescheid geben. Aber beim Ankauf, wollten die das Auto auch nicht unbedingt mit kusshand nehmen. Haben mir eher vorgeschlagen, ich könne es auch privat verkaufen. Und jetzt bringe ich noch ein Unfallwagen mit. ??

Habe ich es überlesen, oder hast du mal aufgeklärt um was für einen Schaden es sich handelt? Also Schuld, unschuldig .. noch nicht ganz klar?

Weil beim HP Schaden den du voll ersetzt bekommst, kannste dich eigentlich freuen, ich tippe voorausgesetzt du lässt dich von der gegnerischen Versicherung nicht abziehen, bekommste so mehr raus als das Inzahlungsnahmeangebot ...vom Händler..;)

Andernfalls, musst du tatsächlich mit dem Händler reden, woher soll das hier einer wissen wie dein Händler reagiert und dir anbietet... sicherlich wird er für einen Unfallwagen nicht mehr das ursprüngliche Gebot zahlen..

reparieren lassen würde ich auch keinen Wagen mehr der eh geplannt abgestoßen werden soll...zumal es dann auch ein Unfallwagen ist und der Händler sicherlich auch nicht emhr sein ursprüngliches Ankaufangebot einhalten wird...

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