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Autounfall - Wer ist im Recht?
So. Hey Leute.
Ich weiß gar nicht, ob ich hier im Forum und in der Kategorie richtig bin, aber ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Unfalls und wollte mal nachfragen, ob jemand von euch Ahnung hat.
Folgendes ist geschehen:
Ich bin letzte Woche durch einen Kreisverkehr gefahren. 4-5 Spuren? Der große Stern in Berlin, falls einigen Leuten das sagt.
Ich war auf einer geradeaus Spur, rechts neben mir war noch eine und neben der, eine zum rechts Abbiegen. Vor mir fuhr ein anderes Fahrzeug. Im allerletzten Moment fiel dem Mann auf, dass er rechts abbiegen will, er führte also nahezu eine Vollbremsung durch, um noch auf die andere Spur und dann weiter auf die andere rüberzuziehen.
Ich bremste zwar noch, hatte hinter ihm keine Möglichkeit mehr zum Stehen zu kommen und fuhr ihm hinten in die Ecke (da er schon schräg stand, um die Spur zu wechseln) rein.
Normalerweise heißt es, wer reinfährt, ist schuld. Aber das gilt soweit ich weiß nur, wenn der Fahrer vor dir verkehrsbedingt abbremst.
Außerdem sollte man bei mehrspurigen Kreisverkehren vermeiden die Spur zu wechseln, da man sich schon vorne anhand der riesen Schilder einordnern soll.
So.. Meine Frage ist nun.. Wer ist schuld? Was sagt ihr dazu?
Ich werde mit Sicherheit auch mit einem Anwalt reden, warte nur noch auf die Papiere von der Polizei, Versicherung etc.
Aber was würdet ihr sagen?
Bin auf eure Meinungen und euer Wissen gespannt.
Beste Antwort im Thema
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.
Haftung / ggf. Höhe der Verteilung kann hier von der Schuld abweichen, aber dafür fehlen viele entscheidende Angaben.
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42 Antworten
Der außen fährt bekommt den Lack bezahlt
Fahrstreifenwechsel sollte man nicht vermeiden, sondern die sind manchmal sogar unumgänglich.
Wie es in deinem Fall aussieht kann ich nicht beurteilen, dazu sind das zu wenig Angaben und ich kenne diesen Kreis nicht.
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.
Haftung / ggf. Höhe der Verteilung kann hier von der Schuld abweichen, aber dafür fehlen viele entscheidende Angaben.
Da kam mir Roadwin zuvor. So ist es.
Übrigens kenne ich den Kreisverkehr. Ich kenne allerdings außer mir niemanden, der mal in die falsche Richtung da durchgefahren ist die Fahrstreifen nicht wirklich. Durchgefahren bin ich da nur ein Mal und da war ich allein auf der Straße (da interessieren mich die Spuren eh nicht ) und als ich da zwecks Loveparade war, hatte ich auch anderes im Sinn
Sieht nicht gut aus für mich..
Zitat:
Original geschrieben von Olivia1234
Sieht nicht gut aus für mich..
Wenn bei der Haftung 50/50 heraus kommt, dann sind die 35 Euro Verwarnungsgeld für die Schuld eher nebensächlich.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.
So pauschal gilt das ("wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht") nicht. Wenn Dir bei grundlosem Vollbremsen jemand hinten drauffährt hast Du u.U. auch Pech. Klassisch ist die Vollbremsung für ein Kleintier.
http://www.anwaltseiten24.de/.../auffahrunfall.html
Hier ist jedoch die Situation "unübersichtlich", Du musst mit Bremsen rechnen, der Vordermann bremste verkehrsbedingt (er wollte Spur wechseln)...daher wohl volle Schuld.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
http://www.anwaltseiten24.de/.../auffahrunfall.html
Eines der sehr seltenen Urteile, wo tatsächlich über "Schuld" verhandelt wurde.
Der übliche Weg ist das Gezanke mit der Versicherung über eine Schadens-Teilung, wo dann ein (Zivilrechts)-Gericht über die Aufteilung der Haftung entscheidet. Über eine Aufteilung der Schuld kann ein solches Gericht schon rein Verwaltungs- oder Verfahrens-rechtlich überhaupt nicht befinden, ist der falsche Laden.
Schuld- und Schadensrecht sind zwei recht unterschiedliche Geschichten, die immer öfter zu völlig gegenteiligen Bewertungen kommen.
ZB. der Unfall wo ein irgendwie gedankenloser Radfahrer auf ein bei Ampel-rot stehendes Fahrzeug hinten draufgeknallt ist. Schuld zweifelsfrei der Radler, Haftung zu 100% der Autofahrer, Heilungskosten, Kleidung und sogar das Fahrrad musste er (seine KFZ-Haftpflicht) zahlen. Den "eigenen" Schaden am Kofferraumdeckel inkl. Höherstufung natürlich auch.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von Olivia1234
Sieht nicht gut aus für mich..
Wenn bei der Haftung 50/50 heraus kommt, dann sind die 35 Euro Verwarnungsgeld für die Schuld eher nebensächlich.
Wobei es, jetzt doch komplett egal ist ob 50/50 25/75 oder 75/25 wenn alle Schäden über die Versicherung laufen, denn SB/Höherstufung sind immer gleich. Nur bei kleinen Schäden oder ohne eine bestehende VK/TK lohnt es sich wohl wirklich um jeden Prozent bei der Teilschuld zu kämpfen, aber das wohl auch nur bei einer bestehenden Rechtsschutz.
Bei mehr als Blechschaden, siehts aber auch wieder anders aus...
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Wobei es, jetzt doch komplett egal ist ob 50/50 25/75 oder 75/25 wenn alle Schäden über die Versicherung laufen, denn SB/Höherstufung sind immer gleich.
Ob man nur 25%, 50% oder 75% vom eigenen Schaden tragen muss, ist schon ein Unterschied.
Und wenn man nur 25% vom Fremdschaden zahlen muss, dann ist ein Selbstbezahlen um den eigenen SF-Rabatt zu behalten auch deutlich erreichbarer als 75% des fremden Schadens.
Da sollte man schon mal auf vorhandene Chancen bei einem Anwalt prüfen lassen, wenn der "Gegner" sich in der auslösenden Situation auch ein wenig merkwürdig verhalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Olivia1234
Ich bremste zwar noch, hatte hinter ihm keine Möglichkeit mehr zum Stehen zu kommen...
....da DEIN sicherheitsabstand zu gering war!
Zitat:
Aber was würdet ihr sagen?
rein "strafrechtlich" gesehen, bist du schuld, aufgrund der tatsache das du zuwenig abstand hattest oder zu schnell warst oder nicht aufgepasst hast.........haftungstechnisch wird es wohl auf schuldteilung rauslaufen, wobei mit an sicherheit grenzender warscheinlichkeit du den größten teil der schuld zugesprochen bekommst.....
aber da hilft jetzt nur abwarten und tee trinken!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Wobei es, jetzt doch komplett egal ist ob 50/50 25/75 oder 75/25 wenn alle Schäden über die Versicherung laufen, denn SB/Höherstufung sind immer gleich.
Ob man nur 25%, 50% oder 75% vom eigenen Schaden tragen muss, ist schon ein Unterschied.
Und wenn man nur 25% vom Fremdschaden zahlen muss, dann ist ein Selbstbezahlen um den eigenen SF-Rabatt zu behalten auch deutlich erreichbarer als 75% des fremden Schadens.
Da sollte man schon mal auf vorhandene Chancen bei einem Anwalt prüfen lassen, wenn der "Gegner" sich in der auslösenden Situation auch ein wenig merkwürdig verhalten hat.
Stimmt, den Part habe ich vergessen, falls der Schaden so gering ist.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Schuld ist der Auffahrende - zu geringer Sicherheitsabstand. Selbst wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht, "darf" man dem nicht legal auffahren.
So pauschal gilt das ("wenn der Vordermann kompletten Blödsinn macht") nicht. Wenn Dir bei grundlosem Vollbremsen jemand hinten drauffährt hast Du u.U. auch Pech. Klassisch ist die Vollbremsung für ein Kleintier.
http://www.anwaltseiten24.de/.../auffahrunfall.html
Hier ist jedoch die Situation "unübersichtlich", Du musst mit Bremsen rechnen, der Vordermann bremste verkehrsbedingt (er wollte Spur wechseln)...daher wohl volle Schuld.
Amen
Der Vordermann bremste nicht verkehrsbedingt.
Ich meine.. Alle fahren normal 50 km/h (ich bin auch nicht schneller gewesen) und er bremst nicht nur ab, sondern legt eine Vollbremsung hin, weil er seine Ausfahrt verpasst hat? Und will dann noch über die durchgezogenene Linie abbiegen. Das war kein normaler Spurwechsel, zumal er zwei Spuren weiter rüberwollte und nicht die neben uns. Glaube das ist schwer zu erklären und zu verstehen, wie das wirklich ablief.
Auf deiner Seite, die du hier gepostet hast, steht:
"An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Die Schuldfrage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig."
Und genau das ist in meinem Fall passiert.
Danke für die vielen Antworten. Haben mir weitergeholfen, mich jedoch mehr runtergezogen. Wie auch immer..
Jetzt hilft nur noch abwarten.
Könnt trotzdem gerne weiter kommentieren, viele Meinungen sind immer gut.
Wenn der Fall dann durch ist, sage ich Bescheid, wie es ausgegangen ist.
es ist zwar schon ein paar Jahre her, ich weis nicht inwiefern sich in der Zeit was geändert hat rechtlich - aber da gab es einen Unfall weil ein Autofahrer auf der Landstraße ohne jeglichen ersichtlichen Grund gebremst hat. Einer hats entweder nicht rechtzeitig geschnallt oder war zu dicht drauf und ist ihm ins Heck. Versicherungstechnisch musste der Vordermann zahlen weil er völlig grundlos eine Gefahrensituation geschaffen hat durch seine Vollbremsung.
Ich kann natürlich die Situation nur nach der (subjektiven) Schilderung deuten, aber wenn er dabei über eine durchgezogene Linie (quasi virtuelle Wand) ziehen will kannst du nicht erwarten dass der Vordermann abbiegen will und damit auch eine Vollbremsung hinlegt und somit ggf. auch eine unnötige gefährliche Situation des Gegners (er könnte zudem ja auch noch ne runde fahren) hineinspielen.