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Autoverkäufer will vom Verkauf zurücktreten obwohl schon was angezahlt war?
Hallo
Hab mir letzte Woche ein BMW 535d angeschaut und konnte mich auch gleich mit dem Händler auf einen preis einigen.
Hab 500€ erstmal angezahlt aber noch kein Vertrag unterschrieben weil er noch tuv bremsen usw noch machen sollte . Hab nur Quittung gehabt
Er hat mir sogar ganze Fahrzeugpapiere zugeschickt damit ich schon mal den Wagen anmelden kann und Kennzeichen hab beim abholen
Jetzt ein Tag vorm abholen und Vertrag unterschreiben ruft er mich an das er den Wagen doch nicht verkaufen möchte angeblich möchte seine Frau den Wagen fahren .
Aber ich bestehe auf den Wagen jetzt auch weil der Fahrzeugbrief bei mir ist .
Was wäre euer Rat wer kennt sich mit solchen Sachen aus wäre super wenn ihr mir Rat geben würdet.
Er will schon morgen kommen Papiere abholen 500€ zurück geben plus 100€ Fahrtkosten für mich
Beste Antwort im Thema
Möglicherweise hat der Händler einen Käufer gefunden, der einen höheres Preis bietet. Aber darum geht es hier nicht.
Juristisch ist das eine Gratwanderung. Beim Autokauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag zwar gängig, aber nicht vorgeschrieben. Da du schon eine Anzahlung geleistet hast und der Verkäufer dir die Fahrzeugpapiere übergeben hat, kann man das als "konkludentes Handeln" auslegen. So gesehen ist der Kaufvertrag (formal das "Verpflichtungsgeschäft") schon zustande gekommen. In diesem Fall könnte der Verkäufer nicht mehr zurücktreten, wenn du auf den Kauf bestehst.
Andererseits hast du das Auto noch nicht vollständig bezahlt und der Verkäufer hat dir auch noch nicht das Auto übergeben (die Papiere sind streng genommen kein Eigentumsnachweis). Da hast du es ohne schriftlichen Vertrag schwer, zweifelsfrei nachzuweisen, dass der Kaufvertrag schon mündlich zustande gekommen ist.
Wenn der BMW ein guter Deal ist, kannst du einen Streit mit dem Verkäufer eingehen. Vielleicht gibt er nach, wenn du argumentierst, dass der Kaufvertrag juristisch gesehen schon zustande gekommen ist. Vor Gericht ziehen wäre mir jedoch zu riskant -- wie die Angelegenheit vor Gericht ausgehen würde, kann ich nicht sagen.
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33 Antworten
Ich würde behaupten, dass du keine guten Chancen hast. Du hast schliesslich noch keinen Kaufvertrag und auch wenn mündlich gilt, so kann man sich nicht drauf verlassen, weil dort nirgendwo genau fixiert werden kann, was genau gesagt wurde..
Sicherlich könnte man da irgendwie gegenan gehen (immerhin hast du die Fahrzeugpapiere ausgehändigt bekommen, dass passiert in der Regel auch nicht, weil Menschen gut sind), aber ist es das Wert bei diesem Allerweltsauto?
Auf der anderen Seite kann es auch sein, dass dort ein Schaden ist, der wohl nicht zu seiner Marge passt, welcher erst beim TÜV aufgefallen ist.
Andere Frage: Hast du das Fahrzeug schon angemeldet?
TÜV Bericht war auch schon dabei der hat ohne probleme bestanden .
Angemeldet hab ich net
Zitat:
@mamikk schrieb am 13. Juni 2018 um 15:51:52 Uhr:
TÜV Bericht war auch schon dabei der hat ohne probleme bestanden .
Angemeldet hab ich net
ich denk er ist damit zum TÜV?
Wie kannst du dann den Bericht mitbekommen wenn er noch dahin musste?
Und wieso hast du die Fahrzeugpapiere? Für due HU braucht er den Fahrzeugschein.
Verwirrte Grüsse,
der_Nordmann
ich würde auch sagen, dass noch kein rechtsverbindliches Geschäft geschlossen wurde, sondern mittels Anzahlung und Dokumentenübergabe die beiden Parteien nur eine Absichtserklärung abgegeben haben. Die Ware und die Zahlung (komplett) der Ware ist noch nicht geschehen, somit kann die eine Partei vom Angebot zurück treten. Zumal er Dich für den Aufwand, den Du hattest, auch entlohnt.
Vergiß es einfach, es hatte dann halt nicht sollen sein. Auch andere Mütter haben schöne Töchter.
Möglicherweise hat der Händler einen Käufer gefunden, der einen höheres Preis bietet. Aber darum geht es hier nicht.
Juristisch ist das eine Gratwanderung. Beim Autokauf ist ein schriftlicher Kaufvertrag zwar gängig, aber nicht vorgeschrieben. Da du schon eine Anzahlung geleistet hast und der Verkäufer dir die Fahrzeugpapiere übergeben hat, kann man das als "konkludentes Handeln" auslegen. So gesehen ist der Kaufvertrag (formal das "Verpflichtungsgeschäft") schon zustande gekommen. In diesem Fall könnte der Verkäufer nicht mehr zurücktreten, wenn du auf den Kauf bestehst.
Andererseits hast du das Auto noch nicht vollständig bezahlt und der Verkäufer hat dir auch noch nicht das Auto übergeben (die Papiere sind streng genommen kein Eigentumsnachweis). Da hast du es ohne schriftlichen Vertrag schwer, zweifelsfrei nachzuweisen, dass der Kaufvertrag schon mündlich zustande gekommen ist.
Wenn der BMW ein guter Deal ist, kannst du einen Streit mit dem Verkäufer eingehen. Vielleicht gibt er nach, wenn du argumentierst, dass der Kaufvertrag juristisch gesehen schon zustande gekommen ist. Vor Gericht ziehen wäre mir jedoch zu riskant -- wie die Angelegenheit vor Gericht ausgehen würde, kann ich nicht sagen.
Vor Gericht ziehen wäre mir jedoch zu riskant - es sei denn, ich hätte eine RS-Versicherung mit Kostenzusage. Dann hält sich das eigene finanzielle Risiko in engen Grenzen.
Problem hier ist wirklich nur, den mündlichen Abschluss des Kaufvertrages und damit auch die Höhe des Kaufpreises zu beweisen. Steht auf der Quittung "Anzahlung BMW ….", dann wäre dies ein Indiz für den Abschluss. Auch die Zusendung der Papiere ist ein Indiz, was stand denn im Begleitschreiben?
Ich vermute, dass mit dem Fahrzeug was nicht stimmt (oder es gibt einen Käufer, der mehr zahlt).
Die Wahrheit würde ich nicht wissen wollen, die 500 +100 € nehmen und die Papiere aushändigen.
Es gibt noch genug andere Autos!
Hallo,
ich würde es
1) Drauf ankommen lassen und die Herausgabe des Fahrzeugs gegen den noch ausstehenden Betrag fordern. Weiter würde ich das Fahrzeug auch direkt auf mich ummelden. Sobald der Wagen auf dich umgemeldet ist, kann er Ihn nicht mehr bewegen.
2) 500 € Anzahlung + 500 € Schadensersatz für deine Mühen fordern, falls er einen Rückzieher machen möchte.
Der Kaufvertrag ist schon mündlich zu Stande gekommen. Beweis ist die Übergabe des Briefs gegen Anzahlung.
Dass der Kaufvertrag bereits zustande gekommen ist, da werden selbst 5 Juristen 5 verschiedene Ansichten haben.
Und hinterher hat man einen Karren mit ner Macke an der Backe...............
Der Verkäufer ist doch Händler. Welcher Händler verschickt Fahrzeugpapiere, ohne dass ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.
Wir hatten uns so geeinigt wenn er TÜV bekommen hat das er die Unterlagen zuschickt.
Damit ich den schonmal anmelden kann und Kennzeichen hab wenn ich den Wagen abhole.
@mamikk
Wie gesagt, ich würde auf den Wagen bestehen oder 500 € + 500 € fordern (Anzahlung + Schadensersatz)
Hab auch sicherheitshalber mal ein Anwalt angerufen .Der hat es auch bestätigt das es net so einfach ist so zurückzuziehen.
Hab den Typen auch angeschrieben nochmal das es net so einfach ist einfach vorbei kommen Papiere abholen und Geld zurückgeben.
Ich werde es auch net akzeptieren so einfach