Autoverkauf A6 quattro oder Frontantrieb
Hallo liebe Gemeinde!
Leider erreiche ich heute keinen Audi Händler mehr der mir meine Frage beantworten könnte und deshalb frage ich hier mal nach.
Habe meinen Audi 6 Bj. 99 verkauft und war immer der Annahme das es sich um einen quattro handelt das die Embleme vorne am Kühlergrill und hinten auf der Heckklappe angebracht waren. Ebenso hat mir der Verkäufer damals diesen als quattro verkauft.
Nun meint der Käufer dem ich das Fahrzeug verkauft habe das es sich um keinen quattro handelt.
Kann ich das irgendwie anhand der Fahrgestellnummer oder Typ heraus bekommen?
Wäre jetzt echt dringend weil der will aufgrund dieser Tatsache einen Teil seiner Kohle retour!
Vielen Dank
Tom
Beste Antwort im Thema
Wirst schon Recht haben, Meister und jetzt nerv bitte nimmer........
.....des hat doch eh keinen Sinn mich hier mit Dir außeinanderzusetzen,
Servus
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41 Antworten
Feld 9 im Fahrzeugschein gibt Auskunft über die Anzahl an angetriebenen Achsen. Steht hier eine 1 ist es ein Fronttriebler, steht dort eine 2 ist es ein Quattro.
Quattro hat eine zweiflutige Auspuffanlage. Sprich hat er links und rechts ein Endrohr ist es ein Quattro. Ist die Anlage Einflutig handelt es sich um einen Fronttriebler.
Alternativ einfach mal sportlich anfahren dann merkt man recht schnell ob er vorne durchdreht.
Die Quattro Embleme an Kühlergrill und Heck sind meines Wissens nicht original. Auf der Zierleiste auf der Beifahrerseite über dem Handschuhfach sollte allerdings Quattro stehen. Wobei sich diese auch recht leicht tauschen lässt, ist also kein sicherer Nachweis.
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Feld 9 im Fahrzeugschein gibt Auskunft über die Anzahl an angetriebenen Achsen. Steht hier eine 1 ist es ein Fronttriebler, steht dort eine 2 ist es ein Quattro.
Ist die Auspuffanlage ein oder zweiflutig? Sprich hat er links und rechts ein Endrohr oder nur links? Zweiflutig = Quattro, Einflutig = Fronttriebler
Alternativ einfach mal sportlich anfahren dann merkt man recht schnell ob er vorne durchdreht.
Die Quattro Embleme an Kühlergrill und Heck sind meines Wissens nicht original. Auf der Zierleiste auf der Beifahrerseite über dem Handschuhfach sollte allerdings Quattro stehen. Wobei sich diese auch recht leicht tauschen lässt, ist also kein sicherer Nachweis.
Fahrzeugschein hab ich leider nicht mehr da das Auto bereits weg ist.
Der Asupuff ist auf der linken Seite und da stehen 2 Rohre raus. Auf der Beifahrerseite ist ebenfalls ein quattro Emblem.
Es handelt sich um einen A6 2,5 V6
Wenn das Auto nur auf der linken Seite Endrohre hat ist es ein Fronttriebler. Damit hat der Käufer also recht.
Ist die Frage ob du das direkt auf denjenigen weiterleiten kannst der ihn dir damals verkauft hat. Steht im Kaufvertrag etwas von Quattro?
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
Wenn das Auto nur auf der linken Seite Endrohre hat ist es ein Fronttriebler. Damit hat der Käufer also recht.
Ist die Frage ob du das direkt auf denjenigen weiterleiten kannst der ihn dir damals verkauft hat. Steht im Kaufvertrag etwas von Quattro?
Also im Kaufvertrag vom Vorbesitzer steht nichts davon. Ich habe es allerdings auch nicht im Kaufvertrag erwähnt und ebenso reingeschrieben das es keine mündliche Vereinbarungen oder ähnliches gibt.
Einzig in der Anzeige welche ich im Internet veröffentlicht habe steht quattro.....
Jetzt steh ich etwas im Wald und weiss nicht was ich tun soll!?!
Das kann der Käufer doch ganz einfach sehen. Der soll einfach sich bücken und schauen, ob das Differenzial da ist und gut ist.
Du schreibst, Rohre sind auf der linken Seite 2 Stück, müsste ein Fronttriebler sein. Die Embleme sind sicher einfach als Dekoration da. Manche kleben auch ein S6 emblem drauf oder s line, obwohl es gar keiner ist.
Die Frage ist jetzt nur was kann bzw. soll ich jetzt tun?
Einfach sagen im Kaufvertrag steht nichts davon drinnen "somit sein Problem"
Oder das Fahrzeug zurück nehmen?
Kohle bekommt der von mir auf jeden Fall NICHT da das Fahrzeug für 1.400.- allerdings ohne Begutachtung billig genug war.
Es gilt oft, gekauft wie gesehen, vorher informieren, bevor man kauft und schauen, obs quattro ist oder nicht. das kann man normalerweise ganz schnell erkennen, wenn man sich vor dem kauf informiert.
Allerdings bezweifel ich, dass der käufer irgendwas gegen dich machen wird, für den preis, lohnt sich das kaum. er soll froh sein, wenn das auto fährt, keine großen technischen mängel hat.
1400€ ist echt günstig. Da würde ich ihm auch nichts erstatten.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich diese einschalten. Die können dir genaueres sagen.
Solange nichts von Quattro im Kaufvertrag steht und außerdem festgehalten wurde, dass es keine mündlichen Vereinbarungen gibt solltest du meiner Meinung nach sicher sein. Aber ich bin kein Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
1400€ ist echt günstig. Da würde ich ihm auch nichts erstatten.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich diese einschalten. Die können dir genaueres sagen.
Solange nichts von Quattro im Kaufvertrag steht und außerdem festgehalten wurde, dass es keine mündlichen Vereinbarungen gibt solltest du meiner Meinung nach sicher sein. Aber ich bin kein Anwalt.
Ein 4B, welcher fährt, keine Motorschäden hat, alles soweit ok ist für den preis ist das sehr günstig.
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
1400€ ist echt günstig. Da würde ich ihm auch nichts erstatten.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich diese einschalten. Die können dir genaueres sagen.
Solange nichts von Quattro im Kaufvertrag steht und außerdem festgehalten wurde, dass es keine mündlichen Vereinbarungen gibt solltest du meiner Meinung nach sicher sein. Aber ich bin kein Anwalt.
Bliebe nur noch zu klären ob das Quattro im Verkaufsangebot für eine Täuschung o.Ä ausreicht.
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Zitat:
Original geschrieben von Shibi_
1400€ ist echt günstig. Da würde ich ihm auch nichts erstatten.
Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich diese einschalten. Die können dir genaueres sagen.
Solange nichts von Quattro im Kaufvertrag steht und außerdem festgehalten wurde, dass es keine mündlichen Vereinbarungen gibt solltest du meiner Meinung nach sicher sein. Aber ich bin kein Anwalt.
Bliebe nur noch zu klären ob das Quattro im Verkaufsangebot für eine Täuschung o.Ä ausreicht.
Richtig! Fraglich ist nur die Anzeige im Internet die er VIELLEICHT ausgedruckt hat.
Wenn er das hat könnte er unter umständen etwas unternehmen.
Es war auf jedem Fall keine vorsätzliche Täuschung.
Hattest du unter deine Anzeige einen Satz wie "Irrtümer und Tippfehler vorbehalten"? Falls ja bist du auf jeden Fall gegen alles was in der Anzeige stand abgesichert.
Zitat:
Original geschrieben von cyro1
Zitat:
Original geschrieben von zwoachter4b
Bliebe nur noch zu klären ob das Quattro im Verkaufsangebot für eine Täuschung o.Ä ausreicht.
Richtig! Fraglich ist nur die Anzeige im Internet die er VIELLEICHT ausgedruckt hat.
Wenn er das hat könnte er unter umständen etwas unternehmen.
Ich würde versuchen dem Käufer das aus deiner Sicht zu erklären, Notfalls wenn er das Angebot ausgedruckt hat und dir rechtliche schritte androht das Fahrzeug zurück nehmen
@ Shibi_ Vorsätzliche Täuschung nicht aber wenn nicht Irrtürmer..." im Vertrag steht könnte es eine Täuschung sein
Zitat:
Ein 4B, welcher fährt, keine Motorschäden hat, alles soweit ok ist für den preis ist das sehr günstig.
Meiner Meinung geschenkt! Wollte es nur los werden da es bei mir zu lange unbewegt in der Garage stand.
Habe das Auto 2011 gekauft um 3000.- bisschen gefahren und dann gleich in der Werkstatt. 1.500 investiert wieder paar Kilometer gefahren und nach 5 oder 6 Monaten wieder abgemeldet.
Bin mit der Karre gesammt nicht mal 6.000 km gefahren. Stand jetzt fast 1,5 Jahre in der Garage.
Motor, Getriebe lief 1A....
Und jetzt noch beim Preis nachlassen? Never ever..... bevor ich das mache hol ich es zurück und inseriere es neu.