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Autoverkauf -> Abmelden?

Themenstarteram 30. März 2010 um 16:35

Hallo zusammen,

meine Frage passt zwar thematisch nicht ganz hierein, aber ich weiß nicht wo ich sonsten posten sollte: wenn ich ein Auto verkaufe und angemeldet übergebe, kann der Käufer ja theoretisch noch allerhand Unfug damit treiben (Verkehrsdelikte, Abmeldung verzögern etc.). Was ist, wenn ich die Kennzeichen selbst entwerte (also Plaketten abkratze) und sie ihm mitgebe, damit er abmelden kann (er bringt Überführungskennzeichen mit)? Ist das eine gültige Entwertung, die mich im Zweifelsfall vor Ärger bewahrt, wenn er z.B. damit geblitzt wird, oder ist das genauso gut als ob ich die Plaketten dran gelassen hätte?

Danke und Grüße,

Donnerschlag

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andy840

An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!

Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

Verkaufen Tue ich meisten Angemeldet,weil:::

Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

Ich sichere mich mit einem Kaufvertrag vom ADAC ab den ihr kostenlos online Downloaden könnt wenn ihr Mitglied seit::da ist ein Zettel für die Vers. einer für die Zulassungsstelle und eine Ausführung Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer..

Bei interesse.Guckst du den anhang

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So ein SCHMARRRRRRN! Und falsch gedacht!!!

Mit einem Kaufvertrag kann man sich nicht sichern auch nicht versichern.

Der Käufer unterschreibt und verpflichtet sich innerhalb drei (3) Tage das Fahrzeug auf seinem Name umzumelden. PRIMA - Dann fährt der Käufer in der Ukraine und weiter nach Russland - das ist mit meinem Fahrzeug - nach dem VERKAUF - passiert.

Ich musste für weiter 9 Monate Kfz-Steuer und HP-Versicherung, weil das Finanzamt und die Versicherung mit RECHT geschrieben haben, dass so lange der Käufer das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, ICH der Eigentümer und Kfz-Halter bin und nur ICH der Zahlmeister bin (alles andere ist Zivilsache zischen mir und den Käufer). Der Russe ist nur Besitzer und so lange er das Fahrzeug nicht auf seinem Namen umschreiben lässt bleibe ich der Eigentümer.

Wenn der Käufer unterschrieben hat dass er innerhalb drei Tage das Fahrzeug auf seinem Namen umschreiben lässt und er das nicht tut kann ich gegen ihn Privatklage erheben oder nach Russland fahren und mein Fahrzeug holen. Vater Staat und die Versicherung sind nicht verpflichtet das für mich zu tun. Sie kennen auch den Käufer nicht und sie haben mit dem Käufer kein Vertrag abgeschlossen.

Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Wikipedia oder Herrn Rechtsanwalt fragen.

Fazit: Auto nur abgemeldet verkaufen. Ab Abmeldung erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht!

Der Käufer kann mit einem Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug abholen und er kann danach mit dem Fahrzeug tun und lassen was er will. Will er fahren, muss er das Fahrzeug auf seinem Namen zulassen oder er bringt das Fahrzeug in seine Garage oder auf einem LKW nach Russland. Nun ist er der EIGENTÜMER!!!

 

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ich würde immer abmelden! habe da schon einiges erlebt.wünsche ich keinen.mfg fritz

Themenstarteram 30. März 2010 um 16:46

Das habe ich auch vor, aber fall es etwas dazwischen kommt, war meine Überlegung, die Schilder selbst zu entwerten und ein Pfand einzufordern, bis die Ummeldung erfolgt ist.

Abmelden ist grundsätzlich empfehlenswert.

Kennzeichen selbst entwerten:

- ist laut Zulassungsstelle verboten (hat meine Ex bei meinem Auto aus Rache gemacht)

- bringt nix in Punkto Steuern und Versicherung, die laufen bis zur tatsächlichen Abmeldung

- erregt zwar bei den Ordnungshütern mehr Aufmerksamkeit, verhindern aber nicht, dass damit gefahren wird, weil nachweislich noch angemeldet. Einfaches Nachfragen bei der Zulassung weisst eine gültige Zulassung nach.

mfg

Jörg

Bei uns werden die Kennzeichen bei Abmeldung vom Abmeldenden entwertet, in der Zulassungsstelle vorgezeigt und dann erfolgt die Abmeldung.

Das ändert aber nichts daran, daß das Fahrzeug bis zur Abmeldung in der Zulassungsstelle als angemeldet gilt. Maßgebend sind die Papiere, die Stempel nur ein Hinweis auf die Zulassung.

am 30. März 2010 um 19:04

Hallo,

 

wenn der Käufer selbst Überführungskennzeichen mitbringt, besteht doch überhaupt keine Veranlassung, das Fahrzeug angemeldet zu übergeben. Vorher abmelden und gut ... kein Streß mit Deiner Versicherung, keine Probleme bei Vergehen nach Fahrzeugübergabe, etc.

 

Gruß crossiehh

 

PS: Ich bin mir auch nicht ganz sicher, aber ich glaube, an einem ANgemeldeten Fahrzeug dürfte man gar keine Überführungskennzeichen nutzen!??

dem ist auch so, Überführungskennzeichen dürfen nur an Fahrzeugen genutzt werden die aktuell nicht zugelassen sind.

vom Selbst entwerten rate ich auch ab, denn du begibst dich damit in einen unter Umständen strafbaren Bereich, da du an Urkunden, welches Kennzeichen sind, Handlungen vornimmst.

am 30. März 2010 um 20:20

An einem angemeldeten Kfz Überführungskennzeichen dran zu machen wäre auch blödsinn da du zum abmelden Kennzeichen und Papiere Benötigst,habe noch nicht erlebt das ein Käufer Dir die Papiere da lässt!!

Würde ich auch nicht machen auto kaufen ohne Papiere..

Verkaufen Tue ich meisten Angemeldet,weil:::

Erstens der Käufer hat wenige Lauferei,Vorteil das wenn er von weiter weg kommt und auto gefällt kann er ihn so mitnehmen und muss nicht erst Kennzeichen Besorgen.

Ich sichere mich mit einem Kaufvertrag vom ADAC ab den ihr kostenlos online Downloaden könnt wenn ihr Mitglied seit::da ist ein Zettel für die Vers. einer für die Zulassungsstelle und eine Ausführung Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer..

Bei interesse.Guckst du den anhang

am 30. März 2010 um 20:22

Ach ja Vergessen der Vertrag schließt die Sachmängelhaftung auch aus , WICHTIG bei Privat Verkäufen!!!!!!!!

hilft aber alles nichts wenn sich der Käufer absetzt und nicht abmeldet, dann zahlst du munter 1 Jahr lang weiter Steuer und Versicherung

am 30. März 2010 um 20:51

Nein tust du nicht da er gar nicht die Möglichkeit bekommt 1 jahr munter weiter zu fahren..

Denn die Zulassungstelle gibt es weiter ans Finanzamt und die Versicherung kündigt.... das Fahrzeug wird stillgelegt von Polizei o.ä.

Blitzerfotos usw. abgesichert durch Kaufvertrag!!!

Ich denke mal das der ADAC sich schon bei solchen Kaufverträgen was gedacht hat ich glaube auch mal das diese vordrucke nicht von irgendwelchen Praktikanten oder Lehrlingen dahin Getippt wurden sonder von Leuten die wohl mehr Ahnung davon habe als unser eins.

guck dir diese Vertrag mal an was und wie viele Unterschriften der Käufer leisten muss natürlich Grundvoraussetzung Deutscher Staatsbürger.

Nem Ausländer natürlich nur abgemeldet übergeben ich denke da sind wir uns auch alle einig..

deswegen schrieb ich von absetzen, da ist nichts mit zwangsstillegung, wenn er nicht gefunden wird und du zahlst munter weiter, glaubs mir

und ja, auch deutsche Ausweise lassen sich fälschen, ebenso Unterschriften, stell dir vor

am 30. März 2010 um 21:03

Man, man .man müsst ihr schlecht Erfahrungen gemacht haben.. solche´´GANGSTER`` sind mir bisher noch nicht untergekommen!!!

ausweise fälschen usw.... die Autos die ich bei Gelegenheit verkaufe sind wahrscheinlich nicht so wertvoll wie eure!!

Muss jeder selbst wissen........

Noch sehe ich nicht einen Unterschrift und Ausweis fälschenden Autoschieber in jedem Interessenten und solche spasemalacken bekommen vom mir sowieso nix!!

In diesem sinne sauber halten und mal mal nicht immer so schwarz sehen.

da brauchts kein wertvolles Auto für, bei mir war es ein 25 jahre alter 1ser Golf seinerzeit mit Dellen und Rost - der Wagen wurde erst nach 6 Monaten gefunden und zwangsstillgelegt, bis dahin musste ich zahlen.

ein anderes Mal nicht ganz solange her war es ein 15 Jahre alter Escort-Kombi, also auch alles andere als wertvoll. wurde erst nach 3 Monaten ermittelt und im Ausland zwangsstillgelegt

seither verlässt kein Fahrzeug mehr meinen Hof mit Zulassung.

im Übrigen sind manch "billige" Fahrzeuge für "kriminelle" interessanter als Hochwertige Fahrzeuge die eher auffallen

am 30. März 2010 um 21:23

Na ja ich hab noch niemanden erlebt der für nen Golf 1 o.ä. nen Ausweis fälscht!

Bei uns im Norden ist die Welt wohl noch in Ordnung wo man nicht gleich für 500€ zum kriminellen Autoschieber wird.:D

Aber hast recht wenn mir mal so ein ´´GANGSTER`` übern weg läuft mache ich es auch nicht mehr.:eek:

Ich verkaufe Ca.1-2 Autos Im jahr und IMMER Zugelassen, bis jetzt habe ich erst einmal ein Foto nach hause bekommen da habe ich Einspruch eingelegt und eine Kopie des Kaufvertrages hingeschickt:_::ERLEDIGT

Klar hätte ich die 5 min schreiben sparen können.

Leute die anrufen und gleich Fragen ,,WAS IST LETZTE PREIS,, bekommen von mir schon grundsätzlich gar nix vielleicht ein Grund warum ich meine Autos noch nie im ausland stilllegen lassen musste...

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