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AUtoverkauf Gewährleistung

Themenstarteram 16. August 2009 um 17:24

Hallo Leute,

ich habe mich eben erst angemeldet und hoffe vielleicht ein paar hilfreiche tips zu bekommen. Folgender Sachverhalt:

Ich fahre einen espace 1.9dci. Das Fahrzeug ist top in schuss. das fahrzeug ist zuerst auf meine firma geleast gewesen, dann nach 3 jahren von mir gekauft worden. das fahrzeug wurde wegen besserer konditionen bei der anschließenden finanzierung auf die firma zugelassen. da ich aber das auto nicht mehr als firmenwagen benötigte, wurde es auch nie in den büchern geführt.kann mir jemand sagen wie es nun beim verkauf mit der gewährleistung aussieht? wie gesagt das auto ist nicht in den büchern und wird auch nicht abgeschrieben.

lg

torti-tm

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19 Antworten

Also im Grunde muss das Eigentum an dem Fahrzeug zunächst auf Dich als Privatperson übergehen.

Und dann verkaufst Du das Ding auf Deinen Namen mit einem Standardvertrag (zB ADAC). Darin wird die Gewährleistung normalerweise eh ausgeschlossen.

Themenstarteram 16. August 2009 um 17:43

Hi,

vielen Dank erst mal für deine Antwort. Wenn ich aber doch das Auto auf mich übernehme (als Privatperson) muss ich es doch auch so im Brief eintragen lassen. Oder? Das dumme ist: Ich habe schon einen Käufer für das Auto. Morgen möchte die Familie das Auto gerne kaufen. Ich habe auch schon den Termin fix. Nun bin ich mir aber so unsicher, dass ich es mich gar nicht traue zu verkaufen.

Wie kann ich also das Auto in mein Eigentum übergehen lassen?

Muss ich da einen Anwalt kontaktieren?

Wie gesagt, der Steuerberater kann auch bestätigen, dass das Auto nicht in der Firma ist.

LG

Torti.tm

Moin,

es spielt keine Rolle ob das Fahrzeug Privat oder Gewerblich genutzt wurde, sondern ob der Verkäufer Gewerbetreibender ist.

Betreibst du ein Gewerbe ?

Wenn ja, dann kannst du die Gewährleistung bei Gebrauchtgegenständen auf 1 Jahr verkürzen.

Dann ist ein genaues Übergabeprotokoll wichtig, wo jeder Kratzer und Mangel aufgelistet ist.

Wenn du ganz sicher gehen möchtest, dann erwirbst du für den Käufer eine Gebrauchtwagengarantie.

Anders sieht es aus wenn du Gesellschafter in einer GmbH bist, denn die gelten nicht als Gewerbetreibende soweit es sich um Privatverkäufe geht.

PS.: wenn du an einen Gewerbetreibenden verkaufst, dann kannst du die Gewährleistung natürlich ausschließen ;)

Themenstarteram 16. August 2009 um 18:13

Hi,

das dachte ich mir nun schon fast. Also ich habe meine Firma auf e.K. eingetragen. Ich bin noch Gewerbetreibender, da das Geschäft noch nicht abgemeldet wurde.

Kannst du mir sagen, was so eine Garantie kostet?

LG

torti-tm

Das kommt auf das Fahrzeug und den Garantieanbieter an.

Da musst du dir mal Angebote reinholen bzw. bisschen googeln.

Ich hatte mir mal ein Angebot machen lassen, aber das ist schon bestimmt 2 Jahre her, da sollte es für einen T5 890,- Euro kosten. Für einen Kleinwagen ca 300 Euro.

Ich hatte das damals per mail angefragt und das Angebot per mail bekommen, daher kann ich dir leider nicht mehr den Anbieter nennen, sorry

Themenstarteram 16. August 2009 um 18:32

Hi,

also wenn ich eine Gewährleistung nicht ausschließen kann werde ich das Auto lieber selbst fahren. Dann ist es mir zu riskant das Fahrzeug zu verkaufen. Vielen Dank schon mal für eure bißherigen Antworten.

torti-tm

Nunja, du gibst ja nur Gewährleistung auf versteckte Mängel.

Es ist ja keine Garantie !

Alles was im Kaufvertrag als Mangel aufgelistet wurde, kann hinterher nicht beanstandet werden.

Alternativ ein Dekra/Tüvgutachten erstellen lassen.

Ein gewisses Restrisiko besteht natürlich :(

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nunja, du gibst ja nur Gewährleistung auf versteckte Mängel.

Nee nicht nur versteckte Mängel, viel Spass z.B. bei einem Motorschaden nach 2 Monaten, dies zählt zur Gewährleistung und es liegt am Verkäufer nachzuweisen, dass der Schden der zum Motorschaden führte bei Kauf nicht vorhanden war, ist in den ersten 6 Monaten ein bissl schwer ;)

Themenstarteram 16. August 2009 um 20:14

Hi,

wie gesagt, dann werde ich morgen das Auto nicht verkaufen. das ist mir einfach zu riskant. Schade eigentlich dass es so beknackte Gesetzte gibt. Was habe ich als kleiner Selbstständiger der das Auto noch nicht mal im Geschäft hat mit Gewährleistung für ein KFZ am Hut.....

Vielen Dank aber nochmals.

torti-tm

Naja, wenn du das Fahrzeug als Gewerbetreibender verkaufst kannst du die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen nun mal nicht komplett ausschließen sondern max. auf 1 Jahr reduzieren.

Wenn du und nicht deine Firma im Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragen bist, kannst du doch das Auto ganz normal als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, oder liege ich falsch ?

O.K. lese grade oben, das dies nicht geht.

am 16. August 2009 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von torti-tm

Hi,

wie gesagt, dann werde ich morgen das Auto nicht verkaufen. das ist mir einfach zu riskant. Schade eigentlich dass es so beknackte Gesetzte gibt. Was habe ich als kleiner Selbstständiger der das Auto noch nicht mal im Geschäft hat mit Gewährleistung für ein KFZ am Hut.....

Vielen Dank aber nochmals.

torti-tm

Verstehen Tu ich es nicht das ein Gewerbetreibender der nix mit Autos zu tun hat Gewährleistung drauf gebe muss..

Genau das gleiche wie ein Kfz Händler.. der muss sogar auf einen 20 Jahree altes Auto Gewährlei. geben..

Deutschland halt.. hilft nur noch auszuwandern..

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nunja, du gibst ja nur Gewährleistung auf versteckte Mängel.

Nee nicht nur versteckte Mängel, viel Spass z.B. bei einem Motorschaden nach 2 Monaten, dies zählt zur Gewährleistung und es liegt am Verkäufer nachzuweisen, dass der Schden der zum Motorschaden führte bei Kauf nicht vorhanden war, ist in den ersten 6 Monaten ein bissl schwer ;)

Ein Motorschaden ist ein versteckter Mangel ;)

Aber die die Gesetzgebung ist schon recht merkwürdig.

Vieleicht wird es durch die gesammten Vergünstigungen als Gewerbetreibender begründet ?!?

Allerdings ist das doch sehr weit hergeholt....

am 16. August 2009 um 22:00

Zitat:

Wenn du und nicht deine Firma im Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragen bist, kannst du doch das Auto ganz normal als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, oder liege ich falsch ?

O.K. lese grade oben, das dies nicht geht.

Sofern der Wagen sich im Privatbesitz des TE befindet, kann er den Wagen selbstverständlich auch privat verkaufen!

 

Seinen Angaben nach wäre nur abzuklären wer offizieller Eigentümer des Fahrzeugs ist!

 

Autos, die Eigentumsbestandteil einer Firma sind, dürfen eben nur mit der gesetzlichen Gewährleistung verkauft werden. Seinen Privatwagen der auch privat läuft MUSS man sogar privat verkaufen.

Ansonsten erzählt mir mal bitte auf welche Weise und wieso der Wagen aus seinem Privateigentum plötzlich in seine Firmenbilanz und somit in den Firmenbesitz wandern sollte??

 

Firmen die Kfz aus ihren Fuhrparks verkaufen, müssen eben die gesetzl. Gewährleistung geben - egal welches Gewerbe, Handwerk oder sonstiges die Firma nachgeht.

 

 

Du darfst das Steuerrecht nicht mit der Gewährleistung in einen Topf werfen.

Die Firmen verkaufen das meist an Ihre Ehepartner und/oder Freunde, welche dann die Verkäufer sind um die Gewährleistung zu umgehen.

Allerdings sind auch mit dieser Methode schon die Gerichte beschäftigt, ähnlich der Klausel "Bastlerfahrzeug"...daher würde ich auch davon abraten.

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