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Autoverkauf ins EU-Ausland

Themenstarteram 26. April 2009 um 18:36

Hallo,

hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Autoverkauf ins EU-Ausland??

Ich habe einen Kaufinteressenten aus Österreich der mein Fahrzeug kaufen will. Er kann aber leider nur am Wochenende kommen und den Wagen abholen. D.h. wir können den Wagen nicht zusammen nach erfolgtem Kauf abmelden. Vorher abmelden will ich den Wagen allerdings auch nicht denn was mache ich wenn er den Wagen nicht nimmt??

Der Käufer will den Wagen mit meinen Kennzeichen überführen mir aber den Fahrzeugbrief hier lassen. Dann schickt er mir die Kennzeichen damit ich den Wagen in Deutschland abmelden kann und schicke ihm den Brief nach Österreich.

Was haltet ihr davon?? Ich müsste so gesehen doch auf der sicheren Seite sein oder??

Ich habe mich beim ADAC bzgl. der Versicherung erkundigt. Versichert ist das Fahrzeug wohl weiterhin über mich, sollte etwas passieren wird mein Schadenfreiheitsrabatt aber wohl nicht belastet da ich ja ein Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit habe. Auch Bußgelder müssten ja dann ausgeschlossen sein??

Hat jemand irgendwelche Erfahrungen????

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35 Antworten
am 26. April 2009 um 18:38

Bußgeld sollte nicht dein Problem sein, da eindeutig er da Fahrer war.

Prinzipiell geht es problemlos. Ich hab schon in Ö ein Auto in D geholt und in Ö angemeldet.

Hoffe nur der Käufer bedenkt, dass er hier die NOVA (Normverbrauchsabgabe) zahlen muss, die fällt bei jedem Wagen bei der erstmaligen Anmeldung in Ö an.

Die NOVA ist ja nicht das Problem des Verkäufers ;)

DU hast in Ö ein Auto geholt und nach D gebracht oder andersrum? Geht nicht so ganz aus deinem Post hervor...

am 26. April 2009 um 19:00

Nein, aus D geholt in Ö angemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Diggler-SUC

Ich müsste so gesehen doch auf der sicheren Seite sein oder??

alleine schon wegen dem umsatnd das du in den % bei einem unfall steigst, würde ich das fz NICHT angemeldet verkaufen...

vllt. kannst du dich mit dem käufer ja darauf einigen, das er dir das geld für ein erneutes anmelden falls er das fz nicht nimmt teilweise erstattet!

Du kannst den Verkauf so abwickeln, wie du ihn beschrieben hast (mit einem entspr. vorgedruckten Kaufvertrag natürlich!).

Wenn du allerdings 100%ig sicher gehen willst, dann würde ich dir trotzdem empfehlen, dass du das Fahrzeug nach der Kaufvertragsunterzeichnung vor der Kfz-Übergabe abmeldest - zusammen mit dem Käufer. Dieser kann dann sofort anschl. ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und  mit dem Auto zurück nach Österreich fahren.

Somit könntest du jegliche spätere Unannehmlichkeiten ausschliessen.

 

Es ist richtig, dass dein SFR nicht belastet wird, wenn der Käufer mit deinen Kennzeichen einen Unfall verschuldet.

Anders sehe ich dies bei Bussgeldern. In Österreich wird der Halter letzendlich zur Rechenschaft herangezogen (anders als in Dtschl!) - den Behörden interessiert es herzlich wenig, wer z.B. bei einem festgestellten Verstoss hinterm Lenkrad sass (es wird in Austria ja auch i.d.R. von hinten geblitzt! ==> Fahrer durch Behörden nicht feststellbar).

 

Grüsse,    motorina.

am 26. April 2009 um 20:57

Nicht ganz. bei nem verstoß in Ö bekommste die Anfrage wer gefahren ist. Und wer das war kannst du da ja angeben...

Mit deinen Worten, @WRatte:  "Nicht ganz"!

Denn was machst du, wenn der andere sagt, er selbst (der Käufer) ist nicht gefahren?

Dann hast du den Ball wieder zurück! ... und letzendlich halten sich die österreichischen Behörden an den Halter.

 

Grüsse,    motorina.

Vermerk doch Datum, Uhrzeit und Frist bis zur Anmeldung in Österreich auf dem Kaufvertrag. Sollte dann irgendwas kommen, kannst du alles an den neuen Halter weiterleiten.

Das ist sowieso obligatorisch, @ Ping Pong Paul.

 

Wenn der Käufer aber abstreitet (bzw. die Fristen nicht einhält), dann versuchen nicht die Behörden in einem langwierigen Briefverkehr den tatsächlichen Verantwortlichen zu eruieren, sondern sie ziehen erst mal den eingetragenen Halter zur Rechenschaft - das ist für die Behörden dann der einfachste Weg, um möglichst schnell an das geforderte Geld ranzukommen.

Bei denen geht es nicht um Gerechtigkeit - die sind da oft ziemlich schmerzfrei...

Ich hab´ deswegen schon 2x für andere löhnen dürfen... (das würde jetzt aber zu weit führen).

 

Kannst du dich drauf verlassen, dass der Käufer nur nach Österreich fährt (und z.B. nicht noch etwas weiter) und umgehendst die Schilder zurückschickt?? (Oder noch ein/zwei Wochen damit rumfährt oder "Habe ich doch per Post geschickt... also her mit dem Brief!"):confused:.

Vertrauen ist gut, aber heutzutage...:confused: ... lieber nicht ("Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste").

 

 

Selbst bei Forumsmitglieder habe ich seit Freitag kein Vertrauen mehr - auch hier gibt es welche, auf die man sich nicht verlassen kann bzw. die ein Vertrauen missachten.

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 27. April 2009 um 5:03

mir wäre es auch am liebsten ich könnte den Wagen abmelden aber das geht ja am Wochenende leider nicht. Er hat leider keine andere Möglichkeit als an einem Wochenende den Wagen zu holen.

Das er mir die Kennzeichen schickt liegt doch in seinem eigenen Interesse. Denn ohne die bekommt er auf keinen Fall den Fahrzeugbrief.

Ich hab mir gedacht das ich zusätzlich zum Kaufvertrag noch ein Schreiben verfassen werden in dem der Ablauf nochmal genau beschrieben ist. Auf diesem Schreiben werde ich dann noch eine Kopie seines Reisepasses einscannen.

Somit wäre doch für alle Seiten ersichtlich das ab dem bestimmten Tag und der bestimmten Uhrzeit nur noch der Käufer im Besitz des Fahrzeuges war.

 

und das er die NOVA bezahlen muß weis er. Aber damit habe ich ja nichts zu tun.

Es liegt in deiner Entscheidung, @Diggler-SUC, wie du eventuelle Probleme von vornherein ausschliessen willst.

Wenn der Käufer nicht 1 Tag Urlaub opfern kann (für ein Schnäppchen??), dann stelle ich mir so meine Fragen...

... und die Empfehlung von @MagirusDeutzUlm ist - meiner Meinung nach - noch die bessere Lösung (Kosten einer Wiederanmeldung gleicher Halter/gleicher Standort bzw. Kurzkennzeichen sind nicht sooo hoch... unter 100,-€) ...

Muss schon ein ganz besonderes Exemplar sein, was du da verkaufen willst. Denn die Fahrzeuge in deinem Profil bekommt man in Österreich in Etwa zum gleichen Preis wie hier bei uns.

(Trotz Verwandtschaft in Austria habe ich die letzten 30 Jahre nur ein einziges Mal ein Auto da "rübergeschafft" - zuviel Aufwand!).

 

Wünsche dir eine problemlose Verkaufsabwicklung,

 

motorina.

 

am 27. April 2009 um 11:34

Wo ist denn das Problem, wenn der Wagen ein paar Tage abgemeldet bei dir steht?

Du willst ihn doch verkaufen und dabei ganz sicher gehen. Also meld ihn ab und wenn der Ösi den Wagen nicht nimmt, nimmt ihn evtl. jemand anders. Dann brauchst du ihn doch nicht wieder anmelden. Du hast den Wagen doch sicher irgendwo inseriert, oder? Egal, werden Wagen kauft, wenn du ihn abgemeldet übergibst, bist du auf jeden Fall auf der Sicheren Seite.

Nur solltest du den Ösi daraurf aufmerksam machen, bevor er zu dir kommt, damit er ein Überführungskennzeichen dabei hat.

MFG Thomas

am 27. April 2009 um 11:41

Das Überführungskennzeichen muss aus D sein, insofern mus der TE das Überführungkennzeichen nehmen.

Danke @Tom, ... der Praktiker hat´s auf den Punkt gebracht:

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

... Du willst ihn doch verkaufen und dabei ganz sicher gehen. ... Egal, wer den Wagen kauft, wenn du ihn abgemeldet übergibst, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Ich habe immer nur versucht auf etwaige Unannehmlichkeiten hinzuweisen (die nicht eintreten müssen...).

 

Bei den Überführungskennzeichen hat @WRatte nicht ganz Unrecht:

deutsches Überführungskennzeichen, allerdings auf den Käufer zugelassen...

Deswegen auch weiter oben schon mein Vorschlag: Zusammen auf die ZulStelle gehen, Kfz abmelden+Kurzkennzeichen durch Käufer beatragen.

(Den 1 Tag Urlaub wird der Käufer doch wohl investieren, wenn er sooo interessiert ist...).

 

Grüsse,   motorina.

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