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Autoverkauf mit Kaufvertrag, ohne Übergabe der Papiere wg. später Abmeldung
Hallo Community,
ich möchte meinen 19 Jahre alten und maroden Kombi abgeben.
Ein potentieller Käufer fand sich über Kleinanzeigen.
Nun ist es so, dass der Käufer anbot, das Fzg. auch ohne Papiere und Kennzeichen abzuholen. Er sagt, er will es ohnehin ausschlachten.
Spricht was dagegen, wenn ich den Kaufvertrag schließe, das Fzg übergebe und im Kv vermerke, "Papiere werden nach Abmeldung an die Meldeadresse nachgeschickt"
Bei dem Restpreis möchte ich natürlich großen Aufwand vermeiden. Und wenn Ihr sagt, da verbergen sich gefahren, dann bringe ich zum örtlichen Teilehändler mit Schenkungsvertrag.
Gruß Peter
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 08:14:15 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Juni 2019 um 06:42:51 Uhr:
Er hat doch den Kaufvertrag! Somit ist er aus der Nummer raus.
Nicht unbedingt, da er "Müll" verkauft um somit die ordnungsgemäße Entsorgung zu umgehen (da gibt's entsprechende juristische Spitzfindigkeiten (gab's hier mal ein Thema)).
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 08:14:15 Uhr:
Zitat:
@TE, wieso meldet der Käufer nicht den Wagen ab?
Das frage ich mich auch, zumal der Käufer ja eh nicht zurück fahren kann wenn du die Schilder behältst.
Melde den doch ab, dann kann der Käufer am selben Tag noch mit den entstpempelten Kennzeichen zurück fahren.
Gruß Metalhead
Wo steht, dass er Müll verkauft.
Wie wissen nur, dass der Käufer das Fahrzeug ausschlachten will.
Wer weiß, evtl. ist mit wenig Geld der Wagen wieder fahrbereit!
Oder der Käufer sagt nur, das er ihn schlachtet um den Preis zu drücken.
Hätte, wenn und aber......
Wenn im Kaufvertrag nicht vermerkt wird, dass das Fahrzeug nur zur Entsorgung verkauft wird, ost das ein Verkauf wie jeder Andere.
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18 Antworten
Wenn Du die papier erstmal behälst besteht da eigentlich kein Risiko. Die Schilder mußt Du natürlich abschreuben. da der Käufer wahrscheinlich eh mit Hänger kommt braucht er sie nicht. Dann kannst Du das Auto ganz einfach Stillegen und den entsprechenden nachweis ihm zuschicken. dann bist Du raus.
Danke für deine Meinung. Stimmt, das habe ich vergessen zu schreiben. Die Kennzeichen behalte ich auch hier.
Also falls das Auto mal im Wald gefunden wird, bin ich doch wohl auf der sicheren Seite.
Muss nicht bei einer Abmeldung ein eindeutiger Nachweis erbracht werden, wo die Reste hingekommen sind ? Da reicht nicht 'Herr Schulze in Hamburg' oder 'bei mir im Garten' :-) Und wenn dann der Rest im Wald gefunden wird, dann kommt die Behörde immer über die Fahrgestell & Motornummer zu dem, der zuletzt das Fahrzeug angemeldet hatte. Nur zertifizierte Annahmestellen (das kann der Markenhändler gleich um die Ecke sein) bzw. Verwertungsbetriebe dürfen Altautos zur Verschrottung entgegennehmen.
https://www.adac.de/.../
Soll das eine Frage oder Aussage sein?
Zitat:
@wkm1 schrieb am 11. Juni 2019 um 20:03:22 Uhr:
Muss nicht bei einer Abmeldung ein eindeutiger Nachweis erbracht werden, wo die Reste hingekommen sind ? Da reicht nicht 'Herr Schulze in Hamburg' oder 'bei mir im Garten' :-) Und wenn dann der Rest im Wald gefunden wird, dann kommt die Behörde immer über die Fahrgestell & Motornummer zu dem, der zuletzt das Fahrzeug angemeldet hatte. Nur zertifizierte Annahmestellen (das kann der Markenhändler gleich um die Ecke sein) bzw. Verwertungsbetriebe dürfen Altautos zur Verschrottung entgegennehmen.
https://www.adac.de/.../
Er hat doch den Kaufvertrag! Somit ist er aus der Nummer raus.
@TE, wieso meldet der Käufer nicht den Wagen ab?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Juni 2019 um 06:42:51 Uhr:
Er hat doch den Kaufvertrag! Somit ist er aus der Nummer raus.
Nicht unbedingt, da er "Müll" verkauft um somit die ordnungsgemäße Entsorgung zu umgehen (da gibt's entsprechende juristische Spitzfindigkeiten (gab's hier mal ein Thema)).
Zitat:
@TE, wieso meldet der Käufer nicht den Wagen ab?
Das frage ich mich auch, zumal der Käufer ja eh nicht zurück fahren kann wenn du die Schilder behältst.
Melde den doch ab, dann kann der Käufer am selben Tag noch mit den entstpempelten Kennzeichen zurück fahren.
Gruß Metalhead
Hallo,
ich verkaufe keinen Schrott. Nur ein neues Motorsteuergerät wäre notwendig und weiter geht die Fahrt für 2 Jahre. Ich habe mich entschieden ein Neufzg anzuschaffen.
Zitat:
@TE, wieso meldet der Käufer nicht den Wagen ab?
Weil der Verkäufer von Natur aus mistrauisch ist und der Käufer am Behördenkram selbstverkundet kein Interesse hat. Vorher abmelden geht nicht, ich nutze das Fzg. noch bis zum Verkauf
Zitat:
@wkm1 schrieb am 11. Juni 2019 um 20:03:22 Uhr:
Muss nicht bei einer Abmeldung ein eindeutiger Nachweis erbracht werden, wo die Reste hingekommen sind ? ...
Wieso???
i.A. weiß man als Verkäufer doch gar nicht, ob der Käufer die 500 Euro-Kiste wieder herrichtet um selber damit rumzufahren, weiterverkauft/exportiert, oder ausschlachtet!
Moin,
Weiß man das denn bei einem 5000€ Auto? In so einem Fall ist die Veräußerungsanzeige beim Amt vielleicht ganz sinnvoll. Aber - wenn jemand eben Böse ist - dann kann man sich da kaum gegen wehren. Also in den Kaufvertrag auf jeden Fall Namen, Adresse und Ausweisnummer aufnehmen und das ganze aufheben.
LG Kester
Zitat:
@Mr.B12 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:38:42 Uhr:
ich verkaufe keinen Schrott. Nur ein neues Motorsteuergerät wäre notwendig und weiter geht die Fahrt für 2 Jahre.
Das wird aber von der Obrigkeit so gesehen. Restwert im defekten Zustand nahe Null und schon bist dabei (du hättest die Pflicht zur Entsorgung und umgehst das mit dem Verkauf).
Klar, wenn der Käufer den nicht im Wald entsorgt ist das egal, aber falls doch bist du nicht automatisch raus nur weil du 'nen Kaufvertrag vorweisen kannst.
Gruß Metalhead
Wo ist denn geregelt, dass der ehemalige Eigentümer eines Kfz, später die Pflicht zur Entsorgung des Eigentums eines Dritten hat?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 08:14:15 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Juni 2019 um 06:42:51 Uhr:
Er hat doch den Kaufvertrag! Somit ist er aus der Nummer raus.
Nicht unbedingt, da er "Müll" verkauft um somit die ordnungsgemäße Entsorgung zu umgehen (da gibt's entsprechende juristische Spitzfindigkeiten (gab's hier mal ein Thema)).
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 08:14:15 Uhr:
Zitat:
@TE, wieso meldet der Käufer nicht den Wagen ab?
Das frage ich mich auch, zumal der Käufer ja eh nicht zurück fahren kann wenn du die Schilder behältst.
Melde den doch ab, dann kann der Käufer am selben Tag noch mit den entstpempelten Kennzeichen zurück fahren.
Gruß Metalhead
Wo steht, dass er Müll verkauft.
Wie wissen nur, dass der Käufer das Fahrzeug ausschlachten will.
Wer weiß, evtl. ist mit wenig Geld der Wagen wieder fahrbereit!
Oder der Käufer sagt nur, das er ihn schlachtet um den Preis zu drücken.
Hätte, wenn und aber......
Wenn im Kaufvertrag nicht vermerkt wird, dass das Fahrzeug nur zur Entsorgung verkauft wird, ost das ein Verkauf wie jeder Andere.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2019 um 16:08:44 Uhr:
Zitat:
@Mr.B12 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:38:42 Uhr:
ich verkaufe keinen Schrott. Nur ein neues Motorsteuergerät wäre notwendig und weiter geht die Fahrt für 2 Jahre.
Das wird aber von der Obrigkeit so gesehen. Restwert im defekten Zustand nahe Null und schon bist dabei (du hättest die Pflicht zur Entsorgung und umgehst das mit dem Verkauf).
Klar, wenn der Käufer den nicht im Wald entsorgt ist das egal, aber falls doch bist du nicht automatisch raus nur weil du 'nen Kaufvertrag vorweisen kannst.
Gruß Metalhead
Wie kommst du auf den Wert nahe 0? Kennst du den Wagen des TE?
Zitat:
@Mr.B12 schrieb am 12. Juni 2019 um 18:20:41 Uhr:
Wo ist denn geregelt, dass der ehemalige Eigentümer eines Kfz, später die Pflicht zur Entsorgung des Eigentums eines Dritten hat?
Nirgendwo, es ist aber geregelt daß du das Fahrzeug entsorgen mußt und nicht einfach für 'nen Appel und ein Ei verkaufen darfst.
Ich hab das weder erfunden noch finde ich das sinnvoll, aber das ist IMHO so.
https://www.motor-talk.de/.../...von-schrottreifen-autos-t5745607.html
Gruß Metalhead