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Autoverkauf mittels Hänger ohne Papiere und Schilder
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem.
Ich möchte meinen Santa verkaufen
Der Käufer möchte mein Fahrzeug (Santa Fe von 2008) für Aserbaidschan kaufen und morgen am Samstag das Fahrzeug auf Anhänger abholen.
Ist es unbedenklich, das Fahrzeug auf einen Hänger zu verladen, wenn das Auto bezahlt ist und ich die Papiere (Schein sowie Brief) und Nummernschilder bis zur Abmeldung am Montag behalte?
Was könnte im schlimmsten Fall passsieren oder macht es absolut kein Problem?
Wie sollte der Kaufvertrag aussehen, So zum Beispiel: Fahrzeugpapiere sowie Nummernschilder verbleiben bis zur Abmeldung bei dem Verkäufer?
Gruß
Norbert
Beste Antwort im Thema
Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln - der Wagen - wenn es bezahlt ist gehört dem Käufer. Auch der Brief.
Der Halter, um das Auto abzumelden braucht nur den Schein und die Schilder. Aber die wichtigste Frage - was kann der Käufer mit eigenem Auto (Kaufvertrag!!!) auf dem Anhänger anzustellen??
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20 Antworten
Und wie kommt der Käufer dann an die Fahrzeugpapiere bei dieser Vorgehensweise? Soll der bis Montag warten?
Als Käufer würde ich diese Vorgehensweise nicht akzeptieren. Wenn ich bezahlt habe, will ich auch die Fahrzeugpapiere haben.
Ich hatte Ihm angeboten, das Fahrzeug am Montag abzumelden.
Er möchte das Fahrzeug aber Samstag abholen. Aber ohne Abmeldung gebe ich keine Kenzeichen sowie Papiere raus das habe ich ihm gesagt. Er will das Fahrzeug dennoch haben. Nach Abmeldung übermittele ich Ihm (Notfalls fahre ich 60 Km) die Papiere.
Wenn er das mit Kaufvertrag bezahlte Fahrzeug abholt, hätte ich da unter Umständen ein Problem, wenn ich die Papiere behalte? Er meinte, er kann ja den Fahrzeugbrief mitnehmen und ich kann mit dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen am Montag abmelden. Das habe ich abgelehnt
Gruß
Hallo,
ich wollte nur wissen, ob es unbedenklich ist, das bezahlte, mit Kaufvertrag belegte Fahrzeug abzugeben, obwohl dieses den Papieren nach (da ich diese bis Montag behalte) in meinem Besitz sind?
Gruß
Zitat:
@noppo1547 schrieb am 26. Oktober 2018 um 17:20:48 Uhr:
Hallo,
ich wollte nur wissen, ob es unbedenklich ist, das bezahlte, mit Kaufvertrag belegte Fahrzeug abzugeben, obwohl dieses den Papieren nach (da ich diese bis Montag behalte) in meinem Besitz sind?
Gruß
Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln - der Wagen - wenn es bezahlt ist gehört dem Käufer. Auch der Brief.
Der Halter, um das Auto abzumelden braucht nur den Schein und die Schilder. Aber die wichtigste Frage - was kann der Käufer mit eigenem Auto (Kaufvertrag!!!) auf dem Anhänger anzustellen??
Als Käufer würde ich da nur eine Anzahlung leisten und den Rest bei der Übergabe der vollständigen Papiere oder mir woanders so eine Karre besorgen.
das steht aber überall anders,
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
Kennzeichenschilder.
bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.
also beide oder
Hallo Leute, folgende Situation.
Der Käufer kann die Karre doch am Montag abholen, will er aber nicht und ich will vernünftig übergeben und zwar abgemeldet und gut ist. Wo ist das Problem.
Das waren nciht die Antworten auf meine Frage, Habe ich nun ein Problem, ja oder nein. Ganz einfach
Mir hätte gereicht, nein hast du nicht, da die bezahlte Karre ja dem Käufer gehört
oder?
Zitat:
@noppo1547 schrieb am 26. Oktober 2018 um 17:43:55 Uhr:
das steht aber überall anders,
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
Kennzeichenschilder.
bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.
also beide oder
nirgends steht, entweder das eine, oder das andere Papierchen zum abmelden, oder?
Liebe Gemeinde, ich verkaufe nicht jeden Tag ein Auto und möchte auch nicht auf die Nase fallen.
Das ist alles
Gruß
Ich sehe hier überhaupt kein Problem - nur evtl. im Kopf des Verkäufers. Zumal der Käufer akzeptiert, das er die Papiere später erhält.. Und 2 Tage länger im fremden Land zu bleiben verursacht einfach extra Kosten. Wie man sieht man kann auch einfache Sachen verkomplizieren....
Zitat:
@gumajan schrieb am 26. Oktober 2018 um 17:56:11 Uhr:
Ich sehe hier überhaupt kein Problem - nur evtl. im Kopf des Verkäufers. Zumal der Käufer akzeptiert, das er die Papiere später erhält.. Und 2 Tage länger im fremden Land zu bleiben verursacht einfach extra Kosten. Wie man sieht man kann auch einfache Sachen verkomplizieren....
Hallo Gumajan,
der Wagen bleibt bis nächste Woche in Recklinghausen. Dann wird es überführt.
Gestern haben wir vereinbart, dass wir das Fahrzeug heute gemeinsam abmelden und der Käufer es direkt mitnehmen kann (mit Zollkennzeichen). Aber er hat den Termin verschlafen, im warsten Sinne des Wortes.
Ich habe dem Käufer gesagt, er kann das Fahrzeug doch problemlos dann am Montag abgemeldet mitnehmen.
Aber er will das Fahrzeug am Samstag haben. Keine Ahnung warum.
Ich halte das Fahrzeug für Ihn fest.
Wo steht, dass ich nur zum abmelden den Fahrzeugschein sowie die Nummernschilder brauche.
Gruß
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter oder der Verfügungsberechtigte dies bei der Zulassungsbehörde
1.
bei zugelassenen Fahrzeugen unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorhanden, der Anhängerverzeichnisse,
Aber jetzt mal grundsätzlich die Frage,
wie siehst du das? Warum kommt er nicht am Montag.
Ich will einfach nur das Fahrzeug ordentlich abmelden und übergeben.
Gruß