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Autoverkauf – Online-Umschreibung

48 Antworten
Themenstarteram 8. September 2024 um 9:13

Wenn man ein Auto angemeldet verkauft, muss man ja darauf vertrauen, dass der Käufer Wort hält und das Auto (möglichst schnell) auf sich ummeldet. Aber inzwischen gibt es ja i-Kfz. Vorausgesetzt alle Anforderungen sind erfüllt, um die internetbasierte Ummeldung des Fahrzeugs mit Halterwechsel durchzuführen, könnte der Käufer doch direkt nach Unterzeichnung des Kaufvertrags diese Online-Ummeldung vor den Augen des Verkäufers machen und der Käufer fährt mit dem frisch umgemeldeten Auto davon?

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48 Antworten

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die örtlich zuständige Zulassungsstelle des Käufers nicht abgeschalten ist, funktioniert das.

Hallo. Mal ne Frage: aber in dem oben konstruierten Fall braucht der Käufer doch auch eine EVB von der Versicherung seiner Wahl.

Wenn ich mich recht erinnere, braucht man dazu erstmal auch die Fahrzeugdaten.

Also selbst wenn das alles online funktionieren würde, müsste ich als Verkäufer erst warten bis der Käufer die EVB online fertig beantragt hat, dann warten bis seine Versicherung die per Mail schickt und dann noch den ganzen Ummeldeprozess an PC oder Smartphone beaufsichtigen?

Nee. das wär mir denn doch zu langwierig. Oder seh ich da was falsch?

In den wenigsten eVB sind genau Fahrzeugdaten enthalten.

Halter,VN, Fahrzeugklasse, mit oder ohne Verwendungszweck, Saison möglich oder Saison vorgeschrieben. Viel Mehr muss nicht drin sein.

Nach Abruf der eVB werden die Daten im Zulassungsvorgang an die Versicherung übermittelt, die daraufhin die Beitragsrechnung stellt.

Bei meiner letzten Anmeldung hatte ich diese 5 Minuten nachdem der SB die Zulassung abgeschlossen hatte, in meinem Postfach.

Mit dem Abruf der eVB im Zulassungsverfahren ob am Schalter oder online, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz

Hier die verpflichtenden Angaben in der eVB

Die Versicherungsbestätigung muss folgende Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung enthalten:

1.den Namen und die Anschrift oder die Schlüsselnummer des Versicherers,

2.die Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung und

3.den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers.

 

Zitat:

@Pauliese schrieb am 8. September 2024 um 17:55:15 Uhr:

Hallo. Mal ne Frage: aber in dem oben konstruierten Fall braucht der Käufer doch auch eine EVB von der Versicherung seiner Wahl.

Wenn ich mich recht erinnere, braucht man dazu erstmal auch die Fahrzeugdaten.

Also selbst wenn das alles online funktionieren würde, müsste ich als Verkäufer erst warten bis der Käufer die EVB online fertig beantragt hat, dann warten bis seine Versicherung die per Mail schickt und dann noch den ganzen Ummeldeprozess an PC oder Smartphone beaufsichtigen?

Nee. das wär mir denn doch zu langwierig. Oder seh ich da was falsch?

Danke - mir ging es nicht nur um die technische Umsetzbarkeit, sondern auch, wie ein Käufer reagieren würde, wenn man das vorschlägt. Den einzigen Autokauf, den ich mitgemacht hatte, war beim Gebrauchtwagenhändler und dieser wollte die EVB ja auch direkt haben, um das alles mit Vollmacht des Kunden abzuwickeln. Die EVB wurde bei der Versicherung angefragt und direkt per Mail geschickt, Kaufvertrag unterschrieben, Betrag überwiesen, Auto abgeholt, alles von heute auf morgen.

Nach meinem Kenntnisstand kann das klappen, muss aber nicht.

Ich selbst würde einen anderen Weg wählen.

Wie gesagt habe ich lediglich Erfahrung mit einem Händlerkauf und war überrascht, wie das bei Privatverkäufen abläuft. Abgemeldetes Auto verkaufen ist für den Käufer schwierig und angemeldetes Auto für den Verkäufer. Beim Händler erfolgt ja auch erst die Zulassung bevor das Auto übergeben wird und die Online-Ummeldung würde das auch für den Privatverkauf ermöglichen. Aber wenn ich herumgoogle merke ich schon, dass der Ablauf der Online-Ummeldung nicht überall auf Begeisterung stößt.

Ich würde das Auto angemeldet an den Käufer übergeben und eine Kaution von 500,- € verlangen, die verfällt, wenn das Fahrzeug nicht vertragsgemäß um- oder abgemeldet wird.

Kaufvertrag gem. ADAC-Kaufvertrag, incl. der Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung, vollständig und ordnungsgemäß ausfüllen und von beiden Parteien unterschreiben, das sollte genügen.

Wichtig ist auch, dass man an eine Person mit deutschem Wohnsitz verkauft und den Ausweis kopiert.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. September 2024 um 19:05:48 Uhr:

Ich würde das Auto angemeldet an den Käufer übergeben und eine Kaution von 500,- € verlangen, die verfällt, wenn das Fahrzeug nicht vertragsgemäß um- oder abgemeldet wird.

Kaufvertrag gem. ADAC-Kaufvertrag, incl. der Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung, vollständig und ordnungsgemäß ausfüllen und von beiden Parteien unterschreiben, das sollte genügen.

Wichtig ist auch, dass man an eine Person mit deutschem Wohnsitz verkauft und den Ausweis kopiert.

Als Käufer würde ich die Online-Umschreibung vorziehen - sofern der Verkäufer die Möglichkeit bietet, dass das in Ruhe gemacht werden kann. So spaßig ist es doch auch nicht, mit einem Auto herumzufahren, dass noch auf eine fremde Person angemeldet und von ihr versichert ist.

Die Kfz-Versicherung geht mit dem ordnungsgemäßen Verkauf auf den Käufer über.

Aber das Restrisiko soll über die von mir empfohlene Kaution abgesichert werden.

Lies mal, was im Link steht:

https://www.mobile.de/.../...was-geschieht-mit-der-versicherung--16084

Ansonsten bleibt wohl nur ein absolut sicherer Weg, also gemeinsam das Fahrzeug ummelden oder abgemeldet verkaufen.

Es gibt aber auch das Risiko mit der Bezahlung, also z. B. Falschgeld.

Einfach Online umschreiben und gleich mit nach Hause nehmen, klingt zu schön um wahr zu sein. Sollte es möglich sein und so auch einwandfrei funktionieren, würde ich es vorziehen...

Was ich dazu bereits gelesen habe, kann es diverse Probleme geben.

Dann steht man womöglich dumm da, weil irgendwas nicht wie erwartet funktioniert hat.

Ich rate derzeit noch davon ab.

Wenn ich an Privat verkaufe, dann ohnehin nur an Leute, denen ich vertraue. Daher auch gern angemeldet zum baldigen Ummelden durch den Käufer. Mein Service an den neuen Besitzer.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. September 2024 um 19:49:38 Uhr:

Was ich dazu bereits gelesen habe, kann es diverse Probleme geben.

Dann steht man womöglich dumm da, weil irgendwas nicht wie erwartet funktioniert hat.

Ich rate derzeit noch davon ab.

Mit der Online-Ausweisfunktion habe ich Erfahrung und bin selbst daher nur misstrauisch mit dieser Freirubbelei der Sicherheitscodes - da ja dann auch das Dokument ungültig wird. Was natürlich notwendig ist, aber dann muss die Online-Ummeldung auch wirklich funktionieren. Sonst hat man die Scherereien, das vor Ort auf der Zulassungsstelle zu klären. Bei älteren Artikeln finde ich, dass diese Online-Angebote relativ wenig genutzt werden. Anscheinend ist das inzwischen nicht viel anders.

Du siehst das schon richtig.

Lass es lieber sein.

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