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Autoverkauf; Papiere -> korrekte Vorgehensweise?

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 11:38

Hallo,

ich hoffe das Thema passt hier einiegermaßen in diesen Bereich. :)

Für mein aktuelles Fahrzeug habe ich einen Käufer gefunden, nun haben wir folgende Vorgehensweise geplant - ist das so i.O./realistisch?

Ich muss dazu sagen das der Käufer ca. 300 km auf sich nimmt um das Auto zu kaufen und ich möchte den Wagen erst gegen Ende Februar abgeben. Daher folgende Vorgehensweise:

1. Kleine Anzahlung für Reservierung des Fahrzeugs

2. Kaufvertrag wird nächste Woche unterschrieben

3. 50% des Kaufpreises zum Erhalt des Fahrzeugbriefs

4. Ich melde das Fahrzeug ab (ich möchte meine Schilder behalten)

-> ich verschicke den Brief dann per Post zum Käufer damit er das Auto neu anmelden kann und mit den neuen Schildern zur Abholung kommen kann.

4. Restzahlung des Kaufpreises bei Abholung

Was würdet ihr sagen, kann man so machen?

VG & danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Januar 2018 um 12:44:09 Uhr:

Die Bedenkenträger hier werden sich natürlich noch melden.

war so klar

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kannst Du so machen, allerdings kannst Du den Brief erst nach der Abmeldung verschicken, weil Du ihn dazu noch brauchst. Etwas Vertrauen müssen beide Seiten haben, aber sonst passt das.

Die Bedenkenträger hier werden sich natürlich noch melden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Januar 2018 um 12:44:09 Uhr:

kannst Du so machen, allerdings kannst Du den Brief erst nach der Abmeldung verschicken, weil Du ihn dazu noch brauchst.

Das ist so nicht richtig.

Zum Abmelden wird nur die ZUB I -Fahrzeugschein- und die Nummernschilder benötigt.

stimmt

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 14:05

Ok, danke!

Kann man den Kaufvertrag eigentlich auch unterschreiben -> einscannen -> per Email versenden und mit der gleichen Vorgehensweise unterschrieben per E-Mail wieder zurückbekommen?

VG

Ich würde den Brief per Einschreiben verschicken, damit der nicht auf dem Postweg verloren gehen kann. Ansonsten ist Deine Vorgehensweise so in Ordnung :)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Januar 2018 um 12:44:09 Uhr:

kannst Du so machen, allerdings kannst Du den Brief erst nach der Abmeldung verschicken, weil Du ihn dazu noch brauchst. Etwas Vertrauen müssen beide Seiten haben, aber sonst passt das.

Die Bedenkenträger hier werden sich natürlich noch melden.

Zum Abmelden braucht man nur den Fahrzeugschein und die Kennzeichen.

Allerdings braucht der Käufer den entwerteten Fahrzeugschein ebenfalls um das Auto wieder anzumelden ;)

Deifintiv eine sichere Versandart wählen (Einschreiben m. Rückschein bzw. Dokumentenversand).

am 29. Januar 2018 um 15:17

Zitat:

@A3sebb schrieb am 29. Januar 2018 um 15:05:17 Uhr:

Ok, danke!

Kann man den Kaufvertrag eigentlich auch unterschreiben -> einscannen -> per Email versenden und mit der gleichen Vorgehensweise unterschrieben per E-Mail wieder zurückbekommen?

VG

Nicht unumstritten rechtssicher.

Fax mit Sendebstätigung über einen der zahlreichen kostenlosen Internet Faxdienste schon.

https://praxistipps.chip.de/...axe-senden-diese-anbieter-gibt-es_13517

Dieses Vorgehen würde mir persönlich zu lange dauern.

Wenn mit dem Fahrzeug irgendwas passiert bis zur Abholung hast du u.U. den Ärger.

Sobald ein Kaufvertrag vorliegt sollte das Fahrzeug nicht mehr bewegt, nur noch von Hand verschoben , werden.

Jeder kleine Unfall führt zu einem Rattenschwanz von Problemen. Die Anwälte freuen sich schon darauf.

schrauber

Zitat:

@A3sebb schrieb am 29. Januar 2018 um 12:38:38 Uhr:

1. Kleine Anzahlung für Reservierung des Fahrzeugs

Damit bindest du dir einen Klotz ans Bein. Wenn sich der Kaufinteressent dann nicht mehr meldet, wie lange willst du warten und wie oft willst du nachfragen und wie oft ihn auffordern den Kauf abzuwickeln?

Früher galt eine Anzahlung mal als vertrauensbildende Maßnahme, heutzutage wird sie leider auch missbraucht. Der potentielle Missetäter wartet dann einfach ab bis du dein Fahrzeug anderweitig verkauft hast, dann meldet er sich plötzlich wieder und verlangt die Erfüllung des Vertrags, ansonsten Schadensersatz.

Ich würde die "kleine Anzahlung" einfach weglassen.

Themenstarteram 30. Januar 2018 um 7:17

Danke für den Hinweis.

Die Zahlungsabwicklung wird ganz genau im Vertrag festgehalten. Demnach gibt es auch keinen Spielraum für den Käufer - und auch nicht für mich. Denn wir unterschreiben diesen Kaufvertrag in dem genau diese Bedingungen niedergeschrieben werden.

Aber grundsätzlich hast Du recht, ob die Anzahlung nun getätigt wird oder nicht mehr den Kohl auch nicht fett... wir hatten uns nur darauf geeinigt das ich die Anzeige aus dem Internet nehmen kann und keine weiteren Anfragen beantworten muss. Der Vorschlag kam jedoch eher von meiner Seite.

Was "gummikuh72" und "schrauber10" sagen ist mMn der einzige Nachteil dieser Vorgehensweise. Zum Glück wird das Auto bis zum Verkauf nur noch sehr sehr wenig genutzt. Ein Restrisiko blebit und ist mir bewusst.

VG

Zitat:

@Florian333 schrieb am 30. Januar 2018 um 07:16:47 Uhr:

Zitat:

@A3sebb schrieb am 29. Januar 2018 um 12:38:38 Uhr:

1. Kleine Anzahlung für Reservierung des Fahrzeugs

Damit bindest du dir einen Klotz ans Bein. Wenn sich der Kaufinteressent dann nicht mehr meldet, wie lange willst du warten und wie oft willst du nachfragen und wie oft ihn auffordern den Kauf abzuwickeln?

Früher galt eine Anzahlung mal als vertrauensbildende Maßnahme, heutzutage wird sie leider auch missbraucht. Der potentielle Missetäter wartet dann einfach ab bis du dein Fahrzeug anderweitig verkauft hast, dann meldet er sich plötzlich wieder und verlangt die Erfüllung des Vertrags, ansonsten Schadensersatz.

Ich würde die "kleine Anzahlung" einfach weglassen.

Weglassen würde ich sie nicht, eher vergrößern.

Und vor allen Dingen eine Frist zu Vertragserfüllung festlegen.

Ebenso sollte vertraglich festgehalten werden, was mit der Anzahlung geschieht falls es vom Käufer wider Erwarten doch nicht zur Vertragserfüllung kommt. Z.B. Ausgleich für etwaigen Mindererlös, An-/Abmeldekosten, etc.

Zitat:

@A3sebb schrieb am 30. Januar 2018 um 08:17:20 Uhr:

 

...Was "gummikuh72" und "schrauber10" sagen ist mMn der einzige Nachteil dieser Vorgehensweise. Zum Glück wird das Auto bis zum Verkauf nur noch sehr sehr wenig genutzt. Ein Restrisiko blebit und ist mir bewusst.

VG

Es geht mir dabei nicht nur durch die Gefahren durch Nutzung.

Diebstahl, Vandalismus, Sturmschaden können z.B. auch Streitpotenzial hervorrufen wenn der Gefahrübergang (noch) nicht klar ist.

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