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Autoverkauf: Vertragsfehler gemacht, Käufer fordert Geld!

Themenstarteram 1. Juli 2008 um 8:16

Hallo, ich habe letzten Monat meinen Audi A3 verkauft. Er war noch gute 8500 € wert. (SH, Klima, Leder, Sitzheizung, 66000 km)

Es kam auch recht schnell ein Käufer und ich verkaufte ihm den Wagen für 7900 €.

Soweit so gut... Gestern rief er mich an.

Er habe recherchiert und ihm sei aufgefallen, dass der Wagen schon inkl. mir 3 Vorbesitzer hatte und nicht 2 wie wir im Kaufvertrag festgehalten haben.

Nun fordert er von mir 500 €, ansonsten droht er mir mit dem Anwalt.

Im Fahrzeugbrief steht nur ein Vorbesitzer und ich wusste es auch nicht mehr genau weil ich den alten Kaufvertrag nicht mehr habe.

Ich würde ihm auch entgegen kommen, aber nicht um 500 €!

Habt ihr eine Idee was man da machen kann? Mir zu drohen ist doch auch nicht rechtens!?

Freue mich über Antworten und Tipps...

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2008 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Steffstefan

Er habe recherchiert und ihm sei aufgefallen, dass der Wagen schon inkl. mir 3 Vorbesitzer hatte und nicht 2 wie wir im Kaufvertrag festgehalten haben.

Was steht den nun im Vertrag?

Wenn Du angegeben hast, daß der Wagen zwei Vorbesitzer hatte, dann war alles ok. In dem Moment wo der andere den kauft, hat er dann natürlich drei Vorbesitzer.

Marcel

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Wielange hat er den Wagen schon?

Wenn er da noch nicht viel km raufgeholzt hat, kann man auch mit Rücknahme "drohen" (wenn der Wagenpreis ansonsten günstig war, und man sich sicher ist ihn für den Kurs erneut verkaufen zu können)

am 1. Juli 2008 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von Steffstefan

Hallo, ich habe letzten Monat meinen Audi A3 verkauft. Er war noch gute 8500 € wert. (SH, Klima, Leder, Sitzheizung, 66000 km)

Es kam auch recht schnell ein Käufer und ich verkaufte ihm den Wagen für 7900 €.

Soweit so gut... Gestern rief er mich an.

Er habe recherchiert und ihm sei aufgefallen, dass der Wagen schon inkl. mir 3 Vorbesitzer hatte und nicht 2 wie wir im Kaufvertrag festgehalten haben.

Nun fordert er von mir 500 €, ansonsten droht er mir mit dem Anwalt.

Im Fahrzeugbrief steht nur ein Vorbesitzer und ich wusste es auch nicht mehr genau weil ich den alten Kaufvertrag nicht mehr habe.

Ich würde ihm auch entgegen kommen, aber nicht um 500 €!

Habt ihr eine Idee was man da machen kann? Mir zu drohen ist doch auch nicht rechtens!?

Freue mich über Antworten und Tipps...

IMHO (ich bin kein Anwalt) kann er nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern. Dabei hat er das Fahrzeug ja schon einen Monat gefahren, d.h. hier müsste er Dir einen gewissen Betrag zahlen für die Nutzung des Fahrzeugs. Das würde ich ihm erstmal stumpf so anbieten. Dann muß er nämlich kommen daß er das Fahrzeug eigentlich behalten will, und dann bietest Du ihm das für einen Preis Deiner Vorstellung entsprechend an.

Alternativ kannst Du Deinen Anwalt prüfen lassen ob nicht auch unter Berücksichtigung der drei Vorbesitzer der Pries angemessen und der Vertrag gültig ist.

Vorbesitzer sind - wie der Name schon sagt - Besitzer vor dem aktuellen Verkäufer.

Hättest Du "aus 2. Hand " angeboten, wäre das nicht korrekt gewesen, wenn Du bereits der 3. Halter warst, aber als Halter #3 hatte das Fahrzeug eben vor Dir 2 Vorbesitzer.

Ich sehe das als Dummenfang nach dem Motto "probieren, vielleicht klappt es ja".

Ausserdem hat er ja wohl die Papiere des Fahrzeuges beim Kauf einsehen können und auch erhalten, demzufolge ist eine Reklamation nach einem Monat nicht ganz verständlich.

Mach ihm ein Angebot "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (wichtig!) im Gegenwert einer Tankfüllung, anderenfalls Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Abzug einer angemessenen Summe für zwischenzeitlich gefahrene km unter dem Vorbehalt, dass diese nur bei nicht zwischzeitlich verändertem Fahrzeug in dieser Höhe gilt.

Dies ist keine Rechtsberatung, nur Tip aus der Praxis!

Hallo!

Zunäcst einmal sollte man beurteilen, ob bei einem Gebrauchtwagen in dieser Preisklasse in diesem Fall wirklich eine wichtige Eigenschaft fehlt.

Eine zugesicherte Eigenschaften könnte nicht erfüllt sein. Das kommt allerdings auch sehr auf den konkreten Fall an, sprich ob der Wagen mit dem originalbrief verkauft worden ist oder mit einem Brief nach neuem EU-Muster. Auch dort ist aber die Anzahl der Vorbesitzer vermerkt. Mehr kannst Du m.E. auch nicht wissen.

Dann würde ich eruieren, ob der zusätzliche Vorbesitzer den Wert des Fahrzeuges wirklich schmälert. Diese Differenz könnte von Dir an Schadenersatz zu leisten sein.

Es dürften sich problemlos Beispiele für vergleichbare Autos finden lassen, die aus 4. Hand und 200 Eur teurer sind. Somit: kein Schaden - kein Schadenersatz.

Daher würde ich die Sache gelassen angehen und ihm 100 Eur anbieten. Das gebietet die Fairness. mehr aber auch nicht, er konnte sich die Papiere ja beim Kauf ansehen.

Es gibt immer wieder ein paar Spezis, die für Lau einen neuwertigen Wagen suchen und nach Verfliegen der ersten Kaufeuphorie dann noch irgendwelche Forderungen stellen. Solche Leute verweise ich persönlich mittlerweile auf die Vertragsklausel "gekauft wie besehen" und auf den gewährleistungsausschluß.

Ich war immer viel zu fair, habe meine Autos vor dem Verkauf inspizieren und alle Defekte oder 70%+ verschlissenen Teile noch ersetzen lassen. Der Dank für meine Autos im Top-Zustand waren dann in wenigen Fällen solche Diskussionen, wo ich dann auch noch einen Teil des Preises erstattet hatte. Betrogen hatte ich nie jemanden, Gebrauchtwägen sind eben ein Risiko.

Mittlerweile lasse ich persönlich es auch darauf ankommen, dass ein solcher Käufer klagt. Allerdings habe ich mir auch tatsächlich nichts vorzuwerfen. Das sollte natürlich schon der Fall sein...

Gruß,

M. (keine Rechtberatung!)

am 1. Juli 2008 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Steffstefan

Er habe recherchiert und ihm sei aufgefallen, dass der Wagen schon inkl. mir 3 Vorbesitzer hatte und nicht 2 wie wir im Kaufvertrag festgehalten haben.

Was steht den nun im Vertrag?

Wenn Du angegeben hast, daß der Wagen zwei Vorbesitzer hatte, dann war alles ok. In dem Moment wo der andere den kauft, hat er dann natürlich drei Vorbesitzer.

Marcel

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 14:05

Danke für die vielen Antworten! Mir ist jetzt aufgefallen, dass in dem Fahrzeugbrief des Autos ein Strich (-) bei Anzahl der Vorhalter eingetragen ist.

Laut Zulassungsstelle bedeutet das, dass die Anzahl der Vorhalter unbekannt ist.

Also werde ich jetzt dem Käufer aus Kulanz 150 € (gegen eine Verzichtserklärung) erstatten. Ich habe einfach keine Lust mehr mich mit dem nervigen Vogel zu beschäftigen.

Er hätte ja auch gleich mal was sagen können, als wir das zusammen ausgefüllt haben...

Was sagt ihr dazu??

Gruß, Stefan

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 14:10

PS: Im Kaufvertrag steht auch: Anzahl der Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief.

Das einzige, was mich jetzt verunsichrt ist der Strich im Fahrzeugbrief im Feld "Anzahl der Vorhalter".

Hat jemand zufällig ein rechtskräftiges Urteil oder irgendwelche Gesetze, die mir helfen könnten?

Grüße

Ich würde das nicht zu ernst nehmen. Solche nachträglichen Geldforderungen sind unseriös. Du hast das Auto nach besten Wissen und Gewissen verkauft. Du hast nichts bewusst verschwiegen, und wenn du von den angeblichen 2 Vorbesitzern + deiner Wenigkeit nichts wissen konntest, ignorier ihn einfach.

Ich geh mal davon aus, du hast den Standardkaufvertrag benutzt mit der Klausel "Verkauf unter ausschluss von gewährleistung bzw. garantie" o.ä.

am 8. Juli 2008 um 16:03

Ohne einen derartigen Fall erlebt zu haben und auf genaues Rechtswissen vertrauen zu können,

würde ich auch max. 100€ oder auch gar nichts anbieten, weil jeder Kaufvertrag beinhaltet gekauft wie gesehen. wenn du ihm mündlich ausversehen eine falsche zahl Vorbesitzer genannt hast, kann er es sowieso nichts beweisen.

Es sind aber auch 2 vorbesitzer und NICHT 3, du brauchst dich selbst nicht mit einrechnen im Kaufvertrag, den du ausfüllst. Das du der 3. bist ist ja klar. das gebietet der gesunde menschenverstand, wenn du selbst den kaufvertrag aufgesetzt hast.

also ich würd ihm gar nichts geben, zumindest wenn du ne rechtsschutzversicherung hast.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Vorbesitzer sind - wie der Name schon sagt - Besitzer vor dem aktuellen Verkäufer.

Auch wenn's im Wortsinne unlogisch wirkt:

Nach allgemeiner Rechtsauffassung scheint unter dem Begriff "Vorbesitzer" schon die gesamte

Anzahl der Besitzer inklusive des jetzigen Verkäufers zu verstehen zu sein. Eben auch um "Missverständnisse" auszuschliessen. Ich google mal nach Kommentaren..

....

Die Formulierung "Halter gem. Brief" schützt den Verkäufer eigentlich nur davor,

die gesamte,oft unbekannte Anzahl der Vorbesitzer inklusive nicht eingetragener Besitzer

(auch diese waren Besitzer im rechtlichen Sinne...es gab da schon interessante Urteile, insbesondere bei halbprivaten Händlern) angeben zu müssen.

....

""Ich geh mal davon aus, du hast den Standardkaufvertrag benutzt mit der Klausel "Verkauf unter ausschluss von gewährleistung bzw. garantie" o.ä.""

Diese Klausel nützt Dir bei zugesicherten Eigenschaften wie "Vorbesitzer" und "Unfallschäden" schlicht gar nix.

 

am 12. Juli 2008 um 20:30

Geh zu 'nem Anwalt und lass dich beraten!

So eine Masche ist nicht soo unüblich, man hört immer wieder, das einige Leute nachm Kauf eines PKWs nach einiger Zeit wieder kommen und Geld vom Verkäufer haben wollen.

Ich würd wie gesagt das weitere Vorgehen mit einem (Fach)anwalt besprechen, eventuell könnt ihr auch gegen den Käufer vorgehen...

Mein Nicht-Experten-Rat: Nichts anbieten, auch keine 99 EUR oder sonstwas. Könnte wie eine Anerkennung Deiner "Schuld" aussehen und evtl. sogar vor Gericht so gewertet werden. Also einfach schreiben: Erstellung der Verkaufsanzeige nach bestem Wissen und Gewissen, gemeinsame Durchsicht der Unterlagen bei Übergabe des Fahrzeugs. Somit kein Grund, Dich hinterher zur Kasse bitten zu wollen.

am 13. Juli 2008 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

Mein Nicht-Experten-Rat: Nichts anbieten, auch keine 99 EUR oder sonstwas. Könnte wie eine Anerkennung Deiner "Schuld" aussehen und evtl. sogar vor Gericht so gewertet werden.

Das wird es (leider) durchaus.

Also hier solltest wirklich auf Stur schalten und dem Gegenüber, der dich nur über den Tisch ziehen will, nix geben!

Wie gesagt, sprech mit deinem Anwalt, bevor du irgendwas tust!!

Und eventuell hat sogar der Käufer, der jetzt Geld von dir will, eine Straftat begangen, das klärst du am besten mit deinem Anwalt, nur der darf dir in diesem Falle helfen!

Zitat:

Original geschrieben von Steffstefan

PS: Im Kaufvertrag steht auch: Anzahl der Vorbesitzer laut Fahrzeugbrief.

Laut Fzg-Brief hast du ja die richtige Anzahl der Vorbesitzer eingetragen.Bei einigen Kaufverträgen steht extra noch in Klammer (inkl.letzten Halter),dann wären es einer mehr.Aber das ist bei deinem Vertrag ja nicht der Fall.

Ich würde da auch keinen Cent erstatten oder eine Rückabwicklung anbieten.Ich habt ja persönlich den Kauf abgewickelt und spätestens da hätte er die Papiere genau durchlesen und sich fragen sollen was das (-) im Fzg-Brief bedeutet.Aber da wäre er sicher genauso schlau wie du und hätte sich nichts darunter vorstellen können.

ich würde es darauf ankommen lassen,ob er überhaupt zu einem Anwalt geht.Mit einer RS-Versicherung erst recht

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