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Autoverkauf von Händler an Händler
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines Verkaufes von Händler an Händler.
Die Händler müssen/wollen untereinander ja keine Garantie geben.
So nehmen wir jetzt mal das Beispiel:
Händler 1 verkauft an Händler 2 ein Auto ohne Garantie etc. aber ein Kaufvertrag wird selbstverständlich gemacht.
(in welchem auch alle Daten / Umbauten / etc. festgehalten sind)
Wenn sich nun hinterher herausstellt das der Wagen z.b einen anderen Motor verbaut hat oder nicht die Leistung hat die im Kaufvertrag angegeben wurde!
Nehmen wir als Beispiel einen Audi 1.9 TDI mit 130 PS als Verkaufswagen, aber hinterher stellt sich raus das nur eine 115PS Maschine verbaut ist, weil diese aus irgendwelche Gründen getauscht wurde.
Kann man dann rechtlich an den Händler rangehen oder hat man keine Chance?
Beste Antwort im Thema
Die sogenannten "zugesicherten Eigenschaften" aus dem Vertragsrecht haben nichts mit der Haftung bei einem Mangel ("technischer Defekt") aus dem Gewährleistungsrecht zu tun.
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31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BrokenBones
Kann man dann rechtlich an den Händler rangehen
jap, da hier versprochene "produkteigenschaften" nicht eingehalten wurden....
naja wen ich ein rotes auto kaufe und bezahle, aber ein schwarzes bekomme dann is der händler der es verkauft ja der dumme.
Die sogenannten "zugesicherten Eigenschaften" aus dem Vertragsrecht haben nichts mit der Haftung bei einem Mangel ("technischer Defekt") aus dem Gewährleistungsrecht zu tun.
Also das heisst der Händler bekommt dan Probleme, oder ist verpflichtet den Wagen zurückzunehmen
Zitat:
Original geschrieben von BrokenBones
Also das heisst der Händler bekommt dan Probleme, oder ist verpflichtet den Wagen zurückzunehmen
Wenn er dir nicht nachweisen kann, das der andere Händler den Motor nach dem Kauf getauscht hat, dann ja.
Der "normale" Händler wird sich das Kaufobjekt schon genau ansehen! Und die angegebenen Eigenschaften nicht weniger genau..... Wenn einer viele bis alle Tricks kennt, wenn nicht der Händler...wer dann sonst...."einem alten Trapper in den Colt pinkeln"....nie sehr sinnvoll....
....ist es nicht so, dass man als Gewerbetreibender (z.B. Handwerker) automatisch genauso gestellt ist, wie ein Autohändler mit entsprechendem Fachwissen? Ich weiss, ist ein bisschen OT, würde mich aber interessieren, da mein Vater als selbständiger Arzt beim "Privatverkauf" seines Autos ja theoretisch auch Gewährleistung geben muss und die Sachmängelhaftung nicht ausschliessen kann bzw. beim Autokauf der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschliessen kann?
Ein Arzt ist kein gewerblicher Beruf! Er gehört zu den sogenannten Katalogberufen und zur Unter-Gruppe der Heilberufe....
....wenn er zum Metzger umschult ist mein Gedankengang aber richtig, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
... ist mein Gedankengang aber richtig, oder?
Nein.
Auch ein technisch Gewerblicher, wie zB. ein "Radio-Fernseh-Fritze" kann ohne jede "Trickserei" rechtsgültig die Gewährleistung gegenüber privaten Käufern ("Endkunden") ausschließen.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Der "normale" Händler wird sich das Kaufobjekt schon genau ansehen! Und die angegebenen Eigenschaften nicht weniger genau..... Wenn einer viele bis alle Tricks kennt, wenn nicht der Händler...wer dann sonst...."einem alten Trapper in den Colt pinkeln"....nie sehr sinnvoll....
hast du ne ahnung!!!
ich hab neulich für´n kollegen n tdi angeschaut. "angeblich" 110ps maschine. klarer fall is motor x. auch auf nachfragen am tel ob das den die maschine is wurde ein klares JA mitgeteilt. also ab hingefahren und siehe da...der 110ps tdi war ein 90ps tdi! durch nachfragen des teppichhändlers beim vorbesitzer war klar das es sich bei der leistung um einen 20€ ebay chip handelte der die leistung auf 110ps hochschaukelt. noch fragen?!
aber @topic
bei döner einkäufern ist das ein normales verhandeln. so einen hatte ich neulich auch der meinte das das baujahr nicht zum motor passt weil "da muss die lichtmaschine da sitzen und nicht da. da is n anderer motor drinne, kann ich dir nicht den vollen preis zahlen"...schau auf dem motorkennbuchstaben (der steht in aller regel auf dem aufkleber über den riemenabdeckungen) und schon weisst was da drinn ist!
@roadwin
....auch, wenn ich den Thread grade ein bisschen missbrauche, aber im Musterkaufvertrag des ADAC stehts anders! Hast Du eine Quelle für Deine Aussage?
Findet sich doch gleich im ersten Absatz dieses ADAC-Hinweis:
Zitat:
Als Unternehmer gilt ... in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt
Die unternehmerische Tätigkeit des Fahrzeughandels als ein Bestandteil der Tätigkeit eines Arzt anzusehen - gewagt.
Da hier ohnehin nur gleich das Urteil-Monopoly losgeht (wer hat mehr und höhere Links für seine Meinung), mögen sich Betroffene an fachkompetenter Stelle beraten lassen.
Ich habe alles dazu gesagt!....
Das Monopoly kann nun beginnen.....ciao..
P.S. Ein Blick ins Gesetz ersetzt so manches Geschwätz.....