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- AVIS - Wir sollen Schaden bezahlen, obwohl wir diesen nicht verursacht haben!!! *HILFE*
AVIS - Wir sollen Schaden bezahlen, obwohl wir diesen nicht verursacht haben!!! *HILFE*
Hallo,
wir haben gerade so einen ärgerlichen Fall mit AVIS... Wir haben uns am Flughafen in München einen BMW ausgeliehen um ein Wochenende nach Köln zufahren. Eine persönliche Übergabe durch einen Mitarbeiter fand natürlich nicht statt. Da das Auto in einer dunklen Tiefgarage geparkt war, konnten von uns durch die äußeren Umstände keine offensichtlichen Schäden festgestellt werden. Als wir jedoch das Auto nach dem Wochenende wieder in München zurückgegeben haben, standen schon zwei(!) AVIS-Mitarbeiter bereit um das Auto auf Schäden zu prüfen. Sofort haben Sie einen Kratzer an der Felge sowie einen großen Steinschlag an der Stoßstange festgestellt. Wir haben sofort auf dem Übergabeprotokoll notiert, dass dieser Schaden nicht von uns verursacht worden ist. Mal ehrlich, wenn wir den Schäden verursacht hätten, würden wir diesen auch bezahlen. Aber wir zahlen doch keine 900 € für etwas, das wir nicht verursacht haben...
Nachdem AVIS unsere Kreditkarte belastet hat, haben wir das Geld wieder von unserer Bank zurück holen lassen. Seitdem sind wir im ständigen Schriftverkehr mit AVIS. Wir könnten insgesamt 2 Zeugen nennen, die bestätigen können, dass der Schaden nicht von uns verursacht worden ist. Haben wir Chancen gegen AVIS?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Beste Antwort im Thema
Langsam scheint mir da ein System dahinter zu stehen. So oft, wie hier diese Fälle geschildert werden. Das lässt die Vermutung aufkommen, dass Schäden auf Kosten der Kunden evtl. mehrmals abgerechnet werden. Mir selbst ist es auch schon passiert, dass ein Schaden bei der Rückgabe ohne Protokoll auf meine Kosten abgerechnet wurde. Aber Vermutungen muss man beweisen.
Vielleicht kann man hier einmal eine Umfrage starten, wie oft Schäden bei Mietwagen von dem Verleiher auf Kosten der Kunden abgerechnet werden.
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Michi_1989
Eine persönliche Übergabe durch einen Mitarbeiter fand natürlich nicht statt.
Und warum nicht?
Das hätte alle Unklarheiten beseitigt und jetzt gäbe es diesen Stress mit Avis nicht, man hat Anspruch auf eine Übergabe, und Schäden kann man auch nachtragen lassen bzw. melden, wenn es direkt bei der Abholung wegen der Beleuchtung nicht zu sehen war.
Großer Mist - Sorry für euch. In den Mietwagen FAQs habe ich dazu schonmal einen Absatz formuliert. Ihr habt ja sicherlich ein Übergabeprotokoll erhalten, stimmt's? Wies dieses "no damage" bei der Abholung auf und ihr habt das so unterschrieben, steht es nicht gut um eure Chancen. Bei Anmoetung eines Mietwagens wird explizit darauf hingewiesen ( natürlich versteckt in den AGBs), dass das Fahrzeug laut Übergabeprotokoll entgegengenommen wird. Steht da drin, dass kein Vorschaden vermerkt ist, befindet sich also das Auto nach eurer und der Sicht der Vermietung in optimal Zustand. Alles was dem nicht entspricht, muss vorab vermerkt werden. Leider hilft auch da nicht die Begründung der dunklen Garage und der evtl. Zeitnot.
Was mich stutzig dabei macht, ist die Tatsache, dass die euch Steinschlage als Beschädigung ankreiden wollen. Trotz sachgerechter Nutzung kann das immer passieren. Meine vorletzte Miete habe ich mit einem Daumen großen Schlag in der Scheibe abgegeben, dass hat bei Europcar keinen interessiert. Bleibt also der Felgenschaden. Was war das für eine Felge, die 900€ SB beansprucht? Um zum Punkt zu kommen, rein rechtlich handelt die Vermietfirma richtig nach meiner laienhaften Auffassung. Ihr solltet jetzt nach Schadensprotokoll fragen und den entstehenden Kosten. Auch wurde mich die Sache mit dem Steinschlag stutzig machen!
mep
Zitat:
Original geschrieben von Mephisto735
Großer Mist - Sorry für euch. In den Mietwagen FAQs habe ich dazu schonmal einen Absatz formuliert. Ihr habt ja sicherlich ein Übergabeprotokoll erhalten, stimmt's? Wies dieses "no damage" bei der Abholung auf und ihr habt das so unterschrieben, steht es nicht gut um eure Chancen. Bei Anmoetung eines Mietwagens wird explizit darauf hingewiesen ( natürlich versteckt in den AGBs), dass das Fahrzeug laut Übergabeprotokoll entgegengenommen wird. Steht da drin, dass kein Vorschaden vermerkt ist, befindet sich also das Auto nach eurer und der Sicht der Vermietung in optimal Zustand. Alles was dem nicht entspricht, muss vorab vermerkt werden. Leider hilft auch da nicht die Begründung der dunklen Garage und der evtl. Zeitnot.
Was mich stutzig dabei macht, ist die Tatsache, dass die euch Steinschlage als Beschädigung ankreiden wollen. Trotz sachgerechter Nutzung kann das immer passieren. Meine vorletzte Miete habe ich mit einem Daumen großen Schlag in der Scheibe abgegeben, dass hat bei Europcar keinen interessiert. Bleibt also der Felgenschaden. Was war das für eine Felge, die 900€ SB beansprucht? Um zum Punkt zu kommen, rein rechtlich handelt die Vermietfirma richtig nach meiner laienhaften Auffassung. Ihr solltet jetzt nach Schadensprotokoll fragen und den entstehenden Kosten. Auch wurde mich die Sache mit dem Steinschlag stutzig machen!
mep
Hallo,
leider habe ich heute mit AVIS bei Rückgabe eines PKW auch eine schlechte Erfahrung gemacht. Es geht hierbei nicht um einen Lackschaden sondern um Verlust eines Teils der Kühlflüssigkeit, wofür der Grund allerdings noch nicht fest steht. Während der ca. 1.000 km langen Fahrt und 14 Stunden, in denen das Auto in meinem Besitz war. hat weder eine entsprechende Anzeige aufgeleuchtet noch gab es beim Fahren selbst irgendwelche Probleme. Das Fahrzeug wurde gestern Abend gegen 23.30 Uhr, wie mit AVIS vereinbart, dort wieder abgestellt und die Fahrzeugpapiere und Autoschlüssel in den Tresor eingeworfen. Auch wurden vor Übernahme nur vorhandene Lackschäden protokolliert, einen Blick in den Motorraum fand in meiner Gegenwart nicht statt. Als ich dann heute Morgen die Kaution in Höhe von 200 Euro abholen wollte, wurde mir dies aus geschildertem Grund verweigert.
Habe dann angefangen im Internet zu recherchieren, ob ich zur Haftung und der von AVIS verweigerten Rückgabe der hinterlegten Kaution etwas finde. Bin dann auf folgenden Link gestoßen, der euch vielleicht in eurem Fall weiterhelfen kann:
http://autokaufrecht.info/.../
Vielleicht hat auch mir jemand einen Rat, wie ich weiter vorgehen kann, denn ich habe wirklich nichts absichtlich oder unabsichtlich beschädigt oder es gab nicht das geringste Anzeichen, dass das Fahrzeug Kühlwasser verliert. Auch ist kein weiterer Schaden, z. B. am Motor aufgetreten und ich habe Zeugen, da ich nicht alleine unterwegs war. Den vom dortigen Mitarbeiter geäußerten Verdacht, der Schaden könnte durch Marder verursacht worden sein, habe ich sicherlich auch nicht selbst verursacht und hoffe, es stimmt, dass Mietwagen dagegen versichert seien und man den Schaden nicht selbst tragen muss. Siehe hier:
http://www.onewaygo.de/blog/allgemein/marderschutz-beim-mietwagen/
Fazit, ich kann jedem nur Raten, bei Übernahme eines Mietwagens, diesen nicht nur äußerlich, sondern auch "innerlich" GENAU zu überprüfen nur persönlich zurückzugeben !
Wünsche euch viel Glück !
Und was kommt als nächstes?
Eine Schadenersatzforderung wenn das Auto danach weniger Öl hat?
Oder wenn Scheibenwischwasser verbraucht wird?
Ich würde mich wegen dieser Kühlwasser-Geschichte auf jeden Fall wehren, sowas zu prüfen liegt in der Pflicht des Vermieters und kann dem Kunden einfach nicht berechnet werden wenn er normal mit dem Fahrzeug umgeht.
Ist es bei Avis eigentlich normal, dass man da eine Barkaution hinterlegt? Ist doch viel zu aufwändig
Was ist jetzt eigentlich der Schaden bzw. was wird dir vorgeworfen?
Ist der Motor nun heiß gelaufen oder nicht?
Wenn keine Warnmeldungen erschienen sind, dann dürfte zum einen der Kühlwasserstand nicht zu niedrig gewesen sein und der Motor auch nicht zu heiß.
Kühlerflüssigkeit kann man nachfüllen und dann damit ab in die Werkstatt zur Prüfung der undichten Stelle. Die können dann immer noch feststellen, ob ein Marderbiss die Ursache war.
Langsam scheint mir da ein System dahinter zu stehen. So oft, wie hier diese Fälle geschildert werden. Das lässt die Vermutung aufkommen, dass Schäden auf Kosten der Kunden evtl. mehrmals abgerechnet werden. Mir selbst ist es auch schon passiert, dass ein Schaden bei der Rückgabe ohne Protokoll auf meine Kosten abgerechnet wurde. Aber Vermutungen muss man beweisen.
Vielleicht kann man hier einmal eine Umfrage starten, wie oft Schäden bei Mietwagen von dem Verleiher auf Kosten der Kunden abgerechnet werden.
Ich mache vorab immer einen äußeren Check und überprüfe vor Abfahrt auch die Flüssigkeitsstände.
Habe letztens eine Anmietung bei Sixt verweigert weil der Kühlmittelstand kurz unter min lag, die Warnleuchte bleib jedoch noch aus.
Am Counter schaute man mich ganz entsetzt mit meinem Anliegen an, der MA meinte nur ich könne auch so fahren
Hab nur gesagt das er mal nen Blick in die BDA (egal welcher Hersteller) werfen soll was in so einem Fall zu tun ist!
Kurzum hab ich auf einen anderen Mietwagen bestanden! Dem hinzugerufenen Stationsleiter war es mehr als peinlich, nach 20min konnte ich einen anderen VW Sharan in empfang nehmen.
Außerdem steuer ich nach der Anmietung die erste Tanke an und überprüfe den Luftdruck.
Kostet vielleicht etwas Zeit aber letztendlich ist der Fahrer für sein Fahrzeug verantwortlich.
Wenn ich dann noch sehe wieviele Studenten bzw. externes Personal bei den Vermietern arbeiten mache ich lieber selber kurz noch einen Check...außerdem habe ich mir angewöhnt nur noch mit 0€ SB zu mieten...
Wenn du schon den Luftdruck überprüfst, überprüfe auch direkt den Tankfüllstand. Habe mir das auch angewöhnt und schon zweistellige Beträge nachgetankt, obwohl sie Tankuhr auf Maximum stand. Zumindest bei Sixt bekommt man den Betrag in der Regel problemlos vom Rechnungsbetrag abgezogen, wenn man es Nachweisen kann.
Ich kontrolliere auch immer die Schäden und habe schon mehrmals etwas nachtragen lassen.
Gruß
Simon
Die meisten Tankanzeigen reagieren erst ab ca. 100km von daher ist es ne Gute Idee.
Bei Privatanmietung habe ich dies 2-3 mal stichprobenartig gemacht und jedesmal für 4- 5€ getankt, ergo war der Tank voll.
Es ist doch mittlerweile so, dass alle VW mit minimalem Kühlflüssigkeitsstand ausgeliefert werden?!
Wenn dann auch noch Druck in das System kommt, ist es normal dass der Flüssigkeitsstand noch sinkt, aber natürlich liegt es an der Aufgabe der Vermieter, den Stand zu kontrollieren bzw. zu berichtigen.
Also immer ordentlich gucken, wenn man Ärger vermeiden will
Ja,bei Mietwagen erlebe ich generell oft, dass vom Vormieter eben nicht voll getankt wird, sondern nur bis zum Max - Strich. Da fehlen dann schon mal knapp 10 l.
Man hat aber nur eine Chance auf Erstattung, wenn man direkt nach Erhalt volltankt.
Das ist mir meist zu aufwändig, also gebe ich die Kisten dann auch genau auch so wieder ab und der nächste kann sich damit herumärgern.
Hi.
wurden bei der Übernahme Fotos gemacht ?
Ich rate jeden , bevor er den Mietwagen übernimmt, Photos zu machen.
Firmen wie Sixt, Europcar Avis und sonstige versuchen die Mieter über den Tisch zu ziehen.
Such der einen Anwalt und bezahle den Schaden erstmal nicht.
Bei mir steht noch ein Gerichtstermin aus...
werde aber berichten.
Gruss
Schlag1u
Es geht doch nichts über Pauschalisierungen.