- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- AXA oder HUK?
AXA oder HUK?
Hallo,
wie sind Eure Erfahrungen mit den beiden Versicherungen? Ich überlege, mein neues Auto zum neuen Versicherer zu schicken (AXA), weil da der Tarif von Bedingungen und Preis ziemlich gleich ist. Bei HUK (nicht HUK24) war ich bisher.
Wie sind Eure Erfahrungen mit den beiden?
HUK fand' ich im Service immer etwas pampig, aber mit freundlichem Nachdruck haben sie meist das getan, was sie mußten. Wegen des pampigen Services denke ich eben über den Wechsel nach, nur möchte ich nicht vom Regen in die Traufe :-)
Daher wäre ich über Infos dankbar. Vielleicht auch, wie die sich auf der Gegenseite beim Regulieren anstellen.
Ähnliche Themen
15 Antworten
Über die AXA gibt es mindestens einen, ich meine es waren sogar zwei Threads, mit ausführlichen Erfahrungen. Ist jedenfalls nur ein paar Tage her. Daher wirst du noch nicht einem die Board-Suche benutzen müssen, sondern einfach nur im Versicherungsforum ein bißchen runterscrollen und ggf. sogar die zweite Seite der Übersicht aufrufen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Über die AXA gibt es mindestens einen, ich meine es waren sogar zwei Threads, mit ausführlichen Erfahrungen. Ist jedenfalls nur ein paar Tage her. Daher wirst du noch nicht einem die Board-Suche benutzen müssen, sondern einfach nur im Versicherungsforum ein bißchen runterscrollen und ggf. sogar die zweite Seite der Übersicht aufrufen müssen.
Danke für den Hinweis - das einzige, was ich gefunden hatte, war einer, der geschimpft hat, keine Tarifanpassung zu finden....
Die AXA hat verschiedene Tarifwerke.
Aufpassen, die Leistungen sind unterschiedlich.
Da gibt es im Billigtarif versteckte Selbstbehalte u.a.m..
@MAD.
Die versteckten Selbstbeteiligungen, die Du ansprichst beziehen sich ausschliesslich auf den Fall, wenn eine nicht im Vertrag genannte Person das Fahrzeug bewegt und ein Unfall eintritt. Dann wird die SB als "Strafe" um 1000,-- Euros erhöht.
Gleiches gilt, wenn als nächtlicher Stellplatz Garage angegeben worden ist und Du das Auto draussen stehen lässt und ein Schden eintritt, der in der Garage nicht passiert wäre. Auch hier steigt die SB entsprechend an.
Insofern sind die Tarifbedingungen zur HUK nicht unterschiedlich und versteckte SB en gibt es auch nicht, wenn Du die Antragsfragen ehrlich beantwortest.
Andere Versicherungen arbeiten in diesen Fällen mit Strafprämien von einem Jahresbeitrag, was auf´s gleich rauskommt.
Bye
Newbie
Mal ein paar Auszüge:
Neuwertentschädigung:
AXA - die Alternative: 0 Monate
HUK24 Basis: 6 Monate
Sonderausstattung:
AXA - die Alternative: 1.000 EUR
HUK24 Basis: 3.000 EUR
Haarwildschäden außer § 2 BundesJagdGesetz (Nachtrag) :
AXA - die Alternative: nicht versichert
HUK24 Basis: versichert, nicht jedoch Nutztiere
tbc
Hi Mad,
zu Deinem Posting kurz gesagt: JA, JA, NEIN.
Soll heissen, Neuwertentschädigung und Mehrwerte am Fahrzeug sind so wie Du es sagst bei der Alternativen.
Die Haarwildschäden werden jedoch bezahlt. Insofern ist Deine Aussage nicht korrekt.
Wer sich ein neues Auto kauft sollte, und hier sind wir einer Meinung denke ich, nicht an der Versicherung sparen. Hier sind solche Dinge wie Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko, GAP Deckung bei Leasing, Neuwertenschädigung etc. in meinen Augen sehr wichtig. Wer hier spart, spart ggf. am falschen Ende.
Bloss dafür haben die Versicherer (u.a. auch HUK, AXA und Allianz etc..) einen passenden Tarif. Da ist man m.M.n. weder mit der HUK 24 noch mit der AXA Alternativ richtig beraten (im wahrsten Sinne des Wortes)
Für den Fahrer, der einfach Haftpflicht und Teilkasko für ein etwas älteres Auto haben möchte, sind beide gut geeignet. Unterschied: Die HUK bekommst Du nur online, die AXA Alternativ auch beim Vertreter/Makler um die Ecke UND online. Die normale HUK natürlich ebenso.
Bye
Newbie
P.S.: Wäre schön, wenn Du die Aussage bezüglich der versteckten Selbstbehalte korrigieren könntest. Da es die nicht bei AXA gibt, führt dies nur zur Verwirrung von TobiV70, der ja die Unterschiede erfahren wollte.
Hier mal die Meinung eines Kollegen
Zitat:
. TB ab 01.05.2005:
Die Einschränkungen sehe ich hauptsächlich in folgenden Punkten:
- Zubehör (Stereoanlage, Navi etc) nur bis 1.000 EUR mitversichert
- keine Neuwertentschädigung
- Zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR bei Wildunfall (Haarwild Bundesjagdgesetz)
- Zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR falls ein nicht angezeigter Fahrer einen Unfall verursacht
- Zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR falls der Wagen nachts nicht in der Garage steht und ein Schaden entsteht, der in der Garage nicht passiert wäre
- schlechtere Rückstufung im Schadensfall z.B. in der Vollkasko von SF 7 nach SF 3
Meine zuvor gemachten Angaben habe ich aus der führenden Vergleichssoftware entnommen.
Die SBs in bezug auf Verletzung der vorvertraglichen Risikoanzeigen habe ich bewusst weggelassen.
Sie stellen letzlich keine Sublimits dar die bei vertragsgemäßer Risikosituation eintreten.
Hallo Mad,
zu der Meinung des Kollegen habe ich ja schonmal etwas geschrieben. Freundlich ausgedrückt möchte ich dazu sagen, dass Versicherungsbedingungen ziemlich "verklausuliert" sind und missverstanden werden können.
Zubehör bis 1000,-- Euro, keine Neuwagenentschädigung, andere Rückstufungstabellen (die übrigens nicht nur die AXA bei den neuen Tarifen anders gestaltet hat), alles ok und teile ich Deine Meinung.
Die SB´en sind Vertragsstrafen, wie Du ja schon richtig beschrieben hast, und treffen so in der ein oder anderen Form auch auf die weiteren Versicherer zu. Mal mit der erhöhten SB, mal mit Strafprämien. Da ist die AXA für den geeigneten Kundenkreis m.M.n. so gut oder schlecht, wie die anderen.
Aber dass angeblich keine Haarwildschäden bezahlt werden ist schon eine heftige Aussage der Vergleichssoftware. Mir ist das selbst in den alten TB´s nicht bekannt. Ich werde aber gerne mal nachschauen und Dir die Info geben.
Sollte die Vergleichssoftware da wirklich so daneben liegen, würde ich mir schnellsten überlegen (Beraterhaftung) ob da noch weitere Bugs drin sein könnten.
LG Newbie
P.S.: Wenn ich die Infos zu den TB´s habe melde ich mich bei Dir
Haarwildschäden nach & 2 Bundesjagdschutzgesetz sind enthalten.
Sonstiges Haarwild und/oder andere Wirbeltiere nicht.
http://www.n-tv.de/359196.html
Vor meiner Haustür wurde dieses Jahr ein aus dem Zoo entlaufener Wolf überfahren.
Neben 2.000 EUR Schaden am Auto war auch noch der Urlaubsflug in die Karibik weg.
Dumm gelaufen für den Autofahrer, Zoo und TK waren nicht leistungspflichtig.
Was auch im Pott öfters passiert:
Du nimmst mit 100 auf der BAB einen Fasan mit.
Fliegt der in die Scheibe zahlt die TK den Glasschaden,
ansonsten gehst Du leer aus.
Ich könnte Dir ein Boxterfoto vorlegen, da steckt der Fasan in der Heckscheibe.
Ist bei über 200 von Vorne reingeflogen und der Innenraum sieht entsprechend aus ...
Bezahlt wird von der TK nur das Glas.
Fliegt das Vieh nur gegen die Karosse, sieht es wiederum mit der TK entsprechend schlecht aus.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von SaabNewbie
(...)Unterschied: Die HUK bekommst Du nur online, die AXA Alternativ auch beim Vertreter/Makler um die Ecke UND online. Die normale HUK natürlich ebenso.(..)
büsschen falsch - auch beim Vertreter der Coburger bekommst du beide Tarife - nur nicht mit dem entsprechenden Online-Abschlag (meist ohnehin nicht nennenswert)
Grüße
Schreddi
Garagentarif
Moin,
heißt Garagentarif nicht, daß das Auto _hauptsächlich_ in der Garage steht, von Ausnahmefällen abgesehen.
Beispiel: Das Auto steht in meiner Wohnung in der Garage, wenn ich bei meiner Freundin bin, dann nicht. Laut Makler wäre das auch ok so.
Grundsätzlich ja.
Allerdings können im Kleingedruckten Überraschungen lauern, s.o.
Die AXA hat drei verschiedene Tarifwerke, also aufpassen welcher zum Tragen kommt.
Hi Mad,
klar, mit dem Fasan hast Du Recht, ist ja auch federvieh und kein Haarwild. Denke aber, dass dann die anderen "einfachen" Versicherungen ebenso nicht zahlen werden (lasse mich aber gerne eines besseren belehren).
Zum Thema Boxter und Fasan : wer Porsche fährt und sich keine gute Versicherung leisten will/kann, macht irgendwas verkehrt. Just my 2 Cents.
@Tobi:
Garage bedeutet, wenn Du ZUHAUSE bist, dann muss Dein Auto über nacht in die Garage. Bei der Freundin spielt es keine Rolle, da ist ja nicht Dein Zuhause und demnach darfst Du den Wagen auch auf der Strasse abstellen.
LG
Newbie
Zitat:
Original geschrieben von SaabNewbie
Garage bedeutet, wenn Du ZUHAUSE bist, dann muss Dein Auto über nacht in die Garage.
Ja, so hatte das der Makler auch erklärt. Ich hoffe, kurzzeitiges Abstellen bis zu ein / zwei Stunden außerhalb der Garage ist auch nicht böse...
Gibt es denn irgendwo einen automatischen Vergleich der Bedingungen HUK Classic / AXA "High-End"? Oder muß ich mich wörtlich durch die mittlerweile mit Mühe eroberten, ordnerfüllenden, nicht zwangsläufig in klarem, verständlichen und vorallem eindeutigen deutsch geschriebenen Bedingungen kämpfen?