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B-Führerschein mit 17, A mit 18 - Kulanz der Fahrschulen bei Theorie und Gebühren

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 5:23

Hallo zusammen,

als man den Autoführerschein erst mit 18 Jahren gemacht hat, ist man nur einmal im Theorieunterricht gesessen. D. h., man musste sich nicht noch einmal gesondert für Motorrad in den Theorieunterricht begeben; ausgenommen die speziellen Motorrad-Theorieeinheiten. Ebenso hat man meines Erachtens nicht viel mehr Grundgebühr in der Fahrschule bezahlt, wenn man Motorrad mitgemacht hat. Genau weiß ich das allerdings nicht. Bei meiner Fahrschule hatte ich einen Rabatt bekommen, weil ich mit 15 und 16 Jahren schon da war.

Heute ist es ja so, dass man den Führerschein mit 17 macht und dann den Motorradschein eben noch nicht beginnen kann. Allein schon, weil man die Prüfungen - so war es zumindest früher - ja erst drei Monate (Theorie) bzw. einen Monat (Praxis) vor dem Geburtstag ablegen darf. D. h. also, dass man jetzt mit 18 Jahren wegen dem A-Schein noch einmal in den Theorieunterricht muss; zumindest mit reduzierter Stundenzahl, weil man ja jetzt schon im Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist. Theorieprüfung muss man jetzt auch doppelt machen.

Hat jemand Erfahrungen - vielleicht aus eigener Hand oder schon von den Kindern - wie die Fahrschulen das ganze handhaben? "Zwingen" die die Schüler dann noch einmal in den Theorieunterricht oder drücken die da beide Augen zu, weil der Unterricht ja erst ein Jahr her ist? Dass man wenigstens in die Motorrad-Theoriestunden sollte, ist eine andere Sache. - So manche Fahrschule nimmt es mit den Pflichttheoriestunden ja sowieso nicht so genau. Zumindest in meiner hatte das damals niemand kontrolliert.

Und wie sieht es eigentlich mit der Grundgebühr aus? Verlangen die Fahrschulen jetzt noch einmal richtig Geld? Oder geben sie einen großzügigen Rabatt, wenn man mit 18 wegen Motorrad noch einmal kommt? Denkbar wäre ja auch, dass das gleich alles beim B-Schein abgerechnet wird getreu dem Motto "Und wenn Du dann wegen Motorrad kommst, zahlst Du nicht noch einmal extra Grundgebühr".

Wie sieht das heutzutage aus? Würde mich echt einmal interessieren.

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16 Antworten

Ich weiss nicht wo das Problem ist? Die Vorteile schon mit 17 Begleitet fahren zu dürfen liegen doch auf der Hand. Möchtest du Motorrad mitmachen, so darf die Theorie bis zum Prüfungsabschluss max. 1Jahr alt sein. Sprich du machst mit 17 deinen FS B und gleich die theorie für A mit. dann gibts halt 3Monate weniger BF17.

Hintergrund ist einfach, dass du beim Führerscheinantrag die Klassen angeben musst. also selbst wenn du 3monate alte theorie hast, musst du beim späteren Antrag nochmal die Theorie machen.

Böse hört sich jetzt eine andere Version an. Mach doch mit 15,5 den A1. Dann kannst du schon vorher fahren. Dann nicht mit 16,5 sondern erst mit 17 den FS-Antrag auf A und B machen.

Das hört sich jetzt so an, als ob die geschaffenen Vorteile des BF17 nicht genug sind...

in dem alter 2x in der Theorie sitzen hat schon vorteile. Ich habe den A1 mit 6 Fehlern bestanden, den B mit 4 und den A-direkt mit 28 mit 0-Fehlern.

Hey!

Bei mir war zwischen B und A mehr als ein Jahr und trotzdem musste ich nur die speziellen Motorradstunden machen. Das ging aber nur, weil die Fahrschule die selbe war, wie bei meinem Autoführerschein (reine Kulanz der Fahrschule).

Rabatt gabs nur wenig und das obwohl nicht nur ich, sondern auch meine Schwester und mein jüngerer Bruder ihren Führerschein bei der gleichen Fahrschule gemacht haben.

vg, Basti

Zitat:

Original geschrieben von Basti311

[...] Rabatt gabs nur wenig und das obwohl nicht nur ich, sondern auch meine Schwester und mein jüngerer Bruder ihren Führerschein bei der gleichen Fahrschule gemacht haben.

Rabatt hängt von der Fahrschule und dem eigenen Verhandlungsgeschick ab.

Ein Bekannter von mir musste für Klasse B und A beschränkt keine Grundgebühr (Theorieunterricht) bei seiner Fahrschule abdrücken. Er hatte den A1 zuvor dort erworben.

Als ich das gleiche bei der Fahrschule versucht habe bei welcher ich vor fast 20 Jahren meinen Klasse 3 erworben habe: Die Chefin von damals ist heute noch aktiv, nur sieht sie inzwischen wie ein Shar-Pei aus... *schauder*

Rabatt? Gibt es keinen. Dafür ziemlich pamig die Ansage, dass jeder den vollen Satz zahlen muss. Zudem hat sie mir falsch vorgerechnet wie viele Fahrstunden auf mich zukommen. Mein Hinweis auf weniger Pflichtfahrstunden bei Vorbesitz A1 -> »Sie müssen alle Pflichtfahrten machen wie jeder andere auch«. Vermutlich wollte sie die rechtlich nicht notwendigen 6 weiteren Stunden um sich mal ein neues Inventar kaufen zu können? Die Tische im Unterrichtsraum sahen noch so aus wie damals - nur noch abgegriffener... :D

Fazit: Umschauen, sich über den Ruf der Fahrschule schlau machen und dann die Wahl treffen.

Der Theorieunterricht ist übrigens der Fahrschule relativ egal. Die Stunden werden so oder so gehalten. Ob da nun einer mehr drinsitzt oder nicht. Es geht wohl eher darum wie die Grundgebühr berechnet wird. Aber: Mischkalkulation der Fahrschule. Die haben ja neben den Fahrstunden auch noch weitere Kosten als Sprit und das Gehalt vom Fahrlehrer.

Grüße, Martin

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 11:24

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ich weiss nicht wo das Problem ist? Die Vorteile schon mit 17 Begleitet fahren zu dürfen liegen doch auf der Hand.

Ich habe mich auch nicht über das Begleitete Fahren mit 17 beschwert; eigentlich habe ich mich gar nicht beschwert.

Mich interessiert einfach, wie es jetzt in Fahrschulen abläuft bzw. wie sich da die einzelnen Fahrschulen auf die geänderte Situation eingestellt haben. Letztendlich ist es auch interessant zu erfahren, ob die Fahrschulen jetzt versuchen, doppelte Grundgebühr zu kassieren etc.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Möchtest du Motorrad mitmachen, so darf die Theorie bis zum Prüfungsabschluss max. 1Jahr alt sein. Sprich du machst mit 17 deinen FS B und gleich die theorie für A mit. dann gibts halt 3Monate weniger BF17.

Hintergrund ist einfach, dass du beim Führerscheinantrag die Klassen angeben musst. also selbst wenn du 3monate alte theorie hast, musst du beim späteren Antrag nochmal die Theorie machen.

Gleich zwei mal falsch und einmal in manchen Fällen unpraktikabel: Zum einen darf der Führerscheinantrag erst ein halbes Jahr vor dem Geburtstag gestellt werden. D. h., für Klasse A erst mit 17,5 Jahren. Zum anderen darf die Theorieprüfung für Klasse A erst drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Dies wurde übrigens im Ausgangspost von mir bereits erwähnt. - Und selbst wenn es diese Restriktionen nicht gäbe, wäre es auch nur im Idealfall eine Lösung, erst mit 17 Jahren und 3 Monaten die Theorieprüfung zu machen, damit man dann nach dem 18. Geburtstag noch drei Monate Zeit für die praktische Motorradprüfung hat. Wenn jemand auf den Winter zu oder im Winter Geburtstag hat, kann er auch nicht in den ersten drei Monaten nach dem 18. Geburtstag die praktische Motorradausbildung absolvieren, weil - je nach Region - die Fahrschulen im Winter keinen Motorradunterricht machen.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

[...] Letztendlich ist es auch interessant zu erfahren, ob die Fahrschulen jetzt versuchen, doppelte Grundgebühr zu kassieren etc. [...]

Siehe oben. Da die Grundgebühr sowieso sehr unterschiedlich ausfällt -> Angebote einholen und vergleichen.

Was in Berlin xx Euro kostet, kostet in München yy Euro und in Erfurt vielleicht gar nichts.

Grüße, Martin

Die ganze Geschichte hier ist in sofern lächerlich, da der Vorteil des BF17 nicht als Vorteil gesehn wird. Einfach den FS zum 18. Geburtstag machen und einmal die Anmeldung und die Behördengänge sparen. Und am besten den Motorradschein auch noch sein lassen, so kann man weiter sparen.

Wenn du alle Daten zusammen hast, musst du hier nicht mehr fragen. Wenn es nicht möglich ist, beides zu machen, macht man es halt nacheinander. Und wenn es zuviel Geld ist, muss man es halt sein lassen.

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

[...] Letztendlich ist es auch interessant zu erfahren, ob die Fahrschulen jetzt versuchen, doppelte Grundgebühr zu kassieren etc. [...]

Siehe oben. Da die Grundgebühr sowieso sehr unterschiedlich ausfällt -> Angebote einholen und vergleichen.

Was in Berlin xx Euro kostet, kostet in München yy Euro und in Erfurt vielleicht gar nichts.

Grüße, Martin

Ich habe von Marktwirtschaft schon einmal etwas gehört ;)

Ich brauch' weder einen Führerschein noch eine Fahrschule. Aber mich interessiert es - wie so Vieles - einfach.

Mir geht es nicht um Preisvergleiche o. ä. - Mich interessieren einfach die Erfahrungen, wie die einzelnen Fahschulen das so handhaben. - Und bei einer Umfrage mit vielen Teilnehmern bzw. bei vielen Antworten hier im Thread kann man schon herauslesen, wie das heutzutage ungefähr gehandhabt wird.

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Die ganze Geschichte hier ist in sofern lächerlich, da der Vorteil des BF17 nicht als Vorteil gesehn wird. Einfach den FS zum 18. Geburtstag machen und einmal die Anmeldung und die Behördengänge sparen. Und am besten den Motorradschein auch noch sein lassen, so kann man weiter sparen.

Wenn du alle Daten zusammen hast, musst du hier nicht mehr fragen. Wenn es nicht möglich ist, beides zu machen, macht man es halt nacheinander. Und wenn es zuviel Geld ist, muss man es halt sein lassen.

Sorry, aber Du schreibst einfach am Thema vorbei. :rolleyes:

am 24. Juni 2012 um 13:12

Ich kann jetzt nur was dazu aus der Sicht eines "Nachmachers" mit Klasse 3 sagen: die Möglichkeit zur Kulanz ist meist schon rein rechtlich nicht gegeben, und selbst wenn man wie ich missmutig betont, dass man die 6 B-Theorieeinheiten für sinnfrei hält, ziehen sie sich eben auf die gesetzlichen Vorgaben zurück. Ist ja auch klar; wenn die einem irgendwas "erlassen" kann das einiges an Ärger für sie bedeuten. Da die Aufsichtsorgane kein Auge zudrücken, kann das die Fahrschule schlecht tun.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

[...] Mir geht es nicht um Preisvergleiche o. ä. - Mich interessieren einfach die Erfahrungen, wie die einzelnen Fahschulen das so handhaben. - Und bei einer Umfrage mit vielen Teilnehmern bzw. bei vielen Antworten hier im Thread kann man schon herauslesen, wie das heutzutage ungefähr gehandhabt wird.

Was du dabei übersiehst - und ich dir vermitteln will: Was z.B. direkt bei dir vor der Haustüre gilt, sieht in 50 km Entfernung schon wieder anders aus.

Zum Anschauen:

www.ybrfreun.de - Kosten für die Klasse »A«

Knapp 400 Euro Unterschied für die gleiche Leistung bei mutmaßlich identischer Anzahl der benötigten/verordneten Fahrstunden für die Erweiterung von A1 auf A. Und das nicht einmal in einem Radius von 20 km.

Wie dann die Kulanz/nicht-Kulanz beim Sonderfall BF17 zu A2 aussehen wird -> das kannst nur du selbst erfahren bzw. erfragen. Dir hilft es wenig wenn in ganz Deutschland alle billiger davonkommen wenn du es nicht tust. ;)

Grüße, Martin

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

[...] Mir geht es nicht um Preisvergleiche o. ä. - Mich interessieren einfach die Erfahrungen, wie die einzelnen Fahschulen das so handhaben. - Und bei einer Umfrage mit vielen Teilnehmern bzw. bei vielen Antworten hier im Thread kann man schon herauslesen, wie das heutzutage ungefähr gehandhabt wird.

Was du dabei übersiehst - und ich dir vermitteln will: Was z.B. direkt bei dir vor der Haustüre gilt, sieht in 50 km Entfernung schon wieder anders aus.

Ach Leute. Normalerweise bin ich schon in der Lage, mich so auszudrücken, dass ich auch verstanden werde. Ich weiß nicht, ob es gerade am heißen Wetter oder an was auch immer liegt.

Ich schreibe ganz eindeutig "Mir geht es nicht um Preisvergleiche o. ä." und darauf bekomme ich die Antwort, dass in 50 km Entfernung das Preisniveau ganz anders sein kann. - Sorry, aber das weiß ich doch alles selbst und glücklicherweise habe ich meine Führerscheinklassen schon seit vielen Jahren (wie schon angedeutet).

Mir geht es doch nur um die einfache banale Frage, was sich beim Motorrad-Führerschein jetzt vom Ablauf und den Kosten verändert hat. Einfach so Fragen wie, ob die Fahrschulen jetzt noch einmal bei der Grundgebühr beim Motorrad zulangen (was sie früher nicht konnten) oder ob sie in der Regel nichts verlangen. Oder eben so Fragen, ob die Fahrschulen beim Theorieunterricht dann beide Augen zudrücken (owohl sie es gesetzlich sicherlich einhalten müssten).

Auch wenn es beachtliche regionale Preisunterschiede gibt, ist doch trotzdem vieles identisch: Fahrschulen verlangen Grundgebühr, normale Fahrstunden kosten oft weniger als Sonderfahrten, Motorradfahrten kosten mehr weil zwei Fahrzeuge im Einsatz sind, für die Vorstellungen zu den Prüfungen verlangt man Geld usw. - Trotz großer Preisunterschiede sind viele Kostenpositionen identisch.

Ich frage hier nur danach, wie die Fahrschulen das jetzt beim Motorrad mit 18 so handhaben. Der eine unterstellt mir, ich würde das Begleitetende Fahren mit 17 kritisieren bzw. die Vorteile nicht anerkennen. Der andere will mich für Preisunterschiede sensibilisieren...

Sorry, aber ich verstehe es nicht, weshalb man sich nicht einfach an das Thema halten kann. :rolleyes:

Was sollen die Fahrschulen an Augen zudrücken? Du hast die Zahlen doch selbst vorgetragen. Du sitzt mit 16,5 jahren bei der Fahrschule. Nutzt den Vorteil des BF17. Und nach einem gutem Jahr willst du nochmal Theorie umsonst haben? Du nutzt doch wieder die Dienstleistung der Fahrschule...! Wenn ich überlege, dass meine Theorie 35€ gekostet hat, andere fahrschulen weit mehr als 150€ nehmen, geht das ganze Thema unten durch. Es langt keiner zusätzlich hin, der Kunde verlangt wieder eine Dienstleistung. und das für eine Spass- und Freizeitklasse.

Zusammengefasst ist es kein Thema. Lass den BF17 weg, dann kann man auch wieder beide klassen zusammenmachen...

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

[...] Mir geht es doch nur um die einfache banale Frage, was sich beim Motorrad-Führerschein jetzt vom Ablauf und den Kosten verändert hat. [...]

Er wurde in den letzten Jahren teurer. Genauso wie alle anderen Klassen auch.

Ich verstehe noch immer nicht was du willst:

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Einfach so Fragen wie, ob die Fahrschulen jetzt noch einmal bei der Grundgebühr beim Motorrad zulangen (was sie früher nicht konnten) oder ob sie in der Regel nichts verlangen. Oder eben so Fragen, ob die Fahrschulen beim Theorieunterricht dann beide Augen zudrücken (owohl sie es gesetzlich sicherlich einhalten müssten).

Aber natürlich konnten sie früher bei der Grundgebühr zulangen. Wer seine Klasse 3 im Winter erworben hat und die Klasse 1 dann im nächsten Frühjahr -> noch mal Grundgebühr. War ganz normal. Oder eben Rabatt von wegen guter Kunde und so.

Ebenso ist deine Frage wegen dem Theorieunterricht sinnfrei - wie oben schon geschrieben. Dem Fahrlehrer ist es relativ egal ob er vor 5 oder 6 Personen was vom Stoppschild und den Ampeln erzählt. Entweder er will die Grundgebühr haben oder eben nicht.

Der Schüler kann so oft wie er will durch die Theorieprüfung durchfallen. Ist reine Lernsache, fällt nicht mal auf die Fahrschule zurück. Wer nicht lernen will, der fällt eben durch.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Auch wenn es beachtliche regionale Preisunterschiede gibt, [...] Trotz großer Preisunterschiede sind viele Kostenpositionen identisch.

Ich frage hier nur danach, wie die Fahrschulen das jetzt beim Motorrad mit 18 so handhaben. Der eine unterstellt mir, ich würde das Begleitetende Fahren mit 17 kritisieren bzw. die Vorteile nicht anerkennen. Der andere will mich für Preisunterschiede sensibilisieren...

Weil du deine Frage nicht konkret genug stellst.

Mal als Beispiel:

Kostet eine Ausbildung mit BF17 und anschließendem A nach einem halben Jahr mehr als B und A direkt zusammen?

Antwort: »Ja - wenn die Fahrschule noch einmal Grundgebühr verlangt. Wenn nicht, dann nicht. Dann kommen nur die doppelten Kosten für das Ausstellen des Führerscheins auf dich zu.«

Kostet ein Führerschein 2012 mehr als einer 2010?

Antwort: »Ja - wenn die Fahrschule seit dem die Kosten für Grundgebühr/Fahrstunden und Unterrichtsmaterial erhöht hat. Falls nicht, nicht. Abgesehen von der Theorieprüfung. Die wurde teurer weil sie jetzt bundesweit einheitlich am PC ist«.

Sind hier alle im Forum doof?

Anwtort: »Nein - aber der ganz normale Wahnsinn hat bei vielen schon ziemlich an den Nerven genagt.«

Grüße, Martin

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 21:30

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Aber natürlich konnten sie früher bei der Grundgebühr zulangen. Wer seine Klasse 3 im Winter erworben hat und die Klasse 1 dann im nächsten Frühjahr -> noch mal Grundgebühr. War ganz normal. Oder eben Rabatt von wegen guter Kunde und so.

Das höre ich zum aller ersten Mal. Wer Auto im Winter macht und weiß, dass im nächsten Frühjahr Motorrad folgt, macht doch gleich Auto- und Motorradtheorie zusammen. Insbesondere wird er nur eine Theorieprüfung mit den Motorrad-Zusatzfragen ablegen.

Den Rest, den Du erwähnst, ist ein Vortrag über allgemeine Preisgestaltung im Laufe der Zeit.

Noch einmal: Dass das jede Fahrschule handhaben kann, wie sie will und das von Ort zu Ort verschieden ist, ist doch vollkommen klar.

Es gibt aber machmal Dinge und Gepflogenheiten, die sich allgemein früher oder später durchsetzen.

Damit belasse ich es bei meiner Fragestellung, da wir uns hier nur noch im Kreis drehen. Die Argumente sind ausgetauscht.

Gerne höre ich noch weitere Meinungen; z. B. von Leuten, die erst vor kurzem mit 17 und 18 die Führerscheine gemacht haben oder von Bekannten von denen. Auch wer sonst Einblick hat, kann es hier gerne mitteilen.

Aber bitte keine Vorträge mehr über Marktwirtschaft, individuelle Preisgestaltung und "die eine Fahrschule so und die andere so" ...

 

 

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