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BAFA-Förderung für 530e - Nettolistenpreis falsch

BMW 5er G30
Themenstarteram 20. September 2021 um 6:27

Hallo zusammen,

zu dem Thema konnte ich nur ein paar alte Threads finden, daher ein neuer dazu:

Ich erhalte diese Woche meinen 530e (G30) und wollte mich bereits mal schlau machen, wie ich die Förderung des BAFA erhalte und wie der Antrag aussieht, etc.

Dort wird einem dann ja mitgeteilt, dass ausschließlich die auf der "Liste der förderfähigen Fahrzeuge" stehenden Modelle eine Förderung erhalten können und der Nettolistenpreis auf der Rechnung, exakt mit dem übereinstimmen muss, den das BAFA in seiner Liste aufführt.

Nun steht in der aktuellen BAFA-Liste (Stand 14.09.2021 laut PDF) für den 530e Limousine (ab 07/2020, Typ: 11AG) ein NLP von 47.226,89€

Auf meiner Auftragsbestätigung vom April dagegen, kostet der Wagen im NLP 48.571,43€

Ich habe das im Konfigurator geprüft und sehe dort für den Plug-In 530e ebenfalls diesen NLP für das Basismodell.

Hat jemand für einen vor kurzem zugelassenen 530e mit diesem NLP auch die Förderung beantragt und dort ging es problemlos durch, trotz dieser Abweichung zur BAFA Liste?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

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28 Antworten

Dachte für die Förderung ist entscheidend ob das Basismodell unter 65k netto liegt und die Umweltkriterien erfüllt. Warum sollte dann eine geringfügige Preiserhöhung in dem Bereich durch den Hersteller zu einer Ablehnung führen?

Themenstarteram 20. September 2021 um 7:01

Da hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber wenn man sich auf der BAFA-Seite so die Hinweise und "wenns und abers" durchliest, bekommt man auch irgendwie das Gefühl, dass man es dem Antragsteller so unangenehm wie möglich machen will.

Allein schon der Hinweis, dass eine Antragsstellung erst nach Zulassung des Fahrzeugs möglich ist und automatisch die Förderfähigkeit verloren geht, wenn man den Antrag vor der Zulassung einreichen würde, finde ich sehr fragwürdig.

Aus welchem Grund wird sowas bitte gemacht?

Und dann noch der explizite Hinweis, dass auf der Rechnung zwingend zu erkennen sein muss, dass der Umweltbonus-Anteil des Herstellers in den Kaufpreis eingeflossen ist -> Ansonsten verliert man die Förderung automatisch.

Finde ich alles sehr dubios und "einschüchternd" formuliert, daher würde es mich nicht wundern, wenn man bei einem NLP, der nicht mit dem des BAFA übereinstimmt, ebenfalls direkt die Förderfähigkeit in Frage stellt.

Zitat:

@taino1909 schrieb am 20. September 2021 um 09:01:29 Uhr:

Allein schon der Hinweis, dass eine Antragsstellung erst nach Zulassung des Fahrzeugs möglich ist und automatisch die Förderfähigkeit verloren geht, wenn man den Antrag vor der Zulassung einreichen würde, finde ich sehr fragwürdig.

Aus welchem Grund wird sowas bitte gemacht?

Damit sichergestellt wird, dass du das Auto auch nutzt und nicht nur eine "Luftbuchung" ist. Kontrolle durch die Zulassungsstelle (dritte Partei).

Zitat:

@taino1909 schrieb am 20. September 2021 um 09:01:29 Uhr:

Und dann noch der explizite Hinweis, dass auf der Rechnung zwingend zu erkennen sein muss, dass der Umweltbonus-Anteil des Herstellers in den Kaufpreis eingeflossen ist -> Ansonsten verliert man die Förderung automatisch.

Natürlich muss sichergestellt werden, dass auch der Hersteller sich an die Absprachen handelt und den Bonus garantiert hat. Sonst wird ja nur der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Das soll verhindert werden.

Natürlich unbefriedigend, dass alles auf Endkunden abgewälzt wird, aber gut der will ja auch die Kohle.

Bei deinem Thema sehe ich aber nun wirklich kein Problem.

Themenstarteram 20. September 2021 um 9:02

Dass man natürlich sicherstellen will, dass das Auto auch wirklich genutzt wird, finde ich absolut legitim.

Jemandem dann aber auch im Nachhinein eine Förderung zu verwehren, nur weil er aus welchem Grund auch immer bereits vorher den Antrag gestellt hat, finde ich etwas fragwürdig.

Er hat ja schließlich trotzdem ein förderfähiges Fahrzeug erworben.

Aber gut, dann werde ich mal am Wochenende den Antrag stellen und sehen ob da alles durch geht.

Finde auch die Förderhöhe etwas intransparent.

Auf der BAFA Seite wird von 3.750€ gesprochen. Gleichzeitig gibt es auf der Seite der Bundesregierung einen Artikel, dass die Förderung für Plug-Ins über 40k NLP auf 5.625€ erhöht wurde:

https://www.bundesregierung.de/.../...fuer-elektroautos-erhoeht-369482

Oder ist damit gemeint, dass der Herstelleranteil 1.875€ beträgt und man dann über den Antrag entsprechend die 3.750€ vom Staat erhält?

Das ist die gesamte Höhe: Herdteller plus Bund. Passt alles.

Themenstarteram 22. September 2021 um 11:52

So, ich habe jetzt mit dem BAFA telefoniert.

Eine freundliche Dame erklärte mir, dass die Listenpreise von BMW an das BAFA gemeldet werden müssen.

Wenn BMW das nicht tut und man eine Rechnung mit einem abweichenden NLP als dem, der in deren Liste der förderfähigen Fahrzeuge verzeichnet ist, einreicht, wird man definitiv abgelehnt.

Es ist nur in Ordnung, wenn der NLP geringer ist, als dort angegeben, nicht aber wenn er höher ist. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wenn man innerhalb des Preiskorridors von 40.000€ bis 65.000€ bleibt.

Ist der NLP höher als in der BAFA Liste, bekommt man definitiv Probleme.

Das ist wie gesagt die Auskunft direkt aus dem Bundesamt und das finde ich ehrlich gesagt wieder mal ein Armutszeugnis von BMW, dass man dort diese Anpassungen (die ja schon vor Monaten gemacht wurden auch für viele andere förderfähige Modelle) nicht an das BAFA gesendet hat.

Ich werde mich jetzt mit der BMW Kundenbetreuung in München in Verbindung setzen und dort mal nachfragen, was da nun wieder schief gegangen ist und wann man gedenkt, diese Preise ans BAFA zu melden.

Was ein Laden...

Zitat:

@taino1909 schrieb am 22. September 2021 um 13:52:16 Uhr:

So, ich habe jetzt mit dem BAFA telefoniert.

Eine freundliche Dame erklärte mir, dass die Listenpreise von BMW an das BAFA gemeldet werden müssen.

Wenn BMW das nicht tut und man eine Rechnung mit einem abweichenden NLP als dem, der in deren Liste der förderfähigen Fahrzeuge verzeichnet ist, einreicht, wird man definitiv abgelehnt.

Es ist nur in Ordnung, wenn der NLP geringer ist, als dort angegeben, nicht aber wenn er höher ist. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wenn man innerhalb des Preiskorridors von 40.000€ bis 65.000€ bleibt.

Ist der NLP höher als in der BAFA Liste, bekommt man definitiv Probleme.

Sehr interessant. Ich bekomme diese Woche auch einen 530e, allerdings gebraucht aus 2021.

Da sieht es ja bei den Bedingungen etwas anders aus mit der Förderung.

80% vom Neupreis dürfen nicht überschritten werden, und max 15000km plus Gutachten km Stand etc.

ich werde aber bevor ich alles einreiche auch bei der Bafa anrufen, da man ja nur einen Antrag stellen darf. Stimmt was nicht, gibt es kein Geld.

Wenn das tatsächlich zutrifft (Mein Antrag wurde zusammen mit meinem Freundlichen schon Ende August eingereicht) dann darf BMW die Kohle rausrücken.

Themenstarteram 29. September 2021 um 6:16

Du hattest auf der Rechnung dann vermutlich auch die 48.571,43 als Basismodell NLP drauf stehen?

*Edit* jetzt gesehen dass du den G31 hast. Also dann müsstest du ja 50.420,17 € auf der Rechnung sehen, statt der in der BAFA Liste angegebenen 49075,63€ ?

Also ich gehe mittlerweile fast davon aus, dass die Anträge je nach dem welcher Sachbearbeiter am Werk ist durchgehen können, oder eben nicht.

Wenn es wirklich reihenweise Ablehnungen geben würde, müsste man doch davon schonmal gehört haben.

So richtig trauen, den Antrag schon zu stellen, tu ich mich aber dennoch nicht...

Muss ich mal schauen, wenn ich wieder in der Firma bin - kann jetzt aber eh nur noch abwarten.

Zitat:

@taino1909 schrieb am 29. September 2021 um 08:16:53 Uhr:

 

Wenn es wirklich reihenweise Ablehnungen geben würde, müsste man doch davon schonmal gehört haben.

So richtig trauen, den Antrag schon zu stellen, tu ich mich aber dennoch nicht...

Wenn es reihenweise Ablehnungen geben würde, wäre das wohl in der Presse. Das eine Menge Anträge wegen Fehlern abgelehnt werden dürfte klar sein.

Wenn der gebrauchte allerdings unter den 80% des VK brutto liegt, dürfte es kein Problem sein.

Bei Ablehnung Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. Anwalt. Meine Rechtschutz wird sich freuen.

Themenstarteram 10. Oktober 2021 um 15:29

Welcher Gebrauchte? Meiner ist ein Neuwagen. Oder was meintest du jetzt?

Zitat:

@taino1909 schrieb am 10. Oktober 2021 um 17:29:40 Uhr:

Welcher Gebrauchte? Meiner ist ein Neuwagen. Oder was meintest du jetzt?

Sorry, habe ich nicht richtig gelesen. Ich dachte es geht um einen gebrauchten so wie meiner.

@alpina100 Ich bekomme diese Woche auch meinen jungen Gebrauchten 530e und hab mir den BAFA Antrag mal angesehen. Wie verstehst du das bezüglich Kauf und Leasing, Finanzierung ist doch dann Kauf oder?

Was mir auch noch Kopfschmerzen bereitet ist das man einen Bruttolistenpreis angeben muss? Wird damit der ehemalige Neuwagenpreis gemeint?

Vielleicht weißt du ja mehr :)

Liebe Grüße

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