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BAFA Förderung in Verkaufspreis enthalten?
Hallo zusammen,
ich habe mich ausgiebig über den Kauf eines E-Autos (unter 40.000 €) und dessen Förderung informiert.
Wenn ich es richtig verstanden habe, zieht der Autohändlern 3.000 € vom Verkaufspreis ab und 6.000 € kann ich nach dem Kauf durch die BAFA zurückbekommen.
Jetzt habe ich einen Wagen gefunden (Verkaufspreis 39.080 €) und der Autohändler sagt mir, dass die 3.000 und die 6.000 € schon eingerechnet sind.
Kann das sein?
Die 6.000 muss ich doch „vorstrecken“ und nicht der Händler.
Wenn er Recht hat, müsste der Verkaufspreis bei 45.080 € liegen, oder?
Beste Grüße,
JJ
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28 Antworten
Hallo JJ,
ich hatte mal ein Angebot, bei dem der Händler die 6000 Euro vorstrecken wollte. Von daher könnte es theoretisch so sein. Ist aber sehr ungewöhnlich.
Vermutlich ist es eher ein unseriöses Lockangebot, bei dem der Händler nicht explizit erwähnt, das Du das Geld erst vorstrecken musst. Letztlich ist es zwar der endgültige Preis, aber unseriös kommuniziert. Vielleicht können wir Dir aber eine bessere Auskunft geben, wenn wir wissen, um welches Fahrzeug es sich handelt.
LG
Christian
Auf den mir bekannten Online-Plattformen für Neuwägen sind die 6000 Euro in der Regel schon im Endpreis mit drin.
Das steht dann aber auch irgendwo im Detail aufgelistet.
Es ist also nicht unüblich, dass die Umweltprämie der BAFA, die man selbst beantragen muss und erst nach Zulassung und erfolgreichem Antrag erhält, schon in den Kundenenpreis einkalkuliert werden.
Hauptsache, das wird mit dem Angebot klar kommuniziert.
Der Kaufvertrag mit dem Autohaus ist dann entsprechend um die 6000 Euro höher oder man findet irgendein anderes Konstrukt.
Soweit ich weiß, ist der Anspruch auf die Prämie aber nicht mehr abtretbar.
Zitat:
Soweit ich weiß, ist der Anspruch auf die Prämie aber nicht mehr abtretbar.
Und darüber hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Das heißt, wenn man Pech hat, bleibt man drauf sitzen. Aus diesem Grund wird meiner Erfahrung nach auch immer die Förderung als "Anzahlung" betitelt, also klar kommuniziert.
LG
Christian
Ja, da sind die Händler tatsächlich schmerzbefreit...
Und im Zweifel hat er es vergessen...
Das explizite Nachfragen ist Pflicht, da jeder macht was er will...
Einige Händler vergessen bei beworbenen Neuwagen dann auch so Angaben wie "hat ne Sammelzulassung für mehrere Monate, den können sie jetzt nicht haben - für wann brauchen Sie den Wagen..."?
Also, immer nach Preisermittlung fragen und ob ohne Zulassung.
In der Vergangenheit habe ich für ein zu kaufendes Fahrzeug immer erst einen Kaufvertrag erstellen / schreiben lassen, den ich erst am darauffolgenden Tag unterschrieben zurück gebracht habe.
Hätte das der Verkäufer nicht akzeptiert .....................wäre ich zu einem anderen Händler gegangen.
Noch Fragen?
MfG kheinz
Ok, danke für die Antworten.
Konkret geht es um einen Kia e-Niro, welcher 39.080 € kosten soll und laut Händler sind die beiden Förderanteile enthalten. Kaufpreis wäre dann ja aber 45.080 € und die Förderung damit 5.000 anstatt 6.000 €. Das passt alles nicht so zusammen. Ich werde nochmal genau nachfragen.
Wenn der Kaufpreis tatsächlich bei 39.080 € liegt, wäre das ja gut für mich und ich würde die Förderung der 6.000 € nach Kauf beantragen. Eigentlich hat der Händler damit ja nichts zu tun...
Grüße!
Es geht um dieses Fahrzeug:
https://www.autocentrum-lass.de/.../niro-e-niro-64-kwh-spirit
Zitat: "Die staatliche Elektroprämie ist im Preis bereits berücksichtigt"
Eine Förderung beantragen ist das Eine......................die Förderung zu bekommen ist das Andere.
Merke: Was ich nicht schwarz auf weiß auf dem Papier stehen habe..................kann ein Schuss in den Ofen werden.
MfG kheinz
Zitat:
@doublejay982 schrieb am 15. Dezember 2020 um 14:22:09 Uhr:
Es geht um dieses Fahrzeug:
https://www.autocentrum-lass.de/.../niro-e-niro-64-kwh-spirit
Zitat: "Die staatliche Elektroprämie ist im Preis bereits berücksichtigt"
Laut Bildern und Text ein schon zugelassener Vorführwagen.
Die BaFA für Gebrauchtwagen sollte hier für dich (nur) noch möglich sein, fragen, welchen staatlichen Anteil er da eingerechnet hat - wenn keinen, umso besser. Der Händler kann die Sechsmonatsfrist für seine staatliche BAFA (Neuwagen) noch nicht erfüllt haben.
Für die staatliche Prämie für Gebrauchte gibt es Vorgaben, die muss man einhalten um die zu erhalten.
Also 80% Wertgrenze vom Neuwagenlistenpreis einhalten, abzüglich Herstelleranteil wäre dann die Gebrauchtwagenwertgrenze die förderfähig ist. Dieser Kaufpreis darf für deine Förderung nicht überschritten werden, sonst keine staatliche Gebrauchtkohle...
Auf der BAFA Seite gibt es Beispielsrechnungen dafür...
Der Händler sollte sowas aber wissen, was da zu beachten ist...
Bitte auch beachten, dass die 3.000 EUR Herstelleranteil netto sind, d.h. mit 19% MwSt, sind das 3.570 EUR.
Plus 6.000 vom Staat ergibt Insgesamt 9.570 EUR.
Beim Auto des Jahres dem Honda E, gibt es 6000 Euro vom Staat und 3480 Euro Honda Elektrobonus oben drauf.
Sprich Du kannst die 9.480 Euro von deinem Final ausgehandelten Preis für den Honda E abziehen. Final weißt Du dann was Du unter dem Strich für das Auto zahlen musst.
Es gibt inzwischen auch gute Leasingangebote für den Honda E in denen der Umweltbonus ebenso angerechnet wird:
Zitat:
@doublejay982 schrieb am 15. Dezember 2020 um 14:20:23 Uhr:
Konkret geht es um einen Kia e-Niro, welcher 39.080 € kosten soll und laut Händler sind die beiden Förderanteile enthalten. Kaufpreis wäre dann ja aber 45.080 € und die Förderung damit 5.000 anstatt 6.000 €. Das passt alles nicht so zusammen. Ich werde nochmal genau nachfragen.
Die Prämie wird auf den Netto-Preis gewährt, also ohne Mehrwertsteuer. Damit liegt das Fahrzeug dann wieder unter 40.000 EUR und erhält die maximale Prämie.
@doublejay982
Wenn ich den Wagen im Angebot bei Kia auf der Website "nachkonfiguriere", dann lande ich bei 48.000 Euro. Wahrscheinlich kommt da noch ein Zuschlag von 500 Euro für Überführung oder ähnliches dazu.
Abzüglich der ~9400 Euro (ca. 3400 Euro Hersteller + 6000 Euro Staat) landet man bei dem Angebot des Händlers.
Der Vorführwagen hat erst 500km drauf, wird daher wohl wie ein Neuwagen bewertet.
Vorteil an dem Vorführwagen gegenüber Bestellung ist, dass du nicht monatelang warten musst, bis dein Wagen produziert ist.
Ansonsten scheint der Vorführwagen nicht sonderlich günstiger als ein frei konfigurierter Wagen ohne jeglichen Händlerrabatt zu sein.
Entweder man hat es nicht nötig oder der Angebotspreis soll als Verhandlungsbasis dienen.
Nachtrag:
Wie diese ganze Rechnung aber bei einem jungen Gebrauchtwagen mit den maximalen 80% vom Listenpreis zusammenpassen soll und man überhaupt in den Genuss der staatlichen Förderung kommen soll, erschließt sich mir nicht.
Zitat BAFA:
Zitat:
Der maximale förderfähige Bruttogesamtfahrzeugpreis für Gebrauchtfahrzeuge beträgt wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung). Davon ist der Bruttoherstelleranteil noch abzuziehen. Übersteigt der Kaufpreis Ihres Gebrauchtfahrzeuges den maximalen förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis ist eine Förderung ausgeschlossen.
Ich würde mir das schon gaaaanz genau erklären lassen und/oder noch weiteren Nachlass aushandeln.
gelöscht