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BAFA Förderung nach Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo zusammen.
Wie viele sicherlich schon lesen konnten, ist mein Golf 8 GTE die reinste Wucht (Ironie aus).
So langsam nähere ich mich der 6 Monatsgrenze seit der Zulassung und frage mich, ob nach einer Wandlung, bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags nach diesen 6 Monaten die Umweltprämie meine bleibt?
Ich sehe das ehrlich gesagt als "Schmerzensgeld" an, wie seht ihr dass, habt ihr da Erfahrung?
Ich gehe davon aus, dass mir die Förderung zusteht, da ich alle Vorgaben von der BAFA nach 6 Monaten erfüllt habe.
Ist ja auch eine persönliche Beantragung und auch hier keinerlei Hilfe vom Autohaus in der Vergangenheit bei Rechnungsproblemen wie Formfehlern in der Rechnung zwecks Förderung.
Danke an alle vorab die ähnliche Erfahrungen haben und die hier teilen.
Schönen Tag noch!
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31 Antworten
Was meinen sie mit Wandlung bzw. Rückabwicklung? Wenn ein Sachmangel vorliegt können sie Nachbesserung verlangen, wenn dies nicht der Fall ist und sie einfach unzufrieden sind bleibt der Verkauf am Markt.
oder Wandlung
Da bleibt nur das Lesen der Anleitung zur erteiltung der Förderung bzw. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen das man diese bekommt. Wenn eins davon nicht mehr zutrifft. Keine Erteilung bzw. Rückzahlung. Is doch ganz einfach und wüsste man wenn man alles selber gemacht hat.
Sorry genauer:
Mich würde interessieren, ob das Autohaus die Prämie sozusagen in irgendeiner Weise wieder haben kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind
Tja wenn die bafa das Geld zurück fordert. Dann fehlt wohl irgendwo etwas Geld und wenn dir das Geld bezahlt wurde fehlt es dir. Da du ja zuerst beim autohaus in Vorleistung gegangen bist, mit dem Geld das evtl von der bafa kommt. Diese Förderung is eh ne wette...
Ich glaube ihr versteht mich nicht noch mal in Kürze:
Ich habe ein Auto voller Mängel.
Meine Förderung habe ich bereits erhalten.
Bald habe ich das Auto 6 Monate und somit alle Fördervoraussetzungen erfüllt
Ich möchte nur wissen was passiert dann, wenn ich den Wagen nach diesen sechs Monaten zurück gebe.
Die BAFA wird nichts mehr fordern. aber hat das Autohaus einen Anspruch auf die Verrechnung der Prämie?
Zitat:
@Pat-Web schrieb am 15. November 2021 um 11:49:52 Uhr:
Ich glaube ihr versteht mich nicht noch mal in Kürze:
Ich habe ein Auto voller Mängel.
Meine Förderung habe ich bereits erhalten.
Bald habe ich das Auto 6 Monate und somit alle Fördervoraussetzungen erfüllt
Ich möchte nur wissen was passiert dann, wenn ich den Wagen nach diesen sechs Monaten zurück gebe.
Die BAFA wird nichts mehr fordern. aber hat das Autohaus einen Anspruch auf die Verrechnung der Prämie?
Die Frage ist hypothetisch weil du den Wagen nicht einfach zurückgeben kannst. Du hast ihn gekauft oder geleast und dementsprechend einen Vertrag geschlossen. Das ist das kleine 1x1 des BGB.
Zitat:
@wsx schrieb am 15. November 2021 um 12:57:54 Uhr:
Zitat:
@Pat-Web schrieb am 15. November 2021 um 11:49:52 Uhr:
Ich glaube ihr versteht mich nicht noch mal in Kürze:
Ich habe ein Auto voller Mängel.
Meine Förderung habe ich bereits erhalten.
Bald habe ich das Auto 6 Monate und somit alle Fördervoraussetzungen erfüllt
Ich möchte nur wissen was passiert dann, wenn ich den Wagen nach diesen sechs Monaten zurück gebe.
Die BAFA wird nichts mehr fordern. aber hat das Autohaus einen Anspruch auf die Verrechnung der Prämie?
Die Frage ist hypothetisch weil du den Wagen nicht einfach zurückgeben kannst. Du hast ihn gekauft oder geleast und dementsprechend einen Vertrag geschlossen. Das ist das kleine 1x1 des BGB.
Und ob ich den zurück gebe.
Schon mehrmals erfolglos in der Werkstatt gewesen.
Rückabwicklung steht bevor. Deswegen ja die Frage...
;-)
Das BGB ist sowas von auf meiner Seite....
Ist dann eh beim Anwalt, dachte nur hier hat schon einer so einen Fall. Falls ja gerne mal schreiben.
Falls nein, gerne auch nicht ;-P
Du sagst es, wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist, bist du in einer juristischen Auseinandersetzung. Da gibt es keine Antwort im Forum zu.
Ich verstehe, was Du meinst und nähere mich gerade einer ähnlichen Sotuation mit meinem GTE.
Bei einer Wandlung wird der Vertrag ja rückabgewickelt.
Man erhält seine LR oder den KP und die SZ zurück umd zahlt im Gegenzug ein Nutzungspauschale je gefahrenem km.
Hat hier schon jemand gepostet. Schau bitte mal in die Suchfunktion.
Gab es allerdings nicht Bafa Vorgaben von 24 Monaten Laufzeit bei Leasing, oder ist Deiner gekauft?
Zitat:
@mrbrother schrieb am 15. November 2021 um 13:33:09 Uhr:
Ich verstehe, was Du meinst und nähere mich gerade einer ähnlichen Sotuation mit meinem GTE.
Bei einer Wandlung wird der Vertrag ja rückabgewickelt.
Man erhält seine LR oder den KP und die SZ zurück umd zahlt im Gegenzug ein Nutzungspauschale je gefahrenem km.
Hat hier schon jemand gepostet. Schau bitte mal in die Suchfunktion.
Gab es allerdings nicht Bafa Vorgaben von 24 Monaten Laufzeit bei Leasing, oder ist Deiner gekauft?
Ne gekauft habe ich den!
Danke für den Link
Bei Kauf 6 Monate Haltedauer ist Pflicht für die volle Prämie
Was dem Themenstarter hier eigentlich vorschwebt, ist die reizende Idee, den Wagen dem Autohaus wieder vor der Tür zu parken, den Kaufpreis zurückzuerhalten und sich die erhaltene Bafa-Prämie als Gewinn ("Schmerzensgeld") zu verbuchen.
Korrekt, Amigo ??
Ich wünsche gutes Gelingen bei deinem Vorhaben und denk dran, das BGB ist sowas von auf deiner Seite!
Rrrrrichtiiig ;-)