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Bald Tüv und Bedenken (kleinere Probleme, Reifen nicht eingetragen)

Themenstarteram 23. März 2014 um 9:52

Hallo Forum, seit fast 2 Jahren fahre ich nun meinen A4 B5. Er ist mein erstes Auto und daher habe ich im Juni meine erste Tüv-Untersuchung. Ich mache mir einige Sorgen, ob unberechtigt oder nicht.

Der Wagen fährt und ich habe schon mal geschaut, was die wichtigsten Kriterien sind. Bremen tut er, verliert kein Öl und die Auspuffanlage wurde auch gerade erst repariert.

Nur springt der Wagen manchmal schlecht an, beim Lösen der Bremse ist ein klackern zu hören als würde etwas nachdrücken, meine Frontscheibe hat viele dünne Kratzer und die Zentralschließung funktioniert nicht wie gewünscht.

Sind diese Punkte problematisch oder mache ich mir unnötig Sorgen? Die Fahrtüchtigkeit ist ja nicht beeinträchtigt.

Und ich habe mir neue Sommer- und Winterreifen + Felgen gekauft. beide Sätze original von Audi.

Eintragen sind derzeit Alufelgen und Stahlfelgen (15" 205/55/91H).

Im Sommer fahre ich ab sofort A6 4F Reifen (16" 205/55/91H) und im Winter S4 B5?(?) Reifen (16" 205/55/91H).

Beide Sätze hatte ich bereits vergangenes Jahr gekauft und bisher fahre ich nur die neuen Winterreifen.

Von Audi habe ich mir schon die Lastbescheinigungen zuschicken lassen und ich habe die Felgen auch bewusst ausgewählt. In einem Forum gab es eine Übersicht, welche Dimensionen auf dem B5 gefahren werden dürfen ohne Umbauten. Ich bin mir aber nicht mehr sicher, ob beide Reifensätze überhaupt eingetragen werden müssen, da nur 1" dazu kam und es sich ja um original Audi Felgen handelt.

Könnt ihr mir dazu mehr sagen?

Schöne Grüße aus Niedersachsen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Jung, mach´ es Dir doch nicht so schwer.

wenn man die Sache zu leicht nimmt, wird es aber ggf. auch komplizierter als nötig...

Zitat:

Liefere Auto und die 8 Räder bei einer vernünftigen Werkstatt (ATU und VW ist meist keine vernünftige Werkstatt...) ab und lasse die Räder dort eintragen, die HU machen und ggf. auch die nötigen Reparaturen.

Irgendwer im Bekanntenkreis wird schon eine gute freie Werkstatt kennen.

Der bisherigen Schilderung nach muss hier eine Einzelabnahme gemacht werden.

Das geht aber _nicht_ in jeder x-beliebigen Werkstatt, in der HUs durchgeführt werden.

und, auch wenn ich mich wiederhole:

Die "Eintragung" gibts hinterher beim StVA, erst danach dürfen die Rad-Reifen-Kombinationen auch wirklich gefahren werden. Der aaS macht nur das für die Eintragung erforderliche Gutachten.

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Moin Moin !

Zitat:

Könnt ihr mir dazu mehr sagen?

Ja

 

Zitat:

Ich bin mir aber nicht mehr sicher, ob beide Reifensätze überhaupt eingetragen werden müssen, da nur 1" dazu kam und es sich ja um original Audi Felgen handelt.

Deswegen fragst du ja auch ! Selbstverständlich müssen die "eingetragen" werden !

Nur ist die Frage ,ob das überhaupt möglich ist ! Es geht ja nicht nur um die Tragfähigkeit der Räder und Reifen ,sondern auch um noch ein "paar" Dinge mehr !

Erstmal zur Felge ; diese kann sich nicht nur im Durchm. unterscheiden ,sondern auch in der Breite und vor allem der Einpresstiefe. Als Folge davon kann es passieren ,dass sie irgendwo die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhält. Auch die Radschüsselform kann dazu führen ,dass sie bspw. an der Bremsanlage schleift.

Der Reifen wird gar nicht oder nur unter Auflagen eintragungsfähig sein ,da er einen anderen Abrollumfang hat. Das mindeste wäre also eine Tachoangleichung , möglicherweise auch (hängt von der Felge ab) Änderungen an der Karosserie.

Da es für die Geschichte kein Gutachten gibt ,in welchem die durchzuführenden Änderungen beschrieben sind , wird das ganze eine Einzelabnahme nach §21 StVZO mit ungewissem Ausgang . (D.H. in NDS. Termin beim TÜV)

Zitat:

Sind diese Punkte problematisch oder mache ich mir unnötig Sorgen? Die Fahrtüchtigkeit ist ja nicht beeinträchtigt

Kann am Schreibtisch nicht beurteilt werden , und keine Sorge, es wird noch viel mehr gefunden werden ,woran du jetzt gar nicht denkst , denn bei der HU wird nicht (nur) geprüft ,ob das Auto fährt ,da wird schon auf "etwas" mehr geachtet.

 

Zitat:

Er ist mein erstes Auto

Das entschuldigt zumindest teilweise

Zitat:

Beide Sätze hatte ich bereits vergangenes Jahr gekauft und bisher fahre ich nur die neuen Winterreifen.

diese Vorgehensweise ! Eigentlich macht man sich vorher die Gedanken ,ob die Sachen überhaupt zum Fzg passen.

MfG Volker

Themenstarteram 23. März 2014 um 11:01

HU ist zum Glück erst in 2 Jahren. Sollte das Auto beim 1. Durchlauf durchfallen, kann ja nachgebessert werden, so dass die 2. Untersuchung kostenlos ist, richtig?

Genau, die ET passte auch, unterscheidet sich aber zumindest bei den Winterreifen von den momentan eingetragenen.

Da der Kauf schon so lange zurückliegt, weiß ich es leider nicht mehr so genau. :( Da die alten Reifen noch etwas Profil hatten, habe ich das Umrüsten aufgeschoben.

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer

HU ist zum Glück erst in 2 Jahren

???

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer

seit fast 2 Jahren fahre ich nun meinen A4 B5. Er ist mein erstes Auto und daher habe ich im Juni meine erste Tüv-Untersuchung

am 23. März 2014 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer

Hallo Forum, seit fast 2 Jahren fahre ich nun meinen A4 B5. Er ist mein erstes Auto und daher habe ich im Juni meine erste Tüv-Untersuchung.

Was denn nun? Erst in 2 Jahren oder doch schon im Juni? Soweit ich das kenne ist eine Nachuntersuchung auch Kostenpflichtig, ja nach Umfang. Wo bekommst du denn heute noch etwas umsonst? Ach ja: HIER! ;)

Themenstarteram 23. März 2014 um 12:15

Entschuldigt, ich meinte die AU und die ist scheinbar alle 3 Jahre. Ich dachte HU alle 2 Jahre und AU alle 4.

Ich überlege schon zu einer Werkstatt zu fahren, bei der ich etwas günstiger als üblich wegkomme und dort einen Tüv-Check durchführen zu lassen. So kann ich beruhigt abwarten. Die Reifen werde ich wohl nach und nach eintragen lassen. Wie das genau von statten geht, muss ich erst einmal recherchieren.

am 23. März 2014 um 12:30

Zwar war ich vor kurzem noch beim TÜV bzw. die Werkstatt hat das erledigt, aber die AU? Wird die überhaupt noch durchgeführt? Jedenfalls gibt's dafür keine Plakette mehr.

Vorteil wenn der TÜV durch die Werkstatt erledigt wird, Mängel können gleich behoben werden, wenn sie nicht so gravierend sind.

Was mit deinen Reifen ist, kann dir doch auch die Werkstatt erklären, oder? Zum TÜV würde ich da nicht unbedingt fahren um die Frage zu klären, wenn du Bedenken hast. ;)

Die AU ist Bestandteil der HU (deswegen auch nur noch eine Plakette für beides).

Dementsprechend ist die AU zeitgleich also auch aller 2 Jahre.

 

am 23. März 2014 um 15:15

DANKE!

Doof wenn man das nicht weiß ... OK, ich bin doof. :D

Am vorletzten Wagen wurde die AU noch beim TÜV gemacht und ich stand daneben.

Der Letzte hat den TÜV in der Werkstatt bekommen, deshalb weiß ich das nicht.

Aber, nun bin ich wieder etwas schlauer (NICHT intelligenter!) ;)

Zitat:

Original geschrieben von AudiA4Flitzer

Ich überlege schon zu einer Werkstatt zu fahren, bei der ich etwas günstiger als üblich wegkomme und dort einen Tüv-Check durchführen zu lassen.

Gerade wenn es Bedenken bezüglich der Vorschriftsmäßigkeit gibt, bringt der "TÜV-Check" der Werkstatt i.d.R. wenig: Genau das prüfen die nicht (und können das auch nicht).

Dazu kommt natürlich immer noch die Frage, ob die Werkstatt da eine ehrliche Dienstleistung verkauft (dann ist der Vorab-Check aber auf jeden Fall teurer als die ohne Check ggf. anfallende Nachuntersuchung!) oder ob sie die Durchsicht "verschenkt", um Reparaturaufträge zu generieren. Auch da gilt: schon eine nicht unbedingt sofort notwendige Reparatur ist i.d.R. teurer als die Nachkontrolle...

Nicht fehlen darf natürlich der Hinweis, dass die Verwendung von nicht genehmigten Rad-Reifen-Kombinationen die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Deshalb ist eine evtl. notwendige "Eintragung" immer sofort durchführen zu lassen, und nicht erst zum nächsten HU-Termin!

(zweiter Hinweis: wenn eine Einzelabnahme nach §19(2) i.V.m. §21 StVZO durchgeführt wurde, ist das Fahrzeug erst dann wieder legal unterwegs, wenn die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein mit den neuen Daten erstellt hat. Das Gutachten im Handschuhfach reicht dann nicht aus!)

am 23. März 2014 um 15:43

Er meinte wahrscheinlich die TÜV Untersuchung durch einen Bevollmächtigten in der Werkstatt machen zu lassen, wenn ich das richtig verstanden habe. Kann u.U. billiger sein als zum TÜV/DEKRA etc. zu fahren. Bei meinem Auto war die TÜV Abnahme in der Werkstatt jedenfalls billiger ...

Hi,

die Werkstätten die den Tüv billiger anbieten spekulieren oft darauf das sie was zum reparieren haben und damit ihr Geld verdienen ;)

Ob das nun besser oder schlechter ist hängt von der Werkstatt ab,so manche Werkstatt findet immer ne kleinigkeit,selbst wenn vielleicht gar nix ist.

Ich fahre immer erst zum Tüv und lasse die Mängel dann hinterher beseitigen,die Nachprüfung kostet sowas um die 10€

defekte ZV interessiert den Tüv nicht, die Rad/Reifenkombination aber auf jeden Fall. Auch die Frontscheibe kann ein Problem werden wenn die kratzer extrem sind oder einzelne große Steinschläge im Sichtbereich.

Der Tüv ist auch recht streng geworden was z.b. das tragbild der Bremsen angeht,nur gut bremsen reicht nicht mehr.

Beim B5 ist vor allem das Fahrwerk kritisch, die vielen Lenker schlagen gerne aus. im alter sind es dann auch gern mal Stoßdämpfer, Bremsschläuche,Hinterachslager die beim Tüv für Probleme sorgen können.

Gruß Tobias

Mit den Reifen wirst Du keinen neuen TÜV bekommen. Und Du kannst sie auch nicht eintragen lassen, da sie einen größeren Abrollumfang haben. Der eine Zoll macht da sehr viel aus. Normalerwiese muss bei größerem Felgendurchmesser (16 statt 15 Zoll) der Querschnitt der Reifen kleiner werden. Also 205/50/16, das würde gehen.

Der Rest ist bis auf die Frontscheibe nicht TÜV relevant, k.A. was mit der Bremse ist.

Themenstarteram 23. März 2014 um 19:34

Na gut, das hört sich, außer den Reifen, ganz gut an. Dann lasse ich den Vorabcheck.

Die Reifen werde ich vorab noch eintragen lassen. Ich habe nur das Problem, dass ich meine Reifen bei meinen Eltern gelagert habe. Da kann ich nicht mal schnell hin und vor Ort kenne ich keine Abnahmestelle, zu der ich bei meinen seltenen Besuchen am Wochenende hin kann. Und die Eintragung läuft soweit ich weiß nur, wenn alle Reifen vorgeführt werden. Die Bescheinigungen von Audi reichen also nicht aus. :/

Wo bei im Fahrzeugschein stehen keine Einpresstiefen. Lediglich diese Werte unterscheiden sich bei den neuen Felgen/Reifen, liegen aber im vorgesehenen Bereich des A4 B5.

Bezüglich des Abrollumfangs, muss ich nochmal nachschauen. Wobei eine Tacho-nachjustierung wohl nicht das Ende der Welt sein wird.

Die Scheibe ist soweit in Ordnung. Keine Steinschläge und keine tiefen Kratzer. Ich glaube die kleinen und feinen Kratzer sind diese Wintersession durch's Eiskratzen entstanden. :mad:

Die Gelenkköpfe, oder wie die heißen, musste ich vor wenigen Monaten austauschen lassen. Hinsichtlich der Bremsen, werde ich beim bevorstehenden Reifenwechsel gucken. Wobei die Bremsscheiben und Sattel im November noch top waren.

Es geht nicht um die Einpresstiefe, es geht um die Höhe der Felge (gemessen in Zoll). Das ganze Rad ist zu groß, das betrifft nicht nur den Tacho, sondern auch Abgas- und Geräuschverhalten sowie die Höchstgeschwindigkeit. Das Gutachten, um die Größe eintragen zu lassen, möchtest Du nicht bezahlen.

Du kannst mit den montierten Reifen hinfahren, wenn die Größe eintragbar ist kann das beim TÜV gleich mitgemacht werden. Die anderen brauchst Du dabei nicht, da gleiche Größe.

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