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Bargeld angezahlt vor 2 Tagen nun Rücktritt - geht das mit Geld zurück?

Themenstarteram 21. November 2008 um 23:25

Hallo Freunde,

brauche unbedingt eure Hilfe...!!!

Meine Nichte hat sich bei einem großen Mercedes Händler einen Wagen (gekauft) vor 2 Tagen.

Preis waren 20000 Euro vereinbart...davon hat Sie 9500 als Anzahlung gegeben.

Nun haben wir festgestellt das der Preis viel zu hoch ist...für eine 2004er E-Klasse 20000 Euro viel zu viel meiner Meinung nach.

Nun wollen raustreten und wollen die Anzahlung auch zurück haben...nur leider sollte auch die HU AU für das Auto gemacht werden.

Nun meine Frage: Können wir das ganze angezahlte Geld zurück verlangen oder dürfen die was abziehen?!

Bitte schnell um eure Hilfe, am Samstag wollen wir zum Autohaus rüber fahren. Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Warum Peter Zwegert nie arbeitslos werden wird, kann man an diesem beispiel exemplarisch sehr gut erkennen.

Ich hoffe dass Sie einen heftigen finanziellen Verlust erleidet. Manche Menschen lernen nur etwas, wenn es so richtig weh tut!!

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am 21. November 2008 um 23:34

Also wenn deine Nichte den Kaufvertrag unterschrieben hat, dann "darf" der Händler nicht nur was abziehen, sondern er kann (und wird wahrscheinlich) einfach auf Beibehaltung des Vertrages bestehen. Es wäre meiner Meinung nach reines Entgegenkommen von ihm, wenn er einem Rücktritt vom Vertrag zustimmt.

ich kann nur meine meinung dazu sagen.

wenn der vertrag unterschrieben ist, ist deine nichte zur zahlung, und der haendler zur lieferung verpflichtet.

(abweichendes stuende in dem uns nicht vorliegenden vertrag)

ob die 20000 zuviel sind, kann man auch nur im raum stehen lassen.

(allerdings gäbe es schon nette E500 fuer den preis ;) )

wenn der haendler mitspielt, KANN es sein, dass einfach ihre anzahlung ausgezahlt wird.

ob sich der haendler seine freiwillige rueckabwicklung was kosten laesst, ist generell von forenseite kaum zu beurteilen?

und, mal ehrlich...

wer 20000eur ausgibt, da sollten die kosten fuer die HU/AU nun wirklich egal sein.

vgl. evtl auch diesen WIKI-Artikel

mfg

Harry

Themenstarteram 21. November 2008 um 23:44

naja geliefert wird der Wagen ja nicht, der steht aufm Gelände. Ganz normaler Gebrauchtwagen halt

Ich meine die verlieren doch sowieso kein Geld.

ich meine man kann ja sagen das man sich Verkalkuliert hat und sich die Kredite doch nicht leisten kann usw.

Die Anzahlung von 9500 euro haben die von einer Bank (Kredit) und den restlichen Betrag wollen die über die autohausbank abwickeln.

am 21. November 2008 um 23:51

Man muss hier klar trennen zwischen dem Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und den Erfüllungsgeschäften (Lieferung bzw. Übergabe des Fahrzeugs; Zahlung des Kaufpreises). Zu den Erfüllungsgeschäften haben sich beide Vertragsparteien mit dem Kaufvertrag verpflichtet. Das heißt, der Händler hat das Recht, auf den geschlossenen Vertrag zu bestehen.

Die Sache mit dem geplatzten Kredit KÖNNTE ein Vorwand sein, den Händler zu einem Zugeständnis zu bewegen... aber wie schon gesagt, das hängt von seinem guten Willen ab, also am besten nicht zu forsch auftreten. Viel Glück!

Themenstarteram 21. November 2008 um 23:56

ok vielen Dank dann erstmal.

Ein bekannter Händler hat gesagt das man innerhalb von 2 Wochen zurücktreten darf...wenn das nichts hilft einfach behaupten das man nicht viel Geld für die Raten hat und sich verkalkuliert hat, oder arbeitslos geworden ist etc.

am 22. November 2008 um 6:40

Berichte mal hinterher, was draus geworden ist.

Zitat:

Original geschrieben von pioneer_e36

 

Ein bekannter Händler hat gesagt das man innerhalb von 2 Wochen zurücktreten darf...wenn das nichts hilft einfach behaupten das man nicht viel Geld für die Raten hat und sich verkalkuliert hat, oder arbeitslos geworden ist etc.

Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften bzw. Haustürgeschäften. Hat deine Cousine eine Finanzierungabgeschlossen? Hier muss die Bank noch zustimmen und bei Ablehnung der Bank platzt meist auch der Vertrag über das Auto.

Sollte sie Bar bezahlen und den Vertrag unterschrieben haben ist es allein Kulanz des Händlers ob er den Vertrag zurück nimmt, sonst könntest du bei jedem Einkauf innerhlab von 2 Wochen die Sachen zurück bringen ;)

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Sollte sie Bar bezahlen und den Vertrag unterschrieben haben ist es allein Kulanz des Händlers ob er den Vertrag zurück nimmt, sonst könntest du bei jedem Einkauf innerhlab von 2 Wochen die Sachen zurück bringen ;)

Man stelle sich das mal bei frischer Milch vor ;)

am 22. November 2008 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Man stelle sich das mal bei frischer Milch vor ;)

:D:D Der ist gut.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von pioneer_e36

Ich meine die verlieren doch sowieso kein Geld.

Natürlich verliert der Händler Geld, wenn das Geschäft platzt. Schließlich hat der Vertragsabschluß Kosten verursacht.

am 22. November 2008 um 17:37

Bei Kreditgeschäften hat man eine 2 Wochen Rückgaberecht. Hat der Verkäufer bei der Finanzierung von meinem Auto ganz klar gesagt.

Das gilt aber nur, wenn das Kreditgeschäft unmittelbar an den Kaufvertrag gebunden ist. Wenn man sich den Kredit unabhängig vom Kauf des Fahrzeuges beschafft, hat man es mit zwei separaten Geschäftsvorgängen zu tun.

Es gibt kein 14-tägiges Rückgaberecht beim Gebrauchtwagenkauf. Es gibt lediglich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht für eine Finanzierung.

 

Siehe auch den link:

 

www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/

Wenn der Händler den Vertrag auflöst, hat er auf jeden Fall Anspruch auf einen angemessenen Schadenersatz.

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