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Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel

Themenstarteram 9. Juli 2020 um 12:41

Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.

Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.

Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.

Ich war dort selber noch nie.

Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?

Falls ja, in welcher Höhe?

Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?

Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Beste Antwort im Thema

Großen Unfug Du schreiben tust.

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Vermutlich kann er unberechtigt parkende Autos abschleppen lassen, wenn das dort ein entsprechendes Schild ankuendigt.

Bauer has power. :D:D

Ciao

Ratoncita

sorry, doppelt

Zitat:

@aMieX schrieb am 9. Juli 2020 um 14:41:40 Uhr:

.......

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?

.....

Eine Vertragsstrafe, wenn er entsprechende AGB ausgehängt hat

Zitat:

@aMieX schrieb am 9. Juli 2020 um 14:41:40 Uhr:

.......

Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?

Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Das Gleiche wie bei allen anderen Verträgen die man nicht bezahlt.

- privat Mahnen

- gerichtlich Mahnen

- Gerichtsvollzieher

Eine andere Frage ist freilich, ober er seine Wiese einfach umwidmen darf.

Aber, mit Bauernschlaeue hat er sich das vielleicht genehmigen lassen. ;)

Ciao

Ratoncita

Du stehst auf seinem Privatgrund, der Besitzer kann dich bzw. dein Fahrzeug von seinem Grundstück entfernen lassen. Zahlen musst du, denn du bist dort unberechtigter Weise.

Siehe auch:

Zitat:

Schon 2009 hatte der Bundes­gerichts­hof geur­teilt: Grund­stück­besitzer dürfen widerrecht­lich auf ihrem Grund und Boden abge­stellte Autos abschleppen lassen. Die Kosten dafür hat ihnen der Falsch­parker zu ersetzen. Und erst wenn der Falsch­parker gezahlt hat, muss ihm der Grundstücks­besitzer verraten, wo sein Wagen jetzt steht. „Zurück­behaltungs­recht“ nennen Juristen das. Es gilt auch bei Über­schreitung der Park­zeit. Wenn auf Kunden­park­plätzen Schilder wie „Park­zeit höchs­tens 60 Minuten“ hängen, dann ist das verbindlich. Wer länger bleibt, riskiert das Abschleppen.

https://www.test.de/.../

Der Bauer hat im Normalfall auch schwere Technik, mit welcher er das Fahrzeug entfernen, eventuell hinter die Scheune stellen kann, zu den Bullen auf die Modderwiese.

Am Ende lacht er sich ins Fäustchen wenn der Falschparker sein Fahrzeug wiederholen will.

Vielleicht kippt er auch nur vor dem unberechtigt parkenden Fahrzeug eine Fuhre Mist ab und wenns nur ein Kubikmeter ist.

Zitat:

@Gururom schrieb am 9. Juli 2020 um 15:14:19 Uhr:

Der Bauer hat im Normalfall auch schwere Technik, mit welcher er das Fahrzeug entfernen, eventuell hinter die Scheune stellen kann, zu den Bullen auf die Modderwiese.

Am Ende lacht er sich ins Fäustchen wenn der Falschparker sein Fahrzeug wiederholen will.

Vielleicht kippt er auch nur vor dem unberechtigt parkenden Fahrzeug eine Fuhre Mist ab und wenns nur ein Kubikmeter ist.

"Vor" :D

https://www.autobild.de/.../...n-prank-parken-feld-bauer-16895223.html

Ich sehe das komplett so wie bei den Supermarkt Parkplätzen....

die Gebühr kann er nur fordern, wenn er seine Forderung deutlich sichtbar ausgehängt hat. Andererseits: woher soll man wissen, dass man dort parken darf, wenn man nicht das Schild gelesen hat? Dann steht ihm auch das Mahnverfahren offen. Parallel darf er natürlich Abschleppen lassen und er kann Dir (ggf. anwaltlich) eine Unterlassungserklärung präsentieren, die auch mit Kosten verbunden ist.

oder flux ein Loch vor deinem Auto buddel, natürlich ohne Schaden am Fahrzeug anzurichten! ;-))

am 9. Juli 2020 um 14:42

Über die EU-Subventionen die das Bäuerlein kassiert sollten die Parkgebühren bereits abgegolten sein. Zudem bezweifle ich, dass so eine Wiese einfach mal als Parkplatz ausgewiesen werden kann. Manche Fahrzeuge sind ja inkontinent. Aber Umweltschutz geht den Agrar-Helden ja am Allerwertesten vorbei.

Großen Unfug Du schreiben tust.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 9. Juli 2020 um 16:42:07 Uhr:

Über die EU-Subventionen die das Bäuerlein kassiert sollten die Parkgebühren bereits abgegolten sein. Zudem bezweifle ich, dass so eine Wiese einfach mal als Parkplatz ausgewiesen werden kann. Manche Fahrzeuge sind ja inkontinent. Aber Umweltschutz geht den Agrar-Helden ja am Allerwertesten vorbei.

Wie kann man nur so unzufrieden mit seinem Dasein sein.

am 9. Juli 2020 um 16:12

Zitat:

@pido schrieb am 9. Juli 2020 um 17:49:35 Uhr:

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 9. Juli 2020 um 16:42:07 Uhr:

Über die EU-Subventionen die das Bäuerlein kassiert sollten die Parkgebühren bereits abgegolten sein. Zudem bezweifle ich, dass so eine Wiese einfach mal als Parkplatz ausgewiesen werden kann. Manche Fahrzeuge sind ja inkontinent. Aber Umweltschutz geht den Agrar-Helden ja am Allerwertesten vorbei.

Wie kann man nur so unzufrieden mit seinem Dasein sein.

Was ist denn nun falsch an meiner Aussage?

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