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Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel
Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.
Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.
Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.
Ich war dort selber noch nie.
Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.
Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?
Beste Antwort im Thema
Großen Unfug Du schreiben tust.
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409 Antworten
Vermutlich kann er unberechtigt parkende Autos abschleppen lassen, wenn das dort ein entsprechendes Schild ankuendigt.
Bauer has power.
Ciao
Ratoncita
sorry, doppelt
Zitat:
@aMieX schrieb am 9. Juli 2020 um 14:41:40 Uhr:
.......
Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
.....
Eine Vertragsstrafe, wenn er entsprechende AGB ausgehängt hat
Zitat:
@aMieX schrieb am 9. Juli 2020 um 14:41:40 Uhr:
.......
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?
Das Gleiche wie bei allen anderen Verträgen die man nicht bezahlt.
- privat Mahnen
- gerichtlich Mahnen
- Gerichtsvollzieher
Eine andere Frage ist freilich, ober er seine Wiese einfach umwidmen darf.
Aber, mit Bauernschlaeue hat er sich das vielleicht genehmigen lassen.
Ciao
Ratoncita
Du stehst auf seinem Privatgrund, der Besitzer kann dich bzw. dein Fahrzeug von seinem Grundstück entfernen lassen. Zahlen musst du, denn du bist dort unberechtigter Weise.
Siehe auch:
Zitat:
Schon 2009 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt: Grundstückbesitzer dürfen widerrechtlich auf ihrem Grund und Boden abgestellte Autos abschleppen lassen. Die Kosten dafür hat ihnen der Falschparker zu ersetzen. Und erst wenn der Falschparker gezahlt hat, muss ihm der Grundstücksbesitzer verraten, wo sein Wagen jetzt steht. „Zurückbehaltungsrecht“ nennen Juristen das. Es gilt auch bei Überschreitung der Parkzeit. Wenn auf Kundenparkplätzen Schilder wie „Parkzeit höchstens 60 Minuten“ hängen, dann ist das verbindlich. Wer länger bleibt, riskiert das Abschleppen.
Der Bauer hat im Normalfall auch schwere Technik, mit welcher er das Fahrzeug entfernen, eventuell hinter die Scheune stellen kann, zu den Bullen auf die Modderwiese.
Am Ende lacht er sich ins Fäustchen wenn der Falschparker sein Fahrzeug wiederholen will.
Vielleicht kippt er auch nur vor dem unberechtigt parkenden Fahrzeug eine Fuhre Mist ab und wenns nur ein Kubikmeter ist.
Zitat:
@Gururom schrieb am 9. Juli 2020 um 15:14:19 Uhr:
Der Bauer hat im Normalfall auch schwere Technik, mit welcher er das Fahrzeug entfernen, eventuell hinter die Scheune stellen kann, zu den Bullen auf die Modderwiese.
Am Ende lacht er sich ins Fäustchen wenn der Falschparker sein Fahrzeug wiederholen will.
Vielleicht kippt er auch nur vor dem unberechtigt parkenden Fahrzeug eine Fuhre Mist ab und wenns nur ein Kubikmeter ist.
"Vor"
https://www.autobild.de/.../...n-prank-parken-feld-bauer-16895223.html
Ich sehe das komplett so wie bei den Supermarkt Parkplätzen....
die Gebühr kann er nur fordern, wenn er seine Forderung deutlich sichtbar ausgehängt hat. Andererseits: woher soll man wissen, dass man dort parken darf, wenn man nicht das Schild gelesen hat? Dann steht ihm auch das Mahnverfahren offen. Parallel darf er natürlich Abschleppen lassen und er kann Dir (ggf. anwaltlich) eine Unterlassungserklärung präsentieren, die auch mit Kosten verbunden ist.
oder flux ein Loch vor deinem Auto buddel, natürlich ohne Schaden am Fahrzeug anzurichten! ;-))
Über die EU-Subventionen die das Bäuerlein kassiert sollten die Parkgebühren bereits abgegolten sein. Zudem bezweifle ich, dass so eine Wiese einfach mal als Parkplatz ausgewiesen werden kann. Manche Fahrzeuge sind ja inkontinent. Aber Umweltschutz geht den Agrar-Helden ja am Allerwertesten vorbei.
Großen Unfug Du schreiben tust.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 9. Juli 2020 um 16:42:07 Uhr:
Über die EU-Subventionen die das Bäuerlein kassiert sollten die Parkgebühren bereits abgegolten sein. Zudem bezweifle ich, dass so eine Wiese einfach mal als Parkplatz ausgewiesen werden kann. Manche Fahrzeuge sind ja inkontinent. Aber Umweltschutz geht den Agrar-Helden ja am Allerwertesten vorbei.
Wie kann man nur so unzufrieden mit seinem Dasein sein.
Zitat:
@pido schrieb am 9. Juli 2020 um 17:49:35 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 9. Juli 2020 um 16:42:07 Uhr:
Über die EU-Subventionen die das Bäuerlein kassiert sollten die Parkgebühren bereits abgegolten sein. Zudem bezweifle ich, dass so eine Wiese einfach mal als Parkplatz ausgewiesen werden kann. Manche Fahrzeuge sind ja inkontinent. Aber Umweltschutz geht den Agrar-Helden ja am Allerwertesten vorbei.
Wie kann man nur so unzufrieden mit seinem Dasein sein.
Was ist denn nun falsch an meiner Aussage?