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Baujahr des Fahrzeugs nicht übereinstimmend im Kaufvertrag

Hallo,
ich hab eine Tageszulassung mit 5km Laufleistung von 02/2024 gekauft von einem Händler und er hat mir den Kaufvertrag zugeschickt den ich unterschrieben zurückgesendet habe. Mittlerweile hab ich eine Kopie des Fahrzeugscheines erhalten und da sehe ich unter Ziffer 6 , Baujahr ist Mitte 2022.
Denkt ihr das kann ein Problem beinhalten? Sei es Standschäden
an zBsp Reifen, Mild hybrid Batterie, etc oder auch sonstige Themen wie Wiederverkauf, achtet da jemand darauf?
Wurde mich interessieren wie ihr das seht?
Kann ja theoretisch vom Kauf zurücktreten da Fernabsatzgesetz, aber würde ich ungerne.
Ich kann ja den Wagen bei Übergabe begutachten, Frage ist nur ob man da was erkennen kann.

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73 Antworten

1. das ist in meinen Augen Betrug, weil vom Händler falsch deklariert! Er hätte einen entspr. Hinweis in die Anzeige mit
aufnehmen müssen ( wie z.B. Fertigung... Modell aus Mitte 2022 ).
2. tritt vom Kauf zurück und gut ist es...
Gruß
Schorsch

1. ist das Thema hier in der allg. Kaufberatung falsch, denn der Wagen ist bereits gekauft.
2. was Betrug ist, entscheiden in Deutschland immer noch Gerichte, aber kein User auf MT.

Zitat:

@GeorgSchorsch schrieb am 26. September 2024 um 09:08:47 Uhr:


1. das ist in meinen Augen Betrug, weil vom Händler falsch deklariert! Er hätte einen entspr. Hinweis in die Anzeige mit
aufnehmen müssen ( wie z.B. Fertigung... Modell aus Mitte 2022 ).

Nun mal langsam ... es wäre evtl Betrug gewesen, hätte er ein Neufahrzeug verkauft mit dieser Standzeit. Das ist ganz normale Praxis, welche Fahrzeuge werden denn durch Tageszulassungen entwertet und zum Gebrauchtwagen? Eben nicht die, die den Händlern neu aus den Händen gerissen wurden - sondern die, die übrig geblieben sind. Einen Betrug sehe ich hier ausdrücklich nicht und halte das Herstellungsdatum nicht für anzeigepflichtig!

Zitat:

@GeorgSchorsch schrieb am 26. September 2024 um 09:08:47 Uhr:



2. tritt vom Kauf zurück und gut ist es...

Bevor man ein schlechtes Gefühl hat, ist das wohl ein Weg ohne Bauchweh.

Zitat:

@joe17 schrieb am 26. September 2024 um 09:01:58 Uhr:



ich hab eine Tageszulassung mit 5km Laufleistung von 02/2024 gekauft von einem Händler und er hat mir den Kaufvertrag zugeschickt den ich unterschrieben zurückgesendet habe. Mittlerweile hab ich eine Kopie des Fahrzeugscheines erhalten und da sehe ich unter Ziffer 6 , Baujahr ist Mitte 2022.
Denkt ihr das kann ein Problem beinhalten? Sei es Standschäden
an zBsp Reifen, Mild hybrid Batterie, etc oder auch sonstige Themen wie Wiederverkauf, achtet da jemand darauf?

Was für ein Wagen ists denn? Wie lange läuft denn die Garantie noch, wahrscheinlich von 02/2024 beginnend?
Beim Wiederverkauf hat mich noch nie jemand nach dem Herstellungsdatum gefragt!

Richtig , die Garantie läuft ab 02/2024 und der Wagen wurde als Gebrauchtwagen gekauft, da Tageszulassung Selbstfahrer Mietwagen. Ausserdem gibts technisch keine Änderungen zu neueren Baudatum, weder Abgasnorm noch Ausstattung.

Woher weißt du das mit dem Baujahr? Das steht in der ZB1 nicht drin.
Unter Ziffer 6 steht das Datum der EG- Typgenehmigungsnummer.
Das Datum der Herstellungsjahres kann man anhand der FIN erfahren.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. September 2024 um 09:19:39 Uhr:


Beim Wiederverkauf hat mich noch nie jemand nach dem Herstellungsdatum gefragt!

Aber nach dem Modelljahr, welches man deutlich an der 10. Stelle der VIN erkennt. Je nachdem wie lange das Auto gefahren werden soll, würde ich ein MJ 2022 nicht wollen. Immerhin sind die aktuellen Fahrzeuge ja bereits drei Jahre weiter.

Zitat:

@joe17 schrieb am 26. September 2024 um 10:12:23 Uhr:


Richtig , die Garantie läuft ab 02/2024 und der Wagen wurde als Gebrauchtwagen gekauft...

Das ist dann aber nicht die Herstellergarantie, oder?

Seit wann steht denn das Baujahr in der ZUB 1???
Das ist der Tag der Typgenehmigung, also das Datum wo der FZG Typ in D oder sonst wo in der EU das erste mal in Verkehr gebracht wurde und bezieht sich nicht auf dieses spezielle Auto.
Das BJ kann man oft über die VIN ermitteln, auf jeden Fall der Händler, oder an Nr. in Bauteilen eingeschlagen/graviert.
Da muss man sich je nach Marke schlau machen wie man die lesen kann.
Also mach dich nicht verrückt und frag den einen Händler welches BJ dein FZG den tatsächlich hat.

Hier zur Info wie man die Nr. 6 in Verbindung mit K lesen muss.
https://www.adac.de/.../

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. September 2024 um 10:31:00 Uhr:


Seit wann steht denn das Baujahr in der ZUB 1???

Auch und gerade hier steht die VIN drin, aus der man bei den meisten Fahrzeugen das

Modell

jahr erkennen kann.

Zitat:

@Twinni schrieb am 26. September 2024 um 10:26:08 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. September 2024 um 09:19:39 Uhr:


Beim Wiederverkauf hat mich noch nie jemand nach dem Herstellungsdatum gefragt!

Aber nach dem Modelljahr, welches man deutlich an der 10. Stelle der VIN erkennt. Je nachdem wie lange das Auto gefahren werden soll, würde ich ein MJ 2022 nicht wollen. Immerhin sind die aktuellen Fahrzeuge ja bereits drei Jahre weiter.

Auch nach dem MJ hat mich nie jemand gefragt. Und ob die aktuellen Fahrzeuge technisch weiter sind, kommt wohl ganz drauf an. Beim Golf 8 gebe ich Dir da evtl noch Recht, da hat man ja den Eindruck das Ding ist für den Hersteller eine Dauerbaustelle. Ansonsten kenne ich einige Marken, da passiert was zum Facelift, die 3 Jahre davor und danach nix.

Zitat:

@Twinni schrieb am 26. September 2024 um 10:26:08 Uhr:



Zitat:

@Twinni schrieb am 26. September 2024 um 10:26:08 Uhr:



Zitat:

@joe17 schrieb am 26. September 2024 um 10:12:23 Uhr:


Richtig , die Garantie läuft ab 02/2024 und der Wagen wurde als Gebrauchtwagen gekauft...

Das ist dann aber nicht die Herstellergarantie, oder?

Warum nicht? idR gilt die EZ als das Datum, ab dem die Garantie anfängt zu laufen.

Zitat:

@Twinni schrieb am 26. September 2024 um 10:32:12 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 26. September 2024 um 10:31:00 Uhr:


Seit wann steht denn das Baujahr in der ZUB 1???

Auch und gerade hier steht die VIN drin, aus der man bei den meisten Fahrzeugen das Modelljahr erkennen kann.

Das man das anhand der VIN auslesen kann weiß ich.
Aber man muss das bei vielen erst entschlüsseln können.

Also steht es nicht direkt in der Zub 1.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 26. September 2024 um 10:32:56 Uhr:


Auch nach dem MJ hat mich nie jemand gefragt.

Vermutlich haben die Interessenten es selbst herausgefunden. Bei alten Karren ist das vielleicht nicht so wichtig, aber bei jüngeren wird da schon genau drauf geachtet. Bekanntlich kommt es oft mit dem Wechsel des Modelljahres zu Änderungen in der Ausstattung und das ist dann doch nicht uninteressant.

@joe17
Nochmal, die Ziffer 6 in der ZUB I ist nicht das Herstellungsjahr sondern das Jahr wo der Typ zu diesem Fahrzeug genehmigt wurde.

Ist doch jetzt wohl klar, dass der TE die Eintragung unter Ziffer 6. falsch interpretiert hat.
Er kann sich nun beruhigt zurücklehnen:D

Und hätte man den Fahrzeugschein mal umgedreht, würde dort auch drauf stehen, welche Ziffer bzw Buchstabe für was steht....

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