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BC schaltet sich wie von Geisterhand durch die Optionen
Ja hallo zusammen,
habe jetzt leider mein erstes Problem an meinem Focus Turnier Ghia 1.6 Bj 2002 und zwar schaltet sich während der Fahrt der BC ständig durch die einzelenen Optionen von Durchn Verbrauch zu Restkilometer usw. Das nervt tierisch während der Fahrt es ist ein ständiges gepiepe mal mehr mal weniger.Kennt ihr vielleicht das Problem und könnt mir dabei helfen?
Ich habe das Auto vor 4 Wochen beim Audihändler gekauft ist das ein Garantiefall?
Gruß Sebastian
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21 Antworten
...selbstverständlich ist er das. ab zum händler, der wird schon wissen was für ein nervösen BC du hast...
na super eben mit dem händler telefoniert und er sagte es ist kein garantiefall
nun stehe ich ´blöd da
Klemm doch mal für 15 min. die Batterie ab aber denk an den Radiocode.
Oder Fehler im Tast/Betätigungsknopf?
focus1006
meinte der Händler auch mal das ich die Batterie für 15 abklemmen sollte. Werde ich nachher machen.
p.s wo finde ich den Radiocode
Gruß Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von karoel
meinte der Händler auch mal das ich die Batterie für 15 abklemmen sollte. Werde ich nachher machen.
p.s wo finde ich den Radiocode
Gruß Sebastian
Hallo,
normalerweise hast du doch einen Audiopass von deinem Radio. Da sollte er drin stehen. Der von meinem alten Radio ist von meinem Vorbesitzer damals neben die Reserveradmulde geklebt worden. Kannst da ja auch mal nachschauen. Wenn du nicht fündig wirst, dann googel mal nach dem forumromanum. Die können dir dort mit deiner Serien-Nr. weiterhelfen.
Viel Erfolg beim Suchen
fuukju
Zitat:
Original geschrieben von karoel
na super eben mit dem händler telefoniert und er sagte es ist kein garantiefall
nun stehe ich ´blöd da
Hast du das Auto privat gekauft oder als Firma? Hast du das Auto von privat (also nicht das der Händler nur Vermittler war) gekauft oder "richtig normal" vom Händler? Denn wenn du es als Privatmann vom Händler gekauft hast, ist es keine Garantie sondern Gewährleistung. Diese muss der Händler dir ein halbes Jahr gewähren. In dieser Zeit gehen solche Reparaturen voll zu Lasten des Händlers (weil man davon ausgeht, dass der Fehler schon beim Verkauf bestanden hat - außer Verschleiß).
Also hinfahren und die Gewährleistung ansprechen und nicht abwimmeln lassen. Wir haben das damals auch nicht gewusst und wo wir es wussten ein Haufen Reparaturkosten gespart (neue Kupplung, Schwungscheibe, 1 neuen Xenonscheinwerfer ...)
FoFoGX
Ahh super danke habe das Auto von einem Offiziellen Audi/VW Händler erworben als Privatmann. Habt ihr noch einen Link das ich mich ein wenig mehr in das Thema Gewährleistung einlesen kann?
Vielen Dank Sebastian
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trifft den Käufer. Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer) zu Gunsten des Käufers gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorhanden war, § 476 BGB. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
google mal nach: gewährleistung gebrauchtwagen
da findest du das gleich im ersten Beitrag
und nicht abwimmeln lassen!!
super danke euch
Ok kurzes Update.
Habe eben den Händler angerufen und ihn auf die Gewährleistung angesprochen, da kam erstmal mhh... jaaa.... Gewährleistung haben sie. aber Fakt ist der BC ging ja bei der Auslieferung, aber er will mal mit seinem Chef sprechen und mich morgen zurückrufen. Mal schaun ob die sich streuben werden.
Gruß Sebastian
P.s Habe gestern in weißer Voraussicht eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen
Zitat:
Original geschrieben von karoel
aber Fakt ist der BC ging ja bei der Auslieferung,
Woher will er das wissen? Vielleicht ging er ja nur in dem Moment oder er sagt es nur so. Feststeht wie es im Gesetz geschrieben steht:
Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer) zu Gunsten des Käufers gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorhanden war, § 476 BGB.
Zitat:
Original geschrieben von FofoGX
Zitat:
Original geschrieben von karoel
aber Fakt ist der BC ging ja bei der Auslieferung,
Woher will er das wissen? Vielleicht ging er ja nur in dem Moment oder er sagt es nur so. Feststeht wie es im Gesetz geschrieben steht:
Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer) zu Gunsten des Käufers gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorhanden war, § 476 BGB.
werde ihn drauf hinweisen danke dir
Zitat:
Original geschrieben von karoel
P.s Habe gestern in weißer Voraussicht eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen
Dann schau mal, ob die auch sofort in Leistung gehen oder ob es da eine Sperrfrist gibt, wie z. B. bei Krankenhaustagegeldversicherungen oder so.
Gruß
fuukju
Dafür brauchst du doch keine Rechtsschutzversicherung! Die ist meines Wissens recht teuer.
Die Beweislast liegt, wie richtig gesagt, beim Verkäufer. D.h., er muss dir beweisen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf vorgelegen hat. Da reicht ein Besuch bei der Polizei!
Im Übrigen dürfte ein BC nicht viel teurer sein als der Jaresbeitrag bei einer Rechtsschutzversicherung.
Mein Tip: Schnell wieder kündigen, solange du noch darfst.