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BE oder B96 Führerschein

Hallo

Ich überlege einen Anhängerschein nachzumachen.

Habe gelesen das es ja nun auch den B96 gibt.

Eigentlich super dachte ich , da ich im Netz gelesen habe das der ja Deutlich günstiger sein soll und muss

Aber nachdem ich hier nun Fahrschulen angerufen habe musste ich feststellen das die alle eines gemeinsam haben. Die finden den B96 glaube ich alle recht unnütz. Und der kostet bei vielen gerade mal 100€ weniger wie der große.

Ist das normal, der müsste doch viel günstiger sein.

Und nochmal zum Schein selbst (B96)

die rede ist immer von dem zGG der Fahrzeuge und hänger oder?

Also mein PKW hat ja GG 1800KG und den Hänger den ich mir oft leihen möchte ist ein großer Kipper mit GG 2700KG .

Also reicht der B96 ja auch nicht.

Es interessiert ja nicht ob ich den hänger nur zu 20% belade oder ? Ausschalggebend ist nur das GG und was das Gespann wieder KÖNNTE , richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AAM

also 800€ für BE ist normal, .....die haben doch ein Rad ab

bis zu 900, zumindest doch gem. der Seite, die Du hier als Referenz für das "1/3 weniger" genommen hast.

Webseiten-Hopping zur Ermittlung des einzig korrekten Endpreis?

Sich von einer Seite das "1/3 billiger als BE" zu holen, dann woanders den geringsten Preis für den BE, davon diese 1/3 abziehen und nebenbei noch ein "drei für zwei" und "hier immer 50%" einrechnen und die 4.000 einstreichen, weil man über Los gekommen ist - wird zu einem Preis führen, aber nicht zu einer Fahrschule.

Ich würde mir die günstigste Fahrschule suchen, nicht den höchsten Rabatt. Was man mit eingesparten 300 Euro bezahlen kann, weiß ich; aber so lange es keine Läden gibt, in denen man mit Prozenten bezahlen kann, bleiben selbst 90% ohne jeden Nutzen.

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B96 Hat doch eine Grenze von 4,25 t

2,7- 1,8 = 4,5

Die Toleranz hab ich mal bewußt weggelassen.

Richtig.

B96 ist quasi ein B, nur, daß er statt 3,5t. die 4,25t. hat.

 

Die sind bei B auch das Maximum, allerdings nur in der Konstellation 3,5t. Zugfahrzeug und der 750 kg Hänger - der "(fahrerlaubnisrechtlich) immer geht".

Bei B96 sinds dann eben "auch" 4,25t. aber Zugfahrzeug kann aus Klasse B frei gewählt werden.

 

 

Bei dir wäre mit B96 und deinem 1800 kg zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug also ein zulässiger Gesamtmasse 2450 kg Anhänger das Maximum.

 

Fahrerlaubnisrechtlich interessiert es nicht wieviel in dem 2700 kg zulässige Gesamtmasse Hänger drin ist.

Selbst wenn du den an dein 1800 kg zul. Gesamtmasse leer hinhängen solltest wäre es mit B96 immer noch Fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

Edit:

fahrerlaubnisrechtlich keine Toleranz.

Das ist reines Zusammenzählen der beiden zulässigen Gesamtmassen.

Ist das über 4,25t. = B96 reicht nicht aus.

Selbst wenn unbeladen!

so ein mist.

Naja finde es nur komisch das der nur so wenig günstiger ist obwohl im Netz oft steht das der nur ein drittel kostet.

gut da steht auch BE kostet bis zu 900€ wobei der hier nur 5-600 kostet

Zitat:

Original geschrieben von AAM

Naja finde es nur komisch das der nur so wenig günstiger ist obwohl im Netz oft steht das der nur ein drittel kostet.

gut da steht auch BE kostet bis zu 900€ wobei der hier nur 5-600 kostet

Passt doch.

Das Problem ist bei Euch, dass der BE viel zu billig ist und dadurch die Relation mit dem 1/3 zum B96 nicht richtig ist. Sollte sich richtig stellen lassen, nur eine Frage Deines Einsatzes. ;)

wie meinst du richtig stellen lassen?

also 800€ für BE ist normal, .....die haben doch ein Rad ab

Zitat:

Original geschrieben von AAM

also 800€ für BE ist normal, .....die haben doch ein Rad ab

bis zu 900, zumindest doch gem. der Seite, die Du hier als Referenz für das "1/3 weniger" genommen hast.

Webseiten-Hopping zur Ermittlung des einzig korrekten Endpreis?

Sich von einer Seite das "1/3 billiger als BE" zu holen, dann woanders den geringsten Preis für den BE, davon diese 1/3 abziehen und nebenbei noch ein "drei für zwei" und "hier immer 50%" einrechnen und die 4.000 einstreichen, weil man über Los gekommen ist - wird zu einem Preis führen, aber nicht zu einer Fahrschule.

Ich würde mir die günstigste Fahrschule suchen, nicht den höchsten Rabatt. Was man mit eingesparten 300 Euro bezahlen kann, weiß ich; aber so lange es keine Läden gibt, in denen man mit Prozenten bezahlen kann, bleiben selbst 90% ohne jeden Nutzen.

mmmhhh sorry das habe ich nun nicht ganz verstanden. Ist ja auch egal. es zählen ja nur die Preise hier vor Ort wo ich auch hingehen kann auch wenn die etwas komisch sind

Wollte nur wissen was ihr davon haltet allgemein ob sich der B96 lohnt.

oder ob man schnell da ankommt und man sagt mist, hätte ich man doch BE gemacht

Lieber gleich ein paar Euro mehr in die Hand nehmen, BE machen und.Ruhe haben. Wer weiß ob du in Zukunft nicht doch was schwereres fahren musst? Dann stehst mit dem B96 dumm da. Mich hat der BE inkl

Prüfung ca. 600 Euro gekostet Ende 2012.

MfG Michi

Zitat:

Original geschrieben von kine050683

Lieber gleich ein paar Euro mehr in die Hand nehmen, BE machen und.Ruhe haben.

Eben. Außerdem kann man mit dem B96 anständig auf die Fresse fallen wenn man nicht aufpasst.

Bei Bekannter hat Das mal fast erlebt, bei seinem Auto kommt Er mit dem Familienhänger auf minimal unter 4,25t, wenn Er das Auto des Vaters nehmen würde welches das gleiche Model ist aber etwas Neuer kommt das Gespann auf 4,35t da das zulässige Gesamtgewicht im Zuge einer Modellpflege um gut 100kg angehoben wurde. Und wer packt schon den Rechner aus wenn zwei gleiche Autos im Hof stehen?

Man sollte gleich nur den BE ausbilden.

Zitat:

Original geschrieben von AAM

Wollte nur wissen was ihr davon haltet allgemein ob sich der B96 lohnt.

oder ob man schnell da ankommt und man sagt mist, hätte ich man doch BE gemacht

Da bist du doch schon mit dem Anhänger den du öfters ausleihst. :D

 

BE ist besser, da mußt du dann nicht rumrechnen.

(ideal wär der BE vor 2013 gewesen, der jetzige ist faktisch auf 7 Tonnen gesamt fahrerlaubnisrechtlich begrenzt)

 

 

Auch mein Tip von "änet de Gränze":

mach den BE.

B96 ist ein "deutsches Konstrukt" gemacht um die 4250kg (3,5to-Fahrzeug plus 750kg-Hänger) beizubehalten, welche meist (nur) von Wohnwagen-Gespannen ausgenutzt wurde...

Auch wenn du's jetzt nicht zu brauchen glaubst, irgendwann gehst du mit nem Hänger über die Grenze, und kannst dann erklären was B96 ist, und wofür man es braucht... Und wenn du Pech hast, ist die B96 in jenem Land nicht anerkannt...

Es gäbe unter Umständen eine Möglichkeit, bei der du gar keinen Anhängerschein brauchst... Denn die neue Regel lässt Zugfahrzeug + Anhänger in die Kategorie B fallen, wenn:

Zugfahrzeug und Anhänger im Gesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht Fahrzeug, Leergewicht + Nutzlast beim Hänger) unter 3,5to (also max. 3499 Kilo) haben

Wenn du mit deinem 1,8to-Auto den Hänger mit zGG von 2,4to ziehst, der Hänger mit 650kg Leergewicht, plus Fracht von 1to, könntest du das Gespann mit B ziehen - wenn das verwendete Auto eine Anhängelast von 1,65to ziehen darf...

Das ganze lernt man in der notwendigen Theorie dazu; darum auch gleich BE machen. Macht das Leben einfacher, wenn man zumindest vom Führerschein her sich keine weiteren Gedanken zum "darf ich das ziehen" machen muss...

Ausserdem weis man zur Zeit nicht, wann die nächste Führerscheinrichtlinienänderung kommt; mit dem Konstrukt B96 kriegst du unter Umständen auch bald ein neues Konstrukt, um das Konstrukt zu behalten. BE bleibt BE als "volle" Kategorie...

EDIT:

bevor wieder ein im Klo Eingefärbter meint mich allein wegen meines "Schweizer-seins" negieren zu müssen, die Info bez. "Anhänger unter B" hab ich von hier:

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Zitat:

B = Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Es gäbe unter Umständen eine Möglichkeit, bei der du gar keinen Anhängerschein brauchst... Denn die neue Regel lässt Zugfahrzeug + Anhänger in die Kategorie B fallen, wenn:

Zugfahrzeug und Anhänger im Gesamtgewicht (zul. Gesamtgewicht Fahrzeug, Leergewicht + Nutzlast beim Hänger) unter 3,5to (also max. 3499 Kilo) haben

Wenn du mit deinem 1,8to-Auto den Hänger mit zGG von 2,4to ziehst, der Hänger mit 650kg Leergewicht, plus Fracht von 1to, könntest du das Gespann mit B ziehen - wenn das verwendete Auto eine Anhängelast von 1,65to ziehen darf...

Nein. Lies dir das was du verlinkt hast nochmal genau durch.

 

Fahrerlaubnistechnisch rechnet man einfach stur die Gesamtmassen zusammen.

Hab ich doch oben schon geschrieben - selbst wenn er den 2,7t. leer hinhängt bei B96 ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei B erst recht.

Man rechnet 1,8 Tonnen + 2,4 Tonnen = 4,2 Tonnen. (B96 gerade noch so)

Oder der 1,8 Tonnen + 2,7 Tonnen = 4,5 Tonnen. (nur BE)

- Egal ob beladen oder nicht.

- Egal ob es die AHK packt.

- Egal ob es die Anhängelast hergibt.

- Egal ob das Zugfahrzeug evtl. drinstehen hat, daß es mit diesem Zugfahrzeug nur eine maximale Zuggesamtmasse von bspw. 3,4t. gibt.

Einfach 1+1 rechnen. Und ist das größer als X dann braucht man ne höhere Fahrerlaubnis.

 

-----------------------------------

BE (seit 2013) ist auch nicht mehr volle Kategorie.

(deswegen wurde C1E erweitert umd die Kategorie "Fahrzeug der Klasse B mit" - kann man nachlesen)

Volle Kategorie ist der BE (vor 2013). Der kann über 3,5t. Anhänger hinausgehen.

 

Es sind durchaus Kombinationen möglich mit Unimogs die "interessant" sind.

Für die gibt es keine heute mehr erreichbare Fahrerlaubnis. :D

Aber das ist nen extra Thema.

 

Aber in einem hast du recht - besser wird es nicht!

Eher schlimmer.

Insofern jetzt diesen BE machen bevor er noch mehr verwässert wird.

 

nochmal eine frage.

Im schein des KFZ steht ja anhängelast. Das ist das was ich max ziehen darf am dem Auto?

Also hänger + Ladung. Das hat nun nix mit Stützlast zu tun?

So weit Richtig, nur das die Stützlast dem Auto zugerechnet wird und nicht dem Hänger. Also kannst Du bei einem Hänger mit zb 1000kg zgw und einer Stützlast von 75kg dem Hänger 1075kg aufbürden, aber dann dem Auto diese 75kg weniger Zuladen. Auch sollte man in den Papieren nachschauen ob ein Gesamtzuggewicht eingetragen ist, manchmal steht auch Gesamtzugmasse drin. Dann darf das Gespann maximal dieses Gewicht haben. ZB Auto Gesamtgewicht 2000kg, Hänger 1500kg und zulässiges Gesamtzuggewicht 3000kg. Dann darf der Zug wenn man Ihn komplett auf die Waage stellt max 3000kg wiegen.

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