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Befahren von öffentlichen Plätzen / Flächen
Hallo zusammen,
folgende Frage bezüglich dem Befahren von öffentlichen Flächen: wir wohnen an einen öffentlichen Platz (ca. 50x50m, quadratische Betonfläche, jeweils ein größeres Mehrfamilienhaus pro Seite) mit jeweils einer Zufahrt pro Ecke, welche alle in einem verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") münden. Die Zufahrten sind normalerweise mit einem Pfosten in der Mitte gesichert, im Winter allerdings nicht wegen Winterdienstfahrzeuge. Der Platz wurde bei der Eröffnung als Treffpunkt für Jung und Alt angepriesen, wo die Kinder spielen können. Auf eine Platzordnung wurde bewusst verzichtet, es gibt auch keinerlei Schilder was man auf dem Platz darf und was nicht.
Egal welche Jahreszeit, der Platz wird mit Motorrädern, kleinen Crossbikes, 80ern, Mofa, Rollern, E-Rollern und jetzt im Winter auch von Autos wegen der fehlenden Pfosten befahren. Es gibt 2 Fraktionen hier, die mit Kind welche Bedenken haben wegen dem Verkehr, und die welche den Platz befahren: es gibt keine Verbotsschilder, also darf dort gefahren werden ist deren Meinung.
Jetzt zur Frage: wo finde ich ob der Platz befahren werden darf, wenn ja von welchen Arten von Fortbewegungsmitteln, und wenn ja wie schnell darf auf dem Platz gefahren werden im Hinblick darauf dass die einmündenden Zugangswege zu einer Spielstraße gehören (7km/h-Schilder gibt es dort). Gilt hier die StVO?
Bild vom Platz siehe Anhang
Vielen Dank !!!
Beste Antwort im Thema
Wenn die Schilder am Beginn (325-1)nicht durch das Ende (325-2)aufgehoben sind, gelten sie für den ganzen erfassten Bereich fort.
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22 Antworten
Ist es jetzt eine Spielstraße oder ein verkehrsberuhigter Bereich?
Ist es eine Spielstraße, so darf diese gar nicht befahren werden. Ist es ein verkehrsberuhigter Bereich, ist das Befahren zwar erlaub aber das Parken nur in markierten Parkflächen erlaubt. Also ist in beiden Fällen das Verhalten durch Schilder angeordnet.
Unterschied der beiden Schilder
Interessante Frage.......
Wem gehört denn dieser Platz? Der Stadt / Gemeinde, oder gehört er zu den Grundstücken der Häuser?
Mal bei der Gemeinde / Stadt angefragt?
Einen Teil deiner Frage hast du im Grunde schon selbst beantwortet:
Zitat:
@Ex-Golf2 schrieb am 4. Januar 2020 um 07:02:08 Uhr:
wir wohnen an einen öffentlichen Platz.
Damit gilt dort die StVO. Diese würde angesichts der Örtlichkeit (kein Zaun, keine Abschrankung, insbesondere keine Zutrittskontrolle usw) auch dann gelten, wenn die Fläche privat wäre (vergleichbar mit Supermarkt-Parkplätzen). Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Möglicherweise ist dieser sogar öffentlich gewidmet (wobei es darauf nicht ankommt).
Wenn sich rundherum ein VBB befindet und dieser nicht an den Zufahrten zu diesem Platz via Zeichen 325.2 aufgehoben wird, gelten die VBB-Regeln auch dort.
Der Platz und auch die Zugangswege gehören alle der Gemeinde.
Eine Anfrage an selbige wollte ich erst nach ausführlicher Internetrecherche stellen, denn ich kenne mich damit nicht wirklich aus was man hier darf und was nicht, und aus eigener Erfahrung ist es immer gut wenn man sich auf Augenhöhe statt mit Wissensdefizit begegnet.
Was mich irritiert: wir wohnen unweit einer Großstadt, wenn ich nach Platzordnungen von den bekannten Parkflächen / öffentlichen Flächen dort suche findet man: nix... Normal gibt es doch im deutschen Staat für alles einen Passierschein A38 :-) Ich weiß auch nicht ob das ein Hinterwäldler-Dorfproblem ist, in der Stadt sind mir noch nie Crossbikes, Motorräder oder sonstiges auf öffentlichen Plätzen entgegengekommen, hier ist es normal.
Was man darf und was nicht, regeln die Schilder. Wenn ein VBB ausgewiesen ist, so darf dieser logischerweise auch befahren werden. Nur eben nicht geparkt werden.
Wenn die Zufahrten zu diesem Bereich alle mit Bild 325 - Verkehrsberuhigter Bereich - ausgeschildert sind, hat Dir CH76 mit seinem Link bereits alles beantwortet.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 4. Januar 2020 um 08:26:21 Uhr:
Einen Teil deiner Frage hast du im Grunde schon selbst beantwortet:
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 4. Januar 2020 um 08:26:21 Uhr:
Zitat:
@Ex-Golf2 schrieb am 4. Januar 2020 um 07:02:08 Uhr:
wir wohnen an einen öffentlichen Platz.
Damit gilt dort die StVO. Diese würde angesichts der Örtlichkeit (kein Zaun, keine Abschrankung, insbesondere keine Zutrittskontrolle usw) auch dann gelten, wenn die Fläche privat wäre (vergleichbar mit Supermarkt-Parkplätzen). Es handelt sich um öffentlichen Verkehrsraum. Möglicherweise ist dieser sogar öffentlich gewidmet (wobei es darauf nicht ankommt).
Wenn sich rundherum ein VBB befindet und dieser nicht an den Zufahrten zu diesem Platz via Zeichen 325.2 aufgehoben wird, gelten die VBB-Regeln auch dort.
Was bedeutet "Abschrankung"? Es sind ja Begrenzungspfosten normalerweise vorhanden, welche die Durchfahrt bis auf Winter für Autos verhindert. Ansonsten sind die Einfahrten so dass halt ein Rollstuhl noch durchpasst, Feuerwehr usw. haben Schlüssel zum Entfernen der Pfosten an 2 Stellen wo die Enfahrt größer ist.
Solche Regelungen sind dann halt schon witzig, denn kein Motorrad oder Roller fährt 7km/h hier, auch auf dem Platz nicht: kann ich verstehen, da kippt man ja sonst um beim Fahren :-)
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 4. Januar 2020 um 08:33:43 Uhr:
Wenn die Zufahrten zu diesem Bereich alle mit Bild 325 - Verkehrsberuhigter Bereich - ausgeschildert sind, hat Dir CH76 mit seinem Link bereits alles beantwortet.
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt: am Platz selbst und an den Zufahrten sind keinerlei Schilder. Die umliegende Straße an sich ist ein VBB / Spielstraße, die Schilder hierzu sind aber jeweils 500m und 800m weit weg von dem Platz, zwischendrin gibt es keine weiteren Schilder oder Bodenbemalung.
Das ist ja das Problem: weit und breit keine Schilder... keiner weiß was auf dem Platz gilt.
Wenn die Schilder am Beginn (325-1)nicht durch das Ende (325-2)aufgehoben sind, gelten sie für den ganzen erfassten Bereich fort.
Zitat:
@Ex-Golf2 schrieb am 04. Jan. 2020 um 08:40:06 Uhr:
Das ist ja das Problem: weit und breit keine Schilder... keiner weiß was auf dem Platz gilt.
Dann mach du dir doch einfach keine Falte um den Platz.
Bleib mit dem Fahrzeug weg da, kann schonmal nicht falsch sein, lass die anderen machen was sie wollen und fertig.
Bei irgendwelchen Problemen werden dann die zuständigen Behörden oder der Besitzer oder weiß der Geier wer sich kümmern.
Zitat:
@Ex-Golf2 schrieb am 4. Januar 2020 um 08:34:42 Uhr:
Was bedeutet "Abschrankung"?
Abschrankung bedeutet, dass man jeglichen öffentlichen Verkehr wirksam unterbindet bzw. eine Beschränkung trifft, wer sich auf dem Gelände aufhalten darf (Zutrittskontrolle, z.B. auf Werksgelände).
Zitat:
Zitat:
@Ex-Golf2 schrieb am 04. Jan. 2020 um 08:40:06 Uhr:
Das ist ja das Problem: weit und breit keine Schilder... keiner weiß was auf dem Platz gilt.
Dann mach du dir doch einfach keine Falte um den Platz.
Bleib mit dem Fahrzeug weg da, kann schonmal nicht falsch sein, lass die anderen machen was sie wollen und fertig.
Bei irgendwelchen Problemen werden dann die zuständigen Behörden oder der Besitzer oder weiß der Geier wer sich kümmern.
Geht leider nicht - wir sind Anwohner mit direktem Zugang / Tür zum Platz und 3 jährigem Sohn der gerne dort spielt. Ohne Roller und Co. wärs halt entspannter :-)
Wenn die Beschilderung so vorhanden ist, wie vom TE beschrieben, so ist die Abschrankung nur vorhanden, um die Ignoranten davon abzuhalten, den Platz zu benutzen, wie sie es ja ohne tun.
Zitat:
@Ex-Golf2 schrieb am 4. Januar 2020 um 08:40:06 Uhr:
Zitat:
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt: am Platz selbst und an den Zufahrten sind keinerlei Schilder. Die umliegende Straße an sich ist ein VBB / Spielstraße,...
Hallo,
ja was ist es denn jetzt?
Verkehrsberuhigter Bereich ODER Spielstraße?
Beides kann es nicht sein und beide haben unterschiedliche Regelungen bezüglich des Befahrens und Parkens.
Grüße,
diezge