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beförderung von mehr als 8 personen ohne personenbeförderungsschein=straftat?
hallo,
wäre die beförderung von beispielsweise 9 personen (inklusive fahrer also 10) in einem 9-sitzigen kleintransporter fahren ohne fahrerlaubnis, soweit man keinen personenbeförderungsschein hat?
dürfte ich ohne personenbeförderunggschein an einen voll bestzten 9-sitzer einen trailer anhängen, auf dem nochmal 2 9-sitzer aufgeladen sind, mit jeweils 9 insassen?
summa summarum würde ich dann insgesamt 26 leute befördern. alle sind ordnungsgemäß angeschnallt, und in keinem auto sind mehr als 9 sitzplätze eingetragen.
ich habe so eine aktion nicht geplant.
mich interessiert die frage.
gruß
karl
Beste Antwort im Thema
So ich hab jetzt mal meine Kontakte spielen lassen.
Der TE lügt uns hier was in die Tasche. Ich habe Fotos von ihm, wie er letztes Jahr schon mit seiner Reisegruppe in 2 Kleintransportern unterwegs war.
200D-Tour 2009
Mfg Zille
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47 Antworten
Stell die Frage doch mal nem Verkehrspsychologen.
Ja - es ist eine Straftat!
Welchen Führerschein hast du?
Du brauchst ja nicht nur den Personenbeförderungsschein sondern auch die entsprechende Fahrerlaubnis.
Das Transportieren von Bussen auf einem Trailer ist nicht gestattet, wen in den Bussen Personen sitzen.
Fahrzeuge müssen grundsätzlich leer (also ohne Personen) sein, wenn diese sich auf einem Anhänger, Trailer, etc. befinden!
MfG
fällt auch das befördern von leuten in autos, die sich auf dem trailer befinden unter fahren ohne fahrerlaubnis, solang man insgesamt mehr wie 8 personen befördert?
gruß
karl
Mit B oder ehm. Klasse 3 darfst du max. 8 Personen befördern.
Wenn du das gewerblich machst, dann benötigst du auch einen P-Schein.
Auf dem Anhänger/trailer o.ä. dürfen keine Personen befördert werden und ist eine Ordnungswidrigkeit ( außer Baustellengeschichte usw. )
Wenn etwas passiert dürfte der Versicherungsschutz hin sein.
Wenn jemand dabei drauf geht, so ist es fahrlässige Tötung, ggf. wird noch Vorsatz vorgeworfen.
Es sollte keine gesunder Mensch auf solche Idee kommen.
Ggf. wird auch bei erstmaligem Handeln ein Verkehrspsyhologisches Geschspräch verordnet
Zitat:
Original geschrieben von 200D
fällt auch das befördern von leuten in autos, die sich auf dem trailer befinden unter fahren ohne fahrerlaubnis, solang man insgesamt mehr wie 8 personen befördert?
gruß
karl
§ STVZO 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wenn jemand dabei drauf geht, so ist es fahrlässige Tötung, ggf. wird noch Vorsatz vorgeworfen.
Geb deine Glaskugel mal in die Werksatt!
Eine FAHRLÄSSIGE Tat kann NIE mit VORSATZ begangen werden!
Oder anders ausgedrückt: du kannst dir nunmal nicht vornehmen jemand anderen aus Versehen zu töten!
Pepperduster hat eigentlich alles zu diesem Ferienthema der kleinen Schüler geschrieben!
Hinzu kommt nur noch die Tatsache, dass mit einem Trailer und zwei Kleinbussen das zulässige Anhängergewicht des ziehenden Fahrzeugs überschritten sein dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von 200D
fällt auch das befördern von leuten in autos, die sich auf dem trailer befinden unter fahren ohne fahrerlaubnis, solang man insgesamt mehr wie 8 personen befördert?
gruß
karl
JA, auch das wäre fahren ohne Farberlaubnis!
Du beförderst ja mehr als 8 Personen. Dabei sit es dann egal ob sie in deinem Auto sitzen oder im Anhänger.
Mehr als 8 Personen die du wie auch im´mer mitnimmst ist Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wenn jemand dabei drauf geht, so ist es fahrlässige Tötung, ggf. wird noch Vorsatz vorgeworfen.
Geb deine Glaskugel mal in die Werksatt!
Eine FAHRLÄSSIGE Tat kann NIE mit VORSATZ begangen werden!
Oder anders ausgedrückt: du kannst dir nunmal nicht vornehmen jemand anderen aus Versehen zu töten!
Pepperduster hat eigentlich alles zu diesem Ferienthema der kleinen Schüler geschrieben!
Hinzu kommt nur noch die Tatsache, dass mit einem Trailer und zwei Kleinbussen das zulässige Anhängergewicht des ziehenden Fahrzeugs überschritten sein dürfte.
Hab ich bisschen blöd formuliert.
ich meinte das ggf. Vorsatz beim fahren ohne FE, da jeder FE-Inhaber genau weiß ( bzw. wissen muss ), was er fahren darf
Zitat:
Original geschrieben von 200D
wäre die beförderung von beispielsweise 9 personen (inklusive fahrer also 10) in einem 9-sitzigen kleintransporter fahren ohne fahrerlaubnis, soweit man keinen personenbeförderungsschein hat?
Das scheint mir keine Frage eines fehlendes PBS zu sein, sondern eine Frages von fehlender .....
Wo gedenkst du denn die 10. Person hinzupacken? Ins Handschuhfach oder ins Gepäcknetz?
Mfg Zille
Gepäcknetz geht nur bei der Bahn,
und auch da nur mit Netzkarte
Naja, wenn auf einer 3er Bank eben 4 sitzen, dann passt es doch
Genau. Dann müssen sich nur noch zwei unter einen Gurt quetschen.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Gepäcknetz geht nur bei der Bahn,
und auch da nur mit Netzkarte
Ich dachte, wenn man einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellt, hätte man gute Chancen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Mfg Zille
Oder einen auf den Dachgepäckträger.
Vielleicht geht der dann ja als Ladung durch.
So ich hab jetzt mal meine Kontakte spielen lassen.
Der TE lügt uns hier was in die Tasche. Ich habe Fotos von ihm, wie er letztes Jahr schon mit seiner Reisegruppe in 2 Kleintransportern unterwegs war.
200D-Tour 2009
Mfg Zille