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Begleitetes Fahren - ungeeigneter Beifahrer zulässig?

Themenstarteram 10. Mai 2014 um 20:46

Guten Tag!

Es geht bei mir um folgendes:

Mein Opa sieht schlecht und kann eigentlich nicht mehr Auto fahren, den Schein hat er noch.

Ich werde ja in absehbarer Zeit 17, wo ich also den Führerschein zum begleiteten Fahren machen werde.

Wäre das ein Problem, wenn mein Großvater mit Führerschein mein Begleiter wäre, obwohl

er selbst aber nicht mehr wirklich fahren könnte?

Ich will ihn nicht zum Spaß rumfahren - er muss dauernd zu Ärzten usw.

also keine Sonntagsfahrten...

 

Besten Dank im Voraus :)

Grüße

motor_driver

Beste Antwort im Thema
am 11. Mai 2014 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.

Kommt drauf an......wäre er ein Jahr älter, müsste ja auch niemand mehr "begleitend" mitfahren ;)

Das fahren selbst lernt er ja in der Fahrschule und danach eben die Routine.

Und warum soll ein 17 jähriger schlechter fahren wie ein 18 jähriger?

Nur mal so angemerkt :D

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Zitat:

Original geschrieben von Motor_driver

Guten Tag!

Es geht bei mir um folgendes:

Mein Opa sieht schlecht und kann eigentlich nicht mehr Auto fahren, den Schein hat er noch.

Ich werde ja in absehbarer Zeit 17, wo ich also den Führerschein zum begleiteten Fahren machen werde.

Wäre das ein Problem, wenn mein Großvater mit Führerschein mein Begleiter wäre, obwohl

er selbst aber nicht mehr wirklich fahren könnte?

Würde das in Ordnung gehen?

Besten Dank im Voraus :)

Grüße

motor_driver

Er kann auch blind sein...jedoch nicht über 1 Punkt im FAER ;) Also alles kein Problem :)

am 10. Mai 2014 um 21:07

Ach....Man darf nicht mehr als 1 Punkt haben?

Wusste ich garnicht. Dann dürfte ich mit meinen 4 Punkten (am 30.4.2014) garnicht der Beifahrer sein....*lol*

am 10. Mai 2014 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Ach....Man darf nicht mehr als 1 Punkt haben?

Wusste ich garnicht. Dann dürfte ich mit meinen 4 Punkten (am 30.4.2014) garnicht der Beifahrer sein....*lol*

Moin.

So ist es, ab 1.05.2014 1 Punkt, vorher waren es 3 Punkte.

Also muss sich deine Tochter/Sohn einen anderen Begleiter suchen ;)

Gruss TAlFUN

am 10. Mai 2014 um 21:32

:D

Bis das in 13 Jahren mal soweit ist, sind meine Punkte auch weg. Wer weiß, was bis dahin ist :)

Habe die ja auf einen Schlag gesammelt im März 2013. Aber kein Fahrverbot. ;)

Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.

am 11. Mai 2014 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.

Kommt drauf an......wäre er ein Jahr älter, müsste ja auch niemand mehr "begleitend" mitfahren ;)

Das fahren selbst lernt er ja in der Fahrschule und danach eben die Routine.

Und warum soll ein 17 jähriger schlechter fahren wie ein 18 jähriger?

Nur mal so angemerkt :D

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Sorry sich für das begleitete Fahren wissentlich einen "ungeeigneten" Beifahrer (sieht schlecht - wie lange er nicht mehr fährt weis ich nicht) mit zu nehmen scheint mir schon zur eigenen Sicherheit (grob) fahrlässig zu sein.

Kommt drauf an......wäre er ein Jahr älter, müsste ja auch niemand mehr "begleitend" mitfahren ;)

Das fahren selbst lernt er ja in der Fahrschule und danach eben die Routine.

Und warum soll ein 17 jähriger schlechter fahren wie ein 18 jähriger?

Nur mal so angemerkt :D

Der der einen L 17 FS machen darf hat doch meines Wissens noch keinen FS.

Dass man in der Fahrschule fahren lernt ist mir neu.

Der Führerschein ist die Berechtigung das Fahren zu lernen.

Selbst wenn du schon lange einen FS (B) besitzt und dir nun einen Wohnwagen (dein erster Anhänger an deinem Auto anschaffst den du mit B fahren darfst kannst du mit Sicherheit nicht mit dem Gespann gleich fahren. Du wirst es lernen müssen, da die Gespannsituation eine ganz andere ist als mit dem Solo Pkw.

Eben. Viel eingreifen kann er eh nicht. Darüber hinaus gibt es genügend ungeeignete Beifahrer.

am 11. Mai 2014 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

.

Selbst wenn du schon lange einen FS (B) besitzt und dir nun einen Wohnwagen (dein erster Anhänger an deinem Auto anschaffst den du mit B fahren darfst kannst du mit Sicherheit nicht mit dem Gespann gleich fahren. Du wirst es lernen müssen, da die Gespannsituation eine ganz andere ist als mit dem Solo Pkw.

Ja genau das meine ich doch ;)

Ob er mit 17 oder 18 fährt, mit oder ohne Begleitung, es wäre egal ob der Beifahrer geeignet ist.

Nur in einem Fahrschulauto könnte der Beifahrer aktiv eingreifen.

Und wenn ich dein oben stehendes Beispiel nehme, könnte ich mir auch den besten Gespannfahrer der Welt auf den Beifahrersitz packen, es würde mir nur wenig helfen den lernen muss ich (wie du es ja richtig schriebst) eh selbst. :cool:

am 11. Mai 2014 um 8:54

Kann mich @ wkienzl nur anschließen. Wenn man sich mal die Tipps zum begleiteten Fahren anschaut heißt es sinngemäß, dass der Begleiter den Fahranfänger mit seinem Wissen unterstützen sollte. Und wenn man parallel dazu liest was oft über ältere Verkehrsteilnehmer geschrieben wird, wundert es mich schon, wenn er als Begleiter taugt.

Von meinem "erfahrenen" Beifahrer erwarte ich - und so ist es auch vom Gesetzgeber gewollt - das dieser aktive Tipps gibt, die der Fahranfänger erst noch erleben wird in seinem späteren Autofahrerleben. Laut Beschreibung des TE ist der alte Herr wohl kaum in der Lage die Verkehrssituation richtig zu erfassen und entsprechende Hilfestellung zu geben.

Allerdings kann ich den TE verstehen, wenn er darauf brennt unbedingt fahren zu dürfen und ich hätte die Möglichkeit sicherlich auch genutzt, hätte es die bei mir bereits gegeben.

@ TE versuch es einfach und probiere aus, ob das für dich der richtige Weg ist. Da hier niemand deinen Opa kennt und wir nur nach deiner Beschreibung urteilen können, bekommst du auch die entsprechenden mehr oder weniger hilfreichen Antworten. :)

Viele Glück

am 11. Mai 2014 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Von meinem "erfahrenen" Beifahrer erwarte ich - und so ist es auch vom Gesetzgeber gewollt - das dieser aktive Tipps gibt, die der Fahranfänger erst noch erleben wird in seinem späteren Autofahrerleben. Laut Beschreibung des TE ist der alte Herr wohl kaum in der Lage die Verkehrssituation richtig zu erfassen und entsprechende Hilfestellung zu geben.

Viele Glück

Volle Zustimmung Bootsmann ;)

Jedoch ist es trotzdem anzuzweifeln warum ein 17 jähriger zwingend den Begleiter benötigt und ein 18 jähriger sofort ohne fahren darf. Letzterer hat ebenfalls keine "Fahrpraxis" im klassischen Sinn.

Evenuell ist der 17 jährige sogar vernünftiger bei fahen wie der 18 jährige. :cool:

Somit wäre ehr überlegenswert grundsätzlich begleitetes Fahren im 1. Jahr nach Erteilung einer Fahrerlaubnis einzuführen. :D:D

Darum geht es hier allerdings ja auch nicht, sorry für OT.

Dem TE viel Erfolg beim Fahrpraxis erlernen ;) mit oder ohne Opa :D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Von meinem "erfahrenen" Beifahrer erwarte ich - und so ist es auch vom Gesetzgeber gewollt - das dieser aktive Tipps gibt, die der Fahranfänger erst noch erleben wird in seinem späteren Autofahrerleben.

Da erwartest Du Dinge, zu denen der Begleiter vom Gesetzgeber nicht befugt ist.

Der Begleiter soll dem Fahranfänger für Fragen nach der Fahrt zur Verfügung stehen - nur dies, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Keine Legitimation für irgendwelches "Reinquatschen", nicht während und nicht nach der Fahrt, wenn vom Fahranfänger nicht gefragt, egal wie gut gemeint, tatsächlich berechtigt oder notwendig und tatsächliche Eingriffe (in Lenkung, Schaltung, ...) sind eindeutig verboten. Der Begleiter ist kein Hilfs- oder Folge-Fahrlehrer, der irgendwas "schulen" soll, nicht mal im Ansatz darf.

am 11. Mai 2014 um 9:23

@ Splash

Natürlich hast du recht und es ist vielleicht vom Gesetzgeber nicht richtig überlegt, sieht man mal die Unfallstatistiken von Fahranfängern an. Nur haben wir alle mal angefangen, mehr oder weniger schlecht. Es ist wie im Berufsleben, es gibt Perfektionisten die alles auf Anhieb können und diejenigen die es nie im Leben lernen.

Soll der TE deshalb keine Chance haben? Vielleicht mit einem anderen Beifahrer ...? Ich behaupte mal, das sein Fahranfänger den Fahrstil von seinem Fahrlehrer lernt bzw. einem Begleiter mit Lizenz, so mein persönlicher Eindruck. Bei Menschen die unter Selbstüberschätzung leiden hilft auch der beste Beifahrer nix.

am 11. Mai 2014 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Von meinem "erfahrenen" Beifahrer erwarte ich - und so ist es auch vom Gesetzgeber gewollt - das dieser aktive Tipps gibt, die der Fahranfänger erst noch erleben wird in seinem späteren Autofahrerleben.

Da erwartest Du Dinge, zu denen der Begleiter vom Gesetzgeber nicht befugt ist.

Der Begleiter soll dem Fahranfänger für Fragen nach der Fahrt zur Verfügung stehen - nur dies, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Keine Legitimation für irgendwelches "Reinquatschen", nicht während und nicht nach der Fahrt, wenn vom Fahranfänger nicht gefragt, egal wie gut gemeint, tatsächlich berechtigt oder notwendig und tatsächliche Eingriffe (in Lenkung, Schaltung, ...) sind eindeutig verboten. Der Begleiter ist kein Hilfs- oder Folge-Fahrlehrer, der irgendwas "schulen" soll, nicht mal im Ansatz darf.

Tut mir leid wenn ich dir da widersprechen. Wenn du dir die Info zum "Begleitetes Fahren" des Bundesministers für Verkehr durchliest, wirst du sehen, das es ausdrücklich gewünscht ist dem Fahranfänger AKTIV mit z.B. Tipps während der Fahrt zu unterstützen.

Kannst du HIER nachlesen. :) Ist also nix von mir "erfundenes". ;)

Ach so, ich habe NICHTS davon geschrieben dass der Begleiter AKTIV eingreifen soll, sondern lediglich Tipps geben sollte.

P.S. MUSS mich korrigieren. Die von mir genante Seite ist NICHT vom Bundesminister für Verkehr. Er ist lediglich Schirmherr der Seite. Ändert aber nix an meiner Aussage und ich habe bitte NICHTS von EINGREIFEN geschrieben.

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