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Beheizbare Frontscheibe

Ford C-Max 1 (DM2)
Themenstarteram 30. Dezember 2009 um 6:53

Hallo,

bei meiner beheizbaren Frontscheibe (C-Max Bj. 05) ist die Heizung auf der linken Hälfte, also Fahrerseite, defekt. Offenbar gibt es zwei gehälftete Stromkreise. Die Sicherungen sind gecheckt und i.O.. Hat jemand einen Tipp?

Gruß

Yami1200

Beste Antwort im Thema
am 31. Dezember 2009 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von harry0812

die sich über sowas aufregen...strafttat;)

sind die :

die alkoholisiert auto fahren

die filme runter laden (filesharing)

die Rauchen auch wenn es andere stört( und deren und ihrer gesundh. schadet)

die nach holland etc. tanken fahren weils billiger ist ;) (steuerbetrug)

die die versicherung jedes jahr wechseln weils billiger ist und dann noch müll angeben (wenig km, garage etc)

die bei jedem stop schild nicht warten....

vom nachbarn sich sein auto reparieren lassen weil er kfz. mech. ist und er es "umsonst" macht;)

sky mit gehackten receiver guckt....

und ...und--...und

AMEN !!!

so...könnte stunden weiter erzählen.... denn immer zu erst an seine eigene nase packen :)

Oh Herr las Hirn regnen!!

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22 Antworten
am 30. Dezember 2009 um 8:26

Wenn dem so ist, bleibt eigentlich nur noch Spannung an den Kontakten der Scheibe, Schalter etc. messen und wenn alles in Ordnung ist, heißt das wohl leider, dass der Heizdraht in der Scheibe unterbrochen ist. Kommt leider hin und wieder mal vor. Solltest mal die Versicherung bzw. Ford-Werkstatt anrufen, ob das von der Teilkasko übernommen wird, ist schließlich ein Schaden an der Frontscheibe.

moin,moin,

die versicherung würde ich nur nach einem glasschaden, steinschlag, bruch oder sowas anrufen. (also)

das soll keine ermunterung sein, aber manchmal fällt ja etwas hartes in die scheibe.

guten rutsch ins neue

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von cooper-the-dog

Solltest mal die Versicherung bzw. Ford-Werkstatt anrufen, ob das von der Teilkasko übernommen wird, ist schließlich ein Schaden an der Frontscheibe.

In der Teilkasko ist ausschliesslich "Glasbruch" versichertert, aber kein Verschleiss oder Heizungsdefekt.

Daher kein Fall für die Teilkaskoversicherung !

am 30. Dezember 2009 um 18:35

zitat: autoglasmeister ;)

In der Teilkasko ist ausschliesslich "Glasbruch" versichertert, aber kein Verschleiss oder Heizungsdefekt.

Daher kein Fall für die Teilkaskoversicherung !

DESWEGEN soll er ja sagen STEINSCHLAG !!!! einfach zum Ford H. fahren und neue scheibe rein machen lassen, dann rechnen die mit der vers. ab, meist zahlt man gar nix, oder man zahlt die selbstbeteiligung, die immer noch billiger ist wie alles selbst bezahlen:)

am 30. Dezember 2009 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von harry0812

DESWEGEN soll er ja sagen STEINSCHLAG !!!! einfach zum Ford H. fahren und neue scheibe rein machen lassen, dann rechnen die mit der vers. ab, meist zahlt man gar nix, oder man zahlt die selbstbeteiligung, die immer noch billiger ist wie alles selbst bezahlen:)

Na Harry, ohne Steinschlag reden wir von "Versicherungsbetrug". Und das am Ende nicht die Versicherung sondern die anderen Versicherten zahlen sollte auch klar sein.

Gruß

Frank, der keinen Versicherungsbetrug mag. :mad:

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Frank, der keinen Versicherungsbetrug mag. :mad:

Dem schließe ich mich uneingeschränkt an!!!

 

Und aus diesem Grund hatte ich auch geschreiben, dass es KEIN Teilkaskofall ist. Und jede Werkstatt, die es dennoch über die TK abwickelt, gehört von den Ordnungskräften geschlossen, da sie Anstiftung zu einer Straftat begeht.

am 30. Dezember 2009 um 21:09

oh man.... rettet die wale :) bin ich auch ein böser bube weil ich mit nem auto meine brötchen hole?oh ja umwelt...tztztz....oh man leute, wenn keiner mehr ne scheibe machen lässt dann gibt es auch keinen AUTOGLASMEISTER mehr:) aber naja... gibt immer welche die sich um jeden mist aufregen.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von harry0812

oh man.... rettet die wale :) bin ich auch ein böser bube weil ich mit nem auto meine brötchen hole?oh ja umwelt...tztztz....oh man leute, wenn keiner mehr ne scheibe machen lässt dann gibt es auch keinen AUTOGLASMEISTER mehr:) aber naja... gibt immer welche die sich um jeden mist aufregen.

Da hat wohl jemand Probleme damit, dass es ehrliche Bürger in Deutschland gibt.

Wir reden hier von einer STRAFTAT und nicht von einem Kavaliersdelikt.

 

Aber wahrscheinlich sagt harry0812 auch wenn SEIN Auto geklaut wird:

"Das ist ja egal, denn der Dieb der mein Auto geklaut hat, der hat ja nur eine Straftat begangen. Was soll's."

Oder aber würde er sich vielleicht doch aufregen, weil es nun ihn direkt betrifft ???

am 30. Dezember 2009 um 22:09

die sich über sowas aufregen...strafttat;)

sind die :

die alkoholisiert auto fahren

die filme runter laden (filesharing)

die Rauchen auch wenn es andere stört( und deren und ihrer gesundh. schadet)

die nach holland etc. tanken fahren weils billiger ist ;) (steuerbetrug)

die die versicherung jedes jahr wechseln weils billiger ist und dann noch müll angeben (wenig km, garage etc)

die bei jedem stop schild nicht warten....

vom nachbarn sich sein auto reparieren lassen weil er kfz. mech. ist und er es "umsonst" macht;)

sky mit gehackten receiver guckt....

und ...und--...und

AMEN !!!

so...könnte stunden weiter erzählen.... denn immer zu erst an seine eigene nase packen :)

am 31. Dezember 2009 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von harry0812

die sich über sowas aufregen...strafttat;)

sind die :

die alkoholisiert auto fahren

die filme runter laden (filesharing)

die Rauchen auch wenn es andere stört( und deren und ihrer gesundh. schadet)

die nach holland etc. tanken fahren weils billiger ist ;) (steuerbetrug)

die die versicherung jedes jahr wechseln weils billiger ist und dann noch müll angeben (wenig km, garage etc)

die bei jedem stop schild nicht warten....

vom nachbarn sich sein auto reparieren lassen weil er kfz. mech. ist und er es "umsonst" macht;)

sky mit gehackten receiver guckt....

und ...und--...und

AMEN !!!

so...könnte stunden weiter erzählen.... denn immer zu erst an seine eigene nase packen :)

Oh Herr las Hirn regnen!!

Zitat:

Original geschrieben von harry0812

die sich über sowas aufregen...strafttat;)

sind die :

die alkoholisiert auto fahren

die filme runter laden (filesharing)

die Rauchen auch wenn es andere stört( und deren und ihrer gesundh. schadet)

die nach holland etc. tanken fahren weils billiger ist ;) (steuerbetrug)

die die versicherung jedes jahr wechseln weils billiger ist und dann noch müll angeben (wenig km, garage etc)

die bei jedem stop schild nicht warten....

vom nachbarn sich sein auto reparieren lassen weil er kfz. mech. ist und er es "umsonst" macht;)

sky mit gehackten receiver guckt....

und ...und--...und

AMEN !!!

so...könnte stunden weiter erzählen.... denn immer zu erst an seine eigene nase packen :)

Neee, lass ma! Noch mehr von diesem Mist muss man sich wirklich nicht reinziehen!

Bevor man etwas schreibt, sollte man sich ausreichend informieren, was der Inhalt der Aussage bedeutet. In Deinem Fall empfehle ich zunächst überhaupt nachzuschauen, was eine Straftat ist. Und Tanken im Ausland als Steuerbetrug zu bezeichnen ist das lächerlichste, was ich bisher gelesen habe.

Also: bitte um Gnade! Verschone uns bitte von Deinen "Weisheiten" und habe Einsicht: alles, was hier über den Versicherungsbetrug geschrieben wurde, ist wahr. Und jeder der dazu anstiftet sollte sich überlegen, was er da eigentlich macht. Das Internet ist nicht anonym - wer weiß wer mitliest? Vielleicht Dein Versicherer? Oder ein junger engagierter Staatsanwalt? Überleg mal, falls eine graue Zelle noch zur Hand (was zu bezweifeln ist).

Übrigens: ich habe mich an die eigene Nase gepackt und mußte feststellen, dass ich wegen des von Dir Geschriebenen (falls kein Blödsinn) eine absolut weiße Weste habe. Und von meiner Sorte gibt es sehr viele. Erstaunlich nur, dass solche Sachen aus Dir wie ein Wasserfall heraussprudeln. Eigenerfahrung? Köntte ich mir vorstellen.

Zum Thema: die Teilkasko übernimmt hier nichts. Du kannst die Scheibe entweder auf eigene Kosten

austauschen/reparieren lassen, oder auf einen Steinschlag warten (!). Die zweite Alternative kann erstens lange Zeit bedeuten und zweitens die Zahlung der Selbstbeteiligung nach sich ziehen.

@Gipserlein

Ja! Lass es in Strömen regnen!

Gruß

geraltus

 

am 31. Dezember 2009 um 14:35

Habe mich erkundigt, es ist ein Fall für die Teilkasko und wird daher auch reguliert. Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

Zitat:

Zur Verglasung des Fahrzeugs gehören neben Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern auch Heizdrähte der Scheibenheizung und Scheibenantenne. Kratzer auf Scheiben, Lackierungen für Außenspiegel oder Glühlampen der Scheinwerfer sind allerdings nicht mitversichert.

Also ruhig Blut und nicht alles glauben, was selbsternannte Autoglasmeister behaupten ;)

am 31. Dezember 2009 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von cooper-the-dog

Habe mich erkundigt, es ist ein Fall für die Teilkasko und wird daher auch reguliert. Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

Zitat:

Original geschrieben von cooper-the-dog

Zitat:

Zur Verglasung des Fahrzeugs gehören neben Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern auch Heizdrähte der Scheibenheizung und Scheibenantenne. Kratzer auf Scheiben, Lackierungen für Außenspiegel oder Glühlampen der Scheinwerfer sind allerdings nicht mitversichert.

Also ruhig Blut und nicht alles glauben, was selbsternannte Autoglasmeister behaupten ;)

Zitat:

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Darüber hinaus erstatten wir die Kosten für eine erforderliche Reinigung......

Somit ist es wie bei jeder Versicherung. Der Unterschied steckt im Detail bzw. im Kleingedeuckten.

Also nicht alles glauben was jemand bei irgendeiner Versicherung nachfragt. ;)

Für diesen Fall gelten die Versicherungsbedingungen der Versicherung des TE.

Und was darin steht muss er selber nachschauen.

Gruß

Frank, mit noch intakter Frontscheibe unterwegs.

am 31. Dezember 2009 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von cooper-the-dog

Habe mich erkundigt, es ist ein Fall für die Teilkasko und wird daher auch reguliert. Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

Zitat:

Original geschrieben von cooper-the-dog

Zitat:

Zur Verglasung des Fahrzeugs gehören neben Scheiben, Spiegeln und Scheinwerfern auch Heizdrähte der Scheibenheizung und Scheibenantenne. Kratzer auf Scheiben, Lackierungen für Außenspiegel oder Glühlampen der Scheinwerfer sind allerdings nicht mitversichert.

Also ruhig Blut und nicht alles glauben, was selbsternannte Autoglasmeister behaupten ;)

genau! und sogar ATU arbeit mit vers. zusammen, sprich: man bekommt einen gutschein oder so:)

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