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Behindertenparkplatz, Schild aus Parkposition nicht sichtbar

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 15:28

Auf dem neu errichteten Sonderparkplatz habe ich versehentlich nachts geparkt und bin abgeschleppt worden, aus der Perspektive beim Parken ist das neu errichtete Hinweisschild leider überhaupt nicht sichtbar, es ist völlig weggedreht (Foto Anlage). Zu dem Parkplatz hingedreht ist hingegen das Schild, welches den Bereich als Parkzone ausweist. Ich habe mich dadurch sicher gefühlt dort parken zu dürfen und das nur von der Rückseite wahrgenommene ebenfalls rechteckige Schild für ein weiteres Parkzonenschild gehalten. Wäre das Schild zumindest ein wenig in Richtung der Parkposition gedreht, dann hätte ich es bemerken können, aber so wie es aktuell montiert ist, konnte ich es aus meiner Parkperspektive nicht sehen.

Im Internet habe ich zur Sichtbarkeit von Verkehrsschildern folgendes gelesen:

"Verkehrsschilder müssen bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit durch raschen, beiläufigen Blick richtig erfasst werden können", das ist hier meiner Ansicht nach nicht erfüllt.

Ist die vorhandene Beschilderung korrekt?

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Um zu "Deinem" Parkplatz zu gelangen musst Du an besagtem Verkehrszeichen vorbeifahren - und das auch relativ langsam, also mit genügend Zeit zum Wahrnehmen. Da kann man imo der Behörde keinen Vorwurf machen.

Besitzt der Behindertenparkplatz zusätzlich eine Bodenmarkierung?

Gehe mit Deinem Bild zu einem Anwalt und hoffe, dass du einen Richter findest, der gnädig ist.

Ich finde das ist schon ziemlich - naja eindeutig und zumutbar - das zu sehen...

Ich vermute, dass es das Schild vor dem Parkplatz ist. Wenn der richtige Pfeil aufgemalt ist, ist alles korrekt.

Warum kann man Fotos nicht so machen, dass auch das zu erkennen ist, was zur Beantwortung einer Frage notwendig ist? Warum hast du nicht auch ein Foto gemacht, auf dem auch Behindertenparkplatz-Schild zu sehen ist? :(

Außerdem müssen die Schilder nicht aus dem Auto zu sehen sein, wenn man bereits auf dem Parkplatz steht und noch im Auto sitzt. Es wird sogar von einem Autofahrer verlangt, dass er ein paar Meter vor oder zurück läuft, um nachzuschauen, ob ein Haltverbot oder Parkverbot gilt, und die paar Meter können unter Umständen auch mal ein paar 100 m sein.

Wenn du nicht von der Gegenrichtung gekommen bist, bist du doch sogar am Schild vorbeigefahren und hättest es sehen müssen.

Gruß

Uwe

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 15:44

@ Timbow, nein keine Bodenmarkierung, nur ein weisser Streifen, den ich für eine normale Parkraumbegrenzung gehalten hatte. Soweit ich weiss sind Bodenmarkierungen auch nicht vorgeschrieben.

Das Schild muss ja nicht beim Parke zu sehen sein, sondern auf der Anfahrt zum Parken. Von daher ist es ja vor dem Parkplatz richtig platziert.

Die Behindertenparkplatzschilder stehen üblicherweise parallel zum Bordstein mit entsprechenden Pfeilen nach der betreffenden Seite auf das sich das Schild bezieht. Die Aufstellung des Schildes in Deinem speziellen Fall ist aber nicht unkorrekt.

Wenn es sich um das Schild mit Zusatzzeichen hinter dem silbernen handelt, bist du doch an dem Schild vorbei gefahren, um zu dem Parkplatz zu kommen. Warst du dort blind oder nur auf die freie Parkbucht fixiert? Also war die Kennzeichnung des Behindertenparkplatzes klar zu erkennen.

Abschleppen von Behindertenparkplätzen findet viel zu selten statt und sollte vielstrenger bestraft werden. Dies Parkplätze werden nicht umsonst ausgewiesen und dürfen nur von Personen mit dem "Blauen Parkausweis" und dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich Gehbehindert benutzt werden. Es reicht auch nicht das einfache "G" wie viele meinen. Die können auch nicht eben mal aussteigen und einen Kurzparker sagen: "Bitte, bitte, mach mir mal den Parkplatz frei". In vielen Fällen ist so ein Parkplatz sogar an eine persönliche Berechtigung gebunden. Z.B. nur mit Park-Nr. xxxx

Zahl die Strafe, lerne daraus und hoffe nie selbst mal auf so einen Parkplatz angewiesen zu sein.

Also ich empfehle weiterhin den Gang zum Anwalt, der kann vielleicht dann noch irgendwas herausfinden falls irgendeine Markierung oder irgendein Schild nicht eindeutig oder richtig steht der Abstand nicht korrekt ist etc

Ist natürlich auch alles mit Kosten verbunden und ob sich das lohnt weiß ich leider nicht sind ja dann auch Gutachter die sowas machen

Normale Beschilderung in Berlin für solche Parkplätze.

Gerade wenn die Autos parallel zur Fahrtrichtung parken. Dann steht das einschränkende Schild VOR der Parklücke und man fährt, wie so oft hier schon gesagt, daran vorbei und muss es da entsprechend wahrnehmen. Sollte auch kein größerer Akt sein.

Deswegen steht das Schild auch so „verdreht“, damit man es beim heranfahren sieht

Der TE darf ja gern einmal verraten welche Straße das ist und dann können wir per Maps noch einmal drauf schauen.

Köpenicker Str. 96, 10179 Berlin

 

Gruß

Uwe

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 2. Januar 2024 um 19:45:59 Uhr:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Falle eines nicht korrekt angebrachten Verkehrsschildes durchaus.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Januar 2024 um 19:31:32 Uhr:

Köpenicker Str. 96, 10179 Berlin

 

Gruß

Uwe

Danke fürs Teilen.

Auf Streetview sieht man das Schild leider nicht. Bestimmt wurde es erst später aufgestellt.

Hier ein Beispiel wo es auch so ist - wieder in Berlin. Fahre da ab und an vorbei.

Link: https://maps.app.goo.gl/2ztyjh7gKpz79rK79

Immerhin gibt es in meinem Beispiel noch eine Bodenmarkierung.

Kenne noch ein zweites Beispiel in der Brüderstraße in Spandau, wo es keine Bodenmarkierung gibt (der Ort neben Berlin :D ) aber da ist auf den Streetview-Bildern gerade die Baustelle drauf und man sieht das Schild nicht.

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